Ja, schon. Zumindest wenn die Meldung nachvollziehbar begründet wurde.
Ich kenne z.B. einen Fall, da ist ein älterer Mann quasi in sein Auto "gekrochen", weil er sehr schlecht gehen konnte. Das hat jemand gemeldet.
Die Behörde hat ihn dann angeschrieben.
Tatsächlich hatte der Mann aber ein behindertengerechtes Auto. Er hat dann so einen Test beim ADAC gemacht und das der Behörde vorgelegt (
) Damit war die Sache gegessen.
In einem anderen Fall, den ich kenne, hat die Behörde eine "Fahrprobe" bei einer von ihr ausgewählten Fahrschule angeordnet.
Da geht es nicht nur um die Frage, Führerschein weg oder nicht, sondern der Führerschein könnte auch eingeschränkt werden, so dass man z.B. nicht mehr nachts, oder nicht auf der Autobahn fahren darf, oÄ.