Begutachtung durch Polizeihundestaffel

Skay1980

Hallo zusammen,
meine Frau wurde beim Spaziergang mit unserem Hund (war angeleint) von einem unangeleinten Hund angegriffen. Als Sie ihn nicht mit dem Fuß abwehren konnte hat unser Hund den kleinen kurz gepackt und mehr oder weniger nur gerügt. Der kleine Hund war auch nicht groß verletzt oder sonst was. Da meine Frau allein war und die andere Hundebesitzerin behauptet unser Hund hätte sich losgerissen und wäre in Tötungsabsicht auf ihren los steht nun Aussage gegen Aussage. Sie behauptet knallhart das ihr Hund angeleint war. Naja wie dem auch sei, wir haben Leinen und Maulkorbpflicht vom Ordnungsamt angeordnet bekommen bis unser Hund durch die Polizeihundestaffel überprüft wird. Diese kommt nun zu uns nach Hause. Wir haben keine Angst davor, aber ich wollte trotzdem mal hier nachhören ob jemand sich auch schon mal einer solchen Überprüfung unterziehen musst.
 
  • 28. März 2024
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Hi Skay1980 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Da meine Frau allein war und die andere Hundebesitzerin behauptet unser Hund hätte sich losgerissen und wäre in Tötungsabsicht auf ihren los steht nun Aussage gegen Aussage. Sie behauptet knallhart das ihr Hund angeleint war.
Unglaublich, und es wird einfach mal so geglaubt...ich kann dir dazu nichts sagen. Ich würde - auch wenn ihr keine Sorge habt vor einer Prüfung- trotzdem einen Anwalt einschalten, wenn es nämlich richtig dumm läuft, gilt euer Hund zukünftig als gefährlicher Hund und das total grundlos.
 
Unglaublich, und es wird einfach mal so geglaubt...ich kann dir dazu nichts sagen. Ich würde - auch wenn ihr keine Sorge habt vor einer Prüfung- trotzdem einen Anwalt einschalten, wenn es nämlich richtig dumm läuft, gilt euer Hund zukünftig als gefährlicher Hund und das total grundlos.
Wir sind beim Anwalt, haben sogar durch andere Zeugen bei denen die Dame auch gestanden hat das ihr Hund nicht angeleint war. Die Zeugen haben das schriftlich bestätigt. Trotzdem hat weder das Ordnungsamt noch vor Gericht die Leinen und Maulkorbpflicht erlassen. Auch ein Gutachten welches wir über den Hund erstellen lassen haben durch einen Hundetrainer mit 7 Videos wurde nicht berücksichtigt. Es wäre nur die Begutachtung der Polizei ausschlaggebend. Der Fall zieht sich schon fast ein Jahr. Haben jetzt 6 Monate auf einen Termin gewartet. Jetzt kommt die Polizei aber wir wissen nicht was Sie genau machen werden. Naja wir haben wie gesagt keine Angst. Aber es bleibt trotzdem ein komisches Gefühl.
 
Aber es bleibt trotzdem ein komisches Gefühl.
Verstehe ich total, bei soviel Willkür die im Vorhinein stattgefunden hat. Zum kotzen.
Ich drücke euch die Daumen...kannst du nicht mal bei der Polizei anfragen wie der Ablauf ist?
Schade das ihr schon einen Anwalt habt, ich hätte einen guten gehabt der wirklich Ahnung hat und sicher auch diese Frage hätte beantworten können.
Lars Weidemann
 
Verstehe ich total, bei soviel Willkür die im Vorhinein stattgefunden hat. Zum kotzen.
Ich drücke euch die Daumen...kannst du nicht mal bei der Polizei anfragen wie der Ablauf ist?
Schade das ihr schon einen Anwalt habt, ich hätte einen guten gehabt der wirklich Ahnung hat und sicher auch diese Frage hätte beantworten können.
Lars Weidemann
Naja, neutral gesehen ist halt Aussage gegen Aussage (welche stimmt, ist halt tatsächlich nur den 2 Personen bekannt) und "nur" 1 Hund verletzt, so wie ich es gelesen habe. Wo da Willkür sein soll weiss ich nun grad nicht.
Ob das nun überzogen ist und so ne ganze "Untersuchung" rechtfertigt, weiss ich nicht. Ich finds heftig, ich kenn das hier nicht. Hier muss schon mehr passieren, bis es eine Begutachtung gibt.
Würde vermutlich auch erst mal die rechtliche Seite, vor allem meine rechtlichen Möglichkeiten für den "was wäre wenn Fall" in Erfahrung bringen.
 
@pat_blue

Wenn‘s gemeldet wird, wird halt geprüft…

Und bis dahin gibt es uU Auflagen.

Selbst wenn der Eigentümer einiges an Belegen beibringen kann, ist halt in BaWü zB mW das Urteil der Polizei das einzig anerkannte.

Ich glaub, kritisch war hier vor allem, dass es wegen Corona so lange keine Termine für die Prüfung gegeben hat.
 
Naja, neutral gesehen ist halt Aussage gegen Aussage (welche stimmt, ist halt tatsächlich nur den 2 Personen bekannt) und "nur" 1 Hund verletzt, so wie ich es gelesen habe. Wo da Willkür sein soll weiss ich nun grad nicht.
Ob das nun überzogen ist und so ne ganze "Untersuchung" rechtfertigt, weiss ich nicht. Ich finds heftig, ich kenn das hier nicht. Hier muss schon mehr passieren, bis es eine Begutachtung gibt.
Würde vermutlich auch erst mal die rechtliche Seite, vor allem meine rechtlichen Möglichkeiten für den "was wäre wenn Fall" in Erfahrung bringen.
Naja, wir haben 2 Zeugen die schriftlich niedergeschrieben haben, dass die Dame gesagt hat das ihr Hund nicht angeleint war und auf meine Frau los ist. Da wir aber nicht für die Tierarztrechnung bezahlen wollten hat Sie sich dann ihre Version ausgedacht. Aber wie gesagt, das Ordnungsamt akzeptiert nur die Begutachtung durch die Polizei und interessiert sonst nix.
 
@pat_blue

Wenn‘s gemeldet wird, wird halt geprüft…

Und bis dahin gibt es uU Auflagen.

Selbst wenn der Eigentümer einiges an Belegen beibringen kann, ist halt in BaWü zB mW das Urteil der Polizei das einzig anerkannte.

Ich glaub, kritisch war hier vor allem, dass es wegen Corona so lange keine Termine für die Prüfung gegeben hat.
Bei uns hier auch, das eingereichte Gutachten von uns hat keinen Interessiert beim Ordnungsamt.
 
Verstehe ich total, bei soviel Willkür die im Vorhinein stattgefunden hat. Zum kotzen.
Ich drücke euch die Daumen...kannst du nicht mal bei der Polizei anfragen wie der Ablauf ist?
Schade das ihr schon einen Anwalt habt, ich hätte einen guten gehabt der wirklich Ahnung hat und sicher auch diese Frage hätte beantworten können.
Lars Weidemann
Sie wollen sich angucken wie der Hund lebt und schauen wie er in "Alltagssituationen" sich verhält. Mehr erfährst du nicht. Wie gesagt, wir haben keine Angst bei unserem Dicken aber wäre halt cool wenn hier jemand mit sowas Erfahrung gemacht hätte und diese teilen könnte.
 
Naja, wir haben 2 Zeugen die schriftlich niedergeschrieben haben, dass die Dame gesagt hat das ihr Hund nicht angeleint war und auf meine Frau los ist. Da wir aber nicht für die Tierarztrechnung bezahlen wollten hat Sie sich dann ihre Version ausgedacht. Aber wie gesagt, das Ordnungsamt akzeptiert nur die Begutachtung durch die Polizei und interessiert sonst nix.

Wir ist letztlich der Anwalt, der das nach Akteneinsicht und/ oder was auch immer zum Sachverhalt einreichte, der das Gutachten erstellen ließ? Bekam er diese Mitteilung zur jetzigen Gegutachtung bei euch zuhause und ist dann er dann dabei?
 
Naja, wir haben 2 Zeugen die schriftlich niedergeschrieben haben, dass die Dame gesagt hat das ihr Hund nicht angeleint war und auf meine Frau los ist. Da wir aber nicht für die Tierarztrechnung bezahlen wollten hat Sie sich dann ihre Version ausgedacht. Aber wie gesagt, das Ordnungsamt akzeptiert nur die Begutachtung durch die Polizei und interessiert sonst nix.

Bei uns hier auch, das eingereichte Gutachten von uns hat keinen Interessiert beim Ordnungsamt.

Sie hat es inzwischen zugegeben das sie gelogen hat, und es gibt Zeugen. Trotzdem wird daran festgehalten, also Willkür in meinen Augen.
Zeugen sind die Personen erst bei der Polizei oder bei behördlichen "Befragungen", rechtlich gesehen sind das alles "Parteibehauptungen".
Ich denke nicht, dass das in D anders ist als hier.
Ich hab nicht gesagt, dass ich es gut finde, nur halt meine Feststellung
 
Zeugen sind die Personen erst bei der Polizei oder bei behördlichen "Befragungen", rechtlich gesehen sind das alles "Parteibehauptungen".
Ich denke nicht, dass das in D anders ist als hier.
Ich hab nicht gesagt, dass ich es gut finde, nur halt meine Feststellung
Ich stimme den mal zu.
Es ist ja nicht so, dass man überhaupt schön geprüft hat wer recht hat. Man ist ja da erst noch dabei sich ein Urteil zu bilden und bis dahin gibt es eben Auflagen um eventuelle sich nicht noch vorwerfen lassen zu müssen, dass man nicht gehandelt hat.
 
Zeugen sind die Personen erst bei der Polizei oder bei behördlichen "Befragungen", rechtlich gesehen sind das alles "Parteibehauptungen".
Ich denke nicht, dass das in D anders ist als hier.
Ich hab nicht gesagt, dass ich es gut finde, nur halt meine Feststellung
Ja in Bezug auf die Zeugen magst du recht haben, aber es bleibt die Einlassung der Frau das sie gelogen hat, aber das findet keine Beachtung.
Es geht auch nicht darum ob das in D genauso ist wie in der Schweiz..

Naja, neutral gesehen ist halt Aussage gegen Aussage (welche stimmt, ist halt tatsächlich nur den 2 Personen bekannt) und "nur" 1 Hund verletzt, so wie ich es gelesen habe. Wo da Willkür sein soll weiss ich nun grad nicht.
meine Meinung ist das es Willkür ist...das ist meine Feststellung :)
 
Danke für die ganzen Antworten. Ich möchte auch nicht mehr über den Fall an sich sprechen. Wir machen die Begutachtung und gut ist. Wollte ja auch eigentlich nur fragen ob es hier jemanden gibt der sich so einer Begutachtung ebenso unterziehen musste. Danke
 
@Skay1980

Ich meine, da war mal jemand in BaWü, und da lief es sehr korrekt ab, aber das war vor Jahren und ich erinnere mich nicht mehr, wer das war.
 
Wir sind beim Anwalt, haben sogar durch andere Zeugen bei denen die Dame auch gestanden hat das ihr Hund nicht angeleint war. Die Zeugen haben das schriftlich bestätigt. Trotzdem hat weder das Ordnungsamt noch vor Gericht die Leinen und Maulkorbpflicht erlassen.

Ich stimme den mal zu.
Es ist ja nicht so, dass man überhaupt schön geprüft hat wer recht hat. Man ist ja da erst noch dabei sich ein Urteil zu bilden und bis dahin gibt es eben Auflagen um eventuelle sich nicht noch vorwerfen lassen zu müssen, dass man nicht gehandelt hat.

Das dachte ich zunächst auch, jedoch doch passt da das Gericht m E. nicht rein.

Ich habe auch nicht aus Neugierde gefragt, sondern in dem Stadium hatte ich den Fsll gerade bei einer Bekannten in Berlin. Allerdings erfolgte die Begutachtung durch den Amtstierarzt.
Ich habe ihr bei der Vorbereitung geholfen. Da war jedoch noch kein Gericht in irgendeiner Weise beteiligt.
 
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