Der - Es-passt-in-keinen-anderen - Thread....

Na, was hast du denn? Feier war ja am laufen, beide Familien da, wäre ja doof gewesen, das wegen dem Tod der Braut abzublasen..... (Ironie off)

Ja, da hat eine Frau offensichtlich eine ganz andere Wertigkeit :(
Ich bin sehr froh, dass ich in D sozialisiert wurde und nicht in vielen anderen Ländern auf der Welt.
 
  • 28. März 2024
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Hi Paulemaus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hat der Jäger das Recht dazu oder wird nicht erst dreimal verwarnt?

Mir tut es sehr leid um den Hund aber ich kann den Jäger verstehen.
 
Anhang anzeigen 256108

Hat der Jäger das Recht dazu oder wird nicht erst dreimal verwarnt?

Mir tut es sehr leid um den Hund aber ich kann den Jäger verstehen.
Na ja, gute Idee...
Dreimal wird zum Hund "du du du" gesagt, erst wenn Mama Hase tot ist und Baby Hase deshalb auch verhungern wird, darf geschossen werden...

Sooo neu ist die Geschichte mit der Setz.-und Brutzeit ja nun auch wieder nicht
 
Warum sollte da dreimal gewarnt werden?

Wenn der Jäger nett ist, warnt er ein Mal.

Aber an sich muss er das mW nicht, wenn er den Hund auf frischer Tat ertappt.

Ob das hier wirklich der Fall war - schwer zu sagen, ohne dabeigestanden zu haben.

(Edit: Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Regelungen der einzelnen Bundesländer das leicht unterschiedlich sind.)
 
Es wird GsD nicht dreimal verwarnt.
Aber seien wir ehrlich, selbst wenn der Jäger daneben stehen würde und 3x „Bitte Abrufen“ sagen würde, solche Hundebesitzer sind in dem Moment eh chancenlos.
 
§ 42 Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt:
1. (...)
2. wildernde Hunde und streunende Katzen zu erlegen, wenn sie im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden; es sei denn, dass sich der Hund nach erkennbaren Umständen nur vorübergehend der Einwirkung seines Herrn entzogen hat.

Definiere "vorübergehend"
 
Ich muss das auch zurücknehmen, denn es gab 2019 ja eine Änderung des Thüringer Jagdrechts in dem Punkt und ich kenne die neue Fassung nicht. Das hatte ich vergessen.

Ist in jedem BL unterschiedlich.
 
§ 42 Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt:
1. (...)
2. wildernde Hunde und streunende Katzen zu erlegen, wenn sie im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden; es sei denn, dass sich der Hund nach erkennbaren Umständen nur vorübergehend der Einwirkung seines Herrn entzogen hat.

Definiere "vorübergehend"


Das wird das Argument sein warum sie Strafanzeige stellt bzw. glaubt im Recht zu sein.
 
Ich ging irgendwie davon aus, daß es im Wald bzw. in einem Jagdgebiet passiert ist ?

Wenn im Wald generelle Leinenpflicht herrscht, ist eine vorgegebene Brut-und Setzzeit ja auch nicht unbedingt erforderlich.
 
WTF, klar tut es mir Leid um die Hasen, aber einen Hund abknallen, beim 1. Fehltritt?! Da steht nur "ist im Begriff gewesen", das ist wie "hätte jagen können", nicht "war am jagen". Da würde mich echt die andere Seite der Geschichte interessieren
 
Ich muss das auch zurücknehmen, denn es gab 2019 ja eine Änderung des Thüringer Jagdrechts in dem Punkt und ich kenne die neue Fassung nicht. Das hatte ich vergessen.

Ist in jedem BL unterschiedlich.
Das von mir zitierte ist aus dem Thüringer LJG. Sorry, Quellenangabe vergessen.
 
Das von mir zitierte ist aus dem Thüringer LJG. Sorry, Quellenangabe vergessen.

Das ist die alte Version bis 2019. Die aktuelle habe ich verlinkt. Hier die Änderungen zum Nachlesen:



Interessanter finde ich diesen Passus:

Auf Antrag und Nachweis des Jagdausübungsberechtigten erteilt die untere Jagdbehörde die Genehmigung nach Satz 1 Nr. 2 als Allgemeinverfügung.

Wenn ich das richtig verstehe, muss der Abschuss wohl vorher beantragt werden ? Ob das hier wohl geschehen ist ?
 
Ich ging irgendwie davon aus, daß es im Wald bzw. in einem Jagdgebiet passiert ist ?

Wenn im Wald generelle Leinenpflicht herrscht, ist eine vorgegebene Brut-und Setzzeit ja auch nicht unbedingt erforderlich.
Eher nicht. Es gibt zwar auch Waldhasen, aber ich glaube, mit der Bezeichnung 'Hase' ist gemeinhin der Feldhase gemeint. Außerdem gibt es zwischen den beiden im Artikel genannten Orten nicht so richtig Wald.
 
@guglhupf Ah, danke, ich dachte, das wäre die aktuelle Fassung gewesen.
Ich denke, man kann davon ausgehen, dass der Jäger diesen Antrag nicht gestellt hatte. Sonst hätte er das doch wohl der Presse gegenüber erwähnt. Er hat sich ja dazu geäußert.
 
@guglhupf Ah, danke, ich dachte, das wäre die aktuelle Fassung gewesen.
Ich denke, man kann davon ausgehen, dass der Jäger diesen Antrag nicht gestellt hatte. Sonst hätte er das doch wohl der Presse gegenüber erwähnt. Er hat sich ja dazu geäußert.

Dann könnte es doch noch interessant werden. Er muss ja dann wohl auch wenigstens im Nachhinein nachweisen/beweisen, daß der Hund mehrfach gewildert hat und andere Maßnahmen nicht erfolgsversprechend waren.
 
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