>>"In Baden-Württemberg müssen Hundehalter künftig einen sogenannten Hundeführerschein nachweisen. Das steht im neuen Koalitionsvertrag. Was müssen Hundehalter jetzt beachten?
Wie bereits in anderen Ländern sollen Hundehalterinnen und -halter jetzt auch in Baden-Württemberg künftig unter Beweis stellen, dass sie mit ihren Tieren umgehen können. Im neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU steht, dass man für die Hundehaltung einen "Sachkundenachweis" haben muss.
Konkret bedeutet das: Hundebesitzer müssen in einem schriftlichen Test und einer praktischen Prüfung vor Experten ihr Wissen über das Sozialverhalten ihrer Hunde beweisen.
In Niedersachsen kostet die Prüfung jeweils 40 Euro. Hintergrund für den Führerschein ist, Menschen vor Beißattacken zu schützen und im Sinne des Tierschutzes den Haltern die Bedürfnisse ihrer Hunde näherzubringen.
"Nicht nur Kampfhunde beißen"
Ein großer Teil aller Beißvorfälle passiert nach Auskunft der Landesbeauftragten für Tierschutz, Julia Stubenbord, mit beliebten Familienhunde-Rassen im eigenen Haushalt oder aus der Nachbarschaft.
In den "Stuttgarter Nachrichten" sagte Stubenbord am Dienstag, dass bisher nur Halter von sogenannten Kampfhunden Kenntnisse und Fähigkeiten zur Führung des Tieres nachweisen müssten. "Aber nicht nur sie beißen. Ich befürworte die Einführung eines Sachkundenachweises zum Halten jedes Hundes, unabhängig von der Größe oder dem Gewicht", sagte Stubenbrod.
Tierschutzverband: Viele Menschen halten Hunde falsch
Tierschützer und Hundeschulen begrüßen den Hundeführerschein. Das Problem sei, dass sich jeder erstmal einen Welpen zulegen könne, auch wenn er nicht die nötige Sachkunde habe, sagte Daniela Lisenfeld vom Landestierschutzverband Baden-Württemberg.
Wenn die Tiere dann aber nicht beigebracht bekämen, wie sie sich im Rudel mit den Menschen zu verhalten haben, hätten die Ordnungsämter viel zu tun. Andere würden völlig falsch nur in der Wohnung gehalten. Nach zwei, drei Jahren landeten die Hunde dann wieder im Tierheim, so Lisenfeld.
Mehr Hunde als Haustiere durch Corona-Pandemie
"Wir haben aber auch die Sorge, dass das Interesse nach Corona abebbt und viele Hunde wieder zurückgegeben werden", so Verbandssprecherin Lisenfeld.
Die Zunahme bei den Hundesteuereinnahmen gibt aber einen Hinweis auf die Entwicklung: Gemeinde und Städte in Baden-Württemberg nahmen den Angaben nach im vergangenen Jahr aus der Hundesteuer insgesamt 48,0 Millionen Euro ein. 2019 waren es 46,2 Millionen Euro.
Landesregierung plant Führerschein auch für Schlangen
Beim Hundeführerschein geht es in fünf Praxisstunden à 90 Minuten und drei Theorie-Blöcken von je zweieinhalb Stunden unter anderem um Haltung, Pflege und Verhalten beim Gassigehen mit und ohne Leine. Laut der Hundeschule Stuttgart kostet das rund 200 Euro plus Gebühren für die Prüfung. Die nehme dann ein extra zugelassener Tierarzt ab.
Auch für die Haltung von gefährlichen Tieren, etwa Schlangen, plant die Koalition einen "Sachkundenachweis". Hier sollen die Halterinnen und Halter ebenso lernen, wie man diese Tiere hält und pflegt.
FDP-Landtagsfraktion kritisiert Regelung für Hundeführerschein
Der FDP im Landtag könnte die Erweiterung auf weitere Haustiere gefallen. Der Partei geht die Regelung nicht weit genug. Der tierschutzpolitische Sprecher Klaus Hoher monierte: "Der geplante Hunde-Führerschein greift zu kurz. Wir müssen den Schutz aller Haustiere im Land stärken und dafür die Sachkunde aller Heimtierhaltender verbessern."
Außerdem sollte man laut Hoher auf anstatt auf "Regelungswut" auf freiwillige Fortbildungsangebote an Heimtierhalter setzen. Dabei gelte der Grundsatz "Lenken statt Verbieten".
Zudem fordert die FDP-Landtagsfraktion von der neuen Landesregierung zu konkretisieren, was im Koalitionsvertrag unter Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht stehe.
Elektronischer Chip bei Hunden in Niedersachsen Pflicht
In Niedersachsen müssen Hunde schon seit 2011 einen elektronischen Chip tragen und haftpflichtversichert sein. Etwas später kam noch eine zentrale Datenbank hinzu, in der vom Dackel bis zum Dobermann alle Tiere, die älter als sechs Monate sind, angemeldet werden müssen. Ein solches Register ermöglicht es, die Tiere künftig ihren Frauchen und Herrchen zuzuordnen - etwa wenn sie beißen und weglaufen, ohne dass der Besitzer erkennbar ist.
Die Vorteile einer solchen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gebe es nur, wenn sie EU-weit rechtssicher umgesetzt werde, so FDP-Politiker Hoher. "Ansonsten wird sie lediglich zu einem grauen Markt führen, der einen wirksamen Tierschutz letztlich nur erschwert."<<