WT/SKN in BaWü für engl. Staffi?

chico

Hallo wie sieht es dann damit aus? Weiss da jemand bescheid?


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Es gibt im Leben nur eine Sünde, und die ist: den Mut zu verlieren.
Autor: Johannes Mario Simmel (*1924), östr. Schriftsteller
 
  • 28. März 2024
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Hi chico ... hast du hier schon mal geguckt?
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english Staffi? Meinst Du jetzt nen Staffbull oder wie? Der ist Kategorie 2 und brauch nur bei Auffälligkeit nen Wesenstest.

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shevoice
 
Hallo,

lieb dass mir da jemand Antwortet :)

Ich mein den englischen Staffordshire Bullterrier (also die kleinen Staffis).

Ich bin mittlerweile total konfus.

In unserer Gemeinde ist er kein §1, in BaWü auch nicht aber nach dem Bundesrecht schon, und das geht meines wissens über Landesrecht, daher bin ich so unsicher. Gibt es da auch eine Zentrale Stelle, bei der man sich befragen kann?

Und wenn wir schon bei Tests sind, wenn Chico mal etwas ruhiger wird, würd ich gern mal Altenheime mit ihm Besuchen, da ich sehe, wie besonders ältere Menschen eine wahre Freude an ihm haben (sehr verschmust) braucht man da besondere Prüfungen? Gibts da ne zentrale Stelle? Oder einfach mal beim ansässigen Altersheim anfragen. Würde das natürlich kostenlos machen, steht ausser Frage.

Danke




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Es gibt im Leben nur eine Sünde, und die ist: den Mut zu verlieren.
Autor: Johannes Mario Simmel (*1924), östr. Schriftsteller
 
Hi,

sorry hab dein posting bisher überlesen
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Der StaffBull ist in BW "nur" liste 2, d.h. leinenzwang.
Viele Gemeinden machen aber schon da eine Ausnahme, in der Verhandlung ende letzten Jahres ist ausdrücklich in der Urteilsbegründung gesagt worden, das solche ausnahmen möglich sind.

das bundesrecht über landesrecht steht habe ich auch immer gedacht, andererseits steht nirgends (habs zumindest nicht gefunden) das ein Hund MK pflicht hat, es steht nur drinn das sie als gefährlich eingestuft sind + import und zucht usw.
meines wissens weist auch keine Verordnung darauf hin das die Rassen nach dem Bundesrecht MK pflichtig sind, jedes Land hat seine eigene liste und in bw ist der StaffBull nicht mk pflichtig

zum glück

gruß PJ

P.S.: wenn jemand andere infos hat bitte raus damit
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Bärchen:
Hi Chico,

wo in Ba.-Wü. lebst du denn?

Gruß Bärchen

[/quote]


Hi Bärchen

Hechingen, das ist zwischen Tübingen und Balingen



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Es gibt im Leben nur eine Sünde, und die ist: den Mut zu verlieren.
Autor: Johannes Mario Simmel (*1924), östr. Schriftsteller
 
Sorry, Chico - bin selten in diesem Forumsbereich. Bei rechtlichen Fragen diese bitte unter "rechtliches" posten.

Landesrecht regelt das Bundesrecht im Einzelnen, somit gilt wie PJ angeführt hat, der Staffbull zwar nach Bundesrecht als gefährlich und dortige Gesetze (Zucht-, Handelsverbot) müssen beachtet werden, aber die Auflagen-Regelungen sind LVO-gebunden. Also entfällt Maulkorb etc. Die Leinenpflicht hast Du trotzdem bei "Kategorie 2". Das kann wiederum von Stadtverordnungen nochmal geregelt werden. Ich kenne allerdings nur die Stadtverordnung Mannheim.

Somit, falls Dein Hund kein gesteigert aggressives Verhalten zeigt, keine Auflagen für Staffbulls außer Leine.

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shevoice
 
Hoffe das ignorieren der Leinenpflicht ist nicht all zu teuer
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Es gibt im Leben nur eine Sünde, und die ist: den Mut zu verlieren.
Autor: Johannes Mario Simmel (*1924), östr. Schriftsteller
 
Hi Chico ich kenne nur einen Staffbull, aber wenn die alle so sind wie seiner brauchen die keinen MK und meinetwegen auch keine Leine. Was ich aber unbedingt fordern würde wäre ein Präservativ Tragepflicht
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Hi Joker wie gehts denn deinem kleinen Rammler? :p
LG Volker
 
Hi Chico,

wegen der Leinenpflicht kannst du in BaWü bei deiner Ortspolizeibehörde eine Ausnahmegenehmigung (Aufhebung der Leinenpflicht) beantragen.

Ob du die dann bekommst, hängt mehr oder weniger von der Hundefreundlichkeit deiner Gemeinde ab.

Wir haben die hier in Straubenhardt, Enzkreis, Nähe Pforzheim sogar in einer total hundefeindlichen Gemeinde für unsere Bordeaux-Dogge Caro bekommen. Bedingung der Gemeinde war allerdings, den amtlichen Verhaltenstest beim Amtsvet. + Pol.Hundestaffel in Pforzheim zu absolvieren. Das haben wir dann auch gemacht und diese Bescheinigung hat uns schon in einigen anderen Bundesländern gute Dienste erwiesen. Die 300,00 DM war es uns allemal Wert.

Caro-BX
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von chico:
Hoffe das ignorieren der Leinenpflicht ist nicht all zu teuer
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[/quote]

Laut "Empfehlungen für Geldbußen gem. § 8 PolVOgH" etwa 100 Euro.

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shevoice
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von raceman:
Hi Chico ich kenne nur einen Staffbull, aber wenn die alle so sind wie seiner brauchen die keinen MK und meinetwegen auch keine Leine. Was ich aber unbedingt fordern würde wäre ein Präservativ Tragepflicht
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Hi Joker wie gehts denn deinem kleinen Rammler? :p
LG Volker

[/quote]

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ich weis nicht was du willst race,
rüden lässt er meistens in ruhe
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gruß PJ
 
Hi chico

Vergess aber die 1200 DM Hundesteuer nicht. Oder gibt es die in Tübingen nicht....

Einmal die Leine Weg gemacht und 2 Wochen stress gehabt. Fall du mal in Stuttgart bist laß di eleine dran und sag bescheid...

Gruß chris

Kampfies 4 live
 
wir möchten uns gerne einen Staffordshire Bullterrier holen und nach Rücksprache mit unserer Gemeinde Besigheim, Landkreis Ludwigsburg in Ba-Wü müssen wir einen bestandenen Wesenstest vorlegen, damit der Hund als „Normalhund“ eingestuft werden kann und keine erhöhte Hundesteuer gezahlt werden muss. Hat jemand Erfahrungen mit diesen Tests in Ba-Wü? Danke für eure Hilfe.
 
Ja aber das hat keine rechtliche Grundlage. Sie dürfen den Staffbull höher besteuern. Aber sie können nicht einfach einen kompletten WT verlangen. Ich weiß nichtmal ob so ein WT überhaupt abgenommen werden würde?
 
wir möchten uns gerne einen Staffordshire Bullterrier holen und nach Rücksprache mit unserer Gemeinde Besigheim, Landkreis Ludwigsburg in Ba-Wü müssen wir einen bestandenen Wesenstest vorlegen, damit der Hund als „Normalhund“ eingestuft werden kann und keine erhöhte Hundesteuer gezahlt werden muss. Hat jemand Erfahrungen mit diesen Tests in Ba-Wü? Danke für eure Hilfe.[/QUOTE]
klingt so, als würde die Stadt nicht die Haltung, aber die Steuer vom Test abhängig machen?
Ja genau, eigentlich ist ein WT bei der Rasse nicht nötig bei uns, diese verlangen den aber, damit wir anschließend die einfache Steuer bezahlen können.
 
Ja genau, eigentlich ist ein WT bei der Rasse nicht nötig bei uns, diese verlangen den aber, damit wir anschließend die einfache Steuer bezahlen können.
 
wollt ihr den hund von einem züchter holen? denn solche tests werden natürlich nicht mit einem welpen stattfinden.

ansonsten würde ich mich da vorher wirklich von einem fachmann beraten lassen (im rechtlichen sinne), denn was passiert, wenn der hund den test nicht besteht? auch würde ich mich vorher kundig machen, wer für die tests bei euch zuständig ist. es gibt gute prüfer und es gibt nicht so tolle.

rosi murrweiss kennt sich da sehr gut aus. ich markiere sie mal: @Murphy3101
 
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