Spreewitz: Erneut toter Wolf aus Lausitzer Rudel gefunden

  • 28. März 2024
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Hi Crabat ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ist aber vermutlich auch eher ein Sarplaniac, wie Herrli ja selbst glaubt.

Bei dem letztgenannten Hund nach meiner Vorstellung durchaus möglich, wobei die Papiere, die ans Tierheim übergeben wurden, für beide Hunde Kaukasen ausweisen.
Der Hundehalter kann es sich auch vorstellen, weil er für einen Kaukasen recht klein wäre, was aber auch vorkommen soll.
Auf alle anderen trifft das jedoch nicht zu.
 
Das habe ich nicht geschrieben. Aber ebensowenig ist es allgemeingültig, dass sie bellfreudig sind, nur weil DU welche kennst.
Die Kaukasen, die ich kannte, haben auch nicht viel gebellt - allerdings ist das auch schon fast 20 Jahre her
 
Bei mir teilweise schon länger. Das waren Hunde in der ehemaligen UdSSR (baltische Staaten). Die haben keine Gefangenen gemacht.
Meine waren in Hamburg... Gefangene haben die schon gemacht - auf's Grundstück gelassen, aber nicht mehr runter...
 
Also die Kaukasen, die ich kenne/kannte, haben offensichtlich nichts davon gehört, dass sie für ihre Bellbegeisterung bekannt sein sollen. :D

Ich kenne auch zwei Kaukasen,die eigentlich nie bellen.Aber ich hatte einen Collie,der sehr gerne bellte.Der war aber ein Hütehund. :D
 
Die FB Gruppe hat den kompletten Artikel verlinkt.

Und in Schermbeck geht es auch munter weiter:
 
Natürlich hat die FB-Gruppe den Artikel verlinkt, wenn du auf den Link gehst, den ich oben platziert habe, kommst du auf die Seite von der Bürgerinitiative und dem Post zu dem Artikel (Bild und Untertitel). Das Ganze geteilt von der Seite von Nahid Freudenberg. Und wenn man das Bild anklickt, kommt man auf den Artikel. Und zudem hat man noch die Möglichkeit den kompletten Artikel gegen Abo runterzuladen.
Was bitte schön ist daran "Schade, dass die FB Gruppe wieder mal nur das veröffentlicht, was ihre Forderungen stützt."?

Dann solltest du einfach den Artikelt nochmal genauer lesen:
Zitat:
"Konsequenter und unbürokratisch geförderter Herdenschutz ist nur ein Teil einer umfassenden Lösung. Als weitere Bausteine werden unter anderem Änderungen im Ordnungsrecht, stringente Vorgaben für das Wolfsmanagement bei zügiger Entnahme problematischer Einzeltiere sowie eine bessere Unterstützung für Grünlandnutzungen genannt." (gleich zu Anfang, als Abstract)

"Es besteht für uns kein Zweifel, dass ab einer gewissen, Wolfsdichte, die in den oben genannten Bundesländern bereits erreicht scheint, der Abschuss von Wölfen ordnungsrechtlich wesentlich vereinfacht werden muss. Der bestehende europäische Rechtsrahmen verhindert das. Die FFH-RL wurde zu einem Zeitpunkt formuliert, als weder Ansiedlung, Ausbreitung noch die Dimension der Auswirkungen allen Vertragspartnern völlig klar waren. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist auf das europäische Recht angewiesen. Viele Arten und Lebensraumtypen sind nur mithilfe eines grenzüberschreitenden Schutzansatzes zu sichern. Ein rechtlich flexiblerer Umgang mit Wölfen darf keinesfalls zu einem Dammbruch im europäischen Naturschutzrecht führen und als Präzedenzfall die Naturschutzrichtlinien insgesamt schwächen. Mit der Europäischen Kommission wäre eine Diskussion zu führen, die folgende Aspekte beleuchtet und pragmatische Lösungen sucht:

Es besteht ein Konflikt hinsichtlich der Verpflichtung zur Erreichung des günstigen Erhaltungszustandes beim Wolf und von Anhang-I-Lebensraumtypen und möglicherweise Anhang-II- und -IV-Arten, deren guter Erhaltungszustand im Falle eines Wegbrechens der Weidetierhaltung nicht mehr realisierbar wäre. Es bedarf einer ergebnisoffenen Abwägung konfligierender Schutzziele innerhalb der FFH-RL (und hinsichtlich der Ziele der Vogelschutzrichtlinie).

Wölfe wären aus rein fachlicher Sicht nicht gefährdet, selbst wenn das heutige Populationsniveau regulativ stabilisiert werden würde. Die erreichten Individuenzahlen, das eher geringe Inzuchtrisiko und das aktuell exponentielle Populationswachstum legen diesen Schluss nahe. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus, dass die bisher gültigen Kriterien zur Bestimmung des Erhaltungszustandes explizit bei dieser Art aus fachlicher Sicht diskutabel sind. Es muss auch geklärt werden, ob die gegebenen Spielräume bei der Auslegung dieser Bewertungskriterien zu einer abweichenden Beurteilung des Erhaltungszustandes seitens der Mitgliedstaaten führen. Möglicherweise wäre es zielführend, bei der Bewertungsmethode bereits auf europäischer Ebene stärker auf die Biologie einzelner Arten einzugehen."
 
Ich hab den Artikel, soweit man ihn OHNE ABO lesen kann, gelesen. Hab ihn sogar direkt verlinkt.
Aber wie man zu dieser Aussage kommt
Es besteht für uns kein Zweifel, dass ab einer gewissen, Wolfsdichte, die in den oben genannten Bundesländern bereits erreicht scheint, der Abschuss von Wölfen ordnungsrechtlich wesentlich vereinfacht werden muss.
kann man eben NICHT ohne Abo nachlesen, weil die Schlussfolgerungen eben logischerweise am Ende kommen.
Das Abstract ist mir da zu wenig.
 
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