Spreewitz: Erneut toter Wolf aus Lausitzer Rudel gefunden


das ging aus deinem Post nicht hervor :hallo:

Entschuldigung, aber das ist lächerlich. Das war nicht die Frage und das weißt du auch. Es geht darum wie lange der Wolf zwischen Fund und Tötung leiden musste. Dazu gibt es in dem Artikel keine Zeitangabe.

Da der Amtsveterinär bereits während der Suche vort Ort war, ist es gut möglich, dass es recht schnell ging. Das ist jedoch in den seltensten Fällen der Fall. Vor allem wenn der Unfall Nachts geschieht, was aufgrund der Dunkelheit meist der Fall ist, erreicht man den Amtstierarzt erst am nächsten Morgen.

Ich frage mich gerade ernsthaft was dieses Suchen nach Ausflüchten jetzt soll, um Tierleid zu entschuldigen. Das ist für mich absolut unbegreiflich und hat nichts mit Tierliebe oder Liebe zum Wolf zu tun.

Fakt ist: Die Tötung kann erst durch den Amtsveterinär genehmigt werden. Nicht einmal durch jeden Amtsveterinär, sondern nur durch den dort befugten. Den zu erreichen dauert im schlimmsten Fall eine ganze Nacht hindurch. Polizei und Jäger "sichern" also das schwer verletzte Tier und müssen dann stundenlang tatenlos zusehen. Das kann so nicht angehen und widerspricht, wie @Mauso schon sagt, ganz klar unserem Tierschutzgesetz.
Das ist eindeutig ein Missstand der durch unsere Bürokratie (nur die befugte Person X darf die Tötung anordnen) zustande kommt und dieser Missstand sollte behoben werden, um Tierleid zu verkürzen.

Würde wir einmal "Wolf" und "Jäger" aus der Gleichung streichen, wäre absolut klar, wie zu handeln wäre. Man stelle sich vor ein Hund wird angefahren, liegt schwer verletzt am Straßenrand, die Polizei sperrt den Bereich ab und dann heißt es "Bevor der Hund in die Tierklinik verbracht werden darf, muss erst der Amtsveterinär den Unfallort abnehmen. Wir haben es jetzt 4:00 Uhr früh, vor 7:00 erreichen wir den nicht. Solange bleibt der Hund dort liegen." Undenkbar!
 
  • 28. März 2024
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Hi Meizu ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wir haben es jetzt 4:00 Uhr früh, vor 7:00 erreichen wir den nicht. Solange bleibt der Hund dort liegen." Undenkbar!
100% Zustimmung...aber Heuchelei und Krokodilstränen vorwerfen..lächerlich. Statt zu sagen, Ja ok das stimmt das ist ein unhaltbarer Zustand, werden merkwürdige Argumente wie abhacken eines Beines angeführt um zu untermauern das es ganz sicher böse Jäger gibt, die diese Ausnahmesituationen auszunutzen wissen..derweil verrecken die Tiere munter weiter.
 
100% Zustimmung...aber Heuchelei und Krokodilstränen vorwerfen..lächerlich. Statt zu sagen, Ja ok das stimmt das ist ein unhaltbarer Zustand, werden merkwürdige Argumente wie abhacken eines Beines angeführt um zu untermauern das es ganz sicher böse Jäger gibt, die diese Ausnahmesituationen auszunutzen wissen..derweil verrecken die Tiere munter weiter.

Auf meinen Einwand, dass meinetwegen auch die Polizei die Befugnis erhalten könnte geht ja auch keiner ein. ;)

Alternativ könnte der Jäger die Befugnis erhalten, aber nur im Beisein der Polizei. Die Polizei ist sofort vor Ort, bei Verkehrsunfällen sogar schneller als der Jäger, da sie dann natürlich als erstes informiert wird. So könnte man schnell handeln und trotzdem der Bürokratie Genüge tun, indem die Polizei danach schriftlich bestätigt, die Tötung durch den zuständigen Jäger beaufsichtigt zu haben.
 
Alternativ könnte der Jäger die Befugnis erhalten, aber nur im Beisein der Polizei. Die Polizei ist sofort vor Ort, bei Verkehrsunfällen sogar schneller als der Jäger, da sie dann natürlich als erstes informiert wird. So könnte man schnell handeln und trotzdem der Bürokratie Genüge tun, indem die Polizei danach schriftlich bestätigt, die Tötung durch den zuständigen Jäger beaufsichtigt zu haben.
Eigentlich eine effektive und einfache Lösung..ich frage mich wieso das nicht gemacht wird? Kommen die Verantwortlichen einfach nicht drauf oder was steckt dahinter?
 
Geht nicht, wenn der Wolf nicht im Jagdrecht ist. Dann sind Jäger nicht zuständig.
Ich verstehe nicht was gegen die Aufnahme spricht, er bekäme ja sowieso ganzjährige Schonzeit. Wie andere streng geschützte Arten im Jagdrecht auch.
 
Eigentlich eine effektive und einfache Lösung..ich frage mich wieso das nicht gemacht wird? Kommen die Verantwortlichen einfach nicht drauf oder was steckt dahinter?

Dafür müsste er ins Jagdrecht aufgenommen werden, was man problemlos mit ganzjähriger Schonung tun könnte.
Es nicht zu tun hat mehr mit Symbolik und allgemeinen Kleinkriegen zu tun, denke ich. Beim Wolf streitet man sich um Dinge, die bei anderen Arten selbstverständlich sind. Viele geschützte Arten sind im Jagdrecht - dann halt mit ganzjähriger Schonung.
 
Ich meine Wildkatze, Luchs, Adler, Wisent, Elch, usw...sind alle im Jagdrecht :kp: Scheint auch niemanden zu stören.
 
Die Wolfsexperten....
Vor einem Jahr:
"In Brandenburg gibt es 17 Rudel, wobei deren Territorien mit denen der sächsischen Wolfsfamilien teilweise überlappen. Jedenfalls kleben die Punkte dicht aneinander, lassen kaum noch Lücken. Diesen – natürlich auch der Symbolgröße und dem Kartenmaßstab geschuldeten – Eindruck bestätigt Ilka Reinhardt für die Realität: „In der Lausitz, dem Kernterritorium der deutschen Wolfspopulation, wird es kaum noch neue Ansiedlungen von Rudeln geben. Die Region ist gesättigt.“"
Quelle:

Ein Jahr später:
"Die Wölfe fühlen sich wohl in der Lausitz. Es gibt vier neue Rudel in Neukollm, Daubtiz, Rauden und im Hohwald."


Ist schon blöd, wenn die Theorie von der Realität eingeholt wird....
 
Ich komme tatsächlich seid einer Seite schon nicht mehr mit, genau genommen seit dem Vorwurf mit dem Mitleid.
Und auf eine anti Jagd Diskussion habe ich keine Lust mehr.
Es muss ja nicht Mal ein Jäger machen, meinetwegen kann man auch der Polizei entsprechende Befugnisse geben. Sofern der Wolf aus eigener Kraft nicht mehr aufstehen kann: Fangschuss.

Und bevor jetzt jemand ruft, dass Polizisten nicht sachkundig sind: ein Wolf der derart verletzt ist, dass er nicht mehr flieht, sollte erlöst werden. Egal ob das im einzelnen nun an einer zertrümmerten Hüfte oder inneren Verletzungen oder was auch immer liegt.
Da kann ich mitgehen auch wenn die alles als begeistert wären...
 
Geht nicht, wenn der Wolf nicht im Jagdrecht ist. Dann sind Jäger nicht zuständig.
Ich verstehe nicht was gegen die Aufnahme spricht, er bekäme ja sowieso ganzjährige Schonzeit. Wie andere streng geschützte Arten im Jagdrecht auch.
Wer ist denn in Sachsen zuständig, einen evtl schwer verletzten Wolf zu töten? Ja, ich habe absichtlich nicht das emotional positiv besetzte Wort "erlösen" genutzt!
 
Der Amtstierarzt oder "die ministerielle Ebene":

"Auf jeden Fall muss man den Unfall mit einem Wolf auch der Polizei melden. Zwar ist nicht der Jäger mit einer möglichen Nachsuche zuständig, der auch das möglicherweise verletzte, aber streng geschützte Tier nicht töten dürfte, aber die Polizei wird den zuständigen Wolfsberater informieren, der den Wolf dann sucht. Ob dieser dann aufgrund seiner (starken) Verletzungen getötet werden darf, wird dann auf ministerieller Ebene entschieden."


Oder auch hier:
"Tatsache ist, dass ein verletzter Wolf infolge eines Unfalles nicht einfach „mal eben“ so durch einen Fangschuss von seinem Leid erlöst werden darf – so wie es bei den oben genannten Schalenwildarten der Fall ist. Wird ein verunfallter Wolf vom Führer des Kraftfahrzeuges bei der Polizeidienststelle als solches gemeldet, muss der zuständige Amtstierarzt darüber umgehend informiert werden. Nur ihm obliegt die Beurteilung und Entscheidung wie im weiteren Verlaufe mit dem verunfallten Wolf umgegangen werden soll. Somit entscheidet der Amtstierarzt, ob der verletzte Wolf noch am Unfallort von seinen Leiden erlöst wird (zum Beispiel Immobilisierung und Euthanasie durch den Amtstierarzt oder vom Amtstierarzt angeordneter Fangschuss durch einen Polizisten). Andererseits entscheidet der Amtstierarzt, wenn es der Verletzungsgrad des lebenden Wolfes gestattet, ob ein Transport zum Tierarzt zwecks Behandlung Sinn macht. Wird dem so entschieden wird der durch den Tierarzt behandelte Wolf danach in eine Auffangstation untergebracht."
 
Ich meine Wildkatze, Luchs, Adler, Wisent, Elch, usw...sind alle im Jagdrecht :kp: Scheint auch niemanden zu stören.
Doch. Die Naturschutzverbände stört das schon. Viele fordern schon seit Jahren, die geschützten Arten aus dem Jagdrecht herauszunehmen.
Es ist halt der alte "Streit", wer sich besser um den Artenschutz kümmern kann: Jäger oder Naturschützer. Ein Problem, was wir hier sicherlich nicht beeinflussen können.
 
Der NABU hat eigene Jäger und der BUND auch. Soweit ich weiß möchte der NABU eine Verkürzung der Liste jagdbarer Arten und dafür ein Wildtiermanagement, bei dem „jagdliche Methoden zur Regulierung des Bestandes“ eingesetzt werden.
 
Der Amtstierarzt oder "die ministerielle Ebene":

"Auf jeden Fall muss man den Unfall mit einem Wolf auch der Polizei melden. Zwar ist nicht der Jäger mit einer möglichen Nachsuche zuständig, der auch das möglicherweise verletzte, aber streng geschützte Tier nicht töten dürfte, aber die Polizei wird den zuständigen Wolfsberater informieren, der den Wolf dann sucht. Ob dieser dann aufgrund seiner (starken) Verletzungen getötet werden darf, wird dann auf ministerieller Ebene entschieden."


Oder auch hier:
"Tatsache ist, dass ein verletzter Wolf infolge eines Unfalles nicht einfach „mal eben“ so durch einen Fangschuss von seinem Leid erlöst werden darf – so wie es bei den oben genannten Schalenwildarten der Fall ist. Wird ein verunfallter Wolf vom Führer des Kraftfahrzeuges bei der Polizeidienststelle als solches gemeldet, muss der zuständige Amtstierarzt darüber umgehend informiert werden. Nur ihm obliegt die Beurteilung und Entscheidung wie im weiteren Verlaufe mit dem verunfallten Wolf umgegangen werden soll. Somit entscheidet der Amtstierarzt, ob der verletzte Wolf noch am Unfallort von seinen Leiden erlöst wird (zum Beispiel Immobilisierung und Euthanasie durch den Amtstierarzt oder vom Amtstierarzt angeordneter Fangschuss durch einen Polizisten). Andererseits entscheidet der Amtstierarzt, wenn es der Verletzungsgrad des lebenden Wolfes gestattet, ob ein Transport zum Tierarzt zwecks Behandlung Sinn macht. Wird dem so entschieden wird der durch den Tierarzt behandelte Wolf danach in eine Auffangstation untergebracht."

So kannte ich es auch. Jedoch stand hier im Thema auch, dass diese Entscheidung nicht jeder Amtstierarzt treffen darf.
Dazu habe ich nichts gefunden
 
Wer ist denn in Sachsen zuständig, einen evtl schwer verletzten Wolf zu töten? Ja, ich habe absichtlich nicht das emotional positiv besetzte Wort "erlösen" genutzt!
Ich zitiere mich mal selber...

Schade, dass keiner der Jagdschein-Inhaber*innen bisher diese Frage beantwortet hat...

In Sachsen unterliegt der Wolf dem Jagdrecht und somit müsste dort doch die Antwort die sein, die die Befürworter, dass der Wolf dem Jagdrecht unterliegen sollte, für wünschenswert erachten..
 
Ich zitiere mich mal selber...

Schade, dass keiner der Jagdschein-Inhaber*innen bisher diese Frage beantwortet hat...

In Sachsen unterliegt der Wolf dem Jagdrecht und somit müsste dort doch die Antwort die sein, die die Befürworter, dass der Wolf dem Jagdrecht unterliegen sollte, für wünschenswert erachten..

Wenn ich das richtig verstanden habe, ändert das nix am o.g. Procedere, bedingt durch den Schutzstatus des Wolfes.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, ändert das nix am o.g. Procedere, bedingt durch den Schutzstatus des Wolfes.
Die Kanzlei sprach doch über NRW und darüber, dass der Wolf nicht dem Jagdrecht unterliegt.

Dem ist in Sachsen aber nicht so...
 
Die Kanzlei sprach doch über NRW und darüber, dass der Wolf nicht dem Jagdrecht unterliegt.

Dem ist in Sachsen aber nicht so...

Das mit dem Jagdrecht hat in dem Fall mit der Schadensleistung bei der Versicherung zu tun.
Inhaltlich bezieht sich die Kanzlei ja nicht nur explizit auf NRW, die schreiben ja nur, dass das Thema auch in NRW ansteht.

Da der Wolf aber den Schutzstatus hat, steht dieser Status über dem Jagdrecht. Er darf ja auch in Sachsen nicht gejagt werden. Und deswegen ist auch hier der Amtstierarzt wieder der Verantwortliche.
Jedenfalls habe ich das so verstanden, hatte dazu auch kürzlich was gelesen, aber ich finde es gerade nicht.
 

Die mit dem Wolf leben


Wölfe sind faszinierende Tiere. Aber mit dem Wolf leben, als Nachbarn? Das wollen die Wenigsten. Im Gegenteil: Seitdem der Wolf bei uns wieder heimisch ist, hört man die Forderung, Wölfe zu töten. Immer öfter, immer lauter. Ja, in einigen Fällen kann eine „Entnahme“ notwendig sein, um Konflikte zu lösen und Tierleben zu schützen. In den meisten Fällen gibt es andere, viel wirksamere Lösungen, um mit Wölfen als direkte Nachbarn zu leben. Das zeigen Beispiele aus ganz Europa...


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