Betrug im Kaufvertrag

Hanswurstx3

Hallo ihr Lieben!

Wir sind noch ganz neu hier und ich hoffe ich mache alles richtig

Ich habe eine anderthalb jährige Amstaff-Am. Bully-Boxer Mix Hündin namens Ylvi. Verkauft wurde sie uns allerdings als Old English Bulldog-Boxer-Rhodesian Ridgeback Mix. Laut Kaufvertrag nur Oeb-Mix. Durch einen DNA Rassetest kamen aber dann die oben genannten drei Rassen raus, welche man ihr mittlerweile auch deutlich ansieht.

Im Kaufvertrag ist nun aber eine Klausel, die besagt, dass der Verkäufer dem Käufer eine Konventionalstrafe in Höhe des doppelten Kaufpreises schuldet, sollte er gegen den Vertrag verstoßen. Meines Erachtens nach, ist eine Falschangabe der Rasse schon definitiv ein Betrug. Ich würde dem Verkäufer jetzt mal ein nettes Schreiben zukommen lassen, in dem ich mich darauf berufe und diesen Betrag von ihm fordere.

Bitte nicht meckern, ich weiß mittlerweile ganz genau, dass es absolut falsch ist einen Hund vom Vermehrer zu kaufen und hatte bei der Besichtigung der Eltern auch die rosarote Brille auf, bzw. sie sahen für mich einfach nicht "verboten" aus... Zum Glück ziehen wir im Oktober nach Niedersachsen und ersparen uns so die Kosten für den Wesenstest.

So weit so gut. Was würdet ihr jetzt machen? Den Betrag fordern? Hätte ich notfalls auch mit einem Anwalt Chancen auf einen Sieg vor Gericht?

Liebe Grüße

Lina mit Ylvi :)
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Hanswurstx3 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Da die DNA Tests vor Gericht keinen Bestand haben und Du einen Mix gekauft hast und auch einen bekommen hast...sehe ich da nichts was Du fordern könntest.
 
Da die DNA Tests vor Gericht keinen Bestand haben und Du einen Mix gekauft hast und auch einen bekommen hast...sehe ich da nichts was Du fordern könntest.


Ich habe den DNA Test vom Tierarzt durchführen lassen, mit entsprechendem Zertifikat, welches z.B. vom Ordnungsamt so akzeptiert wird. Also so richtig offiziell... Das mit dem Mix habe ich mir gedacht, aber der Oeb wurde ja definitiv aufgeführt und ist nicht vorhanden. (Ja, ich weiß man kann ihn nicht nachweisen, aber es kam beim Test echt fast nur Am. Staff raus)
 
Beim Test kommt als Näherung das raus, was im Vergleichspanel drin und deinem Hund am ähnlichsten ist.
Wenn die OEB nicht drin ist - wie soll sie dann rauskommen?
Oder anders: Was ist im durchgeführten Test als Referenz mit drin, das du eher erwartet hättest als AmStaff oder AmBulldog?

(Das ist eine Nachfrage, keine rhetorische Frage)
 
Da ist nichts offiziell an einem DNA Test. Die werden alle bei den gleichen Instituten gemacht und die können auch nur Rassen nachweisen, die sie als Referenz haben. OEB ist keine anerkannte Rasse, gut möglich dass die die gar nicht im Sortiment haben. Und Zack, können sie die auch nicht nachweisen.
Ein TA der solche Tests durchführt, ist mMn unseriös.
 
Der nimmt ja nur Blut ab und schickt es ein. Das an sich ist ja nicht verboten.

Aber das Ergebnis ist trotzdem mit Vorsicht zu genießen.
 
Beim Test kommt als Näherung das raus, was im Vergleichspanel drin und deinem Hund am ähnlichsten ist.
Wenn die OEB nicht drin ist - wie soll sie dann rauskommen?
Oder anders: Was ist im durchgeführten Test als Referenz mit drin, das du eher erwartet hättest als AmStaff oder AmBulldog?

(Das ist eine Nachfrage, keine rhetorische Frage)


Ich habe das schon so erwartet. Habe den Test ja gemacht, weil ich die sehr starke Vermutung hatte, dass in ihr weder der Oeb noch der Ridgeback zu finden sind und siehe da, ich hatte wohl Recht. Außerdem wurde ihre Schwester (zwar unter merkwürdigen Umständen) vom Ordnungsamt beschlagnahmt und auch an ihr ein DNA Test durchgeführt wegen der Vermutung auf einen AmStaff Mix. Die Besitzer bekamen sie dann erst nach zwei Monaten und einer absolvierten Sachkunde zurück. Da hab ich dann auch den Test bei einerm anderen Anbieter gemacht und es kam nahezu 1 zu 1 dasselbe bei raus.
 
Letztendlich hast Du bekommen, was Du gekauft hast: Einen Mischling. Du hast keine Ahnenpapiere, die du als Beweis vorlegen könntest, dass Du betrogen wurdest. Mischlinge sind "Überraschungspakete" und wenn die Eltern selbst schon Mischlinge waren, umso mehr.
Daher wirst Du vor Gericht keine Chance haben, den Betrug zu beweisen.
 
Ja aber dass der das macht ohne aufzuklären, ist doch Schmuh.

Den Test habe ich selbst bei Vetevo bestellt. Um das Zertifikat zu bekommen, musste ich die Speichelprobe von einem Tierarzt entnehmen und die Identität des Hundes bestätigen lassen. Also hat in dem Sinne nicht der Tierarzt den Test durchgeführt, sondern mir quasi dabei "assistiert".
 
Ja, wenn... klar.

Interessant finde ich, dass das Ordnungsamt den Test anerkennt. Oder anscheinend sogar angeordnet hat in einem Fall.

Wenn das da Usus ist, versteh ich in finanzieller Hinsicht den TA durchaus, der sich da dranhängt.
 
Ja, wenn... klar.

Interessant finde ich, dass das Ordnungsamt den Test anerkennt. Oder anscheinend sogar angeordnet hat in einem Fall.

Wenn das da Usus ist, versteh ich in finanzieller Hinsicht den TA durchaus, der sich da dranhängt.

Naja, wie soll das Ordnungsamt sonst rausfinden, ob der beschlagnahmte Hund jetzt ein Listenhund ist oder nicht? Ja es gibt ja noch Gutachter, aber die kosten glaube ich noch mehr Geld, oder?
 
Naja immerhin. Ein TA der den Test selbst anbietet, hätte mich sehr verwundert.
So oder so sind die Tests nicht sicher und bieten keine 100%.
 
Und ist es nicht sogar so, dass man in Hessen (dort haben wir sie gekauft) keine Listenhunde einfach so vermehren und verkaufen darf? Ihre Eltern sind meines Wissens nach auch nicht als solche angemeldet...
 
Und ist es nicht sogar so, dass man in Hessen (dort haben wir sie gekauft) keine Listenhunde einfach so vermehren und verkaufen darf? Ihre Eltern sind meines Wissens nach auch nicht als solche angemeldet...
Doch darf man. Wenn es denn Listenhunde sind.
Aber Du hast ja da auch gekauft und „konntest dabei nichts verbotenes entdecken“ ;)
Du weißt ja mittlerweile selbst dass Du da Mist gebaut hast, also sieh es doch einfach als gerechtes Lehrgeld an. Mischling beim Vermehrer gekauft und auch bekommen. Du kommst in Niedersachsen sogar noch mit einem blauen Auge davon. Also Glück im Umglück und fertig.
 
Vielleicht sind die Rassen, die in deinem Hund angeblich stecken, die Vorfahren des OEBs?
Ich nehme an, die haben alle keine Rassepapiere, also hast du einen Mischling - die Katze im Sack gekauft.
Wieso willst du denn jetzt Geld von ihm?
Selbst schuld, wenn du da kaufst. Du hast mit deinem Kauf ja schon dafür gesorgt, dass er weitermachen kann.
 


Hier steht, dass eine DNA-Untersuchung nicht vor Gericht anerkannt wird.
 
Es ist wahrescheinlich angebracht, dass sich die TEin von einem kompetenten Anwalt beraten lässt. Vielleicht mag mal jemand Herrn Weidemann verlinken
 
Mix gekauft, Mix bekommen, wo ist da die Täuschungsabsicht?

Ohne Täuschungsabsicht kein Betrug...

Ich würde es unter Lehrgeld verbuchen...
 
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