Ok das wußte ich tatsächlich nicht..ich hätte Heranwachsender so ab 16-18 untergebracht..
Danke für die Info
Da sich nicht alle gleich entwickeln, schaut man bei Leuten, die halt etwas über 18 sind, ob diese noch einem Jugendlichen gleichstehen oder nicht. Bei der Anwendung von Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund und es gibt mehr Strafvarianten.
Ein Erwachsener hätte für so eine Tat im Regelfall eine Geldstrafe bekommen.
Bei Anwendung von Jugendstrafrecht gibt es diverse Möglichkeiten von Sozialstunden bis Jugendarrest.
Ich war gestern noch am Amtsgericht TN - da war schon alles für den Fall vorbereitet mit Plexiglasscheiben, auf Abstand stehenden Stühlen etc.