Wütende Menge greift Auerhahn-Mörder an

Und ihr seid erwachsen. ;)

Mir wurde das erzählt, als ich im Vorschulalter war - im Zusammenhang mit Schwänen mit Jungen übrigens, und um
meinen Enthusiasmus für diese etwas zu dämpfen.

Und nicht als: „Könnte einem Menschen...“, sondern „Könnte Dir...“

So ganz weit hergeholt war das dann wohl doch nicht...

Ich sag ja, das ist mir mit 12 Jahren so passiert.
Und auch heute noch mache ich um einen "not amused" Schwan einen großen Bogen, obwohl ich mittlerweile erwachsen bin.
Glaube ich zumindest....also das mit dem "erwachsen".... :gruebel:
 
  • 28. März 2024
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Hi Candavio ... hast du hier schon mal geguckt?
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@Candavio

Schon klar - ich bezog mich darauf, dass du und @HSH Freund heute mühelos und ungefährdet Schwäne rettet. Dass Dir der Armbruch auch als Kind passiert ist, hatte ich mitgekriegt.

Ich hab halt nur abgespeichert: „Schwäne, machen ernste Schäden wenn sauer, Abstand halten.“ Ob das auch für Erwachsene gilt, hab ich mich nie gefragt.
 
Die Verhältnismäßigkeit geht immer mehr verloren. Das Gefühl, für "Richtig und Falsch".

Wie total krank ist es, einen Vogel TOT zu schlagen? WENN tatsächlich so bedrohlich - es nicht zu verscheuchen, nicht zu versuchen, sich aus der ANGEBLICHEN Gefahrenzone einfach zurückzuziehen, sondern das Tier zu erschlagen...? Also, ganz ehrlich, das finde ich enorm gestört.

Wenn wir alles und jeden totschlagen wollten, von dem wir uns bedroht FÜHLEN, dann hätten wir alle vermutlich reichlich zu tun.

Daß die beiden Herren anschließend für diese kranke Schei.ße auf die Mütze gekriegt haben, finde ich - sorry - sogar nachvollziehbar. Nicht die feine Art, aber nachvollziehbar. (Bei uns auf den Dörfern haben junge Herren früher bei jeder Kirmes für sehr viel weniger die Hucke voll bekommen. Manche regelmäßig... ;))

Inzwischen gab es einen Artikel in der hiesigen Lokalzeitung (leider ein "Bezahlartikel"), in dem sich der zuständige Ranger zu dem Fall äußert und wohl berichtet, daß dieses Tier alles andere als aggressiv gewesen sei.

Ich kann mir eine Bedrohung von Leib und Leben der besoffenen Schwachköpfe, die ein Erschlagen des Tieres "rechtfertigen" könnten, auch wirklich nicht vorstellen.
 
Was nicht sein kann nicht sein darf?

Besoffen oder nicht, jäger oder nicht, er ist ein idiot und ein jagdschein braucht so eine schon zweimal nicht.
 


>> Das Töten eines Tiers ohne vernünftigen Grund ist laut Tierschutzgesetz verboten. Es drohen demnach bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen.<<

Ob das schon jemals vorgekommen ist, daß solche Knallköppe wirklich 3 Jahre eingefahren sind für ihre Tat? Das möchte ich ja gerne mal erleben.
 


>> Das Töten eines Tiers ohne vernünftigen Grund ist laut Tierschutzgesetz verboten. Es drohen demnach bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen.<<

Ob das schon jemals vorgekommen ist, daß solche Knallköppe wirklich 3 Jahre eingefahren sind für ihre Tat? Das möchte ich ja gerne mal erleben.

Im nächsten Leben studiere ich Jura und werde eine gnadenlose Staatsanwältin. Das steht schon so auf meiner Liste :D
 
Auch als Staatsanwalt ist man an die Gesetzgebung gebunden und kann kein Strafmass fordern, das es so gar nicht gibt...:)

Die Gesetzgebung ist in meinem nächsten Leben natürlich auch besser. Da wären die A.löcher froh, wenn drei Jahre überhaupt zur Debatte ständen :eg:
 
Auch als Staatsanwalt ist man an die Gesetzgebung gebunden und kann kein Strafmass fordern, das es so gar nicht gibt...:)
Doch, das ist ja die Krux, es gibt diese Strafen, wie hier die drei Jahre Knast.
Es gibt nur keine SA's, die sie fordern und vorallem keine Richter, die sie auch mal verhängen...:wand:.
Eigentlich würde unsere Rechtssprechung viel mehr hergeben, es traut sich nur keiner sie auch mal durchzusetzen und damit quasi "ein Exempel zu statuieren".
Ne, lieber nur ein "Dudu, das macht man aber nicht...", verbunden mit einer Geldstrafe, die keinem weh tut.
Wenn überhaupt....
 
Ja, das sind die vom Gesetzgeber vorgesehen Höchststrafen. Bis zu 3 Jahre z.B.
Daneben zählen aber noch andere Dinge wie Wiederholungstat, Schwere der Tat, Sozialprognosen etc.

Daraus ergibt sich dann das Strafmass.

Die Typen waren betrunken, eventuell vorher nie auffällig, haben einen Job, Familie. Wer will da 3 Jahre Knast geben?

Richter sehen eben auch die Verhältnismässigkeit. Es war ein Auerhahn....
 
Gut, ich gebe mich mit der Hälfte zufrieden.
Aber das ist es doch, die haben eine Straftat begangen, Tierquälerei mit Todesfolge, und kommen wieder mit einem "Dudu" davon.
Wer soll denn da noch unsere Rechtsprechung ernst nehmen....
 
Dieses ewige Suchen (und Finden...) von ''mildernden Umständen'' geht mir zunehmend gegen den Strich. Getreu dem Motto ''Irgendwas is ja immer!'' findet sich wohl heutzutage in jeder Vita, bei jedem Tathergang etwas, was dem/den Täter/n noch zugute gehalten werden kann. Was ist das für eine Rechtsauffassung, die Täter auch bei erwiesener Schuld noch mit allen Mitteln verharmlosen zu wollen? Die Opfer (ob nun ''NUR'' ein vom Aussterben bedrohter Auerhahn oder ein menschliches Opfer) gehören doch - wenn schon - bevorzugt behandelt. Nicht die Täter.
Das geht mir nicht in den Kopf.
 
Klar, unter Alkohol wird man ja geradezu dazu gezwungen, einen Auerhahn zu killen.
Alle, die ich nahe kenne und damit meine ich wirklich alle, könnten sich noch so viel abgekippt haben. Ich bin aber sicher, dass sie einem angreifenden Auerhahn aus dem Weg gegangen wären - notfalls wären sie halt gekraucht.
Keiner von denen wäre auch nur ansatzweise auf die Idee gekommen, den Auerhahn zu erschlagen.
 
So. Der Prozess hat begonnen.
Ab sofort darf gewettet werden, wie niedrig die lächerliche Geldstrafe wohl diesmal ausfallen wird.

 
Aus dem Artikel:
Er war zur Tatzeit 20 Jahre alt, also noch heranwachsend [...]
Ich dachte immer mit 18 ist man volljährig und damit auch nach Erwachsenen Recht zu verurteilen?
 
Aus dem Artikel:
Er war zur Tatzeit 20 Jahre alt, also noch heranwachsend [...]
Ich dachte immer mit 18 ist man volljährig und damit auch nach Erwachsenen Recht zu verurteilen?

Der Begriff "Heranwachsender" bezeichnet Personen zwischen 18 und 21 Jahren. Da kann das Jugendstrafrecht angewandt werden, das wird im Einzelfall entschieden.
 
Der Begriff "Heranwachsender" bezeichnet Personen zwischen 18 und 21 Jahren. Da kann das Jugendstrafrecht angewandt werden, das wird im Einzelfall entschieden.
Ok das wußte ich tatsächlich nicht..ich hätte Heranwachsender so ab 16-18 untergebracht..
Danke für die Info :)
 
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