Selbstverteidung beim Hund / den Hund verteidigen

Wenn das so stimmt könnte ich ja rückwirkend klagen, meine kompletten Steuern zurück fordern, weil ja dann die Steuern unrechtmäßig erhoben wurden weil ich ja nur Listenhunde, keine Vorfallshunde habe.
Du arbeitest aufm Amt, das war mir schon lange klar.

Naja in wie weit du Ansprüche hast, das kann ich dir anhand der wenigen Sätze innerhalb unserer Unterhaltung nicht versprechen. Das bedarf einer ausgiebigen Prüfung des Sachverhaltes. Bei mir in der Gemeinde (macht jede Gemeinde anders) bezahlst du für einen Hund nach §3 Abs. 2 und §3 Abs. 3 genau das selbe.
 
  • 18. April 2024
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Hi im_fastr ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das heißt, alle die nur einen Listenhund haben, ohne Vorfall, haben alle zu Unrecht das ganze Prozedere durchlaufen? Das kann ich nicht glauben. Ich war in Magdeburg zum Sachkundenachweis, habe mich da mit denen unterhalten. Ich habe das nämlich alles.

An sich richtig. Für den reinen Besitz eines Listenhundes nach Kategorie I , also einen reinen Vermutungshund (Amstaff, Pitti, Mischlinge daraus) benötigst du einen Wesenstest durch einen anerkannten Sachverständigen aber keinen Sachkundenachweis. Dieser wird erst bei Hunden der Kategorie II (Vorfallshunde) fällig. Der Rest ist wie bei jedem anderen Hund auch (Versicherung, Anmeldung).
Die Steuer ist meistens für Vermutungs- und Vorfallshunde die gleiche.

Für die Mitlerser: Das ist aber in jedem Bundeland anders! Wir sprechen von Sachsen-Anhalt.
 
Sitzt ja an der Quelle. Kümmer dich, geht schließlich auch um deinen Hund, der dadurch Probleme bekommen kann.
 
Hier stehts anders :kp:


Hab nochmal durchgelesen, da steht es sogar noch sehr schön erklärt:
"Hunde, die gefährlich sind, dürfen grundsätzlich nur mit einer Erlaubnis gehalten werden." Vermutungshunde sind aber nicht grundsätzlich gefährlich. Demnach keine Erlaubnisbeantragung bei OA und demnach kein Sachkundenachweis. Um die Vermutung zu widerlegen, leistest du den Wesenstest ab.
 
Auch ein Mix, selbst wenn nur "phänotypisch" ein gefährlicher Hund (SoGeKa), gilt unter §3 Abs. 2 des HundeG-LSA. Nach 3 Abs. 3 hast du wirklich nur Vorfallshunde.
Wäre anders ja auch noch abartiger als so schon das Ganze Theater um die vermeintliche Gefährlichkeit bestimmter Rassen. Habe ich Ich bisher von keinen Bundesland gelesen.
SA also so :alle sind sogenannte KAT.I-Hunde, jedoch werden die wegen der Rasse teilweise anders behandelt als die "Vorfsllshunde", so wie ich es verstanden habe.
In den Hinweisen vom Landesverwaltungsamtes SA wird hinsichtluch des Sachkundenachweises auch nur auf die Hunde Bezug genommen, deren Gefährlichkeit festgestellt wurde.
Jedoch andererseits hat @Joki Staffi das ja nach 2016 alles durch .
Daher meine Verwirrung .So scheint's jedoch jetzt, ausgehend vom HindG-LSA zu sein.

@Melli84 , du siehst, es ist nicht verwunderlich, wenn dich unsere Beiträge im fernen Amerika verwirren. :D
 
Hab nochmal durchgelesen, da steht es sogar noch sehr schön erklärt:
"Hunde, die gefährlich sind, dürfen grundsätzlich nur mit einer Erlaubnis gehalten werden." Vermutungshunde sind aber nicht grundsätzlich gefährlich. Demnach keine Erlaubnisbeantragung bei OA und demnach kein Sachkundenachweis. Um die Vermutung zu widerlegen, leistest du den Wesenstest ab.

Find ich nicht. Ich sehe diesen Satz, der ist doch offensichtlich:

Als gefährliche Hunde werden die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden eingestuft.

Und in diesem Satz steht "Auch". Also nicht nur nach Verhalten, sondern auch nach Rasse:

Hunde können unabhängig ihrer Rasse aufgrund ihres Verhaltens auch als gefährlich angesehen werden.
 
Wäre anders ja auch noch abartiger als so schon das Ganze Theater um die vermeintliche Gefährlichkeit bestimmter Rassen. Habe ich Ich bisher von keinen Bundesland gelesen.
SA also so :alle sind sogenannte KAT.I-Hunde, jedoch werden die wegen der Rasse teilweise anders behandelt als die "Vorfsllshunde", so wie ich es verstanden habe.
In den Hinweisen vom Landesverwaltungsamtes SA wird hinsichtluch des Sachkundenachweises auch nur auf die Hunde Bezug genommen, deren Gefährlichkeit festgestellt wurde.
Jedoch andererseits hat @Joki Staffi das ja nach 2016 alles durch .
Daher meine Verwirrung .So scheint's jedoch jetzt, ausgehend vom HindG-LSA zu sein.

@Melli84 , du siehst, es ist nicht verwunderlich, wenn dich unsere Beiträge im fernen Amerika verwirren. :D

Alle American Stafforshire Terrier, Pitbulls, Stafforshire Bullterrier, Bullterrier, sowie Kreuzungen (hier reicht augenscheinlich "Phänotyp") gelten grundlegend als Hunde nach §3 Abs. 2 des HundeG-LSA (Kategorie I - Vermutungshunde).
Hier ist kein Sachkundenachweis fällig, weil die Gefährlichkeit nur vermutet wird. Diese kannst du mit einem Wesenstest widerlegen. Dabei änderst du aber nichts an der Besteuerung. Hunde nach §3 Abs. 3 HundeG-LSA sind Vorfallshunde (Kategorie II), kann also auch ein Beagle sein, der z.B. eine Katze getötet hat. Für diese Hunde müssen Wesenstest und Sachkundenachweis vorliegen. Die Besteuerung ist (meistens) die gleiche wie bei den Kategorie I Hunden.
 
Find ich nicht. Ich sehe diesen Satz, der ist doch offensichtlich:

Als gefährliche Hunde werden die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden eingestuft.

Und in diesem Satz steht "Auch". Also nicht nur nach Verhalten, sondern auch nach Rasse:

Hunde können unabhängig ihrer Rasse aufgrund ihres Verhaltens auch als gefährlich angesehen werden.

Ja, so halb richtig. Es gibt Vermutungshunde (Amstaff z.B.) die werden so lange als gefährlich angesehen, bis du dies mit dem Wesenstest widerlegst. In SA ändet das nichts an der Besteuerung und Einstufung. Es gibt aber auch Vorfallshunde (Beagle beisst Katze tot), die mit Wesenstest geprüft als gefährliche Hunde eingestuft werden. Nur für diese ist der Sachkundenachweis zu erbringen.
 
Naja, da oben stehts anders. Was solls. Du kannst viel erzählen, die Seite kann schlecht gemacht sein.

Ich glaube @Joki Staffi , die hat das ja alles schließlich mehrfach durchgemacht.
 
Kategorie I nach §3 Abs. 2 HundeG-LSA
Amstaff, Pitbull, StaffBull, Bullterrier -> Wesenstest, Versicherung, Anmeldung, Registrierung im zentralen Hunderegister LSA. Nach Wesenstest weiter Vermutungshunde, jedoch mit dem Eintrag "geprüft auf Sozialverhalten" und dem Testergebnis -> Besteuerung bleibt gleich.

Kategorie II nach §3 Abs. 3 HundeG-LSA
Alle Hunde, die in Vorfällen (Aufzählung im Gesetz) auffällig geworden sind.
-> Feststellung der Gefährlichkeit von Amts wegen (Ordnungsamt) -> Wesenstest, Sachkundenachweis. Nach Wesenstest weiter nach Amtsfeststellung nach Vorfall gefährliche Hunde -> hohe Besteuerung.
 
Kategorie I nach §3 Abs. 2 HundeG-LSA
Amstaff, Pitbull, StaffBull, Bullterrier -> Wesenstest, Versicherung, Anmeldung, Registrierung im zentralen Hunderegister LSA. Nach Wesenstest weiter Vermutungshunde, jedoch mit dem Eintrag "geprüft auf Sozialverhalten" und dem Testergebnis -> Besteuerung bleibt gleich.

Kategorie II nach §3 Abs. 3 HundeG-LSA
Alle Hunde, die in Vorfällen (Aufzählung im Gesetz) auffällig geworden sind.
-> Feststellung der Gefährlichkeit von Amts wegen (Ordnungsamt) -> Wesenstest, Sachkundenachweis. Nach Wesenstest weiter nach Amtsfeststellung nach Vorfall gefährliche Hunde -> hohe Besteuerung.
Wobei die Hundedsteuer ja nicht Ländersache ist. Das müsste man auch in SA m.E. vor Ort prüfen.
 
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