Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dem deutschen Arm der Tierrechtsorganisation PETA auch in zweiter Instanz rechtskräftig die beantragte Verbandsklagebefugnis versagt. In der mündlichen Verhandlung vor dem VGH hat der Verein eingeräumt, tatsächlich nur sieben ordentliche Vereinsmitglieder zu haben.