Erlaubnis eines Pitbull-Terrier

TextMe

Hi, ich heiße Pascal, komme aus Bürstadt und habe nun mal ein paar Fragen an euch :)

Ich möchte mir nun einen Pitbull-Terrier zulegen, jedoch habe ich hierbei von den ganzen Anforderungen gelesen.
So gibt es meines Wissens nach so etwas wie eine Kampfhundklasse und man darf sich erst einen Piti zulegen, wenn man diese erreicht hat. Wie erreicht man dieses „Level“ um sich einen Pitbull zulegen zu dürfen?

Kurz über mich: Ich habe bereits einen Boxer besessen, nun möchte ich mir etwas nichtmehr ganz so verpeiltes zulegen :)

Ich habe mich selbstverständlich bereits über die Tücken und generell die Art eines Pitbull-Terriers informiert und bin zu dem Entschluss gekommen, dass dieser ganz gut zu mir passen würde.

Die Anforderungen einer Sachkundeprüfung würde ich ebenfalls mitmir bringen.


jetzt aber noch etwas ganz anderes:
Ich habe gesehen, dass die Hundesteuer in meinem Ort bei zirka 600€ Jährlich liegt. Gibt es hier vllt. Einen Trick, diese zu senken? Vllt. Durch mehrere Wesensprüfungen oder etwas in der Art.

Falls nicht, ist es mir zwar dennoch möglich, aber man muss ja nicht Geld zum Fenster rauswerfen, wenn man es eigentlich garnicht muss :)



Vielen vielen Dank für deine, bzw. Eure Hilfe :)
Bleibt gesund und liebe Grüße,
Pascal ;)
 
  • 18. April 2024
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Hi TextMe ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich habe gehört, dass man in irgendeiner Hundeklasse ist und man durch verschiedene Aktivitäten oder vorherigen Hunden darin aufsteigen kann. Man soll wohl in der Hundeklasse 2 sein müssen, um sich einen Pitbull zulegen zu dürfen.
 
Sorry, da musste ich lachen. Das ist kompletter Unfug. Das andere können andere besser erklären als ich.
 
Da hat dir jemand Mist erzählt, oder du hast was völlig falsch verstanden.
Es gibt in den Landeshundegesetzen "gefährliche Hunde" der Kategorien 1 und 2, vielleicht ist da was durcheinander geraten in der Erzählung.
Man muss die Auflagen und Voraussetzungen erfüllen, um einen Listenhund zu halten, soweit es im jeweiligen Bundesland überhaupt erlaubt ist.
Aber man muss sich nicht dahin hoch arbeiten.
 
Ich habe gehört, dass man in irgendeiner Hundeklasse ist und man durch verschiedene Aktivitäten oder vorherigen Hunden darin aufsteigen kann. Man soll wohl in der Hundeklasse 2 sein müssen, um sich einen Pitbull zulegen zu dürfen.

Sorry, ich mache nicht lustig über dich, ganz im Gegenteil. Ich finde es gut, daß du dich rechtzeitig vor der Anschaffung eines Hundes informieren möchtest. Sehr viele Listenhundehalter tun das nämlich nicht, kaufen sich irgendwie, irgendwo, irgendeinen Listenhund und wundern sich anschliessend, wenn ihnen das Tier eingezogen wird oder die Kosten sie erschlagen.

Aber über diese Sache mit den "Hundeklassen" musste ich doch jetzt auch mal herzhaft lachen. Nimm's mir nicht übel, bitte, aber das ist wirklich zu putzig.
:mies:

Snowflake hat ja schon ganz gut zusammengefasst, was stattdessen tatsächlich Sache ist.

In jedem Bundesland gelten etwas andere Regeln. Der Pitbull steht allerdings fast überall ganz oben auf der Liste, darf nicht gezüchtet und nicht aus dem Ausland importiert werden und darf nur angeschafft werden, wenn ein sogenanntes "berechtigtes Interesse" besteht. Soviel ich weiß, ist das auch in Hessen der Fall.

In der Regel gilt dieses berechtigte Interesse nur für Hunde aus dem Tierschutz. Wenn du also unbedingt einen Pitbull (bzw. einen Hund dieses Typs) haben möchtest, wird das nur funktionieren, wenn du einen aus dem Tierheim adoptierst. Und dort wird dir auch geholfen, was die Infos über Details der Haltung angeht.
 
Nein, in Hessen darfst du auch von Züchter oder Privat kaufen.
 
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