American Bully, Steuer als NichtlistenHund

Bin auch irgendwann eher zufällig drüber gestolpert, fand es aber so bemerkenswert, dass ich es mir gemerkt hatte! :hallo:
 
  • 20. April 2024
  • #Anzeige
Hi lektoratte ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 17 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Hallo alexhepp,
vielleicht kannst Du Dir von dem Ordnungsbeamnten das noch mal schriftlich geben lassen, dass Dein Hund nicht unter die Anlagehunde fällt.
Dann hast Du zumindest was in der Hand, falls jemand mal anderer Meinung ist. Dann kann man Dir nicht vorwerfen, Du hättest Deine Sorgfaltspflicht verletzt.
 
Hallo alexhepp,
vielleicht kannst Du Dir von dem Ordnungsbeamnten das noch mal schriftlich geben lassen, dass Dein Hund nicht unter die Anlagehunde fällt.
Dann hast Du zumindest was in der Hand, falls jemand mal anderer Meinung ist. Dann kann man Dir nicht vorwerfen, Du hättest Deine Sorgfaltspflicht verletzt.
Das habe ich anfangs auch zu ihm gesagt, doch er meinte dann, dass ich mich ja jederzeit auf die Verordnung berufen kann, in der es klar aufgelistet ist.
 
ein unwichtiger beamter wird dir niemals ein dokument ausstellen, auf dem er irgendwas bestätigt. darf er gar nicht.

warum fragst du nicht einen rechtsanwalt, der sollte dir eine eindeutige auskunft geben können. :)
 
Hallo,

wir haben einen Freund, welcher einen jetzt einjährigen American Bully "besitzt". Er ist ordnungsgemäß in Sachsen-Anhalt angemeldet, wurde ganz normal aufgefordert, mit dem Hund einen Wesenstest abzulegen und bezahlt im Jahr 600Euro Steuern. Nun ist es so, dass ich mich erkundigt habe, das man nur den halben Steuersatz zahlen muss, wenn der Hund eine Begleithundeprüfung abgelegt hat. In der Prüfung gibt es ja auch einen sogenannten "Wesenstest". Jetzt kam bei mir die Frage auf, ob man das verbinden kann. Laut Ordnungsamt muss der Prüfer vom Landesverwaltungsamt für Wesensteste zugelassen sein. Wenn man jetzt einen Prüfer findet, der die Begleithundeprüfung UND die Wesensteste abnimmt, könnte das doch klappen?!:gruebel:

Nun zu meiner Frage:D Hat das schonmal jemand so gemacht?
 
Nein, das sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

Selbst wenn der Leistungsrichter bei der BH als Sachverständiger anerkannt sein sollte, so sind die Prüfungen unterschiedlich - vom Ablauf und vom Verwaltungsakt her.

Was funktionieren könnte ist, wenn die BH abgenommen wurde, was ja ein Sportverein tut, diesen als Wesenstest anerkennen zu lassen. Das denke ich aber eher nicht.
 
Ja genau, so habe ich das halt gedacht. Ich würde es halt auch gut finden, wenn der Prüfer auch gleichzeitig den Wesenstest abnehmen könnte. Hm, ich muss mich damit nochmal beschäftigen denke ich
 
Geht mWn in Sachsen-Anhalt nicht.
Du kannst einen Listenhund in Sachsen-Anhalt nicht Steuersenken. Das ist nicht gewollt. Eine bestandene BH bringt dir mit Listenhund nix.
Wesenstest wird nur vom Sachverständigen abgenommen und ist völlig anders als der Teil in der BH.
 
Also in unserer Satzung steht es eindeutig und die Nachfrage im Amt ergab, dass auch die sogenannten Kampfhunde dort nicht ausgeschlossen sind. Somit halbiert sich auch hier die Steuer.
 
Also in unserer Satzung steht es eindeutig und die Nachfrage im Amt ergab, dass auch die sogenannten Kampfhunde dort nicht ausgeschlossen sind. Somit halbiert sich auch hier die Steuer.


Okay. Wir haben hier in der Satzung stehen das Hunde aus dem Tierheim ein Jahr steuetbefreit werden, ausgenommen Listenhunde.
Na dann mach doch einfach Beides. Den Wesenstest brauchst du so oder so und die BH kannst du doch trotzdem laufen. Wenns dir finanziell was bringt, ich würde es machen.
 
Auch das ist bei uns in der Gemeinde nicht ausgeschlossen. Auch ein Kampfhund wird bei uns 1 Jahr befreit, wenn er aus dem TH kommt. Wir haben aber auch keine Leinenpflicht im Dorf und sowas. Das Amt sagt, sie machen das, weil sie lieber einen gut ausgebildeten Kampfhund haben, als ein Hund, der als Mischling angemeldet wird, damit er die Steuer nicht bezahlen muss. Also das war der Plan, es soll beides gemacht werden, wir haben nur überlegt, ob man das verbinden kann.
 
Auch das ist bei uns in der Gemeinde nicht ausgeschlossen. Auch ein Kampfhund wird bei uns 1 Jahr befreit, wenn er aus dem TH kommt. Wir haben aber auch keine Leinenpflicht im Dorf und sowas. Das Amt sagt, sie machen das, weil sie lieber einen gut ausgebildeten Kampfhund haben, als ein Hund, der als Mischling angemeldet wird, damit er die Steuer nicht bezahlen muss. Also das war der Plan, es soll beides gemacht werden, wir haben nur überlegt, ob man das verbinden kann.


Da befrage doch einfach mal den Sachverständigen der deinen Wesenstest abnimmt. Der kann dir das beantworten.
Gute Gemeinde, finde ich gut.
 
Ja, also sie sind da wirklich sehr offen. Also das meiste sind Tierärzte und die können zu der Begleithundeprüfung nicht viel sagen. Also ich denke mal, dass es darauf hinauslaufen wird, dass man beides getrennt macht.
 
Ja, also sie sind da wirklich sehr offen. Also das meiste sind Tierärzte und die können zu der Begleithundeprüfung nicht viel sagen. Also ich denke mal, dass es darauf hinauslaufen wird, dass man beides getrennt macht.

Du kannst bei deiner Gemeinde anfragen. Die haben Listen mit allen zugelassenen Sachverständigen. Da kannst du ja anrufen und fragen. Brauchst ja eh einen Termin zum Wesenstest. :)
 
Die BH ist eine sportliche Prüfung, die ist weitestgehend genormt - nur der "Straßenteil" ist unterschiedlich, den örtlichen Begebenheiten geschuldet.

Wenn es also kein Sachverständiger ist, der in seiner Freizeit auch noch Leistungsrichter in einem Hundesport-/Rassezuchtverein ist, dann wird das nichts mit dem gleichen Prüfer bei Wesenstest und BH.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „American Bully, Steuer als NichtlistenHund“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

IgorAndersen
Antworten
79
Aufrufe
2K
marismeña
marismeña
Grazi
Er hat die Hündin natürlich geliebt (und nicht geleibt) ;) Und er ist leinenführig, bis er einen Hund oder eine Katze SIEHT. Uff...ich sollte spätabends nichts mehr posten. *kopf auf tischplatte sinken lass* Grüßlies, Grazi
Antworten
1
Aufrufe
277
Grazi
Grazi
Grazi
Savas hat ein Zuhause gefunden! :) Grüßlies, Grazi
Antworten
1
Aufrufe
310
Grazi
Grazi
Shiva ist endgültig vermittelt! :) Grüßlies, Grazi
Antworten
2
Aufrufe
339
Grazi
Grazi
Morty Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. American Bully XL, (noch) unkastrierter Rüde, ca. 55 cm groß, ca. 37 kg schwer, 1 Jahr alt. Standort: Tierheim Rüsselsheim Morty ist ein junger, agiler und selbstbewusster Bully-Rüde. Er ist menschenbezogen, verschmust, aber...
Antworten
0
Aufrufe
179
Grazi
Zurück
Oben Unten