Erlaubnis zur Haltung eines "gefährlichen" Hund

Neotri

Hallo, bin neu hier und habe mal eine Frage.


Ich wohne in Rheinland Pfalz und habe einen Amstaff von Freunden privat aus Niedersachsen übernommen, da diese beruflich und auch persönlich ( bekommen zweites Baby ) dem Hund nicht mehr die Aufmerksamkeit und Zeit geben können, die diese braucht. Ich hatte schon immer einen guten Draht zu dem Hund und wollte schon immer mal einen Staff. Nun bot sich das halt an.

Ich habe hier mal ein bisschen rumgestöbert und auf paar Einträge gestoßen, dass die Behörde nur Listenhunde aus einem Tierheim oder Tierhilfe aus Rheinland Pfalz genehmigen. Ist das immer noch so ?

Ich hatte mich zwar vorher schon über alles informiert und in dem Landesrecht für die Haltung gefährlicher Hunde, steht sowas nicht.

Alle anderen Auflagen kenne ich und würde ( werde ) diese auch schnellstmöglich angehen und umsetzten. Den Sachkundenachweiß in der Theorie und auch im praktischen Teil, denke ich, ist problemlos mit Ihr zu bewältigen.

Auf jegliche Antworten und Hilfe würde ich mich freuen.

LG Micha
 
  • 20. April 2024
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Hi Neotri ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo, Willkommen hier.

Soweit ich weiß, musst Du ein "berechtigtes Interesse" nachweisen, sonst bekommst Du den Hund nicht angemeldet.
Leider wird als "berechtigtes Interesse" wohl nur die Übernahme eines Hundes aus dem Tierschutz anerkannt.

Sprich: Du kannst einen Listi in Rheinland Pfalz wohl anmelden, wenn er aus einem Tierheim in Niedersachsen stammt, aber nicht, wenn Du ihn von einer Privatperson übernommen hast. Der Hund _muss_ aus dem Tierschutz stammen, sonst wird das nix mit der Anmeldung, bei Hunden "von Privat" wird die Erlaubnis versagt.

Die entsprechenden Erlaubnisse, Sachkunde etc. muss meines Wissens nach auch bereits vorliegen, bevor der Hund übernommen wird. Aber es werden sich sicherlich noch Leute melden, die sich mit RLP gut auskennen.

Gruß
tessa
 
Du kannst in Rheinland-Pfalz keinen Listenhund von privat übernehmen. Das berechtigte Interesse gilt nur, wenn der Hund aus einem Tierheim stammt. Du hältst den Hund also illegal und wirst auch keine Genehmigung bekommen, ihn legal zu halten.
 
Ich hatte den Link zum Hundegesetz eingestellt und habe keine Ahnung, warum der gesperrt wurde? @KsSebastian
Die Website ist irgendwann mal auf der Blacklist gelandet. Ich vermute wegen Spam oder sowas. Kann ich mich aber im Einzelfall grad nicht dran erinnern. Danke für den anderen Link! :dafuer:
 
Hallo,

Im Hundegesetz steht, dass du zuerst die Haltegenehmigung brauchst, bevor du den Hund bekommst. Also unbedingt ganz schnell legal machen, sonst könnte es Probleme geben; meistens verursacht durch "nette" Mitmenschen. Wenn du wegen illegaler Haltung erwischt wirst nimmt man dir nicht nur den Hund weg, sondern du giltst dann auch als unzuverlässig und kannst nie mehr einen Soka halten. Außerdem droht natürlich eine Geldstrafe.
Hatte mich auch gerade wieder informiert, da ich nach einem neuen Familienmitglied suche. Meine Frage ans OA war eigentlich, wie es sich mit einem Pflegehund verhält, da ich wahrscheinlich erstmal Probewohnen lasse. Selbst in diesem Fall gilt die Regel, dass alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor der Hund einzieht. Nach ersten Informationen ist das Ganze seit meiner letzten Suche vor 13 Jahren deutlich teurer geworden. 250 Euro für die Theorie und ab 600 Euro für die Praxis :( Dazu kommen dann noch die Kosten für das ausstellen der ganzen amtlichen Dokumente. Seufz.

Viele Grüße,
Sirius
 
Für eine legale Haltung ist es bereits zu spät. RLP ist da sehr streng.
 
Kümmere dich schnellstmöglich um einen guten Anwalt in Sachen Tierrecht und mach dich direkt an die Sachkunde. Eine Garantie, dass du den Hund behalten darfst, ist das dennoch nicht. Hier ist das Ordnungsamt normalerweise ganz, ganz schnell dabei, jeden, nicht vor Beschaffung legal angemeldeten Soka, wegzunehmen.

Ich kenne einen Fall persönlich, die es dennoch geschafft haben den Hund zu behalten, aber da stecken viele, viele Monate des Kampfes mit Anwalt dahinter, viel Angst, dass der Hund doch weg muss usw... Ziemlich gut sieht es hingegen (je nach Amtstierarzt) aus, wenn es sich um einen Mischling handeln würde.
 
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