Haltung "Kampfhund"

  • 28. März 2024
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Hi pat_blue ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nach Rücksprache mit meinem Anwalt wird dieser ihm eine Frist von 14 Tagen geben, seine Entscheidung zu überdenken.
Danach wird es vor Gericht gehen.
Du willst wirklich Zoff mit deinem Vermieter? Der findet doch dann einen anderen Grund, dir zu kündigen.

Such dir doch lieber in Ruhe eine schöne Wohnung und hol dir dann den Hund. Wo ist das Problem?
 
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt wird dieser ihm eine Frist von 14 Tagen geben, seine Entscheidung zu überdenken.
Danach wird es vor Gericht gehen.
Das zahlt die Rechtschutz? Mal sehen, was schneller ist, die Kündigung oder das Gerichtsverfahren, dass dir sagen wird, dass der Vermieter Recht hat..... :rofl:
 
Meine Güte :rolleyes: Dich würde ich als Vermieter schon rausbekommen, auch ohne Hund.
 
Ich kann verstehen, das du einen bestimmten Hund aus dem TH Hamburg zu dir nehmen möchtest.

Es wird folgendes passieren: Voraus gesetzt du bist für diesen Hund geeignet wird das TH ein Schreiben deines Vermieters von dir verlangen das die Haltung eines Listenhundes erlaubt.
Entweder legst du das Schreiben vor und bekommst den Hund oder du kannst es nicht vorlegen und bekommst ergo den Hund nicht.

Edit: Du willst vor Gericht gehen. Mal abwarten wie weit du damit kommst.
 
Das zahlt die Rechtschutz? Mal sehen, was schneller ist, die Kündigung oder das Gerichtsverfahren, dass dir sagen wird, dass der Vermieter Recht hat..... :rofl:
Nie im Leben, aber es gibt tatsächlich Anwälte die schon mal arbeiten bevor die schriftliche Zusage der Rechtsschutz da ist. Die Rechnung kriegt dann am Ende der Mandant...
 
Davon abgesehen kann der Vermieter meines Wissens doch ohnehin die Haltung eines bestimmten Hundes verbieten auch wenn grundsätzlich Hundehaltung von ihm erlaubt wurde.
Beispielsweise wenn es Beschwerden anderer Mieter über aggressives Verhalten eines Hundes gibt.
Wobei wir damit wieder beim Listenhund auskommen der per se als gefährlich gilt.
 
Thorben Henrik möchte aus dem Spieleparadies abgeholt werden :megaphone:
 
Davon abgesehen kann der Vermieter meines Wissens doch ohnehin die Haltung eines bestimmten Hundes verbieten auch wenn grundsätzlich Hundehaltung von ihm erlaubt wurde.
Beispielsweise wenn es Beschwerden anderer Mieter über aggressives Verhalten eines Hundes gibt.
Wobei wir damit wieder beim Listenhund auskommen der per de als gefährlich gilt.
:lol: Lies einfach mal von Beginn an..das steht hier in allen Ausführungen zig Mal..aber er glaubt es nicht oder anders..er glaubt es besser zu wissen.
 
Er möchte anscheinend diesen einen bestimmten Hund in den er sich vergeguckt hat. Kann ich gut verstehen.
Aber man kann nun mal nicht mit dem Kopf durch die Wand und wenn mein Wunsch so stark ist würde ich mir Alternativen, beispielsweise Umzug, überlegen.
 
Er möchte anscheinend diesen einen bestimmten Hund in den er sich vergeguckt hat. Kann ich gut verstehen.
Ich auch, sehr gut sogar. Aber gerade dann sollte er im Sinne des Hundes anders als ein bockiges Kind handeln.
Ich würde mir ne andere Wohnung suchen und gut ist.
 
Ich auch, sehr gut sogar. Aber gerade dann sollte er im Sinne des Hundes anders als ein bockiges Kind handeln.
Ich würde mir ne andere Wohnung suchen und gut ist.

Ich hab noch mal bei einer Tasse Kaffee drüber nachgedacht. Und ihr habt Recht. Ich such mir lieber eine Wohnung wo der Hund auch erwünscht ist.

Vielen Dank für eure Geduld und das ihr mir Vernunft eingebläut habt.
 
Ist im ländlichen Raum übrigens auch einfacher mit den Wohnungen, als in der Stadt. In der Stadt bewirbst Du Dich neben 40 anderen Leuten und da hat man mit Listenhund kaum eine Chance. Im ländlichen Raum sind die Wohnungen nicht ganz so knapp.
 
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