Maulkorbpflicht trotz Befreiung‍♀️

Gut wir sind dran, ich hoffe das das mit dem Halti auch für Anordnungen für große Hunde gilt, und nicht nur für gefährliche hunde ohne Vorfall..
 
  • 24. April 2024
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Hi Gelöschtes Mitglied 40682 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wenn ein Halti als Maulkorb geduldet würde, wäre ich glücklich und zufrieden, wir führen ja schon ewig damit...vor dem Vorfall ja auch schon. Nur jetzt leider nicht mehr weil der Maulkorb drauf is.

Nur mal so am Rande: Ich hatte einen Dobermann, der wegen seiner Unverträglichkeit einen Maulkorb brauchte, und den ich, wenn er ausflippte, auch ohne Halti kaum halten konnte - und den habe mich mit Maulkorb und Halti geführt.

Und das ging so:

Halti auf den Hund. Metallmaulkorb über das Halti. Ring vom Halti unten durch den Draht gefriemelt - bei einem Korb habe ich unten eine Strebe mit dem Seitenschneider rausgezwackt, sodass der Ring besser durchpasste. Beim anderen ging es auch so.

Und voila - fertig.

Wäre vielleicht für euch eine Möglichkeit, falls die Gemeinde sich querstellt?
 
Ja hab ich auch schon drüber nach gedacht, aber das kann es ja auch nicht sein. Ich muss wohl oder übel mal da anrufen und nach fragen..
 
Ein Anruf kann ja nicht schaden! :)

Ich hoffe mal für dich, es ist so, wie @tessa gesagt hat! Viel Glück! :hallo:
 
Tu das und wenn Du das tust, dann zitiere denen den Paragraphen 5.2.3 aus den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz
(VV LHundG NRW) vor, die sind nämlich rechtsverbindlich. ;) Den Link habe ich ja hier rein geschrieben, da kannst Du selbst nachlesen.

Gruß
tessa
 
Naja, wenn der "Vorfall" anscheinend trotz Halti drauf passiert ist, kann ich die Gemeinde irgendwie schon verstehen, dass ihnen das nicht mehr reicht.
Und deswegen ein "richtiger" MK verlangt wird.
Und nein, eure Leinenführigkeit ist nicht gut, wenn sie nur ohne Ablenkung funktioniert !
 
Ich dachte auch das der hund leinenlos jemanden vom rad geholt hat, Aber an der leine? Das ist schlimm.
 
Ich dachte auch das der hund leinenlos jemanden vom rad geholt hat, Aber an der leine? Das ist schlimm.

Echt?
Wenn ich mir die städtische Situation so angucke, dann finde ich das nicht verwunderlich. @lektoratte hatte doch mit Kind und KfH auch einen "Vorfall", hier rasen die Radler an angeleinten Hunden vorbei, da kannst du kaum reagieren.

Die Madame wurde neben mir stehend an der Ampel angefahren, danach waren Radler bei ihr auch "schwierig".
 
Muss @Coony zustimmen - die Radler hier sind teils so schnell heran und halten dann so wenig Abstand, dass man kaum Zeit hat, zu reagieren, vor allem, wenn sie von hinten an einem vorbeizischen.
 
Zumal man die Radfahrer heute einfach nicht mehr mehr hört. Da klappert nichts, die Ketten sind leise, da knarrt noch nicht mal mehr der Sattel und schneller sind sie auch - ganz ohne eBike.
Und die Klingel wird so selten benutzt, dass ich mich bei den paar Rädern, die so nett sind sie zu benutzen, für's Klingeln bedanke.
 
Wenn hier einer klingelt, hab ich gerade noch Zeit, vom Weg zu springen - bis ich mich dann umgedreht hat, ist der Radler meist schon vorbei...
 
Der Vorfall den wir hatten, war ohne halti und Leine und auch ohne Fahrrad, das war was ganz anderes.. Dummes..
 
Sooo ich hatte angerufen, aber ob ich auch ein Halti nehmen darf habe ich erstmal nicht gefragt, das kläre ich im neuen Jahr mit meinem Anwalt, da ich denke das die vom OA das natürlich nicht sagen werden bzw. Alles dafür tun/sagen das es nicht genommen werden darf, sonst würden sie es ja von sich aus schon sagen und einen nicht zur Haltischulung schicken..

Diese muss ich warum auch immer machen um in 1.5 Jahren überhaupt zum test antreten zu dürfen. Ich versteh auch nicht was mir das bringt, sie können ja dann kaum sagen, Maulkorb ist er jetzt befreit, jetzt hat er halti Pflicht.. Total bescheuert...

Kann mir einer mal was zu dem Rest der 5.2.3 Verordnung sagen? Vor allem das mit ein Sachverständiger kann prüfen ob es wirklich das beißen verhindert, tut es das nicht, ist es eine Verletzung der Pflicht. ☝

Finde das ist Auslegungssache, zieht man den Hund weg, geht es vorne zu und das beißen wird verhindert, macht man nichts..kann der Hund beißen.. Ja was wird jetzt der Sachverständige sagen.. Ist doch alles total bescheuert.. Quasi können die einem aus allem nen strick drehen.. ‍♀️
 
Wenn das Halti so eingesetzt wird, wie es vorgesehen ist, also wenn eine Leine in den Halti-Ring eingehakt ist, der Hundeführer diese Leine dann auch in der Hand hält und auf den Hund einwirkt damit und es sich bei Zug vom Hund vorne zuzieht, wird ein Beißen m.E. verhindert.

Diese Vorschrift ist dadurch entstanden, dass halt viele dem Hund zwar ein Halti umgelegt haben, aber dann daran keine Leine befestigt hatten. Sondern die Leine ganz normal an Halsband oder Geschirr befestigt haben. Frei nach dem Motto: "Der Hund trägt doch ein Halti, ups, konnte ich ja nicht wissen, dass der damit trotzdem beißen kann". Dass ein Halti, was nur lose am Kopf des Hundes hängt, das Beißen NICHT verhindern kann, dafür braucht es m.E. keinen Sachverständigen. Nu ja...

Gruß
tessa
 
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