der Kopfschüttelfred...

Also der betrunkene Raser, der meine Schwester und deren Freundin totgefahren hat bekam 2 Jahre Gefängnis.

Viele meinten das wäre ja gar nichts für was er getan habe.

Aber ehrlich, der Mann war fertig mit der Welt. Er hat einen Riesenfehler gemacht. Aber er verlor nicht nur seinen Job (war bei der Bundeswehr) und musste ins Gefängnis, er musste auch mit dieser Schuld leben. Die hat den regelrecht aufgefressen wie meine Eltern später mitbekamen.

Ich denke das kommt echt auf den Fall drauf an.
 
  • 28. März 2024
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Hi Melli84 ... hast du hier schon mal geguckt?
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In der schweiz wurde gerade ein typ ( 28 ) der eine, ihm unbekannte, über 60jährige frau, am hellichten tag, mit 51 messerstichen getötet hat, schuldunfähig erklärt, weil er unter drogen und alkoholeinfluss stand.


Aber wenn man besoffen jemanden über den haufen fährt, ist man nicht schuldunfähig?

Ich verstehe es nicht wirklich, der einzige vorteil ist, das der typ weggesperrt wird.
Einer der seine Mutter erst bewusstlos schlug, dann auf sie einstach und sie dann im Cheminee verbrennen wollte, danach putzte und Spuren verschwinden liess, istvauch schuldunfähig. Gibt ne kleine Verwahrung. In 5 Jahren ist er vermutlich wieder draussen.
Solche Urteile gibts viele.
 
Einer der seine Mutter erst bewusstlos schlug, dann auf sie einstach und sie dann im Cheminee verbrennen wollte, danach putzte und Spuren verschwinden liess, istvauch schuldunfähig. Gibt ne kleine Verwahrung. In 5 Jahren ist er vermutlich wieder draussen.
Solche Urteile gibts viele.


Nee, echt? Meine güte. Das mit der hexe muss ich mir merken, für im falle mir jemanden aufn sack geht.
 
Gestern waren wir unterwegs GG am Steuer :" Uih, ein Jaguar !"
Ich dachte erst das wär ein Porsche Cayenne, der Jaguar ist wuchtiger,
hatte ich das erste Mal gesehen.
Als ich nochmal hinsah, war da ein Fahrschulschild drauf :woot:
Hey wer kauft sich so eine Kiste und lässt dann Fahrschüler drauf reiten ? :gruebel:
 
Ich bin mir auch in solchen Fällen nicht sicher, inwiefern das haltbar ist - also juristisch gesehen.

Oder ob ich die Begründung richtig verstanden habe.

@Lana

Wärst du eventuell so freundlich? -Ich frage mich das speziell in so einem Fall auch des öfteren.

Ich versuche es mal ;)

Es gibt den Tatbestand des Totschlags.
Dieser ist erfüllt, wenn jemand vorsätzlich einen Menschen tötet.
Ein Totschlag wird zum Mord, wenn Mordmerkmale hinzukommen.
Dies kann eine Verdeckungsabsicht sein, die Nutzung eines gemeingefährlichen Mittels, oder niedere Beweggründe.

Vorsatz ist nicht nur dann gegeben, wenn jemand "absichtlich" jemanden umbringt, sondern auch wenn er mit "Eventualvorsatz" tötet, also den Tod eines anderen Menschen billigend in Kauf nimmt.
Es geht also um die Abgrenzung der bewussten Fahrlässigkeit zum Eventualvorsatz.

Man geht davon aus, dass ein Täter in solchen Fällen zunächst das Risiko erkennt, also dass ein Unfall mit tödlichem Ende möglich wäre.
In einem zweiten Schritt bildet er sich dann eine innere Einstellung zu diesem Risiko.
Der Täter kann "billigen" (= Vorsatz), er kann den Erfolg wegen des erstrebten Zieles (z.B. ein Rennen zu gewinnen, oder vor der Polizei abzuhauen) in Kauf nehmen (= Vorsatz), oder er kann "ernsthaft" auf einen guten Ausgang vertrauen (=grobe Fahrlässigkeit).

Die Verurteilung des LG Hamburg wegen Mordes wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Ich will jetzt die Begründung hier nicht reinkopieren, weil sie recht lang ist, aber falls es interessiert, kann ich nur empfehlen diese zu lesen. Das Gericht hat sich sehr ausführlich mit der Abgrenzung Vorsatz/Fahrlässigkeit auseinander gesetzt.
Hier ist das Urteil:

(Links neben den Ausführungen finden sich kleine Randnummern, ab Randnummer 474 wird der Vorsatz begründet.)

In vielen anderen Fällen werden die Raser auf ihre "Rennfahrer-Fähigkeiten" vertrauen und man kommt nicht zu einer Verurteilung wegen Totschlags/Mordes.
 
Einer der seine Mutter erst bewusstlos schlug, dann auf sie einstach und sie dann im Cheminee verbrennen wollte, danach putzte und Spuren verschwinden liess, istvauch schuldunfähig. Gibt ne kleine Verwahrung. In 5 Jahren ist er vermutlich wieder draussen.
Solche Urteile gibts viele.

Wenn einer schuldunfähig ist, ist er schuldunfähig.
Kommen solche Leute bei Euch in 5 Jahren aus der Anstalt raus? Ernsthaft?
Ich kenne es nur so, dass die Leute, die nach 63 StGB untergebracht werden, länger weggesperrt sind, als die Leute, die für die gleiche Tat ins Gefängnis gehen.
 
Aus gegebenem Anlass (nein, jetzt kommt nicht die Radiosendung - Christentum in unserer Zeit) hat sich ja unsere Familie auch mit Schuldunfähigkeit etc. beschäftigen dürfen.

B ist aufgrund ihrer psychischen Erkrankung schuldunfähig - keine der Taten (gottseidank bis jetzt nur Sachbeschädigungen) wird je zu einer Verurteilung führen. Sie hat einfach kein Einsehen in ihre Schuld - es ist sogar so grotesk, dass der eine Teil ihrer Persönlichkeit es noch nicht einmal weiß, was sie getan hat...
 
In dem von mir geposteten Link ist das glaube ich Laiengerecht aufbereitet worden.

Da geht es um ein anderes Urteil und dein Link ist eine Zusammenfassung.
In dem von mir angesprochenen Teil des Urteils gibt es natürlich auch Rechtsausführungen, vordergründig wird aber die Tat sehr genau beschrieben, Schritt für Schritt.
Also wie der Fahrer in den Gegenverkehr gefahren ist, wie wenig er gesehen hat, dass es für ihn selbst keine Möglichkeit gab einen Unfall aus eigener Kraft zu vermeiden, dass er trotzdem beschleunigte, wie die Verkehrssituation war etc.
Und wenn man nicht versteht, warum jemand wegen "sowas" verurteilt wird, hilft es manchmal das richtige Urteil zu lesen, auch wenn man vielleicht die "rechtlichen" Zeilen überliest, einfach um ein Gefühl für den Fall zu bekommen.

Ich bin auch bei Sachen, wo ich nicht vom Fach bin, immer dafür, das Original zu lesen, bevor man sich ein abschließendes Urteil bildet ;)
 
Aus gegebenem Anlass (nein, jetzt kommt nicht die Radiosendung - Christentum in unserer Zeit) hat sich ja unsere Familie auch mit Schuldunfähigkeit etc. beschäftigen dürfen.

B ist aufgrund ihrer psychischen Erkrankung schuldunfähig - keine der Taten (gottseidank bis jetzt nur Sachbeschädigungen) wird je zu einer Verurteilung führen. Sie hat einfach kein Einsehen in ihre Schuld - es ist sogar so grotesk, dass der eine Teil ihrer Persönlichkeit es noch nicht einmal weiß, was sie getan hat...
Ich finde es trotzdem schwierig.
Und ich bin nicht sicher, ob ich demjenigen, der mein Kind "einfach so" vor die U-Bahn in den Tod schubst, jemals verzeihen könnte.
Egal, ob schuldunfähig wegen Krankheit, besoffen, bekifft und er es irgendwann "sein Leben lang" bedauern wird.
Mein Kind ist nämlich auch "sein Leben lang" tot.
Und "besoffen" und "bekifft" wäre für mich schuldverstärkend, nicht -vermindernd :dagegen:.
 
In anderen Ländern (z.B. Schweden) wird Alkohol auch als strafverstärkend gesehen.
Dem kann ich auch gut folgen: Wenn jemand mit Alkohol nicht umgehen kann oder durch Alkohol so aggressiv wird, dass er sich nicht mehr kontrollieren kann und es trotzdem riskiert, nimmt er billigend in Kauf, dass Menschen durch ihn geschädigt werden.
 
B ist aufgrund ihrer psychischen Erkrankung schuldunfähig - keine der Taten (gottseidank bis jetzt nur Sachbeschädigungen) wird je zu einer Verurteilung führen. Sie hat einfach kein Einsehen in ihre Schuld - es ist sogar so grotesk, dass der eine Teil ihrer Persönlichkeit es noch nicht einmal weiß, was sie getan hat...

Ist vorher noch nie aufgefallen, dass sie dissoziiert?
 
Ich weiß nicht wie es mir ginge wenn jemand mein Kind tötet.
Aber oftmals hilft mir bei "Vergebung ", mein glauben und der Spruch meiner Oma
"Der Herrgott wird s schon richten "
Ich gebe also die Verantwortung dafür , wie damit umzugehen ist in Gottes Hände und sehe mich eigentlich als nicht befugt zu verurteilen.
Ist leider leichter gesagt als getan .
Ich denke Karma wird s schon richten, und der "arme " Tropf muss irgend wann mit dem Wissen sterben jemanden getötet zu haben .
Und es ist schon wirklich so, dass Leute mit schlechtem Gewissen sich oft schwer sterben . Weil sie Angst davor haben .
Ausser natürlich die Märtyrer die sich auf die Jungfrauen freuen , aber ich meine Menschen die sehr wohl wissen , dass das was sie gemacht haben falsch war.
Sieht sicher ncijt jeder so. Muss auch nicht aber mir hilft s.
Wie gesagt wenn jemand mit Absicht mein Kind tötet, könnte ich das so, zumindest erstmal sicher nicht sehen.
Mich schaudert s bei dem Gedanken
 
Bei meinen Eltern war es einfach der Gedankengang, dass man es nicht rückgängig machen kann und es so gesehen ein Unfall war.

Der Mann war jung, betrunken und er bat in einem Brief um Vergebung.

Also lieber hasserfüllt und verbittert weiterleben oder eben akzeptieren und nach vorne schauen. Meine Eltern haben sich fürs Leben entschieden und wollten auch dem Mann ermöglichen wieder zu leben. Meine Eltern sind ja gläubig und so sind sie sich sicher, dass sie irgendwann wieder vereint sind.
 
@Candavio

Ob du oder ich oder wer dem Täter jemals verzeihen können, kann aber doch für das juristische Urteil nicht ausschlaggebend sein dürfen?
 
@Candavio

Ob du oder ich oder wer dem Täter jemals verzeihen können, kann aber doch für das juristische Urteil nicht ausschlaggebend sein dürfen?
Ich glaube, dass verstehen tatsächlich viele Leute nicht. Das deutsche Rechtssystem ist nicht darauf ausgelegt, Rache zu üben oder Vergeltung zu erlangen oder ein Gleichgewicht wieder herzustellen.
 
Das deutsche Rechtssystem ist nicht darauf ausgelegt, Rache zu üben oder Vergeltung zu erlangen oder ein Gleichgewicht wieder herzustellen.

ME ist das überhaupt keins der demokratisch begündeten Rechtssysteme.

"Auge um Auge" gilt schon ziemlich lange nicht mehr.

Und an sich finde ich das sinnvoll.

Beim Strafrecht geht es nicht um die persönlichen Ansprüche der Opfer, sondern die des Staates als Gemeinschaft gegenüber dem Gesetzesbrecher (also - glaube ich. Wenn ich es richtig verstanden habe). Darum sind in Strafprozessen mW die Angehörigen oder die Opfer immer nur Nebenkläger.

Persönliche Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadenersatz oä müssen parallel zivilrechtlich eingeklagt werden.
 
Was in den USA zu der bizarren Situation geführt hat, dass O.J. Simpson im Strafprozess freigesprochen wurde, die Angehörigen von Nicole Brown aber im Zivilprozess Recht bekamen.
 
Ich glaube, dass verstehen tatsächlich viele Leute nicht. Das deutsche Rechtssystem ist nicht darauf ausgelegt, Rache zu üben oder Vergeltung zu erlangen oder ein Gleichgewicht wieder herzustellen.

Doch, eigentlich schon.
Allerdings ist "Vergeltung" eben nicht der einzige Aspekt, der maßgebend ist. Es gibt quasi drei Aspekte, die berücksichtigt werden sollen.
Die Strafe soll grundsätzlich dem Zweck der sog. Generalprävention dienen, also zum einen die Rechtstreue der Allgemeinheit aufrecht erhalten und zum anderen allgemein Personen von der Begehung von Straftaten abschrecken.
Darüber hinaus soll sie auch sie auch der Spezialprävention dienen, also der Täter selbst soll abgeschreckt werden, wieder straffällig zu werden, außerdem enthält dieser Punkt auch den Aspekt der Resozialisierung des individuellen Täters.
Das dritte Element ist die Vergeltung/Schuldausgleich. Auch diese spielt eine Rolle.
Insoweit spricht das Bundesverfassungsgericht davon, dass die Höhe der angedrohten Strafe in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld stehen muss.

Inwieweit diese Grundsätze sich in der Realität wiederspiegeln, mag jeder für sich entscheiden.

Beim Strafrecht geht es nicht um die persönlichen Ansprüche der Opfer, sondern die des Staates als Gemeinschaft gegenüber dem Gesetzesbrecher (also - glaube ich. Wenn ich es richtig verstanden habe). Darum sind in Strafprozessen mW die Angehörigen oder die Opfer immer nur Nebenkläger.

Persönliche Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadenersatz oä müssen parallel zivilrechtlich eingeklagt werden.

Auch das ist nicht richtig.
Zum einen gibt es immer wieder Bewährungsauflage, die auf eine Wiedergutmachung ausgerichtet sind.
Zum anderen gibt es auch das sog. Adhäsionsverfahren ( ), wobei Schadensersatz und Schmerzensgeld im Rahmen des Strafprozesses mitverhandelt und zugesprochen werden können.
In schwierigen Fällen kann das Strafgericht die Entscheidung quasi offen lassen, so dass doch noch ein Zivilverfahren folgen muss.
 
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