Auszuweisende Freilauffläche, wenn im Ortsgebiet Leinenzwang herrscht?

Sandy F.

Hallo ihr Lieben!
Ich bin neu hier und auf der Suche nach dem Text eines Gesetzes/einer Verordnung. Vielleicht wurde das Thema schon mehrfach behandelt, dann bitte ich um Entschuldigung - ich habe es bisher nicht finden können :(
Wir wohnen in einer kleinen Gemeinde in Bayern, in der eine grundsätzliche Leinenpflicht besteht. Es soll aber ein Gesetz/eine Verordnung geben, die besagt dass wenn im Ortsgebiet Leinenpflicht herrscht, die Gemeinde im Ausgleich dafür eine Freilauffläche für die Hunde zur Verfügung zu stellen hat.
Kann mir jemand helfen, indem er mir verrät wo genau das steht???
Ich benötige es als Argumentationshilfe im Gespräch mit der Gemeinde - daher herzlichen Dank an alle im Voraus!
 
  • 28. März 2024
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Hi Sandy F. ... hast du hier schon mal geguckt?
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Meinst du Freilauffläche in Form einer Hundewiese?
Hmmm... also bei uns gibt es innerhalb der Gemeinde auch Leinenpflicht für Hunde mit über 40cm Schulterhöhe.
Und wir haben auch keine Freilauffläche, die als solche ausgewiesen ist. Hab ich auch noch nicht gehört. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das für die Gemeinden verpflichtend is...
Würde mich aber trotzdem auch interessieren, ob die Gemeinde da eigentlich eine Freilauffläche stellen muss...
 
Bei uns, Oberbayern, herrscht im Ort und bis 250m nach dem letzten Haus Leinen-Pflicht.
Danach kann das Ding runter.
IM Ort wird auch nach geschaut, die 250m Regel wird im Allgemeinen eher locker gehandhabt.
Hundewiese gibt's hier auch nicht, wozu auch ?
Wäre halt für die TE interessant, ob der Leinenzwang nur innerhalb bebauter Gebiete, oder im gesamten Gemeindegebiet gilt.
Bei zweiterem fände ich nämlich eine Ausgleichsfläche auch durchaus von Nöten !
 
Das lässt sich in Bayern herleiten aus Art 18 Landesstraf- und Verordnungsgesetz.

Halten von Hunden
(1) 1Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit können die Gemeinden durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden im Sinn des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken. 2Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.
(2) Zum Schutz der in Absatz 1 genannten Rechtsgüter können die Gemeinden Anordnungen für den Einzelfall zur Haltung von Hunden treffen.
(3) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer auf Grund des Absatzes 1 erlassenen Verordnung oder einer auf Grund des Absatzes 2 erlassenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt.
 
Die Verordnung sagt, die Hunde sind "in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Mömlingen stets an einer reißfesten Leine von höchstens 200 cm Länge zu führen." - das ist nicht das gleiche wie das gesamte Gemeindegebiet, aber eben im gesamten (bebauten) Ort.
 
Das lässt sich in Bayern herleiten aus Art 18 Landesstraf- und Verordnungsgesetz.
-> reicht das wirklich als Begründung aus, so etwas zu fordern? Also bei positiv gestimmten Gemeinden vielleicht, aber als rechtliche Grundlage für z.B. ein Gerichtsverfahren nicht wirklich, oder?
 
Wäre halt für die TE interessant, ob der Leinenzwang nur innerhalb bebauter Gebiete, oder im gesamten Gemeindegebiet gilt.
Was ist mit TE gemeint? Und wo genau siehst du denn unterschiedlichen Bedarf? Wenn das freie Laufen z.B. im Nachbarort erlaubt ist, können die Hundehalter ja dahin ausweichen (nicht meine Argumentation, aber sicherlich ein Argument der Gegner).
 
-> reicht das wirklich als Begründung aus, so etwas zu fordern? Also bei positiv gestimmten Gemeinden vielleicht, aber als rechtliche Grundlage für z.B. ein Gerichtsverfahren nicht wirklich, oder?
Na, freiwillig wird deine Gemeinde das nicht machen. Einen guten Anwalt, Geld und einen langen Atem wirst du brauchen.
 
Die Verordnung sagt, die Hunde sind "in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Mömlingen stets an einer reißfesten Leine von höchstens 200 cm Länge zu führen." - das ist nicht das gleiche wie das gesamte Gemeindegebiet, aber eben im gesamten (bebauten) Ort.
Dann wird das glaube ich nix.
 
TE = ThreadErsteller/in
In dem Fall also du.
Bei uns ist es halt so im Ort muss der Wuffel an die - max. 2m lange (also eigentlich auch nix mit Flexi) - Leine, da wird auch wirklich drauf geachtet.
Die "250m nach dem letzten Haus" wird je nach Weg/dortigen Anwohnern auch mal etwas "großzügig" ausgelegt, sprich man leint eher ab.
Danach hat man freie Bahn, auch wenn der "Grund und Boden" offiziell immernoch der Gemeinde gehört.
Ich kenne aber auch Gemeinden, da ist auf deren gesamten Gebiet Leinen-Pflicht, egal ob da ein Gebäude oder ein Wald steht.
 
Bei uns gilt Leinenpflicht im gesamten Gemeindegebiet. Aber es wird locker gesehen. Hier laufen oft Hunde in Labbigröße frei und niemand sagt da was.
2Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.
Da würde ich jetzt vermuten, dass wenn die Gemeinde eher ländlich liegt, es wohl keine Notwendigkeit einer extra Hundewiese o.ä. gibt.
 
Hier herrscht auch im Ort Leinenpflicht für ALLE Hunde.
Hält sich aber kaum einer dran... nur ich :rolleyes:
Aber mit drei Listenhunden gehe ich kein Risiko ein.

Aschaffenburg hat so ein kleinen eingezäunten Auslauf. Allerdings weiß ich nicht, ob da generelle Leinenpflicht in der Stadt gilt.
Zumindest in einem Gebiet / Park (Fasanenhof), gibt es extra gekennzeichnete Flächen wo Hunde auch frei laufen dürfen.
 
Da würde ich jetzt vermuten, dass wenn die Gemeinde eher ländlich liegt, es wohl keine Notwendigkeit einer extra Hundewiese o.ä. gibt.

:gruebel: Wenn’s das Mömmlingen hier um die Ecke ist – ja, eher klein
(und mit unfreundlichem Jagtpächter, der dir auch außerhalb vom Ort eine Leinenpflicht aufdrücken will :wtf:)
 
Die Verordnung sagt, die Hunde sind "in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Mömlingen stets an einer reißfesten Leine von höchstens 200 cm Länge zu führen." - das ist nicht das gleiche wie das gesamte Gemeindegebiet, aber eben im gesamten (bebauten) Ort.

Das ist hier in NRW sozusagen flächendeckend auch so. Innerhalb des bebauten Ortes herrscht Leinenzwang. Wenn allerdings außerhalb auf Gemeindegebiet kein Leinenzwang herrscht, also Freilauf möglich ist, braucht es mW keine Ausgleichsfläche. Du kansnt ja ableinen. Misst halt nur auf's Feld gehen.
 
Misst halt nur auf's Feld gehen.
Wobei das meistens auch nur in der Theorie funktioniert. Die Realität sieht so aus, dass das zumindest von März bis Oktober nicht möglich ist. Bei uns ist es nicht erlaubt, Wiesen und Felder zu betreten, die bewirtschaftet werden und das sind bei uns so gut wie alle. Und Wald mit Hund, der Jagdtrieb hat ist ohne Leine auch recht unentspannt...
 
Hier dürfen die Felder auch nicht betreten werden - das ganze Jahr hindurch übrigens nicht., aber im Winter guckt ja keiner.

Aber auf den Wirtschaftswegen und em Randstreifen (so vorhanden) darf unangeleint gelaufen werden.
 
dunkel in den hinteren Hirnwindungen......es gab mal ein Urteil, das bei generellem Leinenzwang Auslaufflächen "zur Verfügung" gestellt werden müssen ( Begründung war die artgerechte Haltung). Ist aber schon einige Jahre her

AUf die Schnelle nur dieses gefunden



Interessant sind ja immer die Begründungen, da kann man schon Argumente "rausziehen", auch wenn der Sachverhalt nicht 100% gleich ist



hier Punkt 3+4
 
Boah, wenn ich das so lese....lebe ich im Paradies :D.
Ich wohne Ortsrandlage, gehe über eine einspurige Strasse und leine ab.
1km bis zum Waldrand, kein Landwirt sagt hier was, wenn die Hunde über die Felder u. Wiesen rennen - natürlich nur bis zu einer gewissen Bewuchshöhe -, weil hier die Häufchen zuverlässig entsorgt werden und nette Jagdpächter, die bei gut erzogenen Hunden kein Problem mit Freilauf haben.
Wobei man hier auch locker zwei Stunden kreuz und quer an Feldern und Wiesen entlang laufen kann.
Tütenspender und Mülleimer sind strategisch gut verteilt und wer als "Fremder" meint das "Angebot" nicht nutzen zu müssen, sollte besser hoffen, dass das kein "einheimischer" HH mitkriegt.
Könnte "blöd" für ihn werden...:gerissen:.
 
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