Beim Kauf betrogen, was tun ?

Bei der Angabe seiner bekannten Krankheiten wurde uns nur eine Sache genannt und auch vertraglich so notiert.
Außerdem wurde uns gesagt der Hund sei 2 Jahre alt und hatte schreckliche Besitzer die mit dem todkranken Hund nicht zum Tierarzt wollten. Also wurde der Bully vom Tierarzt eingezogen.
l
da verstehe ich mehrere sachen nicht.

1. du wusstest, dass der hund todkrank ist, beschwerst dich aber jetzt, dass du eine tierarzt rechnung zahlen sollst bzw. dir nicht richtig gesagt worden sei, dass der hund krank ist.

2. die vorbesitzer wollten mit dem hund nicht zum tierarzt, aber er ist von einem eingezogen worden? wie geht das denn?

3. du holst dir innerhalb kurzer zeit 2 verschiedene hunde ins haus und die sind beide todkrank? den einen davon gibst du dann gleich wieder zurück?

also entweder hast du dich mega missverständlich ausgedrückt oder an der story stimmt was ganz und gar nicht.
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi lupita11 ... hast du hier schon mal geguckt?
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da verstehe ich mehrere sachen nicht.

1. du wusstest, dass der hund todkrank ist, beschwerst dich aber jetzt, dass du eine tierarzt rechnung zahlen sollst bzw. dir nicht richtig gesagt worden sei, dass der hund krank ist.

2. die vorbesitzer wollten mit dem hund nicht zum tierarzt, aber er ist von einem eingezogen worden? wie geht das denn?

3. du holst dir innerhalb kurzer zeit 2 verschiedene hunde ins haus und die sind beide todkrank? den einen davon gibst du dann gleich wieder zurück?

also entweder hast du dich mega missverständlich ausgedrückt oder an der story stimmt was ganz und gar nicht.

1. es wurden wesentliche Krankheiten verschwiegen

2. vielleicht waren sie beim TA und wollten das Notwendige dann nicht machen lassen, weil zu teuer?

3. Hund 1 war nur Pflegestelle, ist vllt vermittelt oder tot?


So hab ich es aufgefasst.
 
1. es wurden wesentliche Krankheiten verschwiegen

2. vielleicht waren sie beim TA und wollten das Notwendige dann nicht machen lassen, weil zu teuer?

3. Hund 1 war nur Pflegestelle, ist vllt vermittelt oder tot?


So hab ich es aufgefasst.

will jetzt nicht ewig spekulieren, aber ich seh es so:

1. wenn man weiß, dass der hund todkrank ist, welche weiteren schlimmen krankheiten kann es da noch geben?

2. sie/er hat aber geschrieben, die vorbesitzer waren NICHT beim ta. und falls doch: seit wann geht es so schnell, dass ein hund (per telefon...) eingezogen werden darf?

3. bekommt man die gebühr zurück, wenn ein als todkrank vermittelter hund stirbt? wenn er noch lebt: warum gibt man einen todkranken hund zurück?

ich find das alles seltsam.
 
will jetzt nicht ewig spekulieren, aber ich seh es so:

1. wenn man weiß, dass der hund todkrank ist, welche weiteren schlimmen krankheiten kann es da noch geben?

2. sie/er hat aber geschrieben, die vorbesitzer waren NICHT beim ta. und falls doch: seit wann geht es so schnell, dass ein hund (per telefon...) eingezogen werden darf?

3. bekommt man die gebühr zurück, wenn ein als todkrank vermittelter hund stirbt? wenn er noch lebt: warum gibt man einen todkranken hund zurück?

ich find das alles seltsam.

Zu 3. Da geht es nur um Tierarztkosten.

Ich schrieb ja auch schon, alles etwas seltsam.
 
du wusstest, dass der hund todkrank ist, beschwerst dich aber jetzt, dass du eine tierarzt rechnung zahlen sollst bzw. dir nicht richtig gesagt worden sei, dass der hund krank ist.

Nein, da bringst du was durcheinander.

Sie hatten einen alten (14 Jahre alten) Hund in Pflege vom Tierschutz. Dieser war todkrank, und ist mittlerweile verstorben. (?)
Dessen Tierarztkosten wollte das Tierheim zunächst nicht übernehmen. Oder es hat sie wenigstens nicht sofort erstattet.

Dann haben sie auf Probe, über einen Tierarzt, einen weiteren Hund aufgenommen, weil sie ja nun hundelos waren. Das war eben jener angeblich 2 Jahre alte AmBully, der laut Tierart und Übernahmevertrag Krankheit X haben sollte.

Der solllte erst eine Woche oder so bleiben. Aber auf einmal hieß es: "Nee, ihr müsst euch sofort entscheiden, ob ihr den Hund übernehmt oder zurückgebt! Und dann müsst ihr auch SOFORT die Schutzgebühr bezahlen! Und die Impfkosten dann auch!"
Was sie so schnell nicht konnten, weil sie ja noch auf die Erstattung der Arztkosten für den Pflegehund vom Tierheim gewartet haben. Oder so ähnlich.

Im Übernahmevetrag stand drin, dass dieser zweite Hund 2 Jahre alt sei und die Krankheit X habe,.

Nun haben sie von Bekannten der Besitzer erfahren, dass der Hund schon 5 Jahre alt sei und nicht nur Krankheit X habe, sondern auch noch Y und Z.

Sie gehen davon aus, dass der TA, von dem sie den Hund haben, das gewusst hat, und fühlen sich betuppt.

Die Aufregung dürfte auch damit zusammenhängen, dass sie nun gleich zweimal kurz nacheinander anscheinend einen schwer kranken Hund aus dem Tierschutz übernommen haben, der evtl. beide Male nicht lange leben wird.
 
Vermutlich war abgemacht, dass das Tierheim die Tierarztkosten übernimmt.
Wenn man es allerdings finanziell tragen kann, hätte man ja auch direkt die 300€ zahlen können ohne auf das Geld vom Tierheim warten zu müssen ... das beisst sich irgendwie. Entweder ich hab genügend Geld oder eben nicht.
Deswegen meine Fragezeichen über dem Kopf ;) Die Abmachung hatte ich schon verstanden.

ich verstehe aber immer noch nicht wieso der TA verklagt werden soll..
 
Nein, da bringst du was durcheinander.

Sie hatten einen alten (14 Jahre alten) Hund in Pflege vom Tierschutz. Dieser war todkrank, und ist mittlerweile verstorben. (?)

Ich glaube, lupita bezieht sich darauf:

Bei der Angabe seiner bekannten Krankheiten wurde uns nur eine Sache genannt und auch vertraglich so notiert.
Außerdem wurde uns gesagt der Hund sei 2 Jahre alt und hatte schreckliche Besitzer die mit dem todkranken Hund nicht zum Tierarzt wollten.

Wie ernst das "todkrank" in dem Zusammenhang gemeint ist, kann ich nicht beurteilen.
 
Die Bekannte der angeblichen Vorbesitzer wird ja kaum Veterinärin sein. Ob dann deren Angaben stimmen? Keine Ahnung. Ich würde wohl zu einem neutralen 2. Tierarzt, Diagnosen sichern und dann allenfalls auf den 1. Tierarzt zugehen und mit den Ergebnissen konfrontieren.
 
Es muss im Vertrag doch eindeutig stehen, wer der Vertragspartner ist.
Erst wenn man das weiß, kann man m.E. entscheiden, was man tun kann oder sollte.
 
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