Beim Kauf betrogen, was tun ?

AmiBully

Guten Morgen,

wir haben vom Tierschutz einen American Bully geholt.
Bei der Angabe seiner bekannten Krankheiten wurde uns nur eine Sache genannt und auch vertraglich so notiert.
Außerdem wurde uns gesagt der Hund sei 2 Jahre alt und hatte schreckliche Besitzer die mit dem todkranken Hund nicht zum Tierarzt wollten. Also wurde der Bully vom Tierarzt eingezogen.
Jetzt haben wir den dicken zu uns geholt.. eigentlich erstmal nur auf Probe. Plötzlich hieß es wir müssen uns jetzt sofort entscheiden und die kompletten Impfungen vom Hund + Schutzgebühr zahlen.
Wir konnten uns dann auf einen niedrigeren Preis in 2 Raten und keine Zahlung für die Impfungen einigen.
Nun zu unserem Problem... wir haben eine Freundin der letzten Besitzer kennengelernt und wissen jetzt die gesamte Vorgeschichte.
Der Tierarzt der den Hund eingezogen hat, hat noch 3 weitere Krankheiten bei ihm festgestellt die wirklich keine Kleinigkeiten sind und uns verschwiegen wurden. Und er ist bereits 5 Jahre alt.
Wie sollen wir jetzt vorgehen ? Die 2. Rate steht auch noch aus und ich möchte dem Tierarzt eigentlich keinen Cent mehr zahlen.
Hilft eine Rechtsschutzversicherung dabei ?

Vielen Dank schon mal
 
  • 29. März 2024
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Hi AmiBully ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wie sollen wir jetzt vorgehen ? Die 2. Rate steht auch noch aus und ich möchte dem Tierarzt eigentlich keinen Cent mehr zahlen.
Hilft eine Rechtsschutzversicherung dabei ?
Was willst du denn? Den Hund wieder zurückgeben und das Geld zurückverlangen? Den TA bezahlen wirst du wohl müßen wenn du den Hund behalten möchtest, schliesslich hat er eine Leistung erbracht.
Und was die ehemaligen Besitzer angeht..naja so ganz anders macht ihr es ja grad auch nicht.
Gib ihn halt zurück wenn ihr kein Geld investieren wollt.
 
Du kannst ein gesunden hund kaufen und der wird nach ein paar monate krank. Dann kostet das auch.
 
Naja, das ist schon Betrug.
Habt ihr alles schriftlich, also Alter und Krankheiten?

Dann würd ich mir nen Anwalt nehmen, ein Gutachten von nem anderen Tierarzt machen lassen und die Aussage deiner Freundin aufnehmen lassen, ihr seid ja Rechtsschutz versichert.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sich das finanziell lohnt. Geht wohl eher ums Prinzip. Um wieviel Geld geht es denn, wenn ich fragen darf?

Es könnte allerdings auch sein, dass der "Verkäufer" den Hund zurück verlangt.
 
Inwiefern kann ein TA! überhaupt einen Hund einziehen?
War das ein Amtstierarzt?
 
Vielleicht mal abwarten, wie der Fall mit dem Mops gegen die Stadt ausgeht :gruebel:
 
Was willst du denn? Den Hund wieder zurückgeben und das Geld zurückverlangen? Den TA bezahlen wirst du wohl müßen wenn du den Hund behalten möchtest, schliesslich hat er eine Leistung erbracht.
Und was die ehemaligen Besitzer angeht..naja so ganz anders macht ihr es ja grad auch nicht.
Gib ihn halt zurück wenn ihr kein Geld investieren wollt.

Wir wollen den Hund auf gar keinen Fall zurückgeben !
Es geht um das Prinzip, dass der Tierarzt uns sehr wichtige Infos zu seinen Krankheiten verschwiegen hat.
Die sehr wichtig sind um in Ernstfall schnell reagieren zu können.
Ich wollte eher darauf hinaus, den Tierarzt zu verklagen oder sonstiges . Denn der Kaufvertrag entspricht ja nicht der Realität.
 
Wie hoch ist denn die Schutzgebühr, dass ihr das in Raten zahlen müsst? :gruebel:

Ein American Bully ist leider eine krankheitstechnisch vorbelastete "Rasse", damit muss man tatsächlich fest mit rechnen, dass man sich ein krankes Tier ins Haus holt, wenn man sich dafür entscheidet. Allerdings ist es wirklich sehr unseriös von diesem Tierschutzverein, das zu verschweigen, wenn es bekannt war.
 
Habt ihr denn den Hund vom Tierarzt gekauft?

Ich dachte, vom einem Tierschutzverein?

Wieso wollt ihr den Tierarzt verklagen?

Wenn, dann müsstet ihr doch den Verein verklagen! Der hat euch doch falsche Sachen erzählt!

Irgendwie steig ich da nicht ganz durch!
 
Inwiefern kann ein TA! überhaupt einen Hund einziehen?
War das ein Amtstierarzt?

Das war auch mein erster Gedanke.
Ein TS- Verein ist gar nicht beteiligt oder?

Und selbstverständlichen hat der "Verkäufer " auch bei einem Vertrag mit Schutzgebühr wahre Angaben zum Tier, das Vertragsinhalt ist, zu machen und ggf dir Folgen zu tragen.
(Wie schon hier geschrieben, siehe "Mopsfall".)
 
Das war auch alles etwas merkwürdig.
Also der Tierarzt hat beim Veterinäramt angerufen und den Hund dann eingezogen.
Er blieb auch erstmal bei dem Tierarzt zu Hause.
Gemeldet war er dann aber schon beim Tierschutz.
Mit dem Tierschutz hatten wir nie etwas zu tun.. es hieß halt nur immer, dass er darüber läuft und die Schutzgebühr auch dahin geht.
Der Vertrag wurde mit dem Tierarzt gemacht.
 
Und was soll der Hund kosten?
Habt ihr finanziell die Möglichkeit euch um einen so krankheitsanfälligen und anscheinend schon kranken Hund zu kümmern?

Wenn ihr ihn wirklich behalten wollt, würde ich dem Tierarzt eure Erkentnisse mitteilen. Und ihm sagen, dass ihr das so nicht zahlen wollt / ob er euch vielleicht mit Behandlungen entgegenkommt etc.

Wenn er dann auf stur stellt, könnt ihr immer noch zum Anwalt. Vorausgesetzt ihr habt das alles schriftlich, also auch die Krankheiten. Ich hätt allerdings dann Angst, den Hund wieder abgeben zu müssen.
 
Das war auch alles etwas merkwürdig.
Also der Tierarzt hat beim Veterinäramt angerufen und den Hund dann eingezogen.
Er blieb auch erstmal bei dem Tierarzt zu Hause.
Gemeldet war er dann aber schon beim Tierschutz.
Mit dem Tierschutz hatten wir nie etwas zu tun.. es hieß halt nur immer, dass er darüber läuft und die Schutzgebühr auch dahin geht.
Der Vertrag wurde mit dem Tierarzt gemacht.
Hat dir das das Veterinäramt gesagt? Bzw. bestätigt? Und im Vertrag ist festgehalten, wohin (an welche Orga) die Schutzgebühr fällt? Haben die das Geld erhalten? Und wo bzw. bei welchem Tierschutz war er gemeldet?

Das klingt alles sehr dubios muss ich sagen. Wenn ihr den Hund nicht abgeben wollt werdet ihr für die Folgekosten aufkommen (müssen). Falls der Fall vor Gericht geht wird eine Entscheidung naheliegend sein, dass ihr den Hund gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben könnt.
 
VIelleicht hat der TA den Hund behalten, nachdem die Besitzer nicht zahlen wollten/konnten. Das darf er sogar..allerdings darf er ihn dann nicht ohne weiteres veräußern.
Alles ein bißchen durcheinander das Ganze, ich blick da immer noch nicht durch :kp:
 
Also ich hake da nochmal nach.
Ich steige in manchen Sachen nämlich selber schon nicht mehr durch..
Die Schutzgebühr für ihn hat 300€ gekostet.
Und die Raten dafür sind nur zustande gekommen, da der Tierarzt ja plötzlich sofort das Geld haben wollte und wir aber erst ein paar Tage später unser Geld vom Tierheim zurückbekommen haben ( Hatten einen 14 Jahre alten Hund zur Pflege geholt, der todkrank war und wir auf den Tierarztkosten sitzengeblieben sind)
Finanziell können wir das tragen.
Wir werden die Tage zu einem anderen Tierarzt fahren und ihn nochmal durchchecken lassen.
 
Vermutlich war abgemacht, dass das Tierheim die Tierarztkosten übernimmt.
Wenn man es allerdings finanziell tragen kann, hätte man ja auch direkt die 300€ zahlen können ohne auf das Geld vom Tierheim warten zu müssen ... das beisst sich irgendwie. Entweder ich hab genügend Geld oder eben nicht.
 
was heißt du steigst nicht mehr durch? du musst doch wissen, was auf deinen verträgen steht und an wen du geld gezahlt hast bzw. noch zahlen sollst.

wie seid ihr überhaupt auf den hund aufmerksam geworden?
 
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