Jetzt hat's auch uns erwischt...

Jetzt bin ich verwirrt, da ich dass mit der mk-Befreiung gar nicht wußte,
bzw. Weder in aachen, noch in Rheinbach war dies ein Thema. und auch nicht 2014, als wir hier alles beantragten.....
zumal das unser 2. am-staff ist und bei dem anderen wars auch nie so.....hmmm


Ich sehe gerade, du kommst aus Troisdorf. Die sind richtig streng und die verlangen von jedem, der den Hund betreut, dass er den Wesenstest mit dem Hund absolviert hat, wenn er ohne Maulkorb laufen soll. Meine Bekannte hatte dieses Drama mit ihren zwei Hunden und ihrem Ehemann auch.

Im Übrigen muss ich meiner Stadt auch jährlich bis zum 31.01. immer schriftlich einen Nachweis schicken, dass der Hund versichert ist. Und das tue ich auch, eben weil man sich dann so einen Stress mit dem Amt erspart.
 
  • 19. April 2024
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Hi BlackCloud ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also das stimmt so definitiv nicht.
Wir haben das ja zweimal durch - mit Shiwa und Lilou.
Wir haben den Test in Herne und Iserlohn gemacht und einen weiteren Hund in Essen durch den WT gebracht.
In allen 3 Fällen wurde uns gesagt - und eben auch genau so in die Haltererlaubnis eingetragen - dass die Maulkorbbefreiung HUNDBEZOGEN ist und NUR die Leinenbefreiung personenbezogen.

Der Test lief in allen 3 Städten völlig verschieden ab - aber die Grundlage war immer, dass der (viel längere!) Maulkorbbefreiungsteil die generelle Gefährlichkeit bzw. Reizbarkeit des Hundes testete. Diesen ersten Teil hat immer nur EINER mit dem Hund gemacht. In Shiwas Fall ich, in Lilous Fall Basti. Dennoch durften wir danach beide ohne MK mit dem Hund gehen - und auch meine Mutter und mein Bruder, die beim Test gar nicht anwesend waren. Auf der HAltererlaubnis war auch ausdrücklich auf der Vorderseits erwähnt, dass der Hund "generell" keinen MK benötigt.
Auf der Rückseite war dann vermerkt, wer den Hund ohne Leine führen darf. Und DAFÜR musste man tatsächlich den zweiten Teil der Prüfung mit ihm absolvieren, in dem es um Gehorsam ging. Abrufbarkeit, im Wort halten etc. Diesen Teil mussten wir jeweils BEIDE mit beiden Hunden machen, damit wir beide dort eingetragen wurden. Und da meine Mum und mein Bruder nicht anwesend waren, duften sie natürlich nicht leinenlos führen. Wohl aber ohne MK!

@Natalie Die Durchführungsbestimmungen wurden meines Wissens nach zwischenzeitlich verschärft, dass jeder, der mit dem Hund ohne MK gassi gehen will, den Verhaltenstest mit machen muss, war nicht von Anfang an so, soweit ich mich erinnere. Wie lange ist das bei Euch denn her? Die letzte Änderung war 2016.

Es steht ja explizit in den Durchführungsbestimmungen drin, da beißt die Maus keinen Faden ab. Das ist ja gerade in NRW die Besonderheit im Gegensatz zu anderen BL, dass der Verhaltenstest nur für das Hund-Halter-Gespann gilt und nicht hundebezogen ist.

Gruß
tessa
 
Vielen dank! die anderen antworten haben mich etwas beängstigt. ich denke, dass das eigtl. problem ist, dass das Oa willkürlich entscheiden kann, dass wir unseren Armani nicht behalten dürfen......

Das Landeshundegesetz wurde zwischenzeitlich mal verschärft, es ist leider definitiv so, dass der Verhaltenstest in NRW bezogen auf das Hund-Halter-Gespann ist und nicht hundebezogen. Früher war das mal anders... jetzt aber nicht mehr.

Das OA darf auch nicht willkürlich entscheiden sondern muss sich an das Landeshundegesetz halten bzw. an die Durchführungsbestimmungen. Und die sind, wie sie sind.

Gruß
tessa
 
Dass Natalie mit Shiwa und Lilou den Test gemacht hat, dürfte ja schon weit über 10, wenn nicht knapp 15 Jahre her sein...
evtl. sogar noch zu LHV-Zeiten, bevor das LHG kam? Das kam ja 2003 mit diversen extremen Änderungen.
Und danach wurden die Durchführungsbestimmungen noch ein paar Mal geändert, nämlich 2007, 2009 und 2014.

Gruß
tessa
 
Und wieso gibt man dann so alte, längst überholte Tip's und macht der TE damit auch noch mittlerweile unberechtigte Hoffnung....:nee:
 
Weil man es nicht besser wusste? :kp: soweit ich weiß, hält Natalie ja schon ewig keine Listis mehr.
 
Ich grätsch hier auch mal rein und gebe meinen Senf dazu. Wann was geändert wurde kann ich gar nicht sagen, da ich es nur so kenne das jeder der den Hund ohne Maulkorb führen will mit ihm den Wesenstest abgelegt haben muß.
Wir hatten in der Nachbarschaft ein junges Pärchen mit einem Staff wohnen. Die sind x mal kontrolliert worden. Immer das volle Programm. Vielleicht weil beide recht jung waren und etwas hippiemäßig aussahen. Beide hatten den Wesenstest mit dem Hund gemacht und konnten immer alles vorweisen.
Macht ja auch Sinn. Der Hund kann sich ja bei Person A anders verhalten als bei Person B. Das erlebe ich selber auch oft bei unseren Hunden.
 
Naja so lange ist das nun auch noch nicht her... Ich hab selbst Shiwa erst bekommen als das LHG schon in Kraft war, LHV kenne ich gar nicht mehr. Und Lilou kam ja noch später. Und nun ist es auch nicht so, dass ich mit dem Thema seit dem keinerlei Berührung mehr hatte. hier gilt das noch ganz exakt so wie ich es geschildert habe. Und daran wurde auch nichts geändert.
 
Dass Natalie mit Shiwa und Lilou den Test gemacht hat, dürfte ja schon weit über 10, wenn nicht knapp 15 Jahre her sein...
evtl. sogar noch zu LHV-Zeiten, bevor das LHG kam? Das kam ja 2003 mit diversen extremen Änderungen.
Und danach wurden die Durchführungsbestimmungen noch ein paar Mal geändert, nämlich 2007, 2009 und 2014.

Gruß
tessa

Eine einzige Änderung davon liegt nach meinen Listi-Zeiten...
 
Ich grätsch hier auch mal rein und gebe meinen Senf dazu. Wann was geändert wurde kann ich gar nicht sagen, da ich es nur so kenne das jeder der den Hund ohne Maulkorb führen will mit ihm den Wesenstest abgelegt haben muß.
Wir hatten in der Nachbarschaft ein junges Pärchen mit einem Staff wohnen. Die sind x mal kontrolliert worden. Immer das volle Programm. Vielleicht weil beide recht jung waren und etwas hippiemäßig aussahen. Beide hatten den Wesenstest mit dem Hund gemacht und konnten immer alles vorweisen.
Macht ja auch Sinn. Der Hund kann sich ja bei Person A anders verhalten als bei Person B. Das erlebe ich selber auch oft bei unseren Hunden.

Und genau das wurde mir von mehreren offiziellen Stellen eben anders erklärt.
Es hieß, ob ein Hund aggressiv ist, zeige sich unabhängig vom Halter. Das sei ja ein WESENStest für den Hund und das Wesen ist eben das Wesen. Zu diesem Wesenstest gehörte in jeder Stadt, in der ich die Prüfung gemacht oder gesehen habe übrigens auch IMMER mindestens(!) ein Testteil in Abwesenweit des Haltern (auch nicht in Sichtweite). Weil es da immer nur um den Hund ging.
Der zweite Teil heißt bei uns auch "Gehorsamkeitsprüfung" und DIE muss eben jeder machen, weil man da belegen muss (Zitat) "dass das Wort die Leine ersetzt" - und das ist eben abhängig von dem, der die Kommandos gibt...
 
Eine einzige Änderung davon liegt nach meinen Listi-Zeiten...

Ja, aber das ist doch genau die, nach der es laut @tessa wohl nicht mehr möglich ist, als Gassigägner ohne eigenen Test ohne Leine und Maulkorb mit dem Hund zu gehen.

Das war doch übrigens auch genau das Thema bei dem Beißvorfall mit Rottweiler Pascha: Die Gassigängerin hatte weder die Sachkunde noch irgendwas anderes - war aber von der Besitzerin nicht informiert worden, dass sie den Hund, wenn überhaupt, dann nur mit Maulkirb und angeleint ausführen dürfte.



Zitat (allerdings tatsächlich auch etwas verwirrend formuliert - ich denke, im Mittelteil geht es um den Wesenstest, nicht die Sachkunde)

Die Ausnahmegenehmigung von der Maulkorb- und Anleinpflicht, die die Stadt der Halterin erteilt hatte, ist nämlich personenbezogen. Nur die Halterin selbst oder eine Person mit entsprechender Sachkunde hätte den Hund demnach ohne Maulkorb ausführen dürfen. Die 21-Jährige, die Montagnachmittag mit dem Rottweiler am Rhein unterwegs war, hätte den Hund „nach bisherigen Erkenntnissen nicht ausführen dürfen bzw. wenn sie über eine entsprechende Sachkunde verfügt, nur angeleint und mit Maulkorb“, hieß es vom Ordnungsamt, das denn Fall nun weiter verfolgt.
 
ist hier wie gesagt nicht so. nach wie vor.
Kann wohl jede Stadt handhaben wie sie will...
 
Muss wohl.

Ich hatte es zB aus Köln so in Erinnerung, wie auch @BlackCloud es beschreibt - und das von 2005, aber eben auch nur vom Erzählen. (Wir hatten damals ja kurz einen Trainer dort, der auch zugelassener Gutachter für Wesenstests war und die Leute und Hunde drauf vorbereitet hat.)
 
Zu diesem Wesenstest gehörte in jeder Stadt, in der ich die Prüfung gemacht oder gesehen habe übrigens auch IMMER mindestens(!) ein Testteil in Abwesenweit des Haltern (auch nicht in Sichtweite). Weil es da immer nur um den Hund ging.

Ja und theoretisch wäre mein Hund da durchgefallen. Ist er aber nicht, weil ich danach zeigen musste, dass er dieses Verhalten nicht zeigt, wenn ich ein paar Meter entfernt dabei stehe. Ich habe dann die Auflage bekommen den Hund nirgends anzubinden und mich zu entfernen (was ich sowieso nie tun würde).

Es mag sein, dass das bei dir so gehandhabt wird, gilt dann aber eben nicht für ganz NRW.
Da ich ja jetzt sowieso wieder auf Prüfersuche gehe und mir einige Wesenstests anschauen werde, kann ich da nochmal nachfragen.
 
Nein, das gilt in ganz NRW, da können die Städte kein eigenes Süppchen kochen, die müssen sich alle an die geltenden Durchführungsbestimmungen halten, die man ja auch im Netz nachlesen kann.
In NRW gibt es im Übrigen keinen WESENStest, es gibt einen VERHALTENStest und nur den. Dieser Test ist einzig und allein dafür da, das Verhalten des Hundes im Zusammenspiel mit seinem Hundeführer zu bewerten, sprich: Das Team Hund-Hundeführer zu beurteilen.
Der Verhaltenstest ist in ganz NRW an das Team Hund und Hundeführer gekoppelt, da beißt die Maus keinen Faden ab.

Nachzulesen hier in den Verwaltungsbestimmungen zum Landeshundegesetz NRW:


Zitat "§ 5 Abs. 3 Satz 1 eröffnet der Halterin oder dem Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit, eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht zu beantragen. Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter einbezogen werden."

Zitat aus § 5.3.3:
"Ziel der Verhaltensprüfung ist nicht die Überprüfung des Wesens des Hundes in seiner Gesamtheit, sondern das Erkennen übersteigerter, nicht vertretbarer Aggressionen, die sich in gefährlicher Weise unmittelbar auf Menschen oder mittelbar auf mitgeführte Hunde auswirken können. Es soll nachgewiesen werden, dass ein Hund aufgrund seines individuellen Aggressionsverhaltens keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, wenn er von einer bestimmten Person ohne Leine und/oder Maulkorb geführt wird. In der Prüfung wird ein Hund deshalb im Wesentlichen solchen Reizen und Situationen ausgesetzt, die in der Vergangenheit als Auslöser für Beißunfälle ermittelt wurden. Soweit eine Verhaltensprüfung in Teilen auf öffentlichen Wegen oder Flächen stattfindet, wird die Vorschrift des § 5 Absatz 2 Satz 1 während des Prüfungsvorgangs auf die zu prüfende Person nicht angewendet."

Hier nochmal die Durchführungsbestimmungen zum Nachlesen:


Zitat aus § 3 Satz 4: "(4) Die abschließende positive Beurteilung der Verhaltensprüfung muss die Person benennen, die den Hund bei der Verhaltensprüfung geführt hat. Erforderlichenfalls ist eine Empfehlung zum Umfang der Befreiung von der Maulkorb- und/oder Anleinpflicht und zu möglichen Auflagen auszusprechen."

Nochmal: Das gilt für ganz NRW.

Gruß
tessa
 
@Natalie Die Durchführungsbestimmungen wurden meines Wissens nach zwischenzeitlich verschärft, dass jeder, der mit dem Hund ohne MK gassi gehen will, den Verhaltenstest mit machen muss, war nicht von Anfang an so, soweit ich mich erinnere. Wie lange ist das bei Euch denn her? Die letzte Änderung war 2016.

Es steht ja explizit in den Durchführungsbestimmungen drin, da beißt die Maus keinen Faden ab. Das ist ja gerade in NRW die Besonderheit im Gegensatz zu anderen BL, dass der Verhaltenstest nur für das Hund-Halter-Gespann gilt und nicht hundebezogen ist.

Gruß
tessa

hallöle. wir haben uns an den Anwalt gewandt, aber Troisdorf ignoriert alle Stellungnahmen etc. Jetzt kam die Anordnung vom oa, dass der hund zum amtstierarzt muss etc. ich verstehe ja, dass "Nichtwissen nicht vor strafe schützt", aber die halteerlaubnis entziehen, weil uns unterstellt wurde, dass wir bescheid wussten und die sache absichtlich umgangen haben? das finde ich abartig. aber iwas ist da nicht koscha, die halteerlaubnis ist unbefristet und die reiten immer noch drauf rum, dass die im dez 2018 abgelaufen wäre. und das, Nachdem wir alles eingereicht hatten....ich bin so fertig, weil unser dicker doch nicht einfach nach 9 Jahren ins th kann....
 
Ja, aber das ist doch genau die, nach der es laut @tessa wohl nicht mehr möglich ist, als Gassigägner ohne eigenen Test ohne Leine und Maulkorb mit dem Hund zu gehen.

Das war doch übrigens auch genau das Thema bei dem Beißvorfall mit Rottweiler Pascha: Die Gassigängerin hatte weder die Sachkunde noch irgendwas anderes - war aber von der Besitzerin nicht informiert worden, dass sie den Hund, wenn überhaupt, dann nur mit Maulkirb und angeleint ausführen dürfte.



Zitat (allerdings tatsächlich auch etwas verwirrend formuliert - ich denke, im Mittelteil geht es um den Wesenstest, nicht die Sachkunde)

2014 hatten wir gefragt bei der Anmeldung des Hundes und da brauchte ich nur den sachkundenachweis. da wir"alle"erforderlichen Papiere hatten, kam mir auch nie in den sinn, mich nach evtl. Änderungen, die ja fast 2 Jahre später kamen, zu erkundigen.
 
2014 hatten wir gefragt bei der Anmeldung des Hundes und da brauchte ich nur den sachkundenachweis. da wir"alle"erforderlichen Papiere hatten, kam mir auch nie in den sinn, mich nach evtl. Änderungen, die ja fast 2 Jahre später kamen, zu erkundigen.

Die Änderung war bereits deutlich davor. Wie gesagt, mein einer Wesenstest war vor 2010, da war das schon so, dass der Test personenbezogen ist.
 
Die Änderung war bereits deutlich davor. Wie gesagt, mein einer Wesenstest war vor 2010, da war das schon so, dass der Test personenbezogen ist.

in dem schreiben vom oa steht juli 2016. Sonst hätte ich die verhaltensprüfung ja gemacht. aber man sagte uns, die bräuchte ich nicht. hätte dann wohl 2016 machen müssen..
 
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