Fristlose Kündigung droht da mein Hund doch nicht erlaubt ist

Ja danke der Nachfrage, meine ganzen Nachbarn stehen hinter mir. Der Vermieter ,hat das nur als Vorwand genommen(Nachbar hat Angst von meinem Hund). Er möchte die Wohnung zum sanieren und teurer vermieten haben...
Alles rechtlich nicht in Ordnung, suche nach einer Bleibe , oder bleibe hier und lass Sie weiter nach einem Grund suchen..

** Bildanhang auf Wunsch gelöscht ( KsSebastian
 
  • 28. März 2024
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Hi Inked22 ... hast du hier schon mal geguckt?
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@Inked22
Gut dass die anderen Mieter auf eurer Seite sind.
Wollte noch drauf hinweisen, dass du den Straßennamen nicht zensiert hast.
 
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Ja danke der Nachfrage, meine ganzen Nachbarn stehen hinter mir. Der Vermieter ,hat das nur als Vorwand genommen(Nachbar hat Angst von meinem Hund). Er möchte die Wohnung zum sanieren und teurer vermieten haben...
Alles rechtlich nicht in Ordnung, suche nach einer Bleibe , oder bleibe hier und lass Sie weiter nach einem Grund suchen..

** Bildanhang auf Wunsch gelöscht ( KsSebastian
Hatte der Vermieter das nicht vorher gewusst? Ihr seit ja erst vor Kurzem da rein?
Schön, dass die Nachbarn da nicht so denken.
 
Doch das wusste er . Aber wir haben seit kurzem einen neuen Vermieter. Und der sagt im Mietvertrag steht nichts von Hund. Hab mich vorher nicht erkundigt, dass man eine Erlaubnis haben muss. Wohnen seit 3 Jahren hier... weiss nicht wieso die auf einmal so drohen mit einer fristlosen Kündigung. Sanieren hin oder her.. mit so einem Hund eine Wohnung zu finden wird schwer. Aber ja meine schuld
 
Wenn der vorherige Vermieter nachweislich vom Hund wusste und das geduldet hat, egal ob was im Mietvertrag stand, habt ihr den Hund mit seiner Zustimmung gehalten und kann der neue Vermieter das jetzt nicht ohne Weiteres einfach ignorieren.

Alte bzw. bestehende Vereinbarungen behalten auch bei einem neuen Vermieter ihre Gültigkeit bzw. die übernimmt der neue Vermieter in der Regel automatisch mit dem Erwerb des Hauses.

Da würde ich mir nicht so einfach gefallen lassen, dass er davon nichts wissen will.
 
Wenn der Hund seit 3Jahre dort wohnt und kein Vorfall gab, kann der neue Vermieter nicht viel machen.
 
Wenn der vorherige Vermieter nachweislich vom Hund wusste und das geduldet hat, egal ob was im Mietvertrag stand, habt ihr den Hund mit seiner Zustimmung gehalten und kann der neue Vermieter das jetzt nicht ohne Weiteres einfach ignorieren.

Alte bzw. bestehende Vereinbarungen behalten auch bei einem neuen Vermieter ihre Gültigkeit bzw. die übernimmt der neue Vermieter in der Regel automatisch mit dem Erwerb des Hauses.

Da würde ich mir nicht so einfach gefallen lassen, dass er davon nichts wissen will.
Das Problem ist, dass der Mieter eine solche Vereinbarung beweisen muss, falls er sich darauf beruft.
 
Die Aussagen der anderen Mieter eher weniger. Aber falls der alte Vermieter das bestätigt, hätte die TE gute Aussichten.
 
Es gibt sog. Gewohnheitsrecht. Ich denke, wenn der Hund schon so lange in Wohnung lebt und "geduldet" wurde, kann der neue Vermieter nichts machen.
 
Im Mietrecht ist es leider mit dem “Gewohnheitsrecht“ nicht so weit her.
 
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