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  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also der Rocky würde und vom tierschutz als dalmatiner mischling verkauft. Das konnten wir nicht glauben. Deshalb haben wir selber das Veterinär Amt mit ein bezogen.
Daraufhin drei Gentest alle Ergebnisse waren deutscher boxer.
Unsere Stadt erkennt die Tests aber nicht an.
Somit wurde er angemeldet als kampfhund.

Welche Rasse er ist ist mir im Grunde egal. Sei es boxer dogo oder sonstiges.
Auch das die Stadt sagt das sie die Papiere nicht anerkennen.
Ich habe um Tipps gebeten ob ihr vielleicht noch nen Rat habt was ich tun kann bevor ich zum Rechtsanwalt gehe. Veterinäramt sagen auch das die Papiere anerkennt werden von ihnen.
 
Rat habt was ich tun kann bevor ich zum Rechtsanwalt gehe.
Nichts..die Stadt stellt sich quer weil sie so gerne die erhöhte Hundesteuer haben will..ohne RA wirst du da gar nichts gewinnen können..ich kann dir nur ans Herz legen dich an diesen Anwalt hier zu wenden

Der hat hier schon so einigen geholfen...geht übrigens alles telefonisch und/oder per Mail.
Der Mann kann helfen, alles weitere ist Zeitverschwendung.
 
Somit wurde er angemeldet als kampfhund.
Hä? Als was für ein Kampfhund? Kat 1, Kat2? Welche Mischung vermutet die Gemeinde denn?

Ja, was soll ich sagen, in die Shice habt Ihr Euch schön selber reingeritten . Dass die Gentests nicht anerkannt sind, hättet Ihr wissen können. Und warum gleich 3 davon? :lol:
In Bayern müsst Ihr zum vereidigten Rassegutachter, wenn Ihr die Rasse feststellen wollt.
 
Solche TS Vereine sind auch einfach dämlich. Was soll denn der Mist mit falschen Rassenangaben?! Da braucht man jetzt nicht die Leuchte zu sein, um da einen Listenmix zu sehen..... und garantiert nix mit Dalmatiner.
 
Solche TS Vereine sind auch einfach dämlich. Was soll denn der Mist mit falschen Rassenangaben?! Da braucht man jetzt nicht die Leuchte zu sein, um da einen Listenmix zu sehen..... und garantiert nix mit Dalmatiner.

In Bayern ist das aber noch mal eine andere Hausnummer, so wie ich es mitbekommen habe ist es nicht unüblich bei den TS Vereinen nicht zwangsläufig einen Listi zu sehen und dies auch mit den entsprechenden Gutachten zu unterlegen.

Der TE hat ja selber die Pferde scheu gemacht, ich denke wenn es ein seriöser Verein ist, hätte man ihn bei eventuellen Problemen an den entsprechenden Gutachter verwiesen, dass ist wohl jetzt erstmal Essig.
 
In Bayern ist das aber noch mal eine andere Hausnummer, so wie ich es mitbekommen habe ist es nicht unüblich bei den TS Vereinen nicht zwangsläufig einen Listi zu sehen und dies auch mit den entsprechenden Gutachten zu unterlegen.

Der TE hat ja selber die Pferde scheu gemacht, ich denke wenn es ein seriöser Verein ist, hätte man ihn bei eventuellen Problemen an den entsprechenden Gutachter verwiesen, dass ist wohl jetzt erstmal Essig.
Eben, umso schlimmer
 
Papiere.... welche Papiere :gruebel:.
Das einzige "Papier", das er besitzen dürfte, ist ein Impfausweis, egal ob blau oder gelb.
Und da könne als Rasse auch "grün-lila kariertes Einhorn" drin stehen, völlig egal.
Hund ohne VdH-Papiere = Mischling = wenn nötig, Einstufung über Phänötyp durch einen vereidigten Gutachter.
Allerdings ich von mir aus niemals "die Pferde so scheu gemacht" wie der TE hier....:nee:
 
Hallo ihr Lieben.
Danke für alle Nachrichten.
Ich habe alles meinen Anwalt weiter geleitet.
Dank den Wiederspruch wurden wir uns einig. Er darf bleiben.
Rocky ist zu 31 Prozent ein deutscher Boxer.
In der Stadt wurde er eingetragen: kampfhund deutscher Boxer.
Und zahle dementsprechend die Steuer.

Hab einen Test mit ihm machen müssen dadurch haben wir einen haltererlaubniss bekommen.
Im regelmäßigen Abstand wesenstest absolvieren. Und gut ist die Sache.
Was natürlich auch dazu gut spricht für unseren Hund ist das er zum rettungshund ausgebildet wird.

Es ist im Blut zu 10 Prozent amstaff nachweisbar.

Danke für die zahlreichen Nachrichten
 
Im regelmäßigen Abstand wesenstest absolvieren. Und gut ist die Sache.
:gruebel: WT- Wiederholungen gibt es in Bayern eigentlich nicht.

Wiedermal zeigt sich, eigentlich machen die hier alles was sie wollen. Ich freue mich für Dich dass der Hund bleiben darf, muss mich aber gleichzeitig schon wieder über solche Abzocke aufregen :lol:
 
:gruebel: WT- Wiederholungen gibt es in Bayern eigentlich nicht.

Wiedermal zeigt sich, eigentlich machen die hier alles was sie wollen. Ich freue mich für Dich dass der Hund bleiben darf, muss mich aber gleichzeitig schon wieder über solche Abzocke aufregen :lol:


Ja voll die Abzocke. Darüber regen sich aber schon mehrere auf.
 
hmm... sollte es so stimmen, freu ich mich natürlich für euch. ( aber irgendwas sagt mir, das es nicht so ganz stimmen kann. Es wird doch nach Phänotyp beurteilt, denke ich, und da ist doch nichts von einem Boxer zu sehen :nee:). Zudem ist er dann in Bayern trotzdem, dank seines Staff-Anteils ein Kat. 1 Hund, oder täusche ich mich da ?? Und Kat. 1 in Bayern :kp:.
 
Zudem ist er dann in Bayern trotzdem, dank seines Staff-Anteils ein Kat. 1 Hund, oder täusche ich mich da ?? Und Kat. 1 in Bayern :kp:.

Da täuscht du dich. Bayern hat tatsächlich eine Prozentregelung für den AmStaff-Anteil, und alles, was per Generationenfolge (falls Elterntiere bekannt) oder im Einzelfall per Gentest (wenn das Amt ihn anerkennt) unter 25% AmStaff ist, ist unbedenklich!

Edit:

Quelle:





In der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ist bestimmt, dass auch Kreuzungen der betreffenden Hunderassen untereinander oder mit anderen Rassen als gesteigert aggressiv und gefährlich gelten. Sind die Elterntiere des konkreten Tieres nicht bekannt, so kann die Rasse durch einen Sachverständigen ggf. nach dem Äußeren (Phänotyp) bestimmt werden. Ist dies nicht zuverlässig möglich, kann ein Hund nur einer Rasse zugeordnet werden, wenn folgende drei Zuordnungskriterien gleichzeitig erfüllt sind: Phänotyp, Wesen, Bewegungsablauf. Entscheidend ist dabei die Beurteilung, ob das Tier das Verhalten zeigt, das für die Einstufung einer bestimmten Rasse als Kampfhund maßgeblich war. Soweit die Elterntiere bekannt sind, ist zu beachten, dass es aus genetischen Gründen in der Regel nur sinnvoll ist, die Nachkommen bis zur F1-Generation als von der Verordnung erfasste Kreuzungen zu behandeln. Eine Gen-Analyse zur Rassenzuordnung ist kaum hilfreich, weil sie angesichts der Bandbreite der körperlichen wie genetischen Merkmale einer Rasse kaum zu einem eindeutigen Ergebnis führen dürfte.
 
Da täuscht du dich. Bayern hat tatsächlich eine Prozentregelung für den AmStaff-Anteil, und alles, was per Generationenfolge (falls Elterntiere bekannt) oder im Einzelfall per Gentest (wenn das Amt ihn anerkennt) unter 25% AmStaff ist, ist unbedenklich!

Edit:

Quelle:

Oh, da habe ich dann falsch gedacht. Und woran machen sie dann die Prozente fest ?? Also "vertrauen" sie auf die Gentests ?!?
Ich dachte immer, die Gentests sind so zuverlässig wie meine "Omma bei ihren Sonntags- Kirchenbesuchen " :kp:
 
Ich denke, das ist einzelfallabhängig.

Es gibt ja durchaus auch die Möglichkeit, dass ein Gutachter nach der Beurteilung von Aussehen, Wesen/Verhalten und Gangbild einen F1-Staffmix (ein Elternteil reinrassiger Staff) ausschließt und maximal F2 bescheinigt.
 
Japp das alte Leid mit dem Kreuzungsbegriff und der Auslegung ;) Wird von einigen OAs so gehandhabt (und woanders erbittert wegen OEBs prozessiert) ab 25% kann nach Phänotyp (und Kulanz und Ermessenspielraum) gegangen werden. Aber daß sind dann eben Einzelfallentscheidungen und vermutlich auch in der berühmten Grauzone zu verorten, weswegen ich das nicht an die große Glocke hängen würde.
 
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