Ab wann Listi?

Helena3010

Einen schönen Abend :)

Ich und mein Freund haben seit ca einem Monat einen kleinen Mischlingswelpen. Er ist aktiv verspielt und hört für dein alter auch schon ganz gut.
Um meine Frage richtig Formulieren zu können muss ich etwas weiter ausholen.

Der kleine ist von Privat Personen und war ein "Unfall". Die Mutter ist eine Mischlingshündin (bordecolli/Labi und noch vieles mehr. Genau weis man es aber nicht) der Vater ist auch ein Mischling (hauptsächlich ist wohl kl. Münsterländer vertreten aber laut Tierarzt könnte auch Staff drinnen sein, aufgrund der Kopfform).
Somit ist der Wurf aus dem mein Kleiner stammt die 2. Generation Kampfi, wenn nicht sogar schon die 3. Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Die Welpen sind alle als Kl. Münsterländer/bordercolli eingetragen was die hauptrassen der eltern sind, wogegen die Tierärzte nicht eingewendet haben (sowohl der der Privatpersonen sowie die der Wurfgeschwister).
Ich habe gesehen das es bereits verfahren gab bei denen Hunde bei denen ein Großelternteil Listi ist, nicht mehr als solche zählen weil andere Rassen dominanter vertreten sind oder eben zu viele andere Rassen drinnenstecken.
Somit ist meiner kein Listi mehr. Er ist als Mischling angemeldet und da gab es auch keine Probleme! Vorerst..
Scheinbar hat mein Vermieter bei der Stadt bescheid gegeben das ich einen Listenhund führe. Daraufhin ging es mit Hund zum Ordnungsamt vorsprechen.
Die ach so nette Frau, hat den Kleinen gesehen und mit Bildern Via Google (Suchbegriff listenhund) abgeglichen, und kam zu dem Entschluss ich hätte einen Pit Bull?! Sie hat nicht mit sich reden lassen, jedenfalls ich muss jetzt ein Gutachten/wesenstest vorlegen.
Solche Test werden ja normal bei weitaus älteren Tieren gemacht, nicht mit 4mon.
Ist es aber nicht so das sobald es ein Mischling ist, er ohne Klarstellung nicht als direkt Listenhund eingetragen werden darf? Wie ist euer wissen dahin gehend Listi oder nicht und wie geht man bei dem Wirrwarr am besten weiter vor?

Ich habe vor einen gentest machen zu lassen um halt zu beweisen das zu viele Rassen drinnstecken um ihn auf staff festzunageln zu können.

Ich bedanke mich im Vorfeld schonmal für eure Erfahrungen und euer wissen.
Einen schönen Abend noch :)
 
  • 18. April 2024
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Wenn du keine Papiere für den Hund hast (FCI), dann wird der Hund nach Phänotyp also seinem Aussehen beurteilt. Die üblichen Gentests werden meines Wissens nach von den zuständigen Veterinärämtern nicht anerkannt, sondern ein Rassegutachten bei einem Sachverständigen in Auftrag gegeben.
 
Ich habe einen Europäischen Heimtierausweis, ausgestellt vom Tierarzt der ihn Gechipt hat. Also noch von den Vorbesitzern, in dem steht auch Bordercolli/kl. Münsti, den wollte die Frau vom Amt aber garnicht erst sehen.
 
Klarstellung = Gutachten
Gutachten = Beurteilung nach Aussehen des Hundes

In den Impfpass kann der TA auch rosa Elefant eintragen..,

Die Gentests werden mW nirgendwo anerkannt
 
Okei das klingt plausibel, aber muss es ein Rassegutachten sein, wenn doch die Elterntiere bekannt sind? Ich kenne das eher von Tieren bei denen keine Eltern "nachweisbar" sind.

Wenn es sein muss, mache ich auch so eins, ich will den Kleinen aufjedenfall behalten und werde dann wenn es ganz schlimm ausgehen sollte ihn auch als Listenhund natürlich richtig mit allem drum und dran anmelden. Nur wäre mir es anders lieber, da er ja nur ein entfernter Verwandter von einem Listi ist und ich es falsch finde ihn als solchen fest zu machen
 
Okei das klingt plausibel, aber muss es ein Rassegutachten sein, wenn doch die Elterntiere bekannt sind? Ich kenne das eher von Tieren bei denen keine Eltern "nachweisbar" sind.

Du hast weder einen Abstammungsnachweis deines Hundes, noch kannst du den Nachweis erbringen, dass in seinen Elterntieren kein SoKa steckt. Somit wird der Hund eben nur nach seinem Aussehen beurteilt.
Klingt erstmal fies, aber ansonsten könnte eben jeder Listenhundbesitzer behaupten sein Hund sei ein Mischling anderer Rassen, ohne dass das VetAmt das prüfen kann.
 
Mich würde ja interessieren, wie der Kleine aussieht, wenn die Dame vom Amt bei diesen Vorfahren gleich einen Listi gesehen haben will

Aber ich würde mir an deiner Stelle gut überlegen, ob du wirklich ein Foto einstellen willst ;)

Bist du sicher, dass die Eltern wirklich die Eltern sind und euch da kein Bär aufgebunden wurde?
Ist ja keine ganz neue Masche, sich irgendwo Welpen zu besorgen und diese dann als Unfall :gaensefueßchen: der eigenen Hündin zu verkaufen
 
Ist das der Hund in deinem Avatar? Wenn ja, verstehe ich die Dame vom OA.
 
Ja ich bin mir sicher das es die Elterntiere waren, ich kenne auch die Geschwister, die haben aber alle nen schwarzen Kopf (also schon auch weiß aber halt die augenpartie ist schwarz), das schluckt halt die Form.
 
Ich habe einen Europäischen Heimtierausweis, ausgestellt vom Tierarzt der ihn Gechipt hat. Also noch von den Vorbesitzern, in dem steht auch Bordercolli/kl. Münsti, den wollte die Frau vom Amt aber garnicht erst sehen.
Den kannst du auch mit "Rosa Glitzer Pupsendes Einhorn" als Rassebezeichnung ausfüllen. Völlig egal, was da steht, der zählt nicht.
 
Ja ich bin mir sicher das es die Elterntiere waren, ich kenne auch die Geschwister, die haben aber alle nen schwarzen Kopf (also schon auch weiß aber halt die augenpartie ist schwarz), das schluckt halt die Form.
Vielleicht brauchst du eine Brille.....
 
Also ich seh da weder border noch münsterländer, noch Labbi... alles was ich sehe ist ein 1a staffmix.
Aber jetzt mal ganz im ernst, er sah doch schon beim Kauf so aus, das ist doch nicht über Nacht auf einmal so gewesen.
Ich hab keine Ahnung wie die Gesetze in Hessen sind aber ich würde mich da schleunigst informieren und die Auflagen erfüllen.
 
Wie gesagt der Vater ist ja laut Tierarzt Staffmix. Die Mutter Mischling. Er geht sehr nach dem Vater. Nur ist der Anteil eigendlich gering auch wenn er so aussieht wie er aussieht. Man könnte auch hingehen und sagen da steckt Pointer und St Kurzhaar mit drinnen, das würde zb auch so in der Art aussehen.

Ich kenne die gesetzte bei uns bzgl listis. Und bin auch bereit diese zu befolgen, was an sich auch kein Problem ist. Nur möchte ich es vorher sichergestellt haben eben weil Mischling
 
Hier laufen auch etliche „Bulldogenmischlinge“ und „labradormischlinge“rum, einfach um die erhöhte Steuer zu umgehen;) (Auflagen gibts bei uns nicht)
Was nach listi aussieht wird auch wie ein listi behandelt. Da ist vollkommen egal ob man nun sagt die Mutter war Chihuahua und der Vater war ein Russel dessen Urgroßvater mal was mit ner Staff Hündin hatte ;)
Will heißen: lass ein Gutachten bei einem anerkannten Gutachter erstellen, dann bist du schlauer. Ich bin mir aber ziemlich sicher das auch dieser das gleiche sagen wird wie wir.
Ich würde mich an deiner Stelle schonmal darauf einstellen das dein Hund als listi gelten wird, denn so sieht er nunmal aus.
 
Wenn du weißt das der Vater ein Staff Mix ist frage ich mich wo deine Diskussionsgrundlage herkommt?
Staff Mix Papa, Staff Mix Kinder. Irrelevant in welcher Generation, interessiert keinen Menschen. Es zählt wie der Hund aussieht, Phänotyp, wenn du es nicht glaubst such dir einen Gutachter und lass ihn beurteilen.
Dann würden alle Gesetze bzgl. Listenhunden greifen, denn eben auch alle Mixe mit den genannten Rassen.

Zu dem Thema "Unfall" sag ich nix. Besser ist.

Edit: meine Kleinste ist ein illegaler Polen Transport der an der Grenze beschlagnahmt wurde. Völlig Bums in welcher Generation da was Listi mäßiges mitgespielt hat, denn bei ihr haben wir wirklich überlegt ob sie nicht ein Dogo / Dalmatiner Mix ist. Selbst hier im Forum haben wir gerätselt. Ich habe ein Gutachten machen lassen und raus kam Staff Mix. Sie war aber von Anfang an so angemeldet und wäre dann geändert worden wäre im Gutachten Nicht-Listi Mix rausgekommen.
 
Nichtsdestotrotz kann man die Entscheidung von der Dame beim Amt anzweifeln. Die muss daraufhin ja einen Bescheid ausgestellt haben? Gegen den muss man innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einlegen. Und dann hat man die Möglichkeit ein Rassegutachten erstellen zu lassen.
 
Über den Kreuzungsbegriff bzw die Auslegung, ab welcher Generation noch "Kampfhundeigenschaften" unterstellt werden dürfen streiten die Gerichte vortrefflich (grade ja auch im Bezug auf die OEB), da dieser ja im Gesetz leider nicht eindeutig definiert wurde. Und jedes Amt kocht da sein eigenes Süppchen, Ermessensspielraum usw... deswegen wäre jede Aussage dazu in meinen Augen fahrlässig.
 
Das stimmt nicht ganz - in Bayern zählt m.W. sehr wohl die Generation. Aber überall sonst eben m.W. nicht.
Hier in MV zählt das mit der Generation auch. Günther ist ein listenmix 4ter oder 5ter Generation und damit hier kein listenhund.

Aber ich bin ja auch gleich zum Amt und habe angegeben, dass er möglicherweise ein listi ist.
 
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