Hatte Jemand einen ähnlichen Vorfall?

Wenn so eine Situation im "Schlaue Sprüche" Thread von den Haltern des Ridge hier gepostet worden wäre, würde sie viel Zuspruch bekommen und die Empörung wäre groß.
Wieso ist das hier was anderes?

Wäre mein Hund betroffen, wäre ich stocksauer. Zumal, wenn ich wüsste, dass der Hund nicht grundsätzlich verträglich ist, sondern durchaus eine Problematik in der Richtung besteht.

@guglhupf
Wenn Lotti betroffen wäre, würdest Du Dir wahrscheinlich auch wünschen, dass der Hund an der Leine geblieben wäre.
 
  • 16. April 2024
  • #Anzeige
Hi Paulemaus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich kann absolut verstehen, dass man gegen den Leinenzwang vorgehen will.
Zumal der Hund ja nicht komplett unverträglich ist, sondern scheinbar mit einzelnen Hunden nicht kann.

Mein Hund kann ja auch nicht mit anderen Hunden. Trotzdem kann ich sie in übersichtlichen Gegenden frei laufen lassen, wenn nix los ist.
Dem wäre nicht so, hätte sie Leinenzwang.
Und ich denke, es ist für jeden Hund ein Mehr an Lebensqualität, wenn sie zumindest ab und an auch mal frei laufen können.

Mit dem Hund der TE gab es jetzt einen Vorfall.
Ich könnte mir vorstellen, dass sowohl sie, als auch ihr Mann künftig besser aufpassen werden, wann und wo sie die Hündin frei laufen lassen.

Würde jedem Hund, der mal eine Rangelei mit einem anderen Hund hatte oder zumindest nicht jeden anderen Hund 100% toll findet, eine Leinenpflicht auferlegt, dürfte ein Großteil der Hunde in D gar nicht mehr frei laufen.
 
Mein Hund hat keine grundsätzlichen Probleme mit anderen Hunden! Es gibt genau zwei Hunde mit der sie sich nicht versteht. Das beruht auf Gegenseitigkeit. Sie rennt nicht einfach zu jedem Hund hin und packt zu!

Ich möchte nur die Leine runter haben um ihr die Möglichleit zu geben wieder mit ihren Kumpels zu spielen und nach ihrem gesundheitlichen Möglichkeiten sich zu bewegen. Nur an der Leine ist sie nicht körperlich ausgelasstet. Am Fahrrad geht wegen Krankheiten nicht.
 
würde sie viel Zuspruch bekommen und die Empörung wäre groß.
Natürlich wäre die Empörung groß und ja, ich wäre auch sauer.
Aber deswegen würde ich keine dauerhafte Leinenpflicht fordern. Ich würde mir wünschen, dass der Hundehalter verantwortungsvoller mit dem Freilauf umgeht

@guglhupf
Wenn Lotti betroffen wäre, würdest Du Dir wahrscheinlich auch wünschen, dass der Hund an der Leine geblieben wäre.
ergänze: in dieser Situation an der Leine geblieben wäre
 
Sie hat den Wesenstest ja bestanden. Also so aggro kann sie ja dann irgendwie auch nicht sein.
Der Fehler lag beim Halter, also wenn der Halter halt besser aufpasst, passiert auch nichts mehr.

Falls ihr die Leinenpflicht nicht aufheben lassen könnt: Paul, Chilis Freund, wird an der 15m Schlepp gesichert, das wäre allenfalls auch noch etwas, was ihr ins Auge fassen könnt. Auch das Toben funktioniert super, Chili hat gelernt, dass sie da drüber oder drunter durch muss. (nur 2 schlepps sind dann mühsam)
 
Wenn Lotti betroffen wäre, würdest Du Dir wahrscheinlich auch wünschen, dass der Hund an der Leine geblieben wäre.

Das wäre nicht passiert. Ich hätte da nicht 5 Minuten rumgestanden. Ich wäre auch nicht nach 5 Minuten auf den Hund, von dem ich weiß, daß er Lotti hasst, zugelaufen. Es wäre zwar mein gutes Recht gewesen, aber ich hätts gelassen. Wäre es so gewesen, daß tatsächlich nur dieser einzige Weg dran vorbeiführt, wäre ich umgekehrt oder hätte aus der Entfernung zugerufen, bitte anzuleinen. Zuviel Rücksicht ? Mag sein, ist aber mein Stil. ;)

Wenn die TE hier uneinsichtig wäre (was ihr sogar unterstellt wird, ich aber nicht sehen kann) und der Hund grundsätzlich so larifari und verantwortungslos gehalten wird, von ihm also wirklich ständig eine Gefahr ausgeht, würde ich sogar schon VOR einem Vorfall über eine Anzeige nachdenken, wenn ich das Gefühl hätte, das ist eine Zeitbombe. Aber das sehe ich hier einfach nicht. :kp:
 
Sie hat den Wesenstest ja bestanden. Also so aggro kann sie ja dann irgendwie auch nicht sein.
Der Fehler lag beim Halter, also wenn der Halter halt besser aufpasst, passiert auch nichts mehr.

Falls ihr die Leinenpflicht nicht aufheben lassen könnt: Paul, Chilis Freund, wird an der 15m Schlepp gesichert, das wäre allenfalls auch noch etwas, was ihr ins Auge fassen könnt. Auch das Toben funktioniert super, Chili hat gelernt, dass sie da drüber oder drunter durch muss. (nur 2 schlepps sind dann mühsam)

Die Dame vom Vetamt hat mir deutlich gesagt das eine Schleppi keine alternative ist und wir uns mit 2m zufrieden geben sollen
 
@guglhupf

Die Leute waren 100 Meter entfernt. Sie haben nicht in der Nähe rumgestanden. Vielleicht hatten die Leute einen Termin und mussten nach Hause? Und der Umweg wäre zu lang gewesen? Ich hatte durchaus schon solche Situationen, wo mein Zeitplan knapp war und ich nach dem Spaziergang zur Arbeit musste.
Immerhin hat der Halter ja bemerkt, dass sie da standen und gewartet haben. Trotzdem hat er seinen Hund nicht angeleint
 
Du hast mittlerweile so oft "vielleicht" geschrieben, daß ich auch langsam in Versuchung komme. :eg:
 
Du hast mittlerweile so oft "vielleicht" geschrieben, daß ich auch langsam in Versuchung komme. :eg:

Meinst Du mich?
Dann hast Du ein Problem mit Zählen :)
ich habe in zwei von mehreren Beiträgen exakt jeweils ein Mal den Begriff "vielleicht" gebraucht :)
 
Nein, können sie eben nicht.
Kann natürlich eigentlich niemand, aber wenn halt schon mal "was passiert" ist....

Äh, bezog sich auf den Beitrag von kitty-kyf...
 
@guglhupf

Die Leute waren 100 Meter entfernt. Sie haben nicht in der Nähe rumgestanden. Vielleicht hatten die Leute einen Termin und mussten nach Hause? Und der Umweg wäre zu lang gewesen? Ich hatte durchaus schon solche Situationen, wo mein Zeitplan knapp war und ich nach dem Spaziergang zur Arbeit musste.
Immerhin hat der Halter ja bemerkt, dass sie da standen und gewartet haben. Trotzdem hat er seinen Hund nicht angeleint
Wie schon gesaht mein Mann kannte die RR Halter nicht persönlich, sondern nur von beschreibungen von mir. Er hatte nicht auf den Schirm das es genau die sein könnten.

Weiter möchte ich dazu nichts mehr schreiben. Man hätte alles anders machen können, war aber nicht so wir haben die Konsequenzen dafür bekommen sowohl rechtlich als auch finanziell.

Bevor noch einer schreibt ich will es runterspielen: Nein will und möchte ich nicht!

Hätte hätte Fahrradkette....
 
Zurück zum Thema

Ich dachte, es ginge darum, ob die Leinenbefreiung noch mal an einen weiteren Test, an weitere Auflagen geknüpft sein könne oder nicht, wenn im vorher gegangenen Schreiben dazu nichts geäußert worden ist.

Da würde es mich interessieren, ob es irgendwelche Anordnungen für ein übliches Procedere gibt. Dazu müssten Dir die Sachbearbeiter Auskunft geben können.

Nur weil jemand schreibt, es werde mit weiteren Kosten zu rechnen sein, finde ich das nicht sonderlich abwertend
 
Und genau wegen so einem, sich fast exakt gleich abspielenden, "Vorfall" musste Polly letzten Sommer an einem der richtig heissen Tage mit ihrem Herzfehler eine Not-Op über sich ergehen lassen :motz:

"Ich hab garnicht gesehen, das Sie Polly dabei haben...." :wand: :wand:

Sorry, das sich mein Verständnis da aber sowas von in Grenzen hält...
 
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Ich dachte, es ginge darum, ob die Leinenbefreiung noch mal an einen weiteren Test, an weitere Auflagen geknüpft sein könne oder nicht, wenn im vorher gegangenen Schreiben dazu nichts geäußert worden ist.

Da würde es mich interessieren, ob es irgendwelche Anordnungen für ein übliches Procedere gibt. Dazu müssten Dir die Sachbearbeiter Auskunft geben können.

Nur weil jemand schreibt, es werde mit weiteren Kosten zu rechnen sein, finde ich das nicht sonderlich abwertend


Mein Trainer ist der Meinung das ein Wesenstest auchreichen sollte um eine grundliegende Hund-Hund aghression auszuschließen. Ich spreche noch mal mit der Sachbearbeiterin darüber.
 
Unabhängig davon, dass man in Niedersachsen ohne Probleme Listenhunde halten kann, ist das Gesetz für Hunde, die "auffällig" geworden sind, ziemlich bescheiden. Es gibt nämlich keine Möglichkeit, die "Gefährlichkeit" zu widerlegen. :nein:

Der bestandene Wesenstest ist lediglich Voraussetzung für die Erlaubnis zur Haltung des Hundes. Die Erlaubnis kann mit Auflagen (Maulkorb- und Leinenzwang etc.) versehen werden. Diese Auflagen können abgeändert werden, wie bei der TE der Maulkorbzwang.

Auf Antrag kann der Leinenzwang ganz oder teilweise aufgehoben werden. Hierbei kann der Wesenstest berücksichtigt werden, muss aber nicht.
§ 14 (3) Außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke ist ein gefährlicher Hund anzuleinen. Auf
Antrag kann die Fachbehörde den Leinenzwang, insbesondere unter Berücksichtigung des
Wesenstests, ganz oder teilweise aufheben.

Auf jeden Fall eine Sache für den Anwalt.
 
Ich würde ebenfalls zum Anwalt gehen und mich beraten lassen.

Was mich wundert: Laut Hannoveraner Hundeverordnung müssen “gefährliche” Hunde immer Maulkorb und 1,5m Leine tragen. Falls du nicht zum Anwalt gehst, würde ich explizit nachfragen wie lang die Leine nun ist und ob du man dir schriftlich bestätigt, dass dein Hund ohne Maulkorb geführt werden darf.

§6 Gefährliche Hunde
(1) Gefährliche Hunde sind in der Öffentlichkeit stets an der Leine zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen, der das Beißen sicher verhindert. Die Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten.
(2) Gefährliche Hunde sind ausbruchsicher unterzubringen, so dass Gefahren für Leib und Leben von Menschen und Tieren nicht entstehen können. An jedem Eingang des befrie- deten Besitztums ist die Haltung eines gefährlichen Hundes durch ein Schild mit der Auf- schrift „Vorsicht, gefährlicher Hund“ kenntlich zu machen.
(3) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:
1. Hunde, die bereits Menschen oder Tiere gebissen haben,
2. Hunde, die in aggressiver und damit gefährdender Weise Menschen angesprungen ha- ben,
3. Hunde, die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde het- zen oder reißen.
 
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