Hund hat sich verteidigt

Dini8686

Hallo ihr Lieben,

benötige mal euren Rat bzw. Wissen zur rechtlichen Gestaltung.

Hund A (Listi-Mix wohnt aber in Schleswig-Holstein) spielte mit 2 anderen bekannten Hunden auf einer Wiese. Hund B (kleiner Hund) kam ohne Herrchen/Frauchen von der anderen Seite der Wiese bellend auf die anderen Hunde zu gerannt und es kam sofort zu einer Beißerei mit Hund A.

Hund B hat aber leider so schwere Verletzungen davon getragen, dass er Tierärztlich versorgt werden musste.

Haftpflichtversicherung zahlt nun nur 50 % da von beiden Hunden eine Gefährdung (beide unangeleint) ausgegangen ist. Was passiert wenn so etwas angezeigt werden würde? Würde Hund A dann automatisch als gefährlich eingestuft werden? Und was kommt dann?
 
  • 19. April 2024
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Hi Dini8686 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo ihr Lieben,

benötige mal euren Rat bzw. Wissen zur rechtlichen Gestaltung.

Hund A (Listi-Mix wohnt aber in Schleswig-Holstein) spielte mit 2 anderen bekannten Hunden auf einer Wiese. Hund B (kleiner Hund) kam ohne Herrchen/Frauchen von der anderen Seite der Wiese bellend auf die anderen Hunde zu gerannt und es kam sofort zu einer Beißerei mit Hund A.

Hund B hat aber leider so schwere Verletzungen davon getragen, dass er Tierärztlich versorgt werden musste.

Haftpflichtversicherung zahlt nun nur 50 % da von beiden Hunden eine Gefährdung (beide unangeleint) ausgegangen ist. Was passiert wenn so etwas angezeigt werden würde? Würde Hund A dann automatisch als gefährlich eingestuft werden? Und was kommt dann?

Kommt auf das Bundesland an. In Thüringen gibt es dann Anordnung Wesenstest und Sachkundeprüfung für den Halter und, je nachdem wie der Test ausfällt MK und Leinenzwang. Ich kenne nur 1 Hund der hier bisher lebenslang MK und Leinenzwang hat. Ironischerweise der Aussie einer Polizistin :rolleyes:
 
Müsste ja in der Verordnung von Schleswig-Holstein stehen, wie das gehandhabt wird, nehme ich mal an.
 
Joa da werden wir hier im Hundehalterkreis nicht so wirklich schlau draus.

Wann gelten Hunde als gefährlich?
Wenn Hunde

  1. einen Menschen gebissen haben,
  2. Menschen wiederholt in gefahrdrohender Weise angesprungen oder ein anderes aggressives Verhalten gezeigt haben,
  3. ein anderes Tier (auch einen anderen Hund) gebissen haben oder
  4. unkontrolliert Tiere gehetzt oder gerissen hat
prüft die zuständige Gemeinde oder das zuständige Amt, in der die Halterin oder der Halter des Hundes wohnt, ob sich durch den Vorfall der Verdacht bestätigt, dass von dem Hund eine Gefahr für Menschen und Tiere besteht. Bestätigt sich der Verdacht, stuft die Gemeinde oder das Amt den Hund als gefährlich ein. Die Haltung des Hundes ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der Behörde zugelassen.

Wo nach die genau prüfen steht nirgends geschrieben. Also nach welchem Maßstab da gemessen wird. Ob dies in dem Fall als Abwehrreaktion gewertet wird oder wirklich als gefährlich eingestuft wird. Ich denke das wird dann nach ermessen des Prüfers gehen oder?

Dachte eventuell ist jemand aus Schleswig-Holstein hier und kann etwas Klarheit verschaffen.
 
Es ist glaube ich wirklich relativ willkürlich...also je nachdem OB es angezeigt wird, WIE schwer der andere Hund verletzt wurde, WIE groß der Aufstand der anderen HH ist und WIE die Gemeinde so drauf ist...
Theoretisch gibt eine Beisserei einen Anlass zum WT her, praktisch wird kaum aus jeder Beisserei alles veranlasst.
 
Aber einer Einstufung als gefährlicher Hund ginge immer ein WT voraus?
 
Ja, habs dort grade nochmal nachgelesen.
 
Na das reicht mir ja schon etwas. Also wie vermutet relativ willkürlich. Hatte mich deswegen fast mit meiner besten Freundin in den Haaren. Die wollte das nicht so einsehen.

Ich hab es so verstanden. Erst war der Vorfall dann wird schriftlich von beiden Seiten der Sachverhalt angefragt. Dann kommt die eventuelle Einstufung als gefährlich. Dann muss man die Sachkundeprüfung machen damit der Hund behalten werden darf und dann nach 2 Jahren kann ein WT gemacht werden um ihn wieder als "normal" einzustufen.

Danke euch.
 
Der "Vorteil" in S-H ist, dass man auch einen bereits eingestuften Hund wieder ungefährlich bekommt, mit Test. Das geht in anderen BL selten. Der Nachteil ist, dass eine Einstufung recht leicht geht und das Verfahren nicht sehr standartisiert ist. Inkl lange Wartezeiten.
 
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