Sachkundenachweis für Hunde 20/40 NRW

rescuing_angel25

Hallo,

und zwar habe ich folgendes Problem, ich lerne gerade für den Sachkundenachweis großer Hunde und habe durch google schon viele Seiten mit Fragebögen oder Online Tests gefunden.
Jetzt ist es aber so , das in einigen Fragebögen mehrere Antworten richtig sein können, was in anderen Fragebögen nicht der Fall ist. Nun bin ich ein wenig verwirrt. Denn wenn ich jetzt den Test absolviere kann das ja für mich zu einem Durchfallen des Tests kommen.
An was soll ich mich da jetzt halten?

Ich danke schon mal für eure Antworten.
 
  • 29. März 2024
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Hi rescuing_angel25 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Jetzt ist es aber so , das in einigen Fragebögen mehrere Antworten richtig sein können, was in anderen Fragebögen nicht der Fall ist. Nun bin ich ein wenig verwirrt. Denn wenn ich jetzt den Test absolviere kann das ja für mich zu einem Durchfallen des Tests kommen.
An was soll ich mich da jetzt halten?

Gilt denn das für dieselben Fragen?
Oder für unterschiedliche?

MW ist der Test nicht für alle Gemeinden/Städte etc identisch.

Ich hatte meinen Übungsbogen damals vom TH Köln - und die meinten, der würde überall gelten - und der TA, bei dem ich den Test gemacht habe, hatte einen ganz anderen Bogen, mit ganz anderen Fragen. :uhh:
 
Das gilt für die selben Fragen, ein beispiel :
Wenn im Mietvertrag kein Hinweis zu finden ist, ob Tierhaltung erlaubt ist , darf man sich dann einen Hund anschaffen?

A. Nein, erst muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.
B. Ja, aber nur einen Hund, der kleiner als 40 cm Schulterhöhe ist.
C. Ja, ansonsten müsste ein Haltungsverbot extra erwähnt werden.
D. Nein, man muss erst die Zustimmung der anderen Mieter einholen.

hier bei der
gilt nur als Antwort A

und hier
Fragebogen 4 - Frage 152
1. Nein, erst muss man die schriftliche Erlaubnis des Vermieters einholen. und
3.Ja, ansonsten müsste ein Haltungsverbot extra erwähnt werden.

Sag ja sehr verwirrend
 
Ich muss da noch hinzufügen , das die Tierärztin bei der ich die Prüfung mache mir die Adresse für die Tierärztekammer gegeben hat zum lernen
 
Möglicherweise ist die andere Antwort veraltet

2013 gab es ein Urteil vom BGH, in dem stand, dass Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen nicht generell verbieten dürfen, sondern jeden Einzelfall prüfen müssen.
Ich hatte das immer so gelesen, dass das für die Fälle gilt, in denen die Haltung vorher verboten war.
Möglicherweise ist das aber so zu lesen, dass der Vermieter jetzt immer prüfen muss.

Diese Rechtsauffassung steht auch hier:



Fazit: Ich würde mich an die Tierärztkammer halten, den Link auf dem Handy speichern und mir die Lösungsschablone notfalls ausdrucken.

Das ist immerhin eine offizielle Seite.

Edit: Mein WT ist 15 Jahre her. Da sah das Ganze noch etwas anders aus.
 
OK, dann werde ich mich an das Schema der Tierärztekammer richten.
Ich danke dir fürs Antworten :)
 
Fragebogen 4 - Frage 152
1. Nein, erst muss man die schriftliche Erlaubnis des Vermieters einholen. und
3.Ja, ansonsten müsste ein Haltungsverbot extra erwähnt werden.
Mal rein logisch gesehen kann auf eine "ja oder nein"-Frage schwerlich ja und nein richtig sein. Es kann etwas nicht erlaubt und gleichzeitig verboten sein.
 
Ja, da hast du vom rein logischen schon recht .
Das war ja auch nur ein Beispiel , was mir aufgefallen ist .
Es gibt da noch andere Fragen die dort zb. nur eine Antwort haben aber woanders mehrere Antworten richtig sind.
Das hat mich nur etwas irritiert.
Aber ich danke dir für dein Feedback :)
 
Es gibt da noch andere Fragen die dort zb. nur eine Antwort haben aber woanders mehrere Antworten richtig sind.
Vielleicht lässt sich die eine oder andere davon auch mit Logik oder Information über die Fakten klären. Reines Auswendiglernen von Antworten, ohne zu wissen, was Sache ist, ist halt im Zweifel zu wenig.
 
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