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Erhöhte Hundesteuer für Miniatur Bullterrier zulässig
Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass der Miniatur Bullterrier als "gefährlicher Hund" einzustufen ist. Dies hat zur Folge, dass für Hunde dieser Rasse die erhöhte Hundesteuer zu zahlen ist.
Heißt das nun auch, dass mit jedem Mini Bulli ein Wesenstest gemacht werden muss?
Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass der Miniatur Bullterrier als "gefährlicher Hund" einzustufen ist. Dies hat zur Folge, dass für Hunde dieser Rasse die erhöhte Hundesteuer zu zahlen ist.
Heißt das nun auch, dass mit jedem Mini Bulli ein Wesenstest gemacht werden muss?
Soweit ich gelesen habe, nimmt das Urteil in der Begründung auf diese gesetzliche Reglung bezog, weswegen ich ja den Volltext gesucht habe (Zitat)
"für die Einschätzung als generell gefährlicher Hund auf § 3 Abs. 2 HundeG LSA Bezug nehmen, das seinerseits auf § 2 Abs. 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz Bezug nimmt. Diese Vorschrift führt die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden auf. Danach wird der Miniatur Bullterrier, obwohl er als eine eigenständige Rasse anerkannt ist, als Unterfall des Bullterriers erfasst."
Auf Seite 16 kommt das mit dem Mini.
Was mich extremst ärgert, dort werden z.B. Statistiken über Beißvorfälle aufgeführt, in denen kein einziges Mal der Bullterrier auftaucht und trotzdem wird dann der Mini auch noch als gefährlicher Hund eingestuft. Wie absurd das alles doch ist.
Ich finde die Argumentation, dass § 2 Abs. 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz auf diese Rasse zutrifft, am erschreckendsten und staune, dass der Aufschrei darüber unter den Züchtern und Haltern nicht größer ist.
Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass der Miniatur Bullterrier als "gefährlicher Hund" einzustufen ist. Dies hat zur Folge, dass für Hunde dieser Rasse die erhöhte Hundesteuer zu zahlen ist.
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richtig - am besten teilst Du das der Gemeinde auch so mit und zwar an oberster Stelle durch Brief an den Gemeinderat oder die Stadtverordneten, damit sie sich Gedanken machen können.
Was könnte man eigentlich unternehmen, um den Bestand an unfähigen Politikern und ihnen wohlgesonnenen Richtern zu verringern? Wäre das nicht viel wichtiger, als den Bestand von Rottweilern im einen oder anderen Gemeindegebiet zu verringern. Gerichte sollten sich langsam schämen, das mangels...
Jo, und das gleich richtig schlau mit richtig viel Hintergrund. Denn niemand, der einen betroffenen Hund hat, kann plötzlich zu einem "Hartz4- Fall" werden. :hmm: Bedenkt man dann noch das Zuchtverbot in NRW ist es natürlich besser, wenn man diese Hunde auf Kosten der Komunen dauerhaft in...
Die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für einen American Staffordshire Terrier ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das VG Koblenz.
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Gescher/Münster. 240 anstatt 36 Euro Hundesteuer im Jahr, weil die Stadt Gescher ihre Rottweiler 2003 als gefährlich eingestuft hat das wollten drei Ehepaare aus Gescher nicht einsehen und klagten gegen die Stadt.
Das Verwaltungsgericht Münster hat das Urteil gestern vertagt. ...
Quelle und...