Erhöhte Hundesteuer für Miniatur Bullterrier zulässig

  • 28. März 2024
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Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass der Miniatur Bullterrier als "gefährlicher Hund" einzustufen ist. Dies hat zur Folge, dass für Hunde dieser Rasse die erhöhte Hundesteuer zu zahlen ist.

Heißt das nun auch, dass mit jedem Mini Bulli ein Wesenstest gemacht werden muss? :gruebel:
 
In SA machen die in dieser Sache doch eh, was sie wollen. Banditen. :wut:
 
Da würde ich im Dreieck springen. Ja die Kassen sind leer und an Hundehaltern kann man die ja füllen. Ohne Worte, die Steuer in Halle ist saftig:sauer:
 
Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass der Miniatur Bullterrier als "gefährlicher Hund" einzustufen ist. Dies hat zur Folge, dass für Hunde dieser Rasse die erhöhte Hundesteuer zu zahlen ist.

Heißt das nun auch, dass mit jedem Mini Bulli ein Wesenstest gemacht werden muss? :gruebel:

:verwirrt: Unter das Einfuhr- und Verbringsverbot fällt?

Das ist ja eine sehr spezielle Rechtsauffassung. Habe den Volltext leider nicht gefunden.
 
Es handele sich um eine eigenständige Rasse, die nicht im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz aufgeführt werde.

Soweit ich gelesen habe, nimmt das Urteil in der Begründung auf diese gesetzliche Reglung bezog, weswegen ich ja den Volltext gesucht habe (Zitat)

"für die Einschätzung als generell gefährlicher Hund auf § 3 Abs. 2 HundeG LSA Bezug nehmen, das seinerseits auf § 2 Abs. 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz Bezug nimmt. Diese Vorschrift führt die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden auf. Danach wird der Miniatur Bullterrier, obwohl er als eine eigenständige Rasse anerkannt ist, als Unterfall des Bullterriers erfasst."
 
Hier noch ein bisschen Text. Auf Seite 16 kommt das mit dem Mini.
Was mich extremst ärgert, dort werden z.B. Statistiken über Beißvorfälle aufgeführt, in denen kein einziges Mal der Bullterrier auftaucht und trotzdem wird dann der Mini auch noch als gefährlicher Hund eingestuft. Wie absurd das alles doch ist.
 
Ich finde die Argumentation, dass § 2 Abs. 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz auf diese Rasse zutrifft, am erschreckendsten und staune, dass der Aufschrei darüber unter den Züchtern und Haltern nicht größer ist.
 
Was lernen wir daraus? Am Verwaltungsgericht in Halle gibt es offenbar mehr als einen Richter. :eg:
 
Nun, das ist Sinn und Zweck, bzw Ergebnis, von Berufungsverfahren. ;)
 
Es ging dabei um die Zuordnung des MBt als Unterart des Bt, soweit ich mich erinnere.
 
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