Rassegutachten NRW - Infos & Empfehlungen

Jacinto

Hallo liebe Kampfschmuser,

in puncto Rassenliste und -Gutachten in Bayern bin ich mittlerweile Profi :cool:
Nun steht aber womöglich ein Umzug nach NRW im Raum und ich bei diesem Thema generell vorsichtig bin, will ich vorher einige Fragen klären.

Für Bayern habe ich ein Rassegutachten für meinen Hund machen lassen (hier die Story: Unverhofft ein Listenhund Kat.1 in BY ), welches mir bescheinigt, dass mein Hund kein Listenhund der Kat. 1 oder 2 ist.

Ich weiß, dass die Gutachten aus anderen Bundesländern nicht anerkannt werden müssen. Daher will ich ein neues in NRW anfertigen lassen, in der Hoffnung, dass sich diesem dem Gutachten aus Bayern anschließt.

Frage 1: Wenn ich ein neues Gutachten von einem Sachverständigen in NRW machen lasse, darf ich dann auch davon ausgehen, dass das OA und ggf. Gerichte dieses anerkennen oder muss ich davon ausgehen, dass dieses angezweifelt oder ignoriert werden könnte?

Frage 2: Kann mir jemand eine Empfehlung für einen guten Gutachter (der die nötigen Qualifizierungen bzw. Befugnisse hat) im südlichen Teil NRWs empfehlen?

Frage 3: Auf welche Titel bzw. Bezeichnungen muss ich bei der Auswahl der Gutachter achten, dass diese auch wirklich anerkannt werden?

Frage 4: Seht ihr generell noch andere Probleme die auf mich zukommen könnten, bzw. die das Vorhaben verhindern könnten?


Vielen Dank und viele Grüße

PS: Sollte ich kein für mich positives Gutachten bekommen, ist der Umzug natürlich vom Tisch :)
 
  • 29. März 2024
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Hi Jacinto ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wieso rufst du nicht erstmal beim zuständigen Amt, wo du hinziehen willst, an und fragst nach, ob die das Gutachten anerkennen oder nicht? Das wäre der einfachste Weg. Wo soll es denn hingehen?
Als was wurde dein Hund denn jetzt "deklariert", was die Rassen angeht? Wurde der Hund phänotypisch eingestuft oder per Gentest?
 
Wieso rufst du nicht erstmal beim zuständigen Amt, wo du hinziehen willst, an und fragst nach, ob die das Gutachten anerkennen oder nicht? Das wäre der einfachste Weg. Wo soll es denn hingehen?
Als was wurde dein Hund denn jetzt "deklariert", was die Rassen angeht? Wurde der Hund phänotypisch eingestuft oder per Gentest?

Anrufen kann ich natürlich, bloß weiß ich noch nicht ganz genau wo ich landen werde. Denke im Kölner Raum.

Das Gutachten war phänotypisch. Der Hund wurde nicht einer bestimmten Rasse zugeordnet, sondern es wurde lediglich "Ridgeback/Bulldoggenmischling", "Ridgeback/Boxermischling" typisches Aussehen und Verhalten festgestellt. Anteile von Listenhunden wurden nicht ausreichend festgestellt.
 
Ich kann dir tatsächlich keine Veterinäre empfehlen, weil ich es von NRW nur so kenne, dass die jeweilige Stadt den Gutachter stellt. Deswegen bleibt mir nur der Rat dich beim Amt direkt zu erkundigen.
Ich weise aber daraufhin, dass dein Hund in NRW durch den Bulldoggenanteil sehr wohl als Listenhund eingestuft werden kann.
 
Ich kann dir tatsächlich keine Veterinäre empfehlen, weil ich es von NRW nur so kenne, dass die jeweilige Stadt den Gutachter stellt. Deswegen bleibt mir nur der Rat dich beim Amt direkt zu erkundigen.
Ich weise aber daraufhin, dass dein Hund in NRW durch den Bulldoggenanteil sehr wohl als Listenhund eingestuft werden kann.

Das das passieren kann, ist mir bewusst. Deshalb will ich das Gutachten ja machen, bevor ich den Umzug plane.

Die Info, dass die Stadt den Gutachter stellt, ist mir z.B. neu.

Ich habe folgendes dazu im Gesetz gefunden:

Landeshundegesetz NRW (DVO LHundG NRW), §3 , Absatz 3:
"Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt."
Link:


Verstehe ich das richtig, dass dann ein ausgestelltest Gutachten aus Köln, z.B. in Leverkusen nicht anerkannt werden würde?
 
Das weiß ich leider nicht. Wie gesagt, es macht am ehesten Sinn direkt beim Amt nachzufragen.
 
Ich hatte kürzlich ein ähnliches Problem, weil ich eine Mini Bully Dame aus Berlin aufgenommen habe. Alter 2 Jahre, Schulterhöhe 38 cm, VDH-Stammbaum (mit reichlich Inzest in der Linie).

Fakt ist, dass für alle Fragen zum LHG das jeweilige Veterinäramt des (angestrebten) Wohnortes zuständig ist.
In meinem Fall war die Amtstierärztin Bullys grundsätzlich wohlgesonnen, die Ahnentafel war authentisch und mein Auftreten gesittet.
Fazit: grenzwertige Höhe, insgesamt aber amtlich anerkannter Mini.
Rechtlich ist das ein begünstigender Verwaltungsakt und hat allgemein in NRW Bestand. Demnach kann prinzipiell kein anderer Amtsveterinär in NRW diese Feststellung revidieren.

Ridgeback und Bulldogs gelten in NRW weder als gefährliche Hunde nach Par. 3 noch als Hunde bestimmter Rassen nach Par. 10.

Er wäre höchstens meldepflichtig als Hund über 20 kg Gewicht bzw 40 cm Größe. Damit Sachkundenachweis, Chip und Leine innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete und natürlich HP-Versicherung, also Kleinkram.
 
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