Sollen "Gärten des Grauens" verboten werden?

  • 29. März 2024
  • #Anzeige
Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich fotografiere jetzt aber nicht noch die ganzen anderen Bilder mit den Insekten ab! :nee:
Das passte jetzt nur grade so gut mit "in einer Blumenwiese liegen". :)
 
Ich hasse Gartenarbeit und daher muss mein Garten eins sein: pflegeleicht!
Wir haben auch eine Steinwüste im Vorgarten, allerdings mit zwei großen Bäumen drauf/drin. Wir haben auch keine Folie unter den Steinen, weil man uns gesagt hat, dass dann nichts mehr weiter nach unten durch fallen könnte und sich daher leichter wieder etwas aussät.
Wir hatten in den 90ern mal eine wunderschöne Wildblumenwiese im Vorgarten, das war echt toll. Ich weiß nicht mehr wie die dahin gekommen ist (Gärtner?), sie war zwei Jahre da und danach war das nur noch hässliches Unkraut. Ich habe dann irgendwann mal versucht wieder etwas auszusäen, aber das hat nicht geklappt. Ich hasse halt nicht nur die Gartenarbeit, ich habe auch noch den schwarzen Daumen.

Im Garten hinter dem Haus haben wir Rasen, einen Teich, eine Hecke und irgendwelche Büsche die mal blühen, deren Namen ich nicht mal kenne. Wird halt gemäht und zurechtgeschnitten.

Ich würde mich echt ärgern, wenn man mir jetzt die Vorschrift machen würde, dass die Steinwüste wieder weg müsste, die erleichtert mir die Vorgartenpflege doch echt enorm.
 
Ich wäre ja dafür das die Besitzer solcher "Gärten" entsprechende Ausgleichsflächen finanzieren müßten.
 

Gemeinderat beschließt -->> Die Steingärten stehen in Bühl vor dem Aus

Still und leise hat der Bühler Gemeinderat das Ende der sogenannten Steingärten im Stadtgebiet eingeleitet. Ausgelöst wurde dieses durch den Bebauungsplan Herrenbergstraße im Stadtteil Altschweier. Bereits am 16. Mai 2018 hat das Gremium den Bebauungsplanentwurf gebilligt und damit den Weg für die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden frei gemacht. Fünf Behörden gaben Anregungen, die zu einer Überarbeitung des Entwurfs führten. Das ist das übliche Geschäft einer Gemeindeverwaltung und wenig aufregend...



:applaus:
 
Ich wäre ja dafür das die Besitzer solcher "Gärten" entsprechende Ausgleichsflächen finanzieren müßten.
Wenn man sieht, wie das um sich greift und hier hier wird dafür gesorgt, dass zwischen den Steinen nichts mehr "durch kommt", ist der Gedanke für mich schon nachvollziehbar. Es schaue nur mal jeder, wieviel Fläche wir nach wie vor jedes Jahr in unserem relativ kleinem Land versiegeln.
 
Gemeinderat beschließt -->> Die Steingärten stehen in Bühl vor dem Aus

Still und leise hat der Bühler Gemeinderat das Ende der sogenannten Steingärten im Stadtgebiet eingeleitet. Ausgelöst wurde dieses durch den Bebauungsplan Herrenbergstraße im Stadtteil Altschweier. Bereits am 16. Mai 2018 hat das Gremium den Bebauungsplanentwurf gebilligt und damit den Weg für die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden frei gemacht. Fünf Behörden gaben Anregungen, die zu einer Überarbeitung des Entwurfs führten. Das ist das übliche Geschäft einer Gemeindeverwaltung und wenig aufregend...



:applaus:


Was mich aber sehr befremdet das man quasi gezwungen wird, dort sein land als bauland zu verkaufen und nicht für die urenkel auf zu bewahren.
 
Was mich aber sehr befremdet das man quasi gezwungen wird, dort sein land als bauland zu verkaufen und nicht für die urenkel auf zu bewahren.
Das ist normal. Was als Bauland ausgewiesen wird, muss in einem gewissen Zeitrahmen auch bebaut werden.

Wäre bei mir hier im Ort auch nicht anders. Würde mein hinteres Grundstück (jetzt Agrarland) in den Bebauungsplan aufgenommen, müsste ich ein Haus draufstellen. Passiert hoffentlich zu meinen Lebzeiten nicht.
 
Das ist normal. Was als Bauland ausgewiesen wird, muss in einem gewissen Zeitrahmen auch bebaut werden.

Wäre bei mir hier im Ort auch nicht anders. Würde mein hinteres Grundstück (jetzt Agrarland) in den Bebauungsplan aufgenommen, müsste ich ein Haus draufstellen. Passiert hoffentlich zu meinen Lebzeiten nicht.
Echt?
Hier ist das nur so, wenn du Bauland von der Gemeinde kaufst. Dann gibts eine Klausel, dass du innerhalb einer Frist bauen musst.
Wenn du schon ewig ein Grundstück hast, können sie dich mE bisher nicht zwingen
Gibt auch in so ziemlich jedem Wohngebiet noch Baulücken
 
Wenn du schon ewig ein Grundstück hast, können sie dich mE bisher nicht zwingen
Gibt auch in so ziemlich jedem Wohngebiet noch Baulücken
Ich kenne zwar die Rechtsgrundlagen nicht, aber ich denke, es muss so sein, wie Moni schreibt. Sonst könnte es ja keine Baulücken mitten im Ort geben. Und auch in Neubaugebieten bleiben immer mal Baulücken.
 
Hmm, aber andererseits fällt mir grade ein, dass mir vor langer Zeit, noch in MA, mal jemand erzählt hat, dass in einer Straße die alten, großen Grundstücke zwangsgeteilt wurden und hinten in den Gärten eine zweite Häuserreihe gebaut werden musste. Demnach können sie es doch verlangen, wenn sie wollen? :gruebel:
 
Das ist vielleicht je nach Bundesland oder Gemeinde oder Bebauungsplan anders?
Hier am Ort darf zB nicht in zweiter Reihe ohne eigene Zufahrt gebaut werden.
 
Hmm, aber andererseits fällt mir grade ein, dass mir vor langer Zeit, noch in MA, mal jemand erzählt hat, dass in einer Straße die alten, großen Grundstücke zwangsgeteilt wurden und hinten in den Gärten eine zweite Häuserreihe gebaut werden musste. Demnach können sie es doch verlangen, wenn sie wollen? :gruebel:

Weißt du was über die Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt der Teilung?
Davon, dass du dein eigenes Land zusätzlich bebauen musst, wenn ein Teil deiner Agrarfläche zum Bauland wird, habe ich in DE noch nie gehört. Hier gibt es überall Grundstücke, die Bauland sind und auf denen seit sehr vielen Jahren trotzdem nur die kleinen Sommerhäuschen stehen und sie werden nur als Wochenendgrundstücke genutzt.
 
Weißt du was über die Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt der Teilung?
Davon, dass du dein eigenes Land zusätzlich bebauen musst, wenn ein Teil deiner Agrarfläche zum Bauland wird, habe ich in DE noch nie gehört.
Das waren Grundstücke im Eigentum derer, denen die bereits bestehenden Häuser gehörten.
Das war aber keine Agrarfläche, die Bauland wurde. Das waren Hausgärten, innerhalb eines bereits bebauten Gebietes.
Dass die Eigentümer das Grundstück selbst mit einem zweiten Haus bebauen mussten, hab ich nicht gesagt. Wenn es so rüber kam, tut es mir leid. Aber sie mussten, nach dem was mir erzählt wurde, die Bebauung zulassen, und da haben einige halt selbst gebaut, damit es in der Familie bleibt und keine Fremden hinter ihnen einziehen, mit Durchgangsrecht über das eigene Grundstück.
 
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