Vermieter Erlaubnis mit wiederrufsrecht

Lillycat

Hallo zusammen bin neu in dem Forum, hab aber schon oft hier was nachgelesen und wollte mich mal ausheulen...

bin grade echt am Boden zerstört.
Wir haben uns in einen kleinen Stafford mischling verliebt und wollten den gerne aus der Nothilfe zu uns nehmen.
Alles lief bestens, den Kontrollbesuch haben wir auch gemeistert und wir warteten auf die Bescheinigung der Wohngesellschaft...

Mündlich meinten die damals als wir einzogen, dass es kein Problem ist.
Kenne auch einige die einen Listi haben und auch bei denen wohnen und habe mir zur Sicherheit auch alle Unterschriften der Mieter eingeholt.

Dann kam die Erlaubnis, jedoch stand da auch drinnen, das sie dies ausnahmsweise genehmigen, aber wenn Beschwerden reinkommen sie die Erlaubnis zurück ziehen,
hab dann direkt der Tierhilfe geschrieben und eine Kopie davon gesendet.

Die haben sich dann beraten und uns gesagt das sie uns den Kleinen, bzw einen listi nicht geben können, weil es zu unsicher ist....
Ich weiß grad echt nicht weiter

Mit der wohngesellschaft zu sprechen würde nicht viel bringen, die haben ihre vorgefertigten schreiben und wollen sich absichern...

Haben uns so gefreut, vielleicht hatte einer einen ähnlichen Fall und es ist doch noch ein Wunder passiert
 
  • 28. März 2024
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Hi Lillycat ... hast du hier schon mal geguckt?
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Klingt nicht sehr rosig für euch, tut mir leid.

Wobei ein solches Widerrufsrecht doch Gang und Gäbe ist heutzutage ? Das dürfte die Orga eigentlich nicht so überraschen. Und klar ist das gewissermaßen "unsicher", aber was im Leben ist schon sicher ? Es gibt tausend andere Gründe, daß man mit seinem Hund in problematische Situationen kommen kann. Die kann man auch nicht alle ausschließen. :kp:

Aber ebenso gilt auch, wenn es möglicherweise "geeignetere" Interessenten gibt, kann ich verstehen, daß die Orga dann die "sicherere" Variante wählt.

Tut mir wirklich sehr leid für euch und den Hund.
 
Klingt nicht sehr rosig für euch, tut mir leid.

Wobei ein solches Widerrufsrecht doch Gang und Gäbe ist heutzutage ? Das dürfte die Orga eigentlich nicht so überraschen. Und klar ist das gewissermaßen "unsicher", aber was im Leben ist schon sicher ? Es gibt tausend andere Gründe, daß man mit seinem Hund in problematische Situationen kommen kann. Die kann man auch nicht alle ausschließen. :kp:

Aber ebenso gilt auch, wenn es möglicherweise "geeignetere" Interessenten gibt, kann ich verstehen, daß die Orga dann die "sicherere" Variante wählt.

Tut mir wirklich sehr leid für euch und den Hund.

Danke, ja die wollen sich halt absichern das der kleine dann nicht zurück kommt, kann ich auch verstehen. Aber eine 100% Sicherheit gibt es leider ja nie
 
Ich habe es grade vor ein paar Tagen in einem anderen Fred geschrieben: Ich bin vor vielen Jahren mal mit einem Hund in eine Wohnung einer Wohnungsbaugenossenschaft gezogen, da war die Genehmigung ebenfalls widerruflich, falls Beschwerden gekommen wären. Und das war kein Listenhund. Ich halte diese Klausel für völlig normal. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Tierhilfe damit zum ersten Mal konfrontiert wird.
 
Ich würde noch mal das Gespräch mit der Nothilfe suchen und erklären, dass diese Klausel für jeden Hund gilt, ob Listi oder nicht und dass das halt die Erlaubnisformulare der WG sind, womit diese sich absichern, falls jemand mit seinem Hund im Mietshaus grosse Probleme macht.
 
Ich habe es grade vor ein paar Tagen in einem anderen Fred geschrieben: Ich bin vor vielen Jahren mal mit einem Hund in eine Wohnung einer Wohnungsbaugenossenschaft gezogen, da war die Genehmigung ebenfalls widerruflich, falls Beschwerden gekommen wären. Und das war kein Listenhund. Ich halte diese Klausel für völlig normal. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Tierhilfe damit zum ersten Mal konfrontiert wird.

Hab auch nur so Vorlage gefunden wo so eine Klausel drin und soll auch für alle Hunde sein.
Und die neben uns haben auch einen riesigen Bulli, da hat auch nie einer was gesagt
 
Ich würde noch mal das Gespräch mit der Nothilfe suchen und erklären, dass diese Klausel für jeden Hund gilt, ob Listi oder nicht und dass das halt die Erlaubnisformulare der WG sind, womit diese sich absichern, falls jemand mit seinem Hund im Mietshaus grosse Probleme macht.

Ja das werd ich versuchen, hab auch jetzt oft gelesen, das sie diese Klausel bei allen Hunden hinschreiben
 
Die Widerrufsklausel ist üblich bei vertraglichen Sonderregelungen. Ich verstehe die Organisation nicht.
 
Die Widerrufsklausel ist üblich bei vertraglichen Sonderregelungen. Ich verstehe die Organisation nicht.
Ich schon ein bisschen... Weil die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein geBILDeter Nachbar über den Kampfhund beschwert, halt größer ist, als wenn ein kleiner weißer Wuschel einzieht. Muss ja nur eine neue Familie ins Haus ziehen. Und mit Listenhund auf die Schnelle eine neue Wohnung finden, ist halt je nach Gegend schwierig bis nahe der Unmöglichkeit :(
Nichtsdestotrotz wünsche ich dir viel Glück und dass du eine Lösung findest den Hund aufnehmen zu können.
 
Ja schon. Aber dann dürftest du als TS ja nur noch an Immobilieneigentümer vermitteln. Und an die 5%, deren Vermieter so unbeleckt sind, Sonderregelungen mit Ausschluss der Widerrufbarkeit zu vereinbaren. So doof sind ja nun auch nur sehr wenige.
Ich mag mich da gerade falsch an die entsprechenden Vorlesungen erinnern und bin zu faul, die entsprechenden Gesetzestexte durchzulesen. Aber grundsätzlich dürften Sonderabsprachen, wenn als solche deklariert, immer wiederruflich sein, es sei denn selbiges wurde explizit ausgeschlossen.
 
Grober Durchflug durchs BGB lässt mich vermuten, dass ich da im Irrtum war. Umso verständlicher der Widerrufsvorbehalt.
 
Ich hab die Widerrufsklausel bei meiner Genehmigung auch drin. Aber alle meine Nachbarn lieben meinen Kleinen :)
 
Naja. Das ist recht traurig für euch.
Aber je nach Fall kann ich den Tierschutzverein auch verstehen.
Wenn es ein Welpe ist oder ein Hund der oft angefragt wird, dann kann man den sicher auch auf einen Platz vermitteln, bei dem er nicht den Launen der Nachbarn ausgesetzt ist.
 
Aber dann könnte man doch nur noch an Hausbesitzer vermitteln, oder?
 
Ich denke, das kommt a) drauf an, wie der Tierschutzverein grundsätzlich dazu steht und b) auch, wie viele Interessenten da sind. Wenn Auswahl besteht, wird man die Hausbesitzer nehmen, wenn sich sonst länger niemand für den Hund meldet, das Risiko eher mal eingehen

Und bei einem nicht-listi dürfte das Risiko geringer sein, dass sich jemand beschwert
 
Hängt vielleicht von den Erfahrungen ab, die ein tsv schon gemacht hat
 
Ja kann natürlich sein. Ich hab da keinerlei Erfahrungen. Mir sind Wilma und Luna ja ungesehen vor die Nase gesetzt worden.
 
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