jolumahe

Guten Abend,
nachdem ich es endlich geschafft habe einen Beitrag zu erstellen, habe ich nun ein paar Fragen an die erfahreneren Amstaff Besitzer. Wir spielen schon länger mit dem Gedanken uns einen kleinen vom Züchter oder auch Tierheim zuzulegen. Bis vor einem Jahr hatten wir einen Labrador, welcher leider verstorben ist, ohne Hund fehlt etwas...

Nach langen Recherchen und anrufen bei Behörden weiß ich einige Dinge, allerdings bekommt man von allen Seiten verschiedenste Infos und ich bin mir bei folgenden Themen nicht sicher:

Ist ein Amstaff bis er 6 Monate alt ist an keinerlei Auflagen gebunden weil er als ungefährlich gilt? Also kann ich in dieser Zeit wie mit einem Labrador reisen usw? Innerhalb Deutschlands? Außerhalb Deutschlands? Wesenstest .. Sachkunde usw ist erst nach 6 Monaten nötig?

Wenn der hund älter ist und an einige wenige Auflagen gebunden ist in z.b. Niedersachsen, kann ich dann ohne weiteres mit dem hund durch Rheinland Pfalz, Saarland bzw. jedes andere Bundesland spazieren und fahren oder muss man da dann erneut die Auflagen beachten, da es in Rheinland Pfalz eine Liste gibt und in Niedersachsen nicht.


Wie sieht es mit Urlaub im Ausland aus? Frankreich ist erlaubt wenn der Hund oder die Rasse in einem von internationalen Hundeverband anerkannten Stammbuch eingetragen ist, richtig? Wenn ja was genau bedeutet das? Wie geht das?

Das einige dieser Regelungen absoluter quatsch sind und ich mich Stunden lang darüber aufregen könnte, ändert leider nichts daran das ich mich dran halten muss um ohne Stress mit dem Hund zu leben, daher würde ich mich sehr freuen wenn mir jemand meine umfangreichen Fragen beantworten kann, bitte nur wenn ihr euch wirklich sicher seit.

Falls ich Grammatik oder Rechtschreibfehler drinnen habe, bitte habt Verständnis. Mit meinem neuen Smartphone komme ich noch nicht so wirklich klar.

Vielen dank fürs Lesen und Liebe Grüße!
 
  • 28. März 2024
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Hi jolumahe ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wie sieht es mit Urlaub im Ausland aus? Frankreich ist erlaubt wenn der Hund oder die Rasse in einem von internationalen Hundeverband anerkannten Stammbuch eingetragen ist, richtig? Wenn ja was genau bedeutet das? Wie geht das?


Hierzu:

Schlag dir Frankreich aus dem Kopf. Selbst mit FCI Ahnentafel die beglaubigt auf Französisch übersetzt wurde - der Hund müsste bei dir bzw mit dir an einer französischen Wohnadresse gemeldet sein.
Frankreich ist kompliziert und solltest du ab Besitz eines Amstaff oder erst recht mit einem Mix aus dem Tierheim absolut aus eurem Urlaubsziel streichen.
 
Hierzu:

Schlag dir Frankreich aus dem Kopf. Selbst mit FCI Ahnentafel die beglaubigt auf Französisch übersetzt wurde - der Hund müsste bei dir bzw mit dir an einer französischen Wohnadresse gemeldet sein.
Frankreich ist kompliziert und solltest du ab Besitz eines Amstaff oder erst recht mit einem Mix aus dem Tierheim absolut aus eurem Urlaubsziel streichen.

Das ist so nicht richtig. Mit Ahnentafel vom FCI ist er ein Kategorie 2 Hund. und darf in Frankreich Urlaub machen. Dazu braucht es keine Meldung an einer französischen Wohnadresse.
 
Das ist so nicht richtig. Mit Ahnentafel vom FCI ist er ein Kategorie 2 Hund. und darf in Frankreich Urlaub machen. Dazu braucht es keine Meldung an einer französischen Wohnadresse.

Ich frage mich was nun richtig ist, es gibt tatsächlich eine Seite wo das mit der Meldung und generell gefahren für den hund sehr deutlich steht:



Auf vielen Seiten steht davon aber nichts, sondern das die ahnentafel vom vdh/ fci reicht.

Hat einer von euch schon wirkliche Erfahrungen damit gemacht? Mfg
 
Ich mache seit Jahren mit meinen Hunden in Frankreich Urlaub. Mein vor kurzem verstorbener Staff hatte FCI-Papiere, mein jetziger Mix hat ein Negativgutachten von einem französischen Gutachter.
Allerdings waren wir immer auf einer Gite von Freunden und haben die mit den Hunden nicht verlassen, um Problemen aus dem Weg zu gehen, auch wenn die Hunde legal in Frankreich waren.
 
Ich mache seit Jahren mit meinen Hunden in Frankreich Urlaub. Mein vor kurzem verstorbener Staff hatte FCI-Papiere, mein jetziger Mix hat ein Negativgutachten von einem französischen Gutachter.
Allerdings waren wir immer auf einer Gite von Freunden und haben die mit den Hunden nicht verlassen, um Problemen aus dem Weg zu gehen, auch wenn die Hunde legal in Frankreich waren.

Hmm, wir gehen seit 18 Jahren auf den selben Campingplatz. Dieser ist eher locker und es gibt viele Hunde, aber wenn ich mir nicht absolut sicher sein kann das nichts passiert, würde ich das nicht riskieren. Am besten werde ich da wohl nochmal abwarten auf weitere antworten und ob jemand Erfahrungen damit gemacht hat(Kontrolle usw.). Aber abgesehen davon, in welchen Ländern ist es denn einfacher? Wart ihr schon woanders? Mfg
 
Auf einen Campingplatz, wo auch noch viele andere Hunde sind, würde ich mit meinen Listenhunden nicht gehen, auch wenn sie legal sind. Da wäre meine Sorge, dass es einen Vorfall mit einem fremden Hund gibt. Egal, welcher Hund "schuld" ist - der Listenhund wäre erst mal im Fokus.
Deswegen sind wir von Frankreich (bei Perpignan) immer an den spanischen Hundestrand gefahren.

Nordspanien und die Costa Blanca bei Denia war mit unseren Hunden immer absolut stressfrei.
Ausserdem die Niederlande, Schweden und Österreich im Salzburger Land.
 
Okay, vielen dank. Bezüglich der anderen Dinge habt ihr keine Infos? Bundesländer.. Unter 6 Monate.. ich meine das ist nun auch nicht so wild denke ich wenn man hier in Deutschland ist, aber es wäre schön zu wissen wann man im Recht ist und wann nicht. Mfg
 
Betreffend Bundesländer gelten die Regeln auch für Besuchshunde. Du musst in jedem BL einzeln schauen, wie es da ist. Wie wenn ich mit SBT aus der Schweiz nach D in Urlaub fahre. Dasselbe gilt auch für die Altersgrenze. (Gilt so übrigens auch für die Schweiz)
Ich persönlich schau auch immer nochmals ein paar Wochen bevor ich fahre, weil die ja gerne mal was ändern....
 
Betreffend Bundesländer gelten die Regeln auch für Besuchshunde. Du musst in jedem BL einzeln schauen, wie es da ist. Wie wenn ich mit SBT aus der Schweiz nach D in Urlaub fahre. Dasselbe gilt auch für die Altersgrenze. (Gilt so übrigens auch für die Schweiz)
Ich persönlich schau auch immer nochmals ein paar Wochen bevor ich fahre, weil die ja gerne mal was ändern....

Okay, wenn ich also in Niedersachsen alle Auflagen erfülle, kann ich nicht durch Deutschland fahren wie ich will, ich muss um ins Saarland zu fahren, die Auflagen in Nrw und Rheinland Pfalz ebenfalls erfüllen? Also in Rheinland Pfalz wäre es dann nötig eine Haltegenehmigung mit Nachweis von Versicherung, Sachkunde usw zu beantragen? Und Hunde unter 6 Monate sind in Deutschland nicht generell Legal? Wenn in DE erworben. Danke und Gruß
 
Okay, wenn ich also in Niedersachsen alle Auflagen erfülle, kann ich nicht durch Deutschland fahren wie ich will, ich muss um ins Saarland zu fahren, die Auflagen in Nrw und Rheinland Pfalz ebenfalls erfüllen? Also in Rheinland Pfalz wäre es dann nötig eine Haltegenehmigung mit Nachweis von Versicherung, Sachkunde usw zu beantragen? Und Hunde unter 6 Monate sind in Deutschland nicht generell Legal? Wenn in DE erworben. Danke und Gruß
Nein, du musst für Urlaub nicht alles komplett erfüllen. Oft heisst das halt 2m Leine und Maulkorbpflicht. Ob Hunde in D, unter 6mte, generell keine Auflagen haben weiss ich nicht. Wie gesagt, da muss man in jedem BL einzeln nachsehen.
 
:hallo: Hallöchen, hier auch ein Amstaff-Halter im Reisefieber :)

Italien ist sehr schön mit Listenhund zu bereisen, genauso Slowenien. Wir waren in beiden Ländern schon, es war sehr angenehm.
Polen ist auch kein Problem (dort war ich kurz), viele schwärmen von Holland (dort war ich noch nie).

Frankreich würde ich auch lassen, wie oben schon geschrieben wurde.
Von Spanien wurde mir diesen Sommer abgeraten, da dort MK und Leinenplicht gilt - das mag ich im Urlaub nicht haben. Wird dort wohl mit hohen Geldstrafe geahndet.


Zum Reisen innerhalb Deutschlands:
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, allerdings gibt es Besuchshundregelungen.
Sprich, du musst für 2 Wochen Urlaub natürlich nicht im betreffenden Bundesland Wesenstest, Sachkunde und Genehmigung haben.
Allerdings, wie oben schon gesagt gilt oft MK und Leinenpflicht, sprich, der Hund gilt als "Kampfhund" ohne Wesenstest (z.B. in BW).
Man kann durchaus auch Urlaub in Bundesländern machen, in denen die Haltung von Kategorie 1 Hunden untersagt ist (HH, Brandenburg).
Möchte ich in einem Bundesland Urlaub machen rufe ich für gewöhnlich vorher mal an und frage nach was Sache ist (z.B. letztes Jahr als ich in Bayern auf einen Campingplatz wollte, der Betreiber sagte mir dass der Hund auf dem Gelände ohne Leine laufen dürfte).

Ich lebe in BW, hier (in meiner Gemeinde) ist mein Hund von der Leine befreit, im gesamten Bundesland vom Maulkorb. Ich reise gerne mit ihm und war auch schon in einigen Bundesländern "auf Durchreise". Grundsätzlich handhabe ich es so, dass er an der (2m) Leine bleibt und ich den Maulkorb mitführe. Aufsetzen würde ich dem Hund den MK nur auf Aufforderung bzw wenn ich die öffentlichen Verkehrsmittel nutze. Bisher wurde ich noch nicht angesprochen / kontrolliert.

Ich bewege mich auch öfter im Allgäu etc (allgemein ländlich), da ich mich dort nicht im städtischen Bereich aufhalte und meistens keinem Menschen begegne läuft der Hund hier an der längeren Leine. Wenn ich doch mal jemandem begegnet bin, war das kein Problem. Im Allgäu sind wir auch ohne MK Bus gefahren.
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Allerdings kann es dir selbst bei der Pipipause an der Raststätte auf Durchreise in einem Bundesland passieren dass du aufgefordert wirst den Maulkorb aufzusetzen. Selten, aber kann vorkommen (ich meine irgendwem hier im Forum ist das schon passiert :gruebel: ). Deshalb hab ich ihn grundsätzlich dabei. Genauso trage ich im In- wie Ausland immer den Wesenstest-bescheid mit mir, genauso (eine Kopie der) Ahnentafel (bei Tagestouren nicht).
 
:hallo: Hallöchen, hier auch ein Amstaff-Halter im Reisefieber :)

Italien ist sehr schön mit Listenhund zu bereisen, genauso Slowenien. Wir waren in beiden Ländern schon, es war sehr angenehm.
Polen ist auch kein Problem (dort war ich kurz), viele schwärmen von Holland (dort war ich noch nie).

Frankreich würde ich auch lassen, wie oben schon geschrieben wurde.
Von Spanien wurde mir diesen Sommer abgeraten, da dort MK und Leinenplicht gilt - das mag ich im Urlaub nicht haben. Wird dort wohl mit hohen Geldstrafe geahndet.


Zum Reisen innerhalb Deutschlands:
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, allerdings gibt es Besuchshundregelungen.
Sprich, du musst für 2 Wochen Urlaub natürlich nicht im betreffenden Bundesland Wesenstest, Sachkunde und Genehmigung haben.
Allerdings, wie oben schon gesagt gilt oft MK und Leinenpflicht, sprich, der Hund gilt als "Kampfhund" ohne Wesenstest (z.B. in BW).
Man kann durchaus auch Urlaub in Bundesländern machen, in denen die Haltung von Kategorie 1 Hunden untersagt ist (HH, Brandenburg).
Möchte ich in einem Bundesland Urlaub machen rufe ich für gewöhnlich vorher mal an und frage nach was Sache ist (z.B. letztes Jahr als ich in Bayern auf einen Campingplatz wollte, der Betreiber sagte mir dass der Hund auf dem Gelände ohne Leine laufen dürfte).

Ich lebe in BW, hier (in meiner Gemeinde) ist mein Hund von der Leine befreit, im gesamten Bundesland vom Maulkorb. Ich reise gerne mit ihm und war auch schon in einigen Bundesländern "auf Durchreise". Grundsätzlich handhabe ich es so, dass er an der (2m) Leine bleibt und ich den Maulkorb mitführe. Aufsetzen würde ich dem Hund den MK nur auf Aufforderung bzw wenn ich die öffentlichen Verkehrsmittel nutze. Bisher wurde ich noch nicht angesprochen / kontrolliert.

Ich bewege mich auch öfter im Allgäu etc (allgemein ländlich), da ich mich dort nicht im städtischen Bereich aufhalte und meistens keinem Menschen begegne läuft der Hund hier an der längeren Leine. Wenn ich doch mal jemandem begegnet bin, war das kein Problem. Im Allgäu sind wir auch ohne MK Bus gefahren.
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Allerdings kann es dir selbst bei der Pipipause an der Raststätte auf Durchreise in einem Bundesland passieren dass du aufgefordert wirst den Maulkorb aufzusetzen. Selten, aber kann vorkommen (ich meine irgendwem hier im Forum ist das schon passiert :gruebel: ). Deshalb hab ich ihn grundsätzlich dabei. Genauso trage ich im In- wie Ausland immer den Wesenstest-bescheid mit mir, genauso (eine Kopie der) Ahnentafel (bei Tagestouren nicht).

Vielen dank für diese schöne Antwort!
Das ich die regeln wie Leinen oder Maulkorbpflicht beachten muss, dachte ich mir schon. Aber es spricht jetzt ja eigentlich nichts dagegen auch einen Amstaff ohne offiziell anerkannte Ahnentafel zu holen oder? Da Frankreich eh raus fällt, oder ist dies in anderen Ländern dann doch von Vorteil bzw notwendig? Weißt du zufällig auch was zu der 6 Monate welpen Frage? Mfg
 
Wo wohnst du denn jetzt eigtl? In Saarbrücken, in Koblenz oder in Emden? Da gibt es dann ja doch deutliche Unterschiede, was die Auflagen angeht. Das gilt dann nämlich auch für die 6 Monate alt-Frage.
 
Wo wohnst du denn jetzt eigtl? In Saarbrücken, in Koblenz oder in Emden? Da gibt es dann ja doch deutliche Unterschiede, was die Auflagen angeht. Das gilt dann nämlich auch für die 6 Monate alt-Frage.

Hallo, ich wohne überwiegend in Koblenz, habe allerdings eine zweite Wohnung in Emden. In Saarbrücken sind wir nur manchmal zu Besuch. Eigentlich müsste ich also die Auflagen in Koblenz erfüllen, welche streng sind. Daher überlege ich den Hund Niedersachsen zu melden, denn in Koblenz wird mich da wohl kaum jemand drauf ansprechen. Aber eigentlich ist es auch kein Problem die Auflagen in Koblenz zu erfüllen und die Haltung zu beantragen, muss ich dann nur begründen können.. was wieder von dem Sachbearbeiter da abhängt :( ... Daher auch die Frage: Kann ich einen Welpen theoretisch halten und gelten diese ganzen Auflagen für kampfhunde erst wenn das Tier 6 Monate alt ist? In Koblenz, und wie sieht es in dieser Zeit in anderen Bundesländern aus?

Also die eigentliche Frage ist: Wenn ich einen Listenhund in Niedersachsen halte, wo es keine Liste und nicht so strenge Auflagen wie in Rheinland Pfalz gibt, kann ich dann ohne diese zusätzlichen Auflagen zu erfüllen in Rheinland-Pfalz spazieren gehen bzw ein paar Tage Urlaub machen? Oder brauche ich dann die Haltegenehmigung die dort eigentlich nötig ist? Leinen und Maulkorb Pflicht ist zu beachten .. das ist klar. Es kommt ja wahrscheinlich auf die Besucherregelungen an oder? Wie sind diese dann? Finde da nicht viel zu. Wie ist es in Rheinland Pfalz mit Welpen?

Mfg
 
Hallo, ich wohne überwiegend in Koblenz, habe allerdings eine zweite Wohnung in Emden. In Saarbrücken sind wir nur manchmal zu Besuch. Eigentlich müsste ich also die Auflagen in Koblenz erfüllen, welche streng sind. Daher überlege ich den Hund Niedersachsen zu melden, denn in Koblenz wird mich da wohl kaum jemand drauf ansprechen. Aber eigentlich ist es auch kein Problem die Auflagen in Koblenz zu erfüllen und die Haltung zu beantragen, muss ich dann nur begründen können.. was wieder von dem Sachbearbeiter da abhängt :( ... Daher auch die Frage: Kann ich einen Welpen theoretisch halten und gelten diese ganzen Auflagen für kampfhunde erst wenn das Tier 6 Monate alt ist? In Koblenz, und wie sieht es in dieser Zeit in anderen Bundesländern aus?

Also die eigentliche Frage ist: Wenn ich einen Listenhund in Niedersachsen halte, wo es keine Liste und nicht so strenge Auflagen wie in Rheinland Pfalz gibt, kann ich dann ohne diese zusätzlichen Auflagen zu erfüllen in Rheinland-Pfalz spazieren gehen bzw ein paar Tage Urlaub machen? Oder brauche ich dann die Haltegenehmigung die dort eigentlich nötig ist? Leinen und Maulkorb Pflicht ist zu beachten .. das ist klar. Es kommt ja wahrscheinlich auf die Besucherregelungen an oder? Wie sind diese dann? Finde da nicht viel zu. Wie ist es in Rheinland Pfalz mit Welpen?

Mfg
Tut mir leid .. habe vieles doppelt geschrieben :D
 
Von der Idee, den Hund in Niedersachsen anzumelden, kann ich Dir nur abraten. Du musst zwingend den Hund da anmelden, wo Du Deinen Lebensmittelpunkt hast. Ansonsten hältst Du den Hund illegal und das kann üble Folgen für den Hund haben. Solltest Du in Koblenz kontrolliert werden, hast da Deinen Wohnsitz und der Hund erfüllt die Auflagen nicht, kann der Hund beschlagnahmt werden und Du hast keine Chance, ihn wieder zu bekommen, weil Du Dich als unzuverlässiger Halter erwiesen hast.
Tricksen mit Listenhund kommt überhaupt nicht gut.
 
In Rheinland-Pfalz kannst Du einen Listenhund nur aufnehmen, wenn er aus dem Tierheim stammt. Das versteht man unter "berechtigtem Interesse".
 
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