Wichtige Frage bezüglich Kategorie 1 Hunde

Kein guter Halter, weil "Risiko Kandidat" angeschafft. So hab ichs verstanden. Und dann als Zusatz, dass der Hubd nicht zwingend gut behandelt wurde, nur weil er jetzt nett ist

Okay .Aber wir müssen jetzt auch nicht davon ausgehen, dass er schlecht behandelt wurde, nur weil er immer noch nett ist . :p
 
  • 28. März 2024
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Hi guglhupf ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja, aber den Phänotyp stellt doch ein Gutachter fest. Es ist ja eben nichts festgestellt worden, was die Rasse betrifft. Null, weder pro noch contra.
 
Stell ich mir juristisch schwierig vor. Ihm ist der Hund ja durch die zwangsweise Sicherstellung zumindest zeitweise entzogen.
Das macht nichts. Zumal das TH München eine eigene Gutachterin hat. Sichergestellt ist nicht beschlagnahmt. Der Halter kann über den Hund noch verfügen.
Aber das kostet alles. Gutachter, Anwalt, evtl Ummeldung, evtl Steuernachzahlung, etc.
WIR WISSEN NICHTS ÜBER DIE HALTER. :D Das kann sich auch einfach nicht jeder mal eben leisten.
(Jaja, ein "guter" Halter leiht sich dann, etc....bliblu)
 
Dieser Hund sieht für mich alles andere als eindeutig soka aus. Hier kann es durchaus auch andere Gründe geben , dass die Halter davon überrascht wurden . Ein Familienmitglied nach acht Jahren ohne Vorfall einzuziehen, ist einfach nur ätzend und gehört auch so benannt.

Ich finde, der sieht durchaus nach Stafford x Schäferhund aus.
 
Ich find, er sieht nach Ridgeback x irgendwas aus . :p

Im Ernst , ich könnte mich da auf gar nix festlegen. :kp:
 
Sichergestellt ist nicht beschlagnahmt.

:verwirrt:
Ist denn eine Beschlagnahme eines Hundes in solchen Fällen nicht die Verfügung einer Behörde,( abhängig vom Grund der Sicherstellung) zur zwangsweisen Sicherung öffentlicher oder privater Belange ist, also eine Sicherstellung?
Und die Rechtsfolgen während der Maßnahme müssten doch identisch sein?
 
Ne. Ich kann das zwar nur laienhaft erklären, aber bei einer Sicherstellung ist keine richterliche Anordnung nötig. Die "Sache" wird nur verwahrt, bis zB der Sachverhalt geklärt ist. Der Besitzer bleibt im Besitz. Eine Vermittlung ist deswegen auch nicht möglich ohne seine Zustimmung.

Bei einer Beschlagnahmung muss es eine Anordnung geben und es wird "enteignet".
 
Das würde aber bedeuten, dass der Hund nicht wegen seiner Rassemerkmale im TH sitzt?
 
Das macht nichts. Zumal das TH München eine eigene Gutachterin hat. Sichergestellt ist nicht beschlagnahmt. Der Halter kann über den Hund noch verfügen.
Aber das kostet alles. Gutachter, Anwalt, evtl Ummeldung, evtl Steuernachzahlung, etc.

Wieso braucht es einen Anwalt, um ein Rassegutachten in Auftrag zu geben? Und was kostet so ein Gutachten?
Aber wenn die HH in Bayern wohnen, haben sie doch sowieso keine Chance, den Hund genehmigt zu bekommen, wenn er ein Staffmix ist oder habe ich da einen Denkfehler? Das wäre dann ja nicht mit Ummeldung und Steuernachzahlung getan?

Den Unterschied zwischen Beschlagnahmung und Sicherstellung kannte ich nicht. Was wären denn z.B. Gründe für eine Sicherstellung und was für eine Beschlagnahmung?
Ausserdem hatte ich gedacht, dass der HH auch bei einer Beschlagnahmung eine Vermittlung des Hundes verhindern kann. Oder sind alle Hunde, die nicht vermittelt werden können, Sicherstelllungen? Oder liegt das am Rechtsweg bei Beschlagnahmungen?
 
Ne. Ich kann das zwar nur laienhaft erklären, aber bei einer Sicherstellung ist keine richterliche Anordnung nötig. Die "Sache" wird nur verwahrt, bis zB der Sachverhalt geklärt ist. Der Besitzer bleibt im Besitz. Eine Vermittlung ist deswegen auch nicht möglich ohne seine Zustimmung.

Bei einer Beschlagnahmung muss es eine Anordnung geben und es wird "enteignet".

Da wir ja den Sachverhalt nicht kennen, haben wir ja keine Ahnung, wer was veranlasste. Wir kennen aber die Rechtsfolgen solange sich der Hund in der Beschlagnahme oder Sicherstellung befindet..

m.E wird in beiden Fällen verwahrt und der Hundehalter bleibt Eigentümer bis ein rechtskräftiger Bescheid oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt oder er bekommt eben sein Tier zurück, z.B. weil Auflagen erfüllt wurden.
Im den v.g. Stadien kann m.E. keine Vermittlung mit Tierschutzvertrag erfolgen.
 
Wieso tust du es dann seit gefühlt 3 Seiten? :lol:

Entlasten muss ich mich wenn dann bei der polizei und nicht bei dem verbitterten verlassenen ü 40 Hausfrauen Kliente hier :D
Hier hatte ich einfach gesagt wie es ist, mehr nicht. Aber ich war gerne für euren Aufreger da, damit euer abendlicher rundgang im Forum nicht so langweilig ist wie immer, bitte gerne. Auch wenn sich manche in mir den "Täter" :D gewünscht hätten, dann hättet ihr danach noch eine Bewerbung zu Akte XY rausschicken können, für den Helfer des Jahres. Vielleicht beim nächsten Mal.
 
Irgendwie komm ich aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus...

Genau, hatte ich in einem anderen Thread geschrieben (danke, dass du dir die Mühe gemacht hast das nochmal zu entarchivieren) :D und dazu: warum hatte ich das gesagt ? Richtig, stand auch im Thread, wegen schlechten Erfahrungen mit Hunden aus dem Tierschutz. Nun, weshalb kam es überhaupt zum Tierschutz, weil es in meiner Lage nicht möglich ist einen Welpen zu betreuen, was ich eingesehen habe ;) ebenfalls erzählten andere User von guten Erfahrungen mit dem Tierschutz, darauf hin bin ich von der Idee 'Welpe" abgekommen und suchte nach einem älteren Hund aus dem Tierheim. Was daran jetzt fraglich sein soll verstehe ich nicht.

Und ebenfalls richtig, der Kumpel war ich, da ich reine Fakten wollte und keine Moralapostel wie dich.

So jetzt kannste noch einen Abend Kopf schütteln.
 
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