Umzug nach Niedersachsen

Joki Staffi

Hallo ihr Lieben.

Die Zeit rückt näher, wir sind aktiv auf der Suche nach einem Haus.

Nun meine Frage: Joker ist ja ein nach Vorfall eingestufter Hund. Nach Vorfall hat er seinen Wesenstest ohne Auflagen bestanden. Wie sieht das aus, erkennen die mir den an? Ich habe schon mal nachgeschaut, der Wesenstest der in Sachsen-Anhalt gemacht wird ist der, der an der TiHo Hannover entwickelt wurde und somit auch der der in Niedersachsen Anwendung findet.
Wird der mir anerkannt?

Danke schonmal für eure Antworten. :)
 
  • 19. April 2024
  • #Anzeige
Hi Joki Staffi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Puh... gute Frage. Ich hab jetzt fix nochmal n bisschen querbeet geforscht.
Und finde irgendwie nicht so recht eine verbindliche Antwort.
Ich würde mich wohl erstmal an die Gemeinde wenden, in die ihr ziehen wollt.
Im zentralen Register wird z.B. auch abgefragt ob es sich um einen gefährlichen Hund handelt, auf der Anmeldung zur Hundesteuer stand diese Frage bei mir auch schon ein paar Mal. Weil dann braucht es ja eine Halteerlaubnis. Diese wird ja nach folgenden Kriterien erteilt:

– ein Hundehalter volljährig ist
– die persönliche Eignung besitzt
– die Zuverlässigkeit besitzt (Behördliches Führungszeugnis)
– die mit dem Gefahrhund bestanden wird
– der Gefahrenhund den erforderlichen Wesenstest besteht
– der Gefahrenhund gechipt wird und eine Haftpflichtversicherung besteht

Erleuchtend fand ich nun diese Seite:
 
Das ist hier in Sachsen-Anhalt auch alles Voraussetzung. Das habe ich alles, ich habe den Sachkundenachweis zum Führen und Halten gefährlicher Hunde.
Das was in Niedersachsen nach Vorfall ist, ist hier ja Standard mit den Rassen. Mira hat ja auch den Wesenstest. Aufgrund von Rasse.

Ja dann werde ich das machen müssen, die Gemeinde anfragen und direkt natürlich mit offenen Karten spielen und sagen das er auch einen Vorfall hatte, aber im Nachhinein seinen Test bestanden hat und ich die Haltungserlaubnis besitze.

Nach Joker seinem Vorfall haben wir damals lediglich den Fehler gemacht zum Anwalt zu gehen und damit hatte die Gemeinde nur die Schilderung des Geschädigten.
Nachdem ich mit der Frau von der Gemeinde gesprochen hatte, leider schon nach der Einstufung, sagte sie mir das sie Joker nicht eingestuft hätte wenn sie damals unsere Schilderung gehabt hätte. Da geht nämlich klar hervor das der Geschädigte mit Absicht in seinen Bereich eingedrungen ist und Joker sich nur gewehrt hat. Aber das ist ja nun egal, er hat seinen Test und ich die Erlaubnis ihn zu halten.
 
Ist Joker denn nach dem Wesenstest bei euch rein juristisch noch ein "als gefährlich eingestufter Hund"?
Oder anders, gibt es in SA noch die Möglichkeit dies aus der Akte zu streichen?

Falls ja, würde ich anstreben, dies noch vor dem Umzug zu erledigen um den Hund mit "weißer Weste" anmelden zu können.
 
Ist Joker denn nach dem Wesenstest bei euch rein juristisch noch ein "als gefährlich eingestufter Hund"?
Oder anders, gibt es in SA noch die Möglichkeit dies aus der Akte zu streichen?

Falls ja, würde ich anstreben, dies noch vor dem Umzug zu erledigen um den Hund mit "weißer Weste" anmelden zu können.

In Sachsen-Anhalt ist eine Ausstufung leider nicht möglich, meine Frau von der Gemeinde hat da extra nochmal gelesen weil sie ihn gern wieder ausgestuft hätte.
Das geht aber leider nicht.
Das heißt, er würde dort den Stempel behalten, es geht mir nur darum das er ja danach den Test bestanden hat.
Das ich eine erhöhte Steuer zahlen muss wäre jetzt ein notwendiges Übel, aber nochmal den Test mag ich ihm nicht zumuten. Zudem er ja genau diesen Test schon bestanden hat.
 
Das ich eine erhöhte Steuer zahlen muss wäre jetzt ein notwendiges Übel, aber nochmal den Test mag ich ihm nicht zumuten. Zudem er ja genau diesen Test schon bestanden hat.

Hmmm blöd.
Es ist ja nicht nur der Test, sondern auch die anderen Dinge, die da dran hängen.

Dann drück ich euch die Daumen, dass ihr um einen erneuten Test drumherum kommt.
 
Hmmm blöd.
Es ist ja nicht nur der Test, sondern auch die anderen Dinge, die da dran hängen.

Dann drück ich euch die Daumen, dass ihr um einen erneuten Test drumherum kommt.

Wir werden die Gemeinde anfragen und die schauen sich das ja eh nochmal an. Vielleicht haben wir Glück und die stufen ihn aufgrund der Lage aus.
Ansonsten würde ich mir da auch zur Not jemand Juristisches an die Seite holen. Joker wird 10 im Mai und hat ja nun auch Probleme mit den Knochen. Er hat denselben Test hier bei einem anerkannten Sachverständigen bestanden, also hoffe ich da drum rum zu kommen.
 
Hallo ihr Lieben.

Die Zeit rückt näher, wir sind aktiv auf der Suche nach einem Haus.

Nun meine Frage: Joker ist ja ein nach Vorfall eingestufter Hund. Nach Vorfall hat er seinen Wesenstest ohne Auflagen bestanden. Wie sieht das aus, erkennen die mir den an? Ich habe schon mal nachgeschaut, der Wesenstest der in Sachsen-Anhalt gemacht wird ist der, der an der TiHo Hannover entwickelt wurde und somit auch der der in Niedersachsen Anwendung findet.
Wird der mir anerkannt?

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Du ziehst in den WESTEN?

Hast du dir das gut überlegt?
Gibt's keine anderen Optionen? Polen, Rumänien, Selbstmord, ...

:eek:
 
Da musst du dich wirklich an die Gemeinde wenden, hier kocht leider jeder sein eigene Süppchen. Rein rechtlich (also nach dem niedersächsischen Hundegesetz) ist es nach einem Beißvorfall nicht möglich, dass der Hund wieder als "normaler Hund" eingestuft wird. Auch mit Wesenstest nicht. Manche Gemeinden umgehen das aber und stufen Hunde trotzdem zurück.
 
Es ist dort genauso doof wie hier. Munster hat keine Kampfhund Steuer, auch nicht für gefährliche Hunde, 5km weiter 600€:rolleyes:
Aber das ist hier genauso, wir haben zwar die Liste, aber es gibt trotzdem Gemeinden die keine erhöhte Steuer verlangen. :rolleyes:

Mir geht es wirklich eher um den Test, das mir der anerkannt wird wenn sie ihn einstufen wieder. Juristisch wäre sicher Herr Weidemann wieder die richtige Adresse dann für sowas oder?
 
Du ziehst in den WESTEN?

Hast du dir das gut überlegt?
Gibt's keine anderen Optionen? Polen, Rumänien, Selbstmord, ...

:eek:


Du wirst lachen, haben wir überlegt. Nach der Bundeswehr auszuwandern.

Aber so lange wie er dort ist, wollen wir auch da in die Nähe, damit das nicht auf Dauer nur eine Wochenend-Beziehung bleibt.
 
Es war zu früh am Morgen. :lol:
Wir missverstehen uns. Ich weiß das du das alles gemacht hast/machen musstet. Ich verstehe unser niedersächsisches Gesetz halt so, das trotz Wesenstest es nicht unbedingt gegeben ist das z.B. eine MK und Leinenbefreiung erteilt wird und der Wesenstest nicht dazu führt, das der Stempel: gefährlicher Hund, aufgehoben wird.
Sondern das dies nur als Grundlage dient, eine Halteerlaubnis zu bekommen.
Man so z.B. trotzdem auch weiterhin die erhöhten Steuern zahlen muss.
Aber vielleicht interpretiere ich dies auch falsch.

Das du den nochmal machen musst, glaube ich eher nicht. Aber ich kann ja auch glauben wat ich will, dies muss ja nicht richtig sein. Sondern das der vorhandene Test rangezogen wird aber eventuell zu anderen Auflagen, als wie im jetzigen BL, führt.
 
Du wirst lachen, haben wir überlegt. Nach der Bundeswehr auszuwandern.

Aber so lange wie er dort ist, wollen wir auch da in die Nähe, damit das nicht auf Dauer nur eine Wochenend-Beziehung bleibt.
Verständlich, ist nur schade, dass wir im Osten allmählich vergreisen.
Bald gibt's hier tatsächlich nur noch Wölfe und Altersheime. :(
 
Es war zu früh am Morgen. :lol:
Wir missverstehen uns. Ich weiß das du das alles gemacht hast/machen musstet. Ich verstehe unser niedersächsisches Gesetz halt so, das trotz Wesenstest es nicht unbedingt gegeben ist das z.B. eine MK und Leinenbefreiung erteilt wird und der Wesenstest nicht dazu führt, das der Stempel: gefährlicher Hund, aufgehoben wird.
Sondern das dies nur als Grundlage dient, eine Halteerlaubnis zu bekommen.
Man so z.B. trotzdem auch weiterhin die erhöhten Steuern zahlen muss.
Aber vielleicht interpretiere ich dies auch falsch.

Das du den nochmal machen musst, glaube ich eher nicht. Aber ich kann ja auch glauben wat ich will, dies muss ja nicht richtig sein. Sondern das der vorhandene Test rangezogen wird aber eventuell zu anderen Auflagen, als wie im jetzigen BL, führt.

Ich hab dich verstanden, keine Angst:fuerdich:

So lange ich eine Halteerlaubnis bekomme ist mir das ziemlich Wurst alles. Er hat zwar hier eine Leinen- und Maulkorbbefreiung, aber Joker darf eh nicht ohne Leine laufen wegen Jagdtrieb und wenn er MK Pflicht hat ist das auch nicht dramatisch. Er ist es eh gewohnt, da ich ihm den sowieso drum mache wenn wir z. B. im Ort unterwegs sind oder da wo viele Menschen sind.

Hauptsache ich bekomme die Erlaubnis und mein Test wird insoweit anerkannt das er zu normalem Verhalten in der Lage ist.
Na mal schauen, ich halte euch auf dem Laufenden wenn wir angefragt haben:)


@HSH2 Ich muss dir in allen Punkten Recht geben, es ist schlimm, schlimm mit dem Abwandern der Jugend. Aber was soll ich machen? Außerdem kommt für mich, wenn ich weg bin, in einigen Jahren mein Bruder aus der Schweiz zurück, sogar mit 2 Kindern:D
 
So, ich habe noch etwas gefunden. In einer Anfrage der FDP (2015) an die Landesregierung, Thema: genau was dich gerade beschäftigt.



Status quo ist:

Im NHundG findet sich keine verbindliche Regelung, wonach ein Halter eines als gefährlich einge-stuften Hundes die Möglichkeit zur Rehabilitierung seines Tieres erhält. In den zuständigen Fach-behörden wird nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes, Landesverband Niedersach-sen e. V, fast einhellig die Auffassung vertreten, dass der Status „gefährlicher Hund“ zwangsläufig bis zum Lebensende des betreffenden Tieres unverändert fortbestehen muss. Dem Vernehmen nach vertritt das Landwirtschaftsministerium jedoch die Meinung, dass die Feststellung der Gefähr-lichkeit eines Hundes nicht zwingend lebenslang bestehen muss, sondern gemäß § 49 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ganz oder teilweise widerrufen werden kann, wenn eine Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten ist. Im Einzelfall besteht für den Halter eines gefährlichen Hundes demnach die Möglichkeit, einen Widerruf der Feststellung zu beantragen.

Und explizit für dich ja nochmal interessant, für den Fall aller Fälle:

Die Fachbehörde kann bei alten oder kranken Hunden einem Wesenstest unter den Umständen angepassten Bedingungen zustimmen. In diesen Fällen kann die Fachbehörde aufgrund eines Gutachtens des betreuenden Tierarztes im Einzelfall ent-scheiden, dass der Wesenstest in eingeschränkter Form durchgeführt werden darf; die den We-senstest durchführende Tierärztin oder der durchführende Tierarzt hat entsprechend für den betref-fenden Hund den Inhalt des Wesenstests festzulegen, der zu absolvieren ist. Das Ergebnis des Wesenstests wird der Behörde entweder direkt von der durchführenden Person mit Einverständnis der Hundehalterin oder des Hundehalters zugeleitet oder von der Hundehalterin oder dem Hunde-halter der Behörde vorgelegt. Die Behörde entscheidet im Rahmen des Erlaubnisverfahrens an-hand des Ergebnisses über ggf. weiter zu treffende Maßnahmen (z. B. Wiederholung des Wesens-tests bei jungen Hunden nach Erreichen eines bestimmten Alters, Auflagen bzgl. der Eignung der Personen, die den Hund ausführen dürfen u. a. m.). Abs. 2 dient der Umsetzung des Artikels 10 Abs. 3 und 4 der Richtlinie 2006/123/EG, der sog. Dienstleistungsrichtlinie (DRL). Abs. 3 betrifft das Zulassungsverfahren über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfah-rensgesetzes.“
 
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