Staffordshire Bullterrier in HH halten.

Desdemona

Hallo zusammen.
Der Staffordshire Bullterrier einer Bekannten meiner Tochter bekommt im Dezember Nachwuchs. Da ich schon lange einen Staffordshire Bullterrier haben möchte bietet sich die Gelegenheit geradezu an dass mein Traum nun in Erfüllung geht.Meine Frage ist welches Procedere ich hier in HH durchlaufen muss wo und vor allem wann ich damit anfange mich um die Details zu kümmern damit wir hier keine Probleme bekommen. Gibt es jemanden (vll aus HH)der mir weiterhelfen kann und möchte?
Lg
 
  • 28. März 2024
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Hi Desdemona ... hast du hier schon mal geguckt?
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Du bekommst in Hamburg die Haltung eines Staffbulls nicht genehmigt.

§ 15 Abs. 1 Nr. 3a
Das besondere Interesse fehlt.
 
Ich hatte kürzlich mit einer Staffordshire Bullterrier und american Pitbull Halterin ein Gespräch die ihn hier offiziell gemeldet hat.
 
Haltungsbedingungen für Listenhunde („gefährliche Hunde“) in Hamburg
  • Die Haltung von gefährlichen Hunden ist nur mit Erlaubnis der Behörde möglich.
  • Die Erlaubnis ist abhängig von einem besonderen Interesse an der Haltung und der Zuverlässigkeit im Umgang mit gefährlichen Hunden.
  • Für die Erlaubnis muss der Hund operativ kastriert sein, eine Haftpflichtversicherung vorliegen, der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und eine von der zuständigen Behörde anerkannte Hundeschule besucht haben.
  • Weiterhin muss der Halter für die Erlaubnis volljährig sein, ein Gesundheits- und Führungszeugnis vorlegen, regelmäßig an Schulungsveranstaltungen teilnehmen und der Hund darf nicht aus erworben worden sein.
  • Gefährliche Hunde müssen ausbruchssicher untergebracht werden.
  • Gefährliche Hunde dürfen nur an Personen zur Aufsicht übergeben werden, die gemäß des Gesetzes die geeignete Zuverlässigkeit aufweisen.
  • Außerhalb der Wohnung/des Grundstücks gilt für gefährliche Hunde eine Maulkorb- und Leinenpflicht (max. 2 Meter lang in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, auf Straßen und Plätzen mit hohem Menschenaufkommen, bei öffentlichen Versammlungen oder Veranstaltungen, in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jungeneinrichtungen)
  • Auf einem eingefriedeten Grundstück dürfen gefährliche Hunde nur mit der Zustimmung des Inhabers/der Inhaberin ohne Maulkorb bzw. Leine geführt werden.
  • Jeder Hund muss fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und im zentralen Register angemeldet werden.
  • Es muss eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Hund entstehen, abgeschlossen werden (Deckungssumme mind. 1 Million Euro).
 
Mal ein neugierige Frage:
Kann man, wenn man denn in Hamburg das "besondere Interesse" (ich nehme an, das sind Hunde aus dem TH?) erfüllt, einen Wesenstest ablegen, damit der Hund leinen-und maulkorbbefreit ist?
Wenn nicht, wie kommt man auf die Idee, einen Hund unter solchen Bedingungen halten zu wollen?
 
Danke.gegoogelt habe ich natürlich aber mich wuwürd Ablauf ...Vorbereitung.Dauer der einzelnen Schritte evtl zu empfehlende Hundeschulen etc interessieren. Vll gibt es hier jemanden der das hinter sich hat.
 
Mal ein neugierige Frage:
Kann man, wenn man denn in Hamburg das "besondere Interesse" (ich nehme an, das sind Hunde aus dem TH?) erfüllt, einen Wesenstest ablegen, damit der Hund leinen-und maulkorbbefreit ist?
Wenn nicht, wie kommt man auf die Idee, einen Hund unter solchen Bedingungen halten zu wollen?
Weil ich sehr viel in Wald Feld und Flur unterwegs bin.Und natürlich die Wahl habe ob ich mich Orts und Zeit abhängig an die Auflagen halten möchte.
 
Ich habe auch mal gegoogelt:
berechtigtes Interesse bedeutet, dass Du einen Hund aus dem Tierheim aufnehmen darfst.
Für alle anderen Hunde bekommst Du keine Haltererlaubnis.

Es ist übrigens keine gute Idee, sich mit Listenhunden in Hamburg nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Das badet der Hund dann aus.
Du könntest aber nach Schleswig-Holstein oder Niedersachsen ziehen. Da ist der Hund erlaubt
 
Schleswig Holstein ist eine super Idee verträgt sich leider nicht mit meinen Kindern.Vll könnte der Hund nach SH ziehen.
 
Schleswig Holstein ist eine super Idee verträgt sich leider nicht mit meinen Kindern.Vll könnte der Hund nach SH ziehen.

Nein, kann er nicht. Er muss da angemeldet werden, wo er lebt. Meldest Du ihn woanders an und Ihr kommt in eine Kontrolle, ist er weg, da er in Hamburg nicht gehalten werden darf.
 
@Paulemaus Nein, für einen Kat. 1 Hund bekommst du keine Leinen- und Maulkorbbefreiung.
Ich würd dann auch ins Umland ziehen.
 
Das berechtigte Interesse ist in Hamburg wie in Bayern. Ein Hund aus dem TH fällt da nicht drunter. In beiden BL kannste ne legale Haltung quasi vergessen. Ich würde umziehen.
 
Dass es nicht einfach ist war mir klar.Dass es aber unmöglich sein könnte .... das hatte ich nicht gedacht. Also müsste ich wenn ich wollte über ein Tierheim gehen?
 
Ja, Du kannst einen Listenhund in Hamburg nur aus dem Tierheim übernehmen. Da sitzen aber genug arme Socken, die sich über ein Zuhause freuen würden.
 
Dass es nicht einfach ist war mir klar.Dass es aber unmöglich sein könnte .... das hatte ich nicht gedacht. Also müsste ich wenn ich wollte über ein Tierheim gehen?
Nee. Das wird dir in HH auch nicht helfen. Hunde aus dem TH fallen da nicht ubter berechtigtes Interesse. Das ist z.B. in Bayern und Brandenburg ähnlich.
In NRW widerum es fallen TH-Hunde drunter. Da kocht jedes BL sein eigenes Süppchen.

Ich habe Familie in HH die fast 2 Jahre, sogar mit Hilfe von nem Anwalt versucht hat einen Hund aus nem TH aufzunehmen. Vergeblich.
 
Hallo zusammen.
Der Staffordshire Bullterrier einer Bekannten meiner Tochter bekommt im Dezember Nachwuchs.
Da es sich bei der Bekannten sicherlich um eine seriöse Züchterin handelt, wird die Dir auch Auskunft über die Haltung in deinem Bundesland geben können. Kein seriöser Züchter setzt seine Hunde der Gefahr aus, beschlagnahmt zu werden.
 
Ich habe Familie in HH die fast 2 Jahre, sogar mit Hilfe von nem Anwalt versucht hat einen Hund aus nem TH aufzunehmen. Vergeblich.

Selbst bei einem Hund aus dem TH machen sie Schwierigkeiten? Mit welcher Begründung wurde das "berechtigte Interesse denn abgelehnt?" (wenn die Frage nicht zu privat ist)
 
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