Umzug vom Ausland nach Rheinland Pfalz

Pedmill

Halloechen an alle.

1.mal Danke fuer die Aufnahme.
Nun zu meiner Frage und ich hoffe irgendjemand hier hat Erfahrung und kann uns etwas weiterhelfen.
Also, wir leben seit ueber 20 Jahren England und sind dabei unser Haus zu verkaufen und nach Rheinland Pfalz zu ziehen. Hoert sich auf den ersten Blick alles spannend an aber ich befuerchte wir haben wohl ein kleines Problem.
Wir haben zwei liebenswerte Hunde im Alter von 11 und 10 Jahren. Ein Husky Ruede und eine English Staffordshire Mix/ Boxer Dame. Jetzt gibt es ja Bundesweit unterschiedliche Regelungen was Listenhunde angeht und ich habe auch kein Problem eine Sachkundenachweis zu machen, obwohl ich mir nicht sicher bin ob wir den ueberhaupt benoetigen, da wir nachweislich Hunde durchweg seit 20 Jahren halten.
So, jetzt zu meiner Frage. Hat jemand hier Erfahrung wie sich das mit dem "Hunde Umzugsgut" verhaelt. RLP hat ja etwas andere Regelungen als BW wenn es zu Listenhunde kommt, wobei ich mir nichtmal sicher bin ob unsere Staffy uebrhaupt unter dieser Liste faellt. RLP ist unser bevorzugtes Bundesland im Moment und bevor wir jetzt den Hausverkauf und dann die Haussuche dort aufnehmen, moechten wir gerne Klarheit haben ob wir Einschraenkungen mit unsere Staffy haben werden oder nicht und was fuer Vorraussetzunge erfuellt sein muessen um nicht in etwaige Behoerdenprobleme zu schlittern. Vielleicht hat ja jemand hier selbst einen Listi als Umzugsgut vom Ausland nach Deutschland gebracht und kann uns hier nuetzliche Infos geben.
Waere echt prima.

Lg, Pedro
 
  • 29. März 2024
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Hi Pedmill ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das Bundesrecht besagt, dass Listenhunde nicht eingeführt werden dürfen.
Ihr dürft also mit Eurem Staffi-Boxer hier nicht einreisen und leben. Es sei denn, er kommt ursprünglich aus Deutschland und war dort schon mal angemeldet.
 
Hat du schon geprüft, ob ein English Stoffordshire unter das Einfuhr- und Importverbot fällt?
Dann geht es ge nicht.
Ich kenne die Rasse nicht.
Gelistet wäre nicht das Problem, die teils längeren Listen differieren je nach Bundesland stark.
 
Hat du schon geprüft, ob ein English Stoffordshire unter das Einfuhr- und Importverbot fällt?
Dann geht es ge nicht.
Ich kenne die Rasse nicht.
Is das was wir hier Staffbull nennen.


Fällt also unters Importverbot. Ob mit Boxer gemixt oder nicht ist da egal.
 
Ich vermute, der English Staffordshire Terrier ist ein Staffbull.
 
Das Bundesrecht besagt, dass Listenhunde nicht eingeführt werden dürfen.
Ihr dürft also mit Eurem Staffi-Boxer hier nicht einreisen und leben. Es sei denn, er kommt ursprünglich aus Deutschland und war dort schon mal angemeldet.

Das erscheint mir jetzt erstmal fragwuerdig, da beide Hunde englisch sind, haben alle einen EU Hundepass, also Microchip alle Impfungen und behoerdlichen Eintraege und sind mit uns die letzten 10 Jahre jedes Jahr mindestens einmal im gesamten Bundesgebiet im Urlaub.unterwegs. Trotzdem, danke erstmal fuer die Antwort.
 
@Pedmill Die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer, also Landesrecht, kommen erst dann zum Tragen, wenn ein Listenhund überhaupt legal in der BRD leben darf. Das Bundesrecht bestimmt aber, dass bestimmte Rassen gar nicht eingeführt werden dürfen. Das heißt, ihr dürft den Hund nicht mitbringen, egal wo ihr in D leben wollt.
 
Das erscheint mir jetzt erstmal fragwuerdig, da beide Hunde englisch sind, haben alle einen EU Hundepass, also Microchip alle Impfungen und behoerdlichen Eintraege und sind mit uns die letzten 10 Jahre jedes Jahr mindestens einmal im gesamten Bundesgebiet im Urlaub.unterwegs. Trotzdem, danke erstmal fuer die Antwort.

Ne, das ist nicht fragwürdig.
Du darfst mit dem Hund natürlich in Deutschland Urlaub machen. Du darfst ihn nur nicht importieren.
 
Das erscheint mir jetzt erstmal fragwuerdig, da beide Hunde englisch sind, haben alle einen EU Hundepass, also Microchip alle Impfungen und behoerdlichen Eintraege und sind mit uns die letzten 10 Jahre jedes Jahr mindestens einmal im gesamten Bundesgebiet im Urlaub.unterwegs. Trotzdem, danke erstmal fuer die Antwort.
Du darfst auch Urlaub machen. Aber Staffbulls, Amstaffs und Pits, sowie deren Mixe dürfen nicht nach D eingeführt werden. Ihr bekommt keine Halteerlaubnis, der Hund wird eingezogen und landet im TH. Da ist nix fragwürdig, das ist das Gesetz. Kagge, aber isso.
 
Urlaub ist etwas anderes als Einfuhr. Das kann dir fragwürdig vorkommen, aber das ist definitiv so.
 
Das erscheint mir jetzt erstmal fragwuerdig, da beide Hunde englisch sind, haben alle einen EU Hundepass, also Microchip alle Impfungen und behoerdlichen Eintraege und sind mit uns die letzten 10 Jahre jedes Jahr mindestens einmal im gesamten Bundesgebiet im Urlaub.unterwegs. Trotzdem, danke erstmal fuer die Antwort.

Es ist aber leider so, auch als Umzugshut darfst du diese Hunde nicht verbringen oder einführen.
Urlaub ist kein Problem.
 
Hat du schon geprüft, ob ein English Stoffordshire unter das Einfuhr- und Importverbot fällt?
Dann geht es ge nicht.
Ich kenne die Rasse nicht.
Gelistet wäre nicht das Problem, die teils längeren Listen differieren je nach Bundesland stark.

Deswegen meine Frage hier. Ist alles sehr ungenau definiert. Wenn man die Abmessugnen als Richtlinie zur Hand nimmt faellt sie auf keine Fall darunter.
 
Deswegen meine Frage hier. Ist alles sehr ungenau definiert. Wenn man die Abmessugnen als Richtlinie zur Hand nimmt faellt sie auf keine Fall darunter.

Phänotyp ist entscheidend, wenn der English Staffordshire keine eigene anerkannten Rasse ist und das wird wohl so sein.
 
Ihr könntet, wenn Ihr in der Nähe von Rheinland-Pfalz leben möchtet, nach Luxemburg ziehen. Hier dürft Ihr importieren, müsst aber vorher die Einreise beantragen.
 
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