Mit American Bully von Bangkok zurück nach Deutschland

Da ist sicher möglich, jedoch abhängig von der Beurteilung der subjektive Seite des Handeln der T E. Das Aufführen des Hundes im Umzugsgut wird mit Sicherheit anders zu bewerten sein, als der Versuch über die NL.

Du meinst, dass bei einer Einfuhr über die NL klar wird, dass die Besitzer die Gesetze kennen und bewusst dagegen verstossen haben?
 
  • 29. März 2024
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Hi Paulemaus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Sagt mal, sollte dieser Thread nicht besser in den Konferenzraum verschoben werden? Finde das Thema etwas grenzwertig... :gruebel:
 
Ich kann mich nicht erinnern, die je angegeben zu haben. :gruebel:

Bist Du Dir sicher? Ich musste sie zu jedem meiner Hunde angeben - sonst könnte man ja bei ähnlich aussehenden Hunden / gleiche Rasse usw. mehrere Hunde über 1 Versicherung laufen lassen...(statt z.B. 3 Hunde-3x Versicherungsbeitrag).
 
Bist Du Dir sicher? Ich musste sie zu jedem meiner Hunde angeben - sonst könnte man ja bei ähnlich aussehenden Hunden / gleiche Rasse usw. mehrere Hunde über 1 Versicherung laufen lassen...(statt z.B. 3 Hunde-3x Versicherungsbeitrag).
Hm, bin ich sicher? Eigentlich ja, aber genau genommen kann ich nur sagen, ich erinnere mich nicht, je eine Chipnummer angegeben zu haben, und in meinen Vertragsunterlagen stehen jedenfalls keine. Ausfertigungen der Antragsformulare hab ich nicht vorliegen.
Wenn ich mir jetzt das Antragsformular aufrufe, wird die Chipnummer abgefragt, das ist richtig. Vielleicht war das noch nicht so, als ich zu der Gesellschaft wechselte? :kp:
Und wenn ein Hund wegfiel und wieder einer dazu kam, hab ich denen das meiner Erinnerung nach immer relativ formlos mitgeteilt. :gruebel:
 
Wäre es nicht eine Idee/Möglichkeit, nach Österreich zu ziehen. Da ist das einführen von solchen Hunden doch erlaubt, oder?
Man kann ja Grenznah wohnen und tgl. nach Deutschland zum arbeiten fahren.
Ich wohne 15 km von Holland entfernt und hier bei uns in der Siedlung wohnen einige Holländer die nach Holland zum arbeiten fahren.
Dann wäre der Hund zumindet legal gemeldet. Obwohl... bei uns in Niedersachsen, wo es keine Liste gibt, intressiert es im Dorf niemanden, ob das jetzt ein Listenhund ist, oder nicht. Hier lebte jahrelang ein "Boxermix", was in Wirklichkeit ein reinrassiger Stafford war. Der Hund war unauffälig und hat niemanden etwas getan, da war den Nachbarn das egal....
 
Und wenn ein Hund wegfiel und wieder einer dazu kam, hab ich denen das meiner Erinnerung nach immer relativ formlos mitgeteilt. :gruebel:

War auch noch im vergangenen Herbst so. Ich konnte per Handy Name, Rasse, Alter angeben, was ausreichend war.

Zum Thema würde mich echt mal interessieren, wie so ein Hund eingestuft wird.
Letztlich sind ja die verschiedensten neueren Rassen durch Rassenkreuzungen oder zumindest die Einkreuzung einen bestimmten Rasse entstanden.
Dem Stammbaum kann man ja sicher entnehmen, wieviele Generationen zuvor Hunde der nicht anerkannten Rasse miteinander verpaart wurde. Ein Pit wird im Stammbaum wohl nicht mehr auftauchen.
 
Bei der Steueranmeldung musste ich keine Chipnummer angeben, mit dem OA hab ich eh nichts zu tun.
 
Bei der Steuer hier nicht. Beim OA nur beim gelisteten Hund bei der Beantragung des Negativzeugnisses.
 
Kocht eh wieder jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen :kp:
Könnte die TE im Fall der Fälle dann Glück haben - oder eben nicht.
 
Kocht eh wieder jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen :kp:
Könnte die TE im Fall der Fälle dann Glück haben - oder eben nicht.

Na, die Gemeinde ist doch in dem Bundesland kein Problem, wenn ich mich recht erinnere.

Es steht allein die Frage, ob dieser Hund unter das deutsche Einfuhrverbot fällt, obwohl die Elterntiere und wahrscheinlich etliche Generationen davor Hunde dieser nicht anerkannten Rasse waren. (Was man dem Stammbaum ja sicher entnehmen kann.)
 
Na, die Gemeinde ist doch in dem Bundesland kein Problem, wenn ich mich recht erinnere.

Es steht allein die Frage, ob dieser Hund unter das deutsche Einfuhrverbot fällt, obwohl die Elterntiere und wahrscheinlich etliche Generationen davor Hunde dieser nicht anerkannten Rasse waren. (Was man dem Stammbaum ja sicher entnehmen kann.)

Ehrlich, ich hab keine Ahnung :kp: ich wär halt so ein Naivchen dass ich einfach mal bei Zoll, Gemeinde etc anfragen würde
 
Ehrlich, ich hab keine Ahnung :kp: ich wär halt so ein Naivchen dass ich einfach mal bei Zoll, Gemeinde etc anfragen würde

Ich würde beim spezialisierten Anwalt nachfragen.
Der Zoll kann da auch nur auf die Rechtslage verweisen und kann und darf zum Hund, der nicht vorgestellt werden kann, keine verbindliche Auskunft erteilen.
Bei der Gemeinde könnte sie ja höchstens wegen der Hundesteuer nachfragen, was sicher nicht das Problem ist.
 
Zollmitarbeiter Frankfurter Flughafen, tätig im zuständigen Quarantänebereich, ist sich recht sicher, dass der Hund nicht so ohne weiteres durchgeht. Aus Thailand eh nicht, und optisch auch nicht. Er ist aber kein Vet. Aber er ist sich sicher, dass da eine genauere Prüfung erfolgt.
 
Okay, eigentlich war ich für mich schon raus aus dem Thema, aber der muss wirklich sein.

*räusper*

Die amerikanischen Züchter (und auch ein paar europäische/deutsche Züchter auf ihren "Hardcore Bad Boy" Züchteremblemcollagen) sprechen vom American Bully Pit Bull oder vom American Pitbull Bully. Elementarer Bestandteil und ganzer Stolz der ganzen Bloodlines ist der American Pit Bull, bei dieser Rasse - andere sprechen von einem Pit Bull Schlag.

Und jetzt will hier - in diesem Forum - tatsächlich behauptet werden, dass der American Bully zwar "noch" :lol: nicht als Rasse anerkannt ist, aber daraus jetzt einen (von der Einfuhr betroffenden) Listenhundmix zu machen, wäre doch ein wenig "harsch"?

Ernsthaft Leute, fällt das unter Realsatire?
 
Das hat mit ein wenig harsch für mich nichts zu tun. Zumindest ich habe meine Einlassungen zum Thema nicht unter der Intention “ein wenig harsch“ gesehen.

Zur näheren Erläuterung meiner Gedanken ein Beispiel:

Mir ist nach dem Verzehr von Melonen und Gurken fürchterlich schlecht geworden. Flugs habe ich ein Gesetz erlassen das mir Melonen und Gurken und ihre Mischungen nicht mehr ins Haus kommen, sonst :jaeger:
So weit, so gut oder auch nicht, weil so etwas natürlich ziemlich dämlich ist.

Nun hat sich Im fernen Transsylvanien vor langer Zeit ein Gärtner gedacht, das die Mischung von Melonen und Gurken sehr schmackhaft sein könnte und hat begonnen sie zu kreuzen. Nennen wir die Frucht mal Melgurs. :)
Lange, lange Jahre hat der Gärtner experimentiert und tatsächlich wurde ihm dann Anerkennung zu Teil und der oberste Gärtner seines Heimatlandes probierte seine Melgurs und erkannte sie als eine neue Frucht an.

Einige Jahre später klopft ein Händler an meine Tür und bietet mir etwas Neues an, eine Melgur. Ich bin verwirrt. Was soll ich tun?
Ich habe ausdrücklich untersagt das mir Melonen, Gurken oder deren Mischungen ins Haus kommen.
Andererseits, das ist ja angeblich etwas Neues und da wo sie herkommen sind sie Melgurs. :verwirrt:

Was soll ich tun, was darf ich tun? Gilt mein Gesetz für sie? Soll ich einfach sagen das sind Mischungen und die fallen unter mein Gesetz? Darf ich das? Macht das Sinn?
Oder ist die Mischung zwar aus Melonen und Gurken entstanden, aber nach all den Jahren eine ganz eigene Frucht, die mir möglicherweise keine Übelkeit verursacht? :gruebel:

Zurück zum Hund: Im ausgehenden 19. Jahrhundert wurde von ein paar Ex“Experten“ versucht in den Jack Russell der Bullterrier ein zu züchten um mehr Schärfe zu bekommen. Ging in die Hose.
Darf der Jack Russell jetzt nicht mehr importiert werden?
Die Frage halte ich für absurd, aber ich frage mich ernsthaft wo zieht man die Grenze?
 
Hast du auch ein Gesetz das alles was nach Gurke aussieht draußen bleiben muss?
Stichpunkt Phänotyp...
Deutschland hat das schon zum Thema Pitbulls, da dürfte wohl auch keine Zucchini einreisen..
 
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