Mit American Bully von Bangkok zurück nach Deutschland

Ist in dem Fall unerheblich ob der AmBull anerkannt ist, oder nicht, da er phänotypisch keiner der vom Importverbot betroffenen Rasse entspricht. ;)
Das sieht bei dem Hund der TE halt anders aus.

Ich glaub das kam bisschen falsch rüber, ich wollte damit eher sagen dass der Bully ja nicht anerkannt ist - und halt phänotypisch definitiv nach Staff schreit.
 
  • 24. April 2024
  • #Anzeige
Hi Yuma<3 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 33 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Ich glaub das kam bisschen falsch rüber, ich wollte damit eher sagen dass der Bully ja nicht anerkannt ist - und halt phänotypisch definitiv nach Staff schreit.
Ja, ich weiß. Verwirrung weil hier Leute die Rassen durcheinander gewürfelt haben.
Aber sie sind eben auch sonst was den Import angeht nicht vergleichbar, auch ein AmBull ganz ohne Papiere macht idR keine Probleme bei der Einfuhr, soweit er im Ziel- Bundesland nicht gelistet ist. Den verwechselt keiner mit AST oder APBT. Hin und wieder gibt es Verwechslungen mit dem Dogo Argentino, aber nicht mit den üblichen Verdächtigen.
 
Ich glaube nicht, dass es klappt, den Hund einfach per PKW einzuführen, ohne vorher mit den Behörden zu klären, ob er eingeführt werden darf...

Ich weiß nicht, ob Tierärzte bei ausländischem Chip und optischem Listi einer Meldepflicht unterliegen und wie das mit der Haftpflichtversicherung liefe, denn da muss man die Chipnummer ja angeben?

Und wie sieht es mit der Anmeldung aus? Hier in Nds muss man zur Anmeldung bei jedem Hund die Chipnummer angeben und es herrscht Meldepflicht sowohl steuerlich als auch im Niedersächsischen Hunderegister. Mit Pech klingeln da bei der Rassebezeichnung gleich die Alarmglocken...

Ohne deutschen Chip wird das schwierig...
 
Ich glaube nicht, dass es klappt, den Hund einfach per PKW einzuführen, ohne vorher mit den Behörden zu klären, ob er eingeführt werden darf...
Von Thailand aus? Nun, ich fahre ja ganz gern Auto..... Aber so weit?
 
Im Endeffekt - hier werden Tipps gegeben, ein Importverbot zu umgehen. Irgendwie finde ich das ziemlich schräg..
 
Eine Verständnisfrage auf diesen American Bully hier bezogen. Dieser Hund hier hätte nur die Chance legal eingeführt zu werden wenn a) niemand bei der Einfuhr einen Listenhundmix (wenigstens eine der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier oder Bullterrier hat mitgemischt) vermutet und b) der Hund muß zukünftig in einem Bundesland leben, in dem es keine Liste gibt oder aber der Hund zieht in ein Bundesland wo es zwar eine Liste gibt aber niemand vermutet eine Mitmischung der gelisteten Rassen bei diesem American Bully. Richtig? Sobald jedoch irgendwer eine Mitmischung einer gelisteten Rassen (dabei gelten die 4 üblichen Rassen und/oder die jeweiligen Rassen die in dem jeweiligen Bundesland gelistet sind) vermutet, muß der Besitzer das widerlegen. Da die Rasse American Bully in D jedoch nicht offiziell anerkannt ist, bringen die Papiere nichts und der Hund würde nach dem Aussehen her eingestuft werden. Wenn dann jemand einen Pit oder einen AmStaff vermutet, wäre das Thema gegessen und der Hund darf nicht rein, wenn nicht ebenso und der Hund lebt legal hier. Richtig?
 
Ich glaube nicht, dass es klappt, den Hund einfach per PKW einzuführen, ohne vorher mit den Behörden zu klären, ob er eingeführt werden darf...

Ich weiß nicht, ob Tierärzte bei ausländischem Chip und optischem Listi einer Meldepflicht unterliegen und wie das mit der Haftpflichtversicherung liefe, denn da muss man die Chipnummer ja angeben?

Und wie sieht es mit der Anmeldung aus? Hier in Nds muss man zur Anmeldung bei jedem Hund die Chipnummer angeben und es herrscht Meldepflicht sowohl steuerlich als auch im Niedersächsischen Hunderegister. Mit Pech klingeln da bei der Rassebezeichnung gleich die Alarmglocken...

Ohne deutschen Chip wird das schwierig...
wie ist das denn eigentlich in Schleswig-Holstein (da zieht die TE ja glaub ich hin)?
Wir hatten hier schon mal die Diskussion, dass man in einigen Bundesländern bei der Anmeldung angeben muss, wo der Hund her kommt.
Nun wird die TE ja bei ihrer eigenen Anmeldung nicht verheimlichen können, dass sie aus Thailand zurück nach D zieht.
Werden da bei dem Hund nicht auch automatisch Fragen aufkommen?
 
Und Mattys Argument war: Weil in Thailand keiner mehr wohnt, der den Hund aufnehmen könnte, und es ja theoretisch sein könnte, dass der Hund doch zurückgegeben werden muss, wenn der Besitzer Widerspruch einlegt, wird der Hund vermutlich nicht, wie Coony meinte, zurück nach Thailand geschickt, sondern eingezogen.
Ja, das hab ich letztlich dann auch verstanden. Zunächst aber nicht, weil sie ständig mit "Umzugsgut" argumentiert hat. Das las sich für mich so, als könne man ihn ihr nicht abnehmen, weil er zu ihrem Umzugsgut gehört.
 
Aber das gilt dann wirklich ebenso für jeden Hund vom Vermehrer in Polen o.Ä. Die können auch alle nichts dafür. Die Hunde.

Nein - aber dort fährt man extra hin, um sich einen Hund zu kaufen. Möglicherweise sogar einen, der hier nicht gezüchtet werden darf. Da ist (für Juristen) von Vorsatz auszugehen.

Schafft man einen Hund am Lebensmittelpunkt an, hält den viele Jahre und zieht dann ungeplant um... naja. :kp:

Da wurde der Hund jedenfalls nicht angeschafft, um die Gesetzeslage zu umgehen.

Ob die Papiere des Hundes anerkannt werden, ist glaube ich ein wenig Glückssache. Früher war es hier auch so, dass OEBs mit Papieren eben nicht als Listenhundmixe angesehen wurden, weil sie ja "Papiere hatten" und damit "klar eine andere Rasse waren".

Heute werden sie einzeln begutachtet, und häufig als AmBull-Mixe eingeordnet. Der AmBull wiederum hatte in NRW "schon immer" Auflagen, allerdings die weniger strengen nach § 10.

Dennoch haben zB zurzeit die vom VDH anerkannten "Continental Bulldogs" nur die normalen 20/40er-Auflagen - weil es eine andere Rasse ist als die AmBulls und die OEBs. :wand: Ähnliches könnte tatsächlich auch mit einem AmBully mit UKC Papieren passieren, wenn der zuständige Sachbearbeiter rein nach Aktenlage entscheidet. Könnte. Wenn.

Ansonsten bleibt zum Wohnen nur ein Bundesland, in dem es keine Liste gibt, Listenhund-Mixe nicht illegal sind oder Hunde unterhalb von 20 kg/40 cm einfach generell als ungefährlich gelten. (Was in NRW leider so nicht der Fall ist.)

bis auf eine eben.

Ja - die aber nur wegen der Regelung in Brandenburg, dass Hunde kleiner 20/40 das Amt im Grunde nicht interessieren.
 
Ansonsten bleibt zum Wohnen nur ein Bundesland, in dem es keine Liste gibt, Listenhund-Mixe nicht illegal sind oder Hunde unterhalb von 20 kg/40 cm einfach generell als ungefährlich gelten. (Was in NRW leider so nicht der Fall ist.)
Sie will doch nach SH umziehen hat sie geschrieben...
Nun steht die eventuelle Rückkehr nach Deutschland im Raum (Schleswig-Holstein). Abgesehen davon, dass American Bullys noch auf keiner Rasseliste stehen, wäre die Haltung in Schleswig-Holstein ja generell eh kein Problem.
 
und wie das mit der Haftpflichtversicherung liefe, denn da muss man die Chipnummer ja angeben?
Ich kann mich nicht erinnern, die je angegeben zu haben. :gruebel:

Dieser Hund hier hätte nur die Chance legal eingeführt zu werden wenn a) niemand bei der Einfuhr einen Listenhundmix (wenigstens eine der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier oder Bullterrier hat mitgemischt) vermutet und b) der Hund muß zukünftig in einem Bundesland leben, in dem es keine Liste gibt

Das wäre ja bei S-H gegeben.
 
Ja - die aber nur wegen der Regelung in Brandenburg, dass Hunde kleiner 20/40 das Amt im Grunde nicht interessieren.
schon verstanden
Aber das hat doch mit der Einfuhr nichts zu tun?
Ein Staffordshire Bullterrier dürfte auch kleiner 20/40 sein (ich lass mich gerne korrigieren) und darf trotzdem nicht aus dem Ausland eingeführt werden. Auch nicht nach Brandenburg.
 
Ich glaube, die Chipnummern nach Nationalitäten sind eh nicht mehr so gegeben?
 
Ein American Bully steht auf keiner Liste, der sieht eben nur danach aus als wäre er ein Listenhund, also darf er doch eingeführt werden...
 
Aber das hat doch mit der Einfuhr nichts zu tun?

Richtig... zumindest so lange, wie wir davon ausgehen, dass für die Zöllner am Flughafen der Eindruck "blau, breiter Schädel" den Eindruck "winzig, mit riesigen Ohren" schlägt. ;)

Und ob das wirklich so ist, kann man mit nur einem Foto, ohne Vergleichsmaßstab, nicht feststellen.

Aber wir diskutieren hier doch im Grunde zwei Fragen.

1) Ist die Einfuhr legal möglich?

Sehe ich bislang eher nicht.

2) Ist eine illegale Einfuhr möglich und wie hoch ist das Risiko, dass der Hund danach eingezogen wird?

Antwort: "Ja, theoretisch schon!" (Der Tipp kam nicht von mir übrigens) und "Hängt extrem vom Bundesland ab."

In NRW musst du auf Glück hoffen, in NDS, SH, dem Saarland, Brandenburg usw. mutmaßlich weniger, schon allein, weil die Formalitäten beim Anmelden eines nicht gelisteten Hundes nicht so streng sind.
 
Ein American Bully steht auf keiner Liste, der sieht eben nur danach aus als wäre er ein Listenhund, also darf er doch eingeführt werden...
Nicht aus dem Ausland, wenn er phänotypisch ein Listimix ist, würde ich meinen, denn es ist ja auch die Einfuhr der Mixe aus den 4 Rassen verboten.
 
Nicht aus dem Ausland, wenn er phänotypisch ein Listimix ist, würde ich meinen, denn es ist ja auch die Einfuhr der Mixe aus den 4 Rassen verboten.
Ja da hast du recht, aber sie haben ja Papiere (die nicht FCI anerkannt sind, ich weiß das) in denen sie belegen können das es ein Rassehund ist, der eben auf keiner Liste steht.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Mit American Bully von Bangkok zurück nach Deutschland“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

IgorAndersen
Antworten
79
Aufrufe
2K
marismeña
marismeña
Grazi
Er hat die Hündin natürlich geliebt (und nicht geleibt) ;) Und er ist leinenführig, bis er einen Hund oder eine Katze SIEHT. Uff...ich sollte spätabends nichts mehr posten. *kopf auf tischplatte sinken lass* Grüßlies, Grazi
Antworten
1
Aufrufe
277
Grazi
Grazi
Grazi
Savas hat ein Zuhause gefunden! :) Grüßlies, Grazi
Antworten
1
Aufrufe
314
Grazi
Grazi
Shiva ist endgültig vermittelt! :) Grüßlies, Grazi
Antworten
2
Aufrufe
339
Grazi
Grazi
Morty Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. American Bully XL, (noch) unkastrierter Rüde, ca. 55 cm groß, ca. 37 kg schwer, 1 Jahr alt. Standort: Tierheim Rüsselsheim Morty ist ein junger, agiler und selbstbewusster Bully-Rüde. Er ist menschenbezogen, verschmust, aber...
Antworten
0
Aufrufe
179
Grazi
Zurück
Oben Unten