Aber das gilt dann wirklich ebenso für jeden Hund vom Vermehrer in Polen o.Ä. Die können auch alle nichts dafür. Die Hunde.
Nein - aber dort fährt man extra hin, um sich einen Hund zu kaufen. Möglicherweise sogar einen, der hier nicht gezüchtet werden darf. Da ist (für Juristen) von Vorsatz auszugehen.
Schafft man einen Hund am Lebensmittelpunkt an, hält den viele Jahre und zieht dann ungeplant um... naja.
Da wurde der Hund jedenfalls nicht angeschafft, um die Gesetzeslage zu umgehen.
Ob die Papiere des Hundes anerkannt werden, ist glaube ich ein wenig Glückssache. Früher war es hier auch so, dass OEBs mit Papieren eben nicht als Listenhundmixe angesehen wurden, weil sie ja "Papiere hatten" und damit "klar eine andere Rasse waren".
Heute werden sie einzeln begutachtet, und häufig als AmBull-Mixe eingeordnet. Der AmBull wiederum hatte in NRW "schon immer" Auflagen, allerdings die weniger strengen nach § 10.
Dennoch haben zB zurzeit die vom VDH anerkannten "Continental Bulldogs" nur die normalen 20/40er-Auflagen - weil es eine andere Rasse ist als die AmBulls und die OEBs.
Ähnliches könnte tatsächlich auch mit einem AmBully
mit UKC Papieren passieren, wenn der zuständige Sachbearbeiter rein nach Aktenlage entscheidet. Könnte. Wenn.
Ansonsten bleibt zum Wohnen nur ein Bundesland, in dem es keine Liste gibt, Listenhund-
Mixe nicht illegal sind oder Hunde unterhalb von 20 kg/40 cm einfach generell als ungefährlich gelten. (Was in NRW leider so nicht der Fall ist.)
Ja - die aber nur wegen der Regelung in Brandenburg, dass Hunde kleiner 20/40 das Amt im Grunde nicht interessieren.