Untermieter mit Hund

lokiii

Hallo,

ich bin Mieter einer Wohnung und würde an einen Freund untervermieten wollen, da mir die Wohnung allein zu groß ist und es nur im Interesse von beiden sein kann, dass er günstig wohnt und ich nur noch die Halbe Miete zahle.

Nun zum "Problem" mir wird vorgeworfen, ich hätte beim anmieten der Wohnung angegeben keinen Hund zu haben, was ja auch stimmt. Er hingegen leidet an einer neurologischen Erkrankung, mit Krampfanfällen und sowas und hat deswegen einen Hund, einen Husky, der Anschlägt wenn er umkippt, sich Türen öffnet und Hilfe holt. Deswegen kann er auch nicht alleine wohnen. Bisher lebt er bei seinen Eltern, wo der Vermieter der gleiche ist wie bei mir. Ich als Hauptmieter sollte nun rumlaufen und die Nachbarn fragen ob es ok wäre, an jemanden unterzuvermieten der einen Hund hat. Da ich glaube, dass es mir nicht zusteht fremde Menschen über den Gesundheitszustand einer Person an die ich untervermieten will ins Bild zu setzen (ist ja eventuell auch etwas unangenehm für ihn, wenn die Nachbarn wissen, dass er regelmäßig umkippt und bep*sst/zitternd mit Schaum vor dem Mund am Boden liegt). Nun hat er also, ohne Unterschriften der Nachbarn seine Papiere vom Versorgungsamt, Attest vom Arzt, dass er auf seinen Hund angewiesen ist, Versicherungsunterlagen, Ausbildungsnachweis des Hundes und Bescheid von der Versicherung, dass nie ein Schaden durch den Hund reguliert werden musste, beim Vermieter eingereicht und was kam als Antwort?! Es wurde gesagt der Untermieter zieht nicht ein, des weiteren wird darum gebeten, mit androhung Fristloser Kündigung meiner Wohnung, Besuche des Herren mit Hund so weit zu reduzieren, so dass Nachbarn sich nicht gestört fühlen. Was auch immer das bedeuten soll. Der Hund sei schlichtweg zu groß. Nun er muss groß genug sein um Türen zu öffnen und stark genug, einen am Boden liegenden Menschen aus einem Raum zu ziehen, ließen sie nicht gelten....

Der Punkt ist, dass im Mietobjekt bereits 3 oder 4 andere Parteien Hunde haben und so eine ungleichbehandlung der Mieter stattfindet. Und ich bezweifle, dass die anderen Parteien ihre Hunde ebenfalls aus Medizinischen Gründen halten und dies nachweisen können.
Inzwischen hat er sich dazu erniedrigt gesehen doch noch um Unterschriften zu betteln und hat auch einige bekommen. Von 7 Parteien (ich zähle ja nicht) haben 4 unterschrieben und der 5. wird dies auch tun, das steht fest. Also wäre die Mehrheit erreicht. 2 ältere Ehepaare haben die Unterschrift verweigert und eine Partei unterschreibt nur, wenn die Frau die verweigert hat unterschreibt. Aber wie dem auch sei, die Mehrheit wäre jedenfalls erreicht.

Die Frage ist nun, lohnt es sich für mich gegen die Ablehnung, sollte sie trotz mehrheitlicher Zustimmung, vorzugehen? Die Argumentation des Vermieters, (eine Wohnungsbaugenossenschaft) ist für mich in Anbetracht der o.g. Argumente für die Haltung, mehr als dünn. Ich empfinde es als Ungerechtigkeit, diskriminierung behinderter Menschen und als Zumutung, die Untervermietung nur zu erlauben wenn der Hund nicht mit einzieht. Wenn man das auf einen blinden Menschen überträgt, der seinen Blindenhund abgeben soll, würde ein Shitstorm sondergleichen losgehen
 
  • 28. März 2024
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Hi lokiii ... hast du hier schon mal geguckt?
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Niemand verlangt von dem Mann, seinen Hund abzuschaffen. Er kann dann halt nur nicht bei dir einziehen.

Wer hat von dir verlangt, die Nachbarn um Erlaubnis zu fragen? Die Wohnungsbaugesellschaft? Und nachdem du das abgelehnt hast, kam die Ablehnung? Hab ich das so richtig verstanden? In dem Fall hättest du dir das Ei selbst gelegt.

Dass andere Mieter im Haus Hunde haben - ich weiß nicht, ob man daraus folgern kann, dann müsste jeder mit Hund da einziehen können. Denkbar wäre, dass der Vermieter da ein Limit setzt, dass nur eine bestimmte Anzahl Hunde pro Haus gehalten werden dürfen. Ich könnte mir vorstellen, dass sowas auch rechtmäßig sein könnte, weiß es aber nicht.
Unter diesem Aspekt könnte es auch erklärbar sein, dass man sich darauf beruft, dass du beim Einzug angegeben hast, keinen Hund zu haben. Vielleicht soll in diesem Haus einfach kein weiterer Hund einziehen, weil das vorgesehene Kontingent ausgeschöpft ist.

Und ob es reicht, dass die Mehrzahl der anderen Mieter zustimmt, keine Ahnung. Hat der Vermieter darüber etwas gesagt, als du aufgefordert wurdest, die Nachbarn zu fragen? Denkbar wäre auch, dass alle zustimmen müssten. Das hätte dir aber, denke ich, gesagt werden müssen.
 
was steht denn im Mietvertrag? Darfst du ohne Genehmigung untervermieten oder nicht?
 
Hast du denn einfach mal unverbindlich einen Fachanwalt für Mietrecht gefragt? Musst ja nicht gleich klagen. Deine Geschichte hört sich natürlich nach himmelschreiender Ungerechtigkeit an, aber Recht haben und Recht kriegen sind leider zwei unterschiedliche Paar Schuhe in diesem unseren Land. ;)
 
In der Regel darf man nur untervermieten, wenn der Vermieter es erlaubt... und der muss das mW nicht unbedingt.
 
Im Mietvertrag steht, dass Untervermietung prinzipiell kein Problem ist (wir sind eine Unoversitätsstadt und WG's hier hier völlig normal) Hundehaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Nur macht der Vermieter seine Zustimmung von dem OK der Nachbarn abhängig, was in diesem speziellen Fall meiner Meinung nach Unsinn ist. Muss ein kranker Mensche wirklich vor den Nachbarn die Hose runter lassen und erklären warum er seinen Hund benötigt?!
In Fällen wie diesen sollten Bescheide von Versorgungsamt und Arzt doch ausreichen. Sollten Nachbarn dann Probleme haben und den Vermieter anrufen, kann dieser doch sagen, dass hier ein besonderer Fall vorliegt und das seine richtigkeit hat, ohne den Nachbarn auf die Nase zu binden, dass es eine Person mit neurologischen Ausfallerscheinungen ist der den Hund als "Lebensversicherung" haben muss.

Außerdem lebt er ja bisher auch schon in einem Mietobjekt des selben vermieters im Haushalt seiner Eltern. Er kann nicht allein leben, denn wen soll der Hund denn holen wenn er mal wieder auf der Seite liegt?! Er kann nur weiterhin bei seinen Eltern leben, was mit Mitte 30 wohl eine Zumutung ist, oder eben in einer WG, vorzugsweise mit Freunden, Bekannte oder Verwandten. Denn wie gesagt muss der Hund ja irgendwen zur Hilfe herbei holen können.

Der Vermieter könnte doch ganz einfach im Mietobjekt in dem er bisher wohnt anfragen ob der Hund Probleme macht und anhand dieser Information seine Zustimmung erteilen.

Und im Ernst, ganz zur Not sind wir ein Homosexuelles Paar und er zieht nicht als Untermieter sondern als mein Freund bei mir ein. DAS werden die wohl kaum verbieten können
 
Ich sehe nicht ein, warum die umgebung nichts wissen sollte über die erkänkung, wenn er wirklich , mir nichts, dir nichts, umkippen kann, das könnte noch sinnvoll sein im falle eines anfalls.
 
Naja, wenn in dem Mietobjekt der Eltern alle Nachbarn hundeverträglich sind, heißt das ja lange noch nicht, dass in deinem Mietobjekt auch alle Nachbarn Hunde mögen. Deshalb auch der Vorbehalt des Vermieters. Nur weil der Hund bisher keine Probleme bei den Eltern gemacht hat, ist dann kein Argument. Sollte ein Mieter in deinem Haus sich durch den Hund gestört fühlen, wäre das dann ein Problem für den Vermieter, daß in dem vorherigen Mietobjekt nicht existiert hat.
 
Ja das mag ja alles richtig sein. Nur dass der Vermieter nicht einmal so viel Verständnis aufbringt, dass ein kranker Mensch der einen Hund hat, auf diesen angewiesen ist, nicht allein leben kann und deswegen sowieso immer irgendwo Untermieter sein muss, ist doch einfach eine Sauerei.

Es wird immer und überall jemanden geben, der sagt er will keinen größeren Hund im Haus haben. Und die Optionen sind in diesem Fall ja begrenzt, wenn nur Familie, Freunde und Bekannte in frage kommen. Denn niemand möchte vor fremden umkippen und voll gepinkelt und zitternd in der Ecke liegend gefunden werden, in regelmäigkeit
 
Ich würd das Ganze über einen Anwalt laufen lassen.
Soll er mal begründen, warum XYZ im Haus Hunde halten dürfen, derjenige der gern zu dir ziehen will, den Hund braucht, aber nicht.
 
Ich verstehe auch nicht, warum ihr euch so mit der Unterschriftenliste angestellt habt ? Es wurde doch auch gar nicht verlangt, daß ihr die Krankheit erwähnt ? Sowas ist auch ganz ohne Krankheit ein recht normales Ding, also das mit den Unterschriften. Ich hätte das jedenfalls nicht einfach so kommentarlos übergangen, ich kann mir gut vorstellen, daß allein das nicht gut bei Vermieter ankam.

Ich habe den Eindruck, ihr habt euch das ein wenig einfacher vorgestellt und seid nun auch noch störrisch. Wie gerecht es auf dem Wohnungsmarkt zugeht, davon können einige hier wohl ein Lied singen. "Es sollte eigentlich so und so sein, und dies und das sollte doch eigentlich kein Problem sein" funktioniert da leider nicht.
 
Das ist richtig, es wurde nicht verlangt, jedoch haben 2, auch nachdem erklärt wurde warum der Hund dabei sein muss, ihre Unterschrift verweigert mit der Begründung, dass es ihnen egal ist ob jemand krank ist oder nicht, sie wollen keinen Hund im Haus. Da stellt sich mir direkt die Frage wie abgrundtief schäbig ein Mensch sein kann. Nun werden wir sehen ob die Mehrheit ausreicht, sich besagte 2 Mietparteien doch noch erweichen lassen, immerhin kennen die den Hund inzwischen ja durch regelmäige Besuche, oder ob wir tatsächlich diese "Partnerschaftskarte" spielen müssen....

Warum wir die übergangen haben ist ganz einfach. Ich habe angefangen und besagte 2 Parteien haben die Unterschrift verweigert, selbst nachdem erklärt wurde, wozu der Hund da ist und warum er mit einziehen muss. Also dachte ich ok, weiter sammeln bringt da sowieso nichts, also muss er beim Vermieter auspacken, Attest einreichen usw
 
Da stellt sich mir direkt die Frage wie abgrundtief schäbig ein Mensch sein kann.

Das ist wahr. Mit so jemandem würde ich wohl auch gar nicht unter einem Dach leben wollen.

Sucht euch doch noch ein paar Leute und mietet euch ein Haus, das dürfte einfacher sein, wenn ihr eh schon auf der WG-Schiene seid. Dann habt ihr auch eure Ruhe.

Ich drück euch die Daumen.
 
Naja selbst als Paar muss ich als Vermieter keinen Hund dulden?!?

Und auch wenn er ihn aus gesundheits technischen Gründen braucht - wenn ich oder die MitMieter keinen Hund im Haus wollen, ist das so.

DAS macht mich auch nicht zu einem abgründig schäbigen Menschen.
 
Doch einbiest, das tut es. Wenn hier ins Haus ein blinder einzieht, der seinen Blindenhund benötigt um ein halbwegs normales Leben zu führen und ich verweigere mich diesem Hund, dann diskriminiere ich nicht nur behinderte Menschen sondern meine Mitmenschen haben alles Recht zu sagen, dass ich ein schäbiger Mensch bin!!!
 
@lokiii Ich seh da jetzt nicht so schwarz : wenn der Hund wirklich ein "anerkannter" Assistenzhund ist , wird er wohl nicht unter die allgemeine Regelung fallen , sondern geduldet werden müssen.

Ob das jetzt dann in der Mietergemeinschaft eine angenehme Situation werden wird , steht natürlich auf einem anderen Blatt ,-deshalb seh ich es auch ähnlich wie @toubab: Aufklärung macht auf jeden Fall Sinn.

Auf jeden Fall würde ich mich rechtlich informieren , eventuell über den VDK.

Ich wünsche Euch viel Erfolg.

LG Barbara

bei findet man ein paar Informationen .- Sehe grade , wenn man die Seite so anklickt kommt man da zu dem Punkt nocht hin : ruft einfach mal da an und informiert Euch.
 
Im Mietvertrag steht, dass Untervermietung prinzipiell kein Problem ist (wir sind eine Unoversitätsstadt und WG's hier hier völlig normal) Hundehaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Also kann der Hund ohne Zustimmung des Vermieters nicht einziehen, fertig. Da brauchst du auf die Nummer mit dem schwulen Paar gar nicht zu spekulieren.
Und wie z.B. guglhupf schon schrieb: all dieses "das ist aber nicht anständig" und "das ist aber diskriminierend" bringt dich nirgendwo hin. Dein Vermieter ist schlicht und ergreifend nicht verpflichet, sich so zu verhalten, wie du das gut und richtig findest. Ihr könnt versuchen, ihn und/oder die anderen Mieter zu überzeugen, und das kann euch gelingen oder nicht.
 
Also kann der Hund ohne Zustimmung des Vermieters nicht einziehen, fertig. Da brauchst du auf die Nummer mit dem schwulen Paar gar nicht zu spekulieren.
Und wie z.B. guglhupf schon schrieb: all dieses "das ist aber nicht anständig" und "das ist aber diskriminierend" bringt dich nirgendwo hin. Dein Vermieter ist schlicht und ergreifend nicht verpflichet, sich so zu verhalten, wie du das gut und richtig findest. Ihr könnt versuchen, ihn und/oder die anderen Mieter zu überzeugen, und das kann euch gelingen oder nicht.

Zum einen sind die Vermieterrechte nach den neuen Mietgesetzen ohnehin eingeschränkter als vorher , was das Verbot der Tierhaltung angeht,- und zum anderen ist es bei einem Assistenzhund nochmal eine andere Sache , da ist m.E. auch kein Unterschied zu einem Blindenführhund (mehr) zu machen.

LG Barbara
 
Doch einbiest, das tut es. Wenn hier ins Haus ein blinder einzieht, der seinen Blindenhund benötigt um ein halbwegs normales Leben zu führen und ich verweigere mich diesem Hund, dann diskriminiere ich nicht nur behinderte Menschen sondern meine Mitmenschen haben alles Recht zu sagen, dass ich ein schäbiger Mensch bin!!!

Das ist immer eine Frage des Standpunktes. Ich versuche möglichst alle verschiedenen Aspekte eines Streitfalls zu berücksichtigen. Aus der Sicht desjenigen, der keine Hunde mag, wird er diskriminiert. Er muss einen Hund dulden, gegen seine Rechte, nur weil plötzlich ein behinderter Mensch unbedingt bei ihm im Haus einziehen will. Hat ein normaler, gesunder Mensch weniger Rechte, als ein behinderter Mensch? Welche Diskriminierung wiegt schwerer?
Selbst wenn du deinen Freund in deine Wohnung hineinklagen kannst, das Verhältnis zu deinem Vermieter und dem Nachbarn wird auf Dauer gestört sein. Wenn ihr Pech habt, ist dann Einer nachtragend und es passiert etwas mit dem Hund z.B.
 
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