lokiii
Hallo,
ich bin Mieter einer Wohnung und würde an einen Freund untervermieten wollen, da mir die Wohnung allein zu groß ist und es nur im Interesse von beiden sein kann, dass er günstig wohnt und ich nur noch die Halbe Miete zahle.
Nun zum "Problem" mir wird vorgeworfen, ich hätte beim anmieten der Wohnung angegeben keinen Hund zu haben, was ja auch stimmt. Er hingegen leidet an einer neurologischen Erkrankung, mit Krampfanfällen und sowas und hat deswegen einen Hund, einen Husky, der Anschlägt wenn er umkippt, sich Türen öffnet und Hilfe holt. Deswegen kann er auch nicht alleine wohnen. Bisher lebt er bei seinen Eltern, wo der Vermieter der gleiche ist wie bei mir. Ich als Hauptmieter sollte nun rumlaufen und die Nachbarn fragen ob es ok wäre, an jemanden unterzuvermieten der einen Hund hat. Da ich glaube, dass es mir nicht zusteht fremde Menschen über den Gesundheitszustand einer Person an die ich untervermieten will ins Bild zu setzen (ist ja eventuell auch etwas unangenehm für ihn, wenn die Nachbarn wissen, dass er regelmäßig umkippt und bep*sst/zitternd mit Schaum vor dem Mund am Boden liegt). Nun hat er also, ohne Unterschriften der Nachbarn seine Papiere vom Versorgungsamt, Attest vom Arzt, dass er auf seinen Hund angewiesen ist, Versicherungsunterlagen, Ausbildungsnachweis des Hundes und Bescheid von der Versicherung, dass nie ein Schaden durch den Hund reguliert werden musste, beim Vermieter eingereicht und was kam als Antwort?! Es wurde gesagt der Untermieter zieht nicht ein, des weiteren wird darum gebeten, mit androhung Fristloser Kündigung meiner Wohnung, Besuche des Herren mit Hund so weit zu reduzieren, so dass Nachbarn sich nicht gestört fühlen. Was auch immer das bedeuten soll. Der Hund sei schlichtweg zu groß. Nun er muss groß genug sein um Türen zu öffnen und stark genug, einen am Boden liegenden Menschen aus einem Raum zu ziehen, ließen sie nicht gelten....
Der Punkt ist, dass im Mietobjekt bereits 3 oder 4 andere Parteien Hunde haben und so eine ungleichbehandlung der Mieter stattfindet. Und ich bezweifle, dass die anderen Parteien ihre Hunde ebenfalls aus Medizinischen Gründen halten und dies nachweisen können.
Inzwischen hat er sich dazu erniedrigt gesehen doch noch um Unterschriften zu betteln und hat auch einige bekommen. Von 7 Parteien (ich zähle ja nicht) haben 4 unterschrieben und der 5. wird dies auch tun, das steht fest. Also wäre die Mehrheit erreicht. 2 ältere Ehepaare haben die Unterschrift verweigert und eine Partei unterschreibt nur, wenn die Frau die verweigert hat unterschreibt. Aber wie dem auch sei, die Mehrheit wäre jedenfalls erreicht.
Die Frage ist nun, lohnt es sich für mich gegen die Ablehnung, sollte sie trotz mehrheitlicher Zustimmung, vorzugehen? Die Argumentation des Vermieters, (eine Wohnungsbaugenossenschaft) ist für mich in Anbetracht der o.g. Argumente für die Haltung, mehr als dünn. Ich empfinde es als Ungerechtigkeit, diskriminierung behinderter Menschen und als Zumutung, die Untervermietung nur zu erlauben wenn der Hund nicht mit einzieht. Wenn man das auf einen blinden Menschen überträgt, der seinen Blindenhund abgeben soll, würde ein Shitstorm sondergleichen losgehen
ich bin Mieter einer Wohnung und würde an einen Freund untervermieten wollen, da mir die Wohnung allein zu groß ist und es nur im Interesse von beiden sein kann, dass er günstig wohnt und ich nur noch die Halbe Miete zahle.
Nun zum "Problem" mir wird vorgeworfen, ich hätte beim anmieten der Wohnung angegeben keinen Hund zu haben, was ja auch stimmt. Er hingegen leidet an einer neurologischen Erkrankung, mit Krampfanfällen und sowas und hat deswegen einen Hund, einen Husky, der Anschlägt wenn er umkippt, sich Türen öffnet und Hilfe holt. Deswegen kann er auch nicht alleine wohnen. Bisher lebt er bei seinen Eltern, wo der Vermieter der gleiche ist wie bei mir. Ich als Hauptmieter sollte nun rumlaufen und die Nachbarn fragen ob es ok wäre, an jemanden unterzuvermieten der einen Hund hat. Da ich glaube, dass es mir nicht zusteht fremde Menschen über den Gesundheitszustand einer Person an die ich untervermieten will ins Bild zu setzen (ist ja eventuell auch etwas unangenehm für ihn, wenn die Nachbarn wissen, dass er regelmäßig umkippt und bep*sst/zitternd mit Schaum vor dem Mund am Boden liegt). Nun hat er also, ohne Unterschriften der Nachbarn seine Papiere vom Versorgungsamt, Attest vom Arzt, dass er auf seinen Hund angewiesen ist, Versicherungsunterlagen, Ausbildungsnachweis des Hundes und Bescheid von der Versicherung, dass nie ein Schaden durch den Hund reguliert werden musste, beim Vermieter eingereicht und was kam als Antwort?! Es wurde gesagt der Untermieter zieht nicht ein, des weiteren wird darum gebeten, mit androhung Fristloser Kündigung meiner Wohnung, Besuche des Herren mit Hund so weit zu reduzieren, so dass Nachbarn sich nicht gestört fühlen. Was auch immer das bedeuten soll. Der Hund sei schlichtweg zu groß. Nun er muss groß genug sein um Türen zu öffnen und stark genug, einen am Boden liegenden Menschen aus einem Raum zu ziehen, ließen sie nicht gelten....
Der Punkt ist, dass im Mietobjekt bereits 3 oder 4 andere Parteien Hunde haben und so eine ungleichbehandlung der Mieter stattfindet. Und ich bezweifle, dass die anderen Parteien ihre Hunde ebenfalls aus Medizinischen Gründen halten und dies nachweisen können.
Inzwischen hat er sich dazu erniedrigt gesehen doch noch um Unterschriften zu betteln und hat auch einige bekommen. Von 7 Parteien (ich zähle ja nicht) haben 4 unterschrieben und der 5. wird dies auch tun, das steht fest. Also wäre die Mehrheit erreicht. 2 ältere Ehepaare haben die Unterschrift verweigert und eine Partei unterschreibt nur, wenn die Frau die verweigert hat unterschreibt. Aber wie dem auch sei, die Mehrheit wäre jedenfalls erreicht.
Die Frage ist nun, lohnt es sich für mich gegen die Ablehnung, sollte sie trotz mehrheitlicher Zustimmung, vorzugehen? Die Argumentation des Vermieters, (eine Wohnungsbaugenossenschaft) ist für mich in Anbetracht der o.g. Argumente für die Haltung, mehr als dünn. Ich empfinde es als Ungerechtigkeit, diskriminierung behinderter Menschen und als Zumutung, die Untervermietung nur zu erlauben wenn der Hund nicht mit einzieht. Wenn man das auf einen blinden Menschen überträgt, der seinen Blindenhund abgeben soll, würde ein Shitstorm sondergleichen losgehen