Negativzeugnis von Gemeinde widerrufen - nun soll ich meinen Hund abgeben!

manU84

Guten Morgen ihr Lieben,

bisher war ich stille Mitleserin in eurem Forum doch jetzt benötige ich dringend Hilfe.
Wir haben eine 6jährige Hündin (Cane Corso, OldEnglish Bulldog-Mix, in Bayern Kat. 2) mit der wir vor 5 Jahren in unseren Ort gezogen sind. Sie hat nie Probleme gemacht, durfte jedoch aufgrund ihres Aussehens nur mit wenigen Hunden Freundschaft schließen. Sie ist sehr gehorsam, geduldig und in keinster Weise aggressiv. Allerdings hatten wir im Januar einen kleinen Zwischenfall mit zwei Chihuahuas...
Es war nachts, ich ging die letzte Runde mit ihr, als zwei Leuchthalsbänder kläffend auf uns zukamen. Meine Hündin entwischte mir und rannte zu den beiden Hunden. Sie zwickte zu (Bisswunden waren nicht vorhanden!!) und das andere Frauchen wirbelte die beiden an der Leine wie ein Karussel durch die Luft...was meine Hündin natürlich toll fand. Das Ende vom Lied war, dass die Frau am Finger blutetet (keiner kann sagen, ob es ihre Hunde waren, meine Hündin oder ein Schnitt der Flexi-Leine) und aus Schock bei der Polizei anrief, während ich meine Hündin nach Hause brachte. Ich kam direkt danach wieder raus, wie ich es ihr zuvor gesagt habe. Die Polizei war auf dem Weg und wir konnten noch vor Ort alles klären. Der Leiter der Hundestaffel schaute sich meine Hündin an und sagte es sei alles bestens, er schreibt seinen Bericht und wir haben nichts weiter zu befürchten, da ja nie vorher etwas vorgefallen ist und er sie begutachtet hat...
Wir zahlten die Tierarztrechnung
Soviel zur Vorgeschichte...
Nun trudelte vor ein paar Tagen ein Bescheid meiner Gemeinde ins Haus...
Das Negativzeugnis wird widerrufen, ich habe 1 Monat Zeit meine Hündin abzugeben, und dass an eine Person mit Haltergenehmigung eines gefährlichen Kampfhundes!!! Die Genehmigung wurde mir bereits im Vorfeld untersagt, da ich kein derartiges Interesse vorweisen kann (wie fast niemand in Bayern)
Ich bin absolut verzweifelt...
Ich werde meine Hündin definitiv nicht abgeben. Was bleiben mir nun für Möglichkeiten?
Ein Widerruf ist laut Rechtshelfbelehrung bereits ausgeschlossen, ich müsse Klage einreichen.
Umziehen? Aber wie das in einem Monat?
Ich brauche dringend Hilfe...
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Ratschläge
 
  • 28. März 2024
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Hi manU84 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Guten Morgen ihr Lieben,

bisher war ich stille Mitleserin in eurem Forum doch jetzt benötige ich dringend Hilfe.
Wir haben eine 6jährige Hündin (Cane Corso, OldEnglish Bulldog-Mix, in Bayern Kat. 2) mit der wir vor 5 Jahren in unseren Ort gezogen sind. Sie hat nie Probleme gemacht, durfte jedoch aufgrund ihres Aussehens nur mit wenigen Hunden Freundschaft schließen. Sie ist sehr gehorsam, geduldig und in keinster Weise aggressiv. Allerdings hatten wir im Januar einen kleinen Zwischenfall mit zwei Chihuahuas...
Es war nachts, ich ging die letzte Runde mit ihr, als zwei Leuchthalsbänder kläffend auf uns zukamen. Meine Hündin entwischte mir und rannte zu den beiden Hunden. Sie zwickte zu (Bisswunden waren nicht vorhanden!!) und das andere Frauchen wirbelte die beiden an der Leine wie ein Karussel durch die Luft...was meine Hündin natürlich toll fand. Das Ende vom Lied war, dass die Frau am Finger blutetet (keiner kann sagen, ob es ihre Hunde waren, meine Hündin oder ein Schnitt der Flexi-Leine) und aus Schock bei der Polizei anrief, während ich meine Hündin nach Hause brachte. Ich kam direkt danach wieder raus, wie ich es ihr zuvor gesagt habe. Die Polizei war auf dem Weg und wir konnten noch vor Ort alles klären. Der Leiter der Hundestaffel schaute sich meine Hündin an und sagte es sei alles bestens, er schreibt seinen Bericht und wir haben nichts weiter zu befürchten, da ja nie vorher etwas vorgefallen ist und er sie begutachtet hat...
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Nun trudelte vor ein paar Tagen ein Bescheid meiner Gemeinde ins Haus...
Das Negativzeugnis wird widerrufen, ich habe 1 Monat Zeit meine Hündin abzugeben, und dass an eine Person mit Haltergenehmigung eines gefährlichen Kampfhundes!!! Die Genehmigung wurde mir bereits im Vorfeld untersagt, da ich kein derartiges Interesse vorweisen kann (wie fast niemand in Bayern)
Ich bin absolut verzweifelt...
Ich werde meine Hündin definitiv nicht abgeben. Was bleiben mir nun für Möglichkeiten?
Ein Widerruf ist laut Rechtshelfbelehrung bereits ausgeschlossen, ich müsse Klage einreichen.
Umziehen? Aber wie das in einem Monat?
Ich brauche dringend Hilfe...
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Ratschläge

Such dir einen vernüftigen Anwalt, der auf Hunderecht spezialisiert ist - hier wird sehr oft Herr Weidemann empfohlen:

Trotzdem möchte ich kurz anmerken, dass ein Kat2 Hund in Bayern eben nicht "entwischen" sollte... wie geht das an der Leine?
 
Vielen Dank schon mal!
Na, sie ist samt der Leine abgezischt...also nicht aus dem Halsband geschlüpft oder dergleichen. Dass es passiert ist, kann ich leider nicht mehr ändern
 
Mit welcher Begründung wurde das Negativgutachten abgelehnt?
Such dir nen guten Anwalt. Mehr können wir dir nicht raten.
 
Da kann wirklich nur ein Fachanwalt weiterhelfen. Vorab würde ich jedoch, da es nunmal ein Verwaltungsakt ist, per Einschreiben ein Widerspruch abschicken. Rechtlich schaden kanns nicht ...

Viel Glück!

Gruß
Matthias
 
@BlackCloud das Negativzeugnis wurde widerrufen, da sie jetzt als "gefährlicher" Hund gilt.
@Matthias W. ein Widerspruch ist anhand der Rechtshelfsbelehrung ausgeschlossen, ich soll direkt Klage beim Verfassungsgericht einlegen.
 
also das man gegen einen Verwaltungsakt von einer Behörde keinen Widerspruch einlegen kann ist mir völlig neu! Ich würde jetzt mal sagen: Entweder ist da irgendwas total an mir vorbeigegangen oder aber ein Fachanwalt wird genau das nutzen und der Gemeinde ordentlich einen vorn Latz zu ballern. Über weitere Info von dir wäre ich echt richtig dankbar!

edit: gibts das Gesetz nicht mehr??
 
@Matthias W. ich schau nachher gleich nochmal auf das Schreiben und geb dann bescheid...
Ich dachte mir das auch schon, aber wer weiß, was sich unser Bürgermeister da ausgedacht hat :verwirrt:
 
verplemper nicht deine Zeit mir zu antworten, ruf den Anwalt an! Der sitz nicht gelangweilt rum und wartet auf deinen Anruf ;)
 
Du bist da in einer ganz blöden Situation, leider kann ich dir nicht helfen, dir nur dazu raten, so schnell wie möglich einen Anwalt einzuschalten.
Vielleicht kannst du gleichzeitig versuchen, einen vorübergehen Platz für deinen Hund in einem Bundesland ohne Liste zu finden, falls alle Stricke reißen.
Es tut mir echt leid für euch. Es ist einfach ungerecht, warum bekommen die Halter, der Hunde die den "Unfall" verursacht haben, eigentlich nie einen auf den Deckel?
 
Du bist da in einer ganz blöden Situation, leider kann ich dir nicht helfen, dir nur dazu raten, so schnell wie möglich einen Anwalt einzuschalten.
Vielleicht kannst du gleichzeitig versuchen, einen vorübergehen Platz für deinen Hund in einem Bundesland ohne Liste zu finden, falls alle Stricke reißen.
Es tut mir echt leid für euch. Es ist einfach ungerecht, warum bekommen die Halter, der Hunde die den "Unfall" verursacht haben, eigentlich nie einen auf den Deckel?
Ääähm... ist doch so. Die TE hat den Vorfall verursacht weil sie ihren Hund samt Leine hat abzischen lassen.
Aber zu mehr als Anwalt kann man halt nicht raten.
 
@Schietbüdel vielen Dank. Ja vermutlich wird uns kaum etwas anderes übrig bleiben. Wir haben einen Bekannten in Rostock, das dürfte evtl klappen. Ein Monat ist nun wirklich wenig Zeit um zu handeln :heul:
 
Es tut mir echt leid für euch. Es ist einfach ungerecht, warum bekommen die Halter, der Hunde die den "Unfall" verursacht haben, eigentlich nie einen auf den Deckel?
Nun ja, wenn ich das richtig verstanden habe, waren die Chis a) angeleint und haben b) nicht gebissen.
Wofür genau sollten sie einen auf den Deckel kriegen? Fürs kläffen? Ich möchte nicht erleben, dass es so weit kommt, dass das Ankläffen eines anderen Hundes (oder auch Menschen) schon ausreicht, um Sanktionen zu erteilen.
Immer vorsichtig sein, was man sich wünscht.
 
Sicher ist es so, dass der Hund nicht gesichert war, da habt ihr Recht.
Warum Tutnixe, die angerannt kommen nie Ärger bekommen, war eher allgemein gemeint. Sorry!:rotwerd:
 
Sicher ist es so, dass der Hund nicht gesichert war, da habt ihr Recht.
Warum Tutnixe, die angerannt kommen nie Ärger bekommen, war eher allgemein gemeint. Sorry!:rotwerd:


Uhhhh, sie bekommen kein aerger weil es tutnixe sind, die tutwasse sollte man im auge behalten.
 
Sicher ist es so, dass der Hund nicht gesichert war, da habt ihr Recht.
Warum Tutnixe, die angerannt kommen nie Ärger bekommen, war eher allgemein gemeint. Sorry!:rotwerd:
Und wie soll der Ärger für angerannt kommen aussehen. Ein Tutnix tut halt ausser rennen nix. Was willste da bestrafen? Klar ist es mit Knallfrosch an Leine kagge, kenn ich selbst, aber wenn rumrennen in Zukunft schon Ärger mit Ämtern bedeutet häng ich die Hundehaltung an den Nagel.
 
Geh zum Anwalt, der muss Klage vorm Verwaltungsgericht einlegen, habe das ganze schon hinter mir - auch in Bayern.
Der Bescheid ist nach 4 Wochen rechtsgültig, wenn du keine Klage einreichst, die Gemeinde kann den Bescheid noch zurücknehmen, haben sie bei mir aber nicht getan und es ging vors Verwaltungsgericht Regensburg.

Geh sofort zum Anwalt, bei mir gings nur um Leinenzwang, aber bei dir steht ja die Abgabe nach 4 Wochen im Raum, also keine Zeit vergeuden.
 
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