Vermieter verbietet Listenhunde!!!

JBG96

Hallo zsm,
kurze Frage. Hab heute erst dieses Forum gefunden und scheint viele aktive Nutzer zu haben und Leute mit Erfahrungen vorallem.
Ich hab vor mir einen Listenhund anzuschaffen (entweder Pitbull oder American Bully wird sich noch zeigen)
aber durfte dann auf der Homepage unseres Vermieters Lesen dass Listenhunde generell nicht erlaubt werden. Gibt es eine möglichkeit diese Ignoranz und Bullshit zu umgehen? Kann man dagegen vorgehen/etwas unternehmen?
Ich bin etwas am verzweifeln und danke im voraus ✌
 
  • 29. März 2024
  • #Anzeige
Hi JBG96 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich denke, dass Du dagegen nichts machen kannst außer mit dem Vermieter zu reden und zu hoffen, dass er Dir trotzdem eine Genehmigung erteilt.
Drauf ankommen lassen und den Hund einfach aufnehmen ist die schlechteste Idee, denn der Vermieter kann verlangen, dass Du den Hund sofort wieder abschaffst.

Die Alternative wäre wohl, eine neue Wohnung zu suchen, in der Listenhunde erlaubt sind.
 
Hmmh, es käme auf das Bundesland an. Besteht in einem Bundesland - etwa Schleswig-Holstein - keine Rasseliste und der Vermieter erlaubt Hunde grundsätzlich, wird er es schwer haben, argumentativ was gegen "Listenhunde" vorzubringen.
Ein Restrisiko besteht natürlich trotzdem.
 
Hmmh, es käme auf das Bundesland an. Besteht in einem Bundesland - etwa Schleswig-Holstein - keine Rasseliste und der Vermieter erlaubt Hunde grundsätzlich, wird er es schwer haben, argumentativ was gegen "Listenhunde" vorzubringen.
Ein Restrisiko besteht natürlich trotzdem.
Ist aber laut Profil Offenbach, und wir Hessen haben ne Rasseliste.
 
Ok, auf das Profil hab ich nicht geschaut.
Dann kann man argumentieren, andere Bundesländer hätten keine Rasseliste, Einschränkung der persönlichen Freiheit ohne Grund und sowas.
Es würde aber schon deutlich schwieriger, denke ich.
 
Auch ohne Rasseliste kann der Vermieter (im Falle des TEs klingt es nach einer Wohnungsbaugenossenschaft) "Kampfhunde"/"Listenhunde" verbieten, da gab es schon genug Urteile zu.
 
Hmmh, es käme auf das Bundesland an. Besteht in einem Bundesland - etwa Schleswig-Holstein - keine Rasseliste und der Vermieter erlaubt Hunde grundsätzlich, wird er es schwer haben, argumentativ was gegen "Listenhunde" vorzubringen.
Ein Restrisiko besteht natürlich trotzdem.

Er muss ja nicht argumentieren :) Er kann es einfach untersagen.
Im Zweifelsfall wird halt eine gerichtliche Auseinandersetzung draus. Und da dürfte es reichen, wenn Mitmieter Angst vor dem "Kampfhund" haben und damit die Mietergemeinschaft gestört wird.
 
Er muss ja nicht argumentieren :) Er kann es einfach untersagen.
Im Zweifelsfall wird halt eine gerichtliche Auseinandersetzung draus. Und da dürfte es reichen, wenn Mitmieter Angst vor dem "Kampfhund" haben und damit die Mietergemeinschaft gestört wird.

Würde die Haltungserlaubnis schriftlich beantragt, müsste der Vermieter wohl antworten. Spätestens bei Gericht muss er ein paar Gründe nennen, ansonsten er verliert.
Welche Gründe er anführt, sind Spekulation.
 
Es gibt ein paar alte Urteile der Amtsgerichtsebene, die alle so um 2000 ergangen sind.
Mittlerweile haben wir 2018 und der Hype gegen Listenhunde ist überwiegend vorbei.
Es gibt auch diverse aktuelle das Hundehaltung generell nicht verboten kann, Kampfhundehaltung dagegen schon.
Klar kann man versuchen dagegen zu klagen, jeder Richter entscheidet neu.
Aber Fakt ist den Hund ohne eine schriftliche Genehmigung zu holen ist absoluter Leichtsinn und badet am Ende der Hund aus :(
 
Mittlerweile haben wir 2018 und der Hype gegen Listenhunde ist überwiegend vorbei.

Ja ne, eben nicht.
Die Liste von Behörden erschossenen oder durch unterlassene Hilfe verstorbenen "Kampfhunde" ist immer noch länger, als die aller anderen Hunderassen zusammen.
Bis auf den Rottweiler schafft es auch keine andere Rasse als "Exemplarbild" für einen Hundevorfall in der BLÖD oder anderen Portalen zu landen.
Selbst auf Hundeplätzen sind "solche" Hunde teilweise nicht gerne gesehen.
Selbst FCI Papiere schützen dich nicht davor, dass dein Hund einer anderen Rasse zum "Kampfhund" mutiert - siehe Miniature Bullterrier.

Wir haben uns dran gewöhnt und andere Hundehalter sind so merkbefreit, dass sie Hundehaltung generell zu einer potenziellen Gefahr hochstilisieren, aber vorbei ist der Hype noch lange nicht.
 
Meine Erfahrungen sind da anders. Hier in SH interessiert es keine Socke, wenn ein Listenhund am Strand langläuft. Und ich hab noch keinen getroffen, der nicht freundlich war. Kommt uns aber ein Labbi entgegen, mache ich mir um meinen alten Zwergdackel ganz andere Sorgen.
 
Meine Erfahrungen sind da anders. Hier in SH interessiert es keine Socke, wenn ein Listenhund am Strand langläuft. Und ich hab noch keinen getroffen, der nicht freundlich war. Kommt uns aber ein Labbi entgegen, mache ich mir um meinen alten Zwergdackel ganz andere Sorgen.
Hier schon, allerdings nicht die Einheimischen sondern die Urlauber ;)
‚Unser‘ Sportstrand ist kurz vorm Hundestrand geschätz etwa 500m davor. Letztes Jahr ging jemand mit Bulldog und Boxer diese 500m am Strand lang (wie alle anderen mit sonstigen Rassen auch) was meinst du was da los war.
Und die größte Empörung war das wir nicht sofort die Polizei gerufen haben uns nur drauf hingewiesen haben das die beiden im Gegensatz zu vielen anderen artig an der Leine waren und auch noch total lieb ;)
Schön wäre es wenn es endlich aus den Köpfen raus wäre, aber ich befürchte das wird nie passieren irgendeinen Schuldigen muss es schließlich geben.
 
Regelmäßig bin ich an den Stränden in Neustadt, Grömitz und Kellenhusen. Das ist nichts, keine Aufregung, kein Schrei nach der Polizei, nichts.
Manchmal glaube ich, ich lebe hundemäßig auf der Insel der Glückseligkeit.
 
Wenn der Mietvertrag die Tierhaltung erlaubt
Dann kann sich ein Mieter ohne weiteres Hund, Katze oder irgendein anderes Haustier
zulegen. Das gilt auch für exotische Tiere. Dagegen ist von der generellen
Mietvertrags-Erlaubnis das Halten eines Kampfhundes
oder anderer gefährlicher Tiere, wie
Würge- und Giftschlangen oder Alligatoren, nicht abgedeckt.

Wenn der Mietvertrag einen Erlaubnisvorbehalt enthält
Steht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von der Zustimmung oder der Erlaubnis des
Vermieters abhängt, dann ist eine solche Klausel wirksam. Ohne Erlaubnis des Vermieters
darf ein Hund nicht angeschafft werden. Allerdings signalisiert der Vermieter mit einer solchen
Vertragsklausel auch, dass er die Hundehaltung nicht generell verbieten will. Als Mieter kann
man davon ausgehen, dass die Erlaubnis erteilt wird, wenn im Einzelfall nicht gewichtige
Gründe dagegen sprechen. Solche Gründe können in der Größe oder der Art - zum Beispiel
Bullterrier - des Hundes liegen.

Widerruf der erteilten Erlaubnis
Wenn es durch die Tierhaltung zu erheblichen Störungen oder Belästigungen für
die Mitbewohner kommt, kann und muss der Vermieter jedoch eingreifen. Beispielfälle sind:
· Gefahr durch Hunde für Nachbarn / Angst der Nachbarn vor den Tieren,

Quelle: Deutscher Mieterbund – Landesverband Hessen e.V.
 
Danke für die vielen Antworten. Ich glaub ich versuche mal dem Vermieter zu schreiben oder anzurufen und schaue mal was die mir sagen. Nochmal danke für die Tipps. :dafuer:
 
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