„Grenzgänger“ NRW und Niedersachsen

Rahya

Hallo allerseits,

nachdem mein Freund und ich gerade einen Umzug klar gemacht haben (von NRW nach Niedersachsen) liebäugeln wir mit einem SoKa. American Staffordshire oder Bullterrier. Rotti kommt allerdings auch in Frage.
Wir haben aktuell zwei Dobermänner, der neue Vermieter ist eingeweiht und damit völlig einverstanden. Schriftlich ist im Mietvertrag die Haltung von Hunden aller Rassen uneingeschränkt gestattet. Lebensmittelpunkt bleibt Niedersachsen, in Notfällen könnten wir die Halteauflagen auch für NRW erfüllen.

Nun bin ich mir aber bei ein paar Sachen unsicher. Wir wohnen grenznah nach NRW. Heißt ein Spaziergang und wir stehen in NRW. Ist das ein Problem? Oder gehe ich recht in der Annahme, dass die Bestimmungen des BL gelten wo der Hund gemeldet wird?
Muss ich beim Hundesport was beachten? Unser Stammplatz ist in NRW (IPO falls relevant).

Danke für die Antworten!
 
  • 29. März 2024
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Hi Rahya ... hast du hier schon mal geguckt?
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Oder gehe ich recht in der Annahme, dass die Bestimmungen des BL gelten wo der Hund gemeldet wird?

Erlasse Landesrecht NRW zu §2:

Auch Halter und Aufsichtspersonen, die sich nur vorübergehend in NRW aufhalten (z.B. Urlauber, Gäste) haben die Anleinpflicht zu beachten. Eine Befreiung von der Anleinpflicht nach § 2 Abs. 2 sieht das Landeshundegesetz nicht vor.

Und unter §4:

Personen, die ihren Wohnsitz nicht in NRW haben und sich nur vorübergehend im Geltungsbereich des Landeshundegesetzes aufhalten, bedürfen keiner Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Satz 1. Die Pflichten des § 5 Abs. 1 bis 4 gelten auch für diese Personen. Ausnahmen nach § 5 Abs. 3 können auch von diesen Personen beantragt werden.

Heißt im Klartext: deine Hunde müssen Maulkorb und Leine tragen, weil sie keinen Wesenstest haben. Du kannst einen Wesenstest in NRW ablegen, dann ist das Thema gegessen.

Grundsätzlich erkennt NRW auch Wesenstests von anderen Bundesländern an (sofern die Regelungen die des Landeshundegesetzes im wesentlichen übereinstimmen) - da ihr aber in einem Bundesland wohnt, welches nicht einmal eine Rassenliste hat, sieht es da eher mau aus.

Zum Thema Hundesport (IPO) steht zu §3:

Die Ausbildung zum Schutzhund bzw. die Ausbildung zum Nachteil des Menschen ist nicht mit der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung des Hundes zu verwechseln. Bei der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung wird lediglich der Beutetrieb des Hundes gereizt und seine bereits erlernte Unterordnung (Gehorsam) auch und gerade in Trieb- und unter Stresssituationen überprüft. Dieser Schutzdienst- oder Sporthundausbildung muss in jedem Fall die sog. Begleithundeausbildung vorausgehen, in der der Hund lernt, den Hör- und Sichtzeichen seines Halters umfassend zu folgen und auf Umweltreize sicher und ruhig zu reagieren. Hunde, die eine ordnungsgemäße Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung begonnen oder erfolgreich abgeschlossen haben, fallen insofern nicht unter § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2.

Quelle:
 
Ok, das hilft schonmal weiter. Danke.

Thema Wesenstest, der den ich mit AmStaff (Beispiel) ablegen müsste für maulkorbfreies Leben ist das derselbe der für Rottis abgelegt werden muss? Also die Leinen- und Maulkorbbefreiung vom Gutachter?
Oder muss es der sein, den der Amtsvet abnimmt, nach Beißvorfall?

Das es da Unterschiede gibt, haben wir nämlich gerade mit unserer Dobi-Hündin gelernt... und ich will ungern nochmal zwei WT zahlen...
 
Beim AmStaff muss den Test mW der Amtsvet abnehmen, beim Rotti der Gutachter, die Dobis brauchen normalerweise eigentlich keinen, oder doch?
 
Beim AmStaff muss den Test mW der Amtsvet abnehmen, beim Rotti der Gutachter, die Dobis brauchen normalerweise eigentlich keinen, oder doch?

Bei Anzeige wegen Gefährlichkeit schon. Die Olle wollte sich nicht kommentarlos als Mutprobe von einem Kind treten lassen...

Die Dame vom Amt meinte zunächst Gutachter reicht, als wir mit Gutachten aufliefen, reichte es dann doch nicht und es musste der Amtsvet sein. Drum hat sie jetzt zwei bestandene Wesenstests....
 
Ja, nee, dann schon - ist klar. :hallo:

Gut, dass sie bestanden hat! :)

Da keine Katzen vorkommen :sarkasmus:

Ne, im Ernst, ich fand das so eine affige Veranstaltung. Aufm Hundeplatz, mit Sporthund und nem halben Kilo Käse...
Das einzige Problem war der steife Hals vom eine Stunde Fußlaufen...
Wesen wurde da nicht getestet. Bei uns jedenfalls nicht. War nur ne zusätzliche Unterordnungseinheit.
 
Nur so als Anmerkung: der Wesenstest für Listenhunde ist da etwas strenger - nen Kilo Käse darfst du da nicht dabei haben ;)
 
Nur so als Anmerkung: der Wesenstest für Listenhunde ist da etwas strenger - nen Kilo Käse darfst du da nicht dabei haben ;)

Dann gibt es noch nen dritten? Der mit dem halben Kilo Käse war der mit Amtsvet. Gut wir haben auch nicht auffällig gefüttert. Und nicht gefragt ob wir dürfen. Aber da keiner was gesagt hat und niemand sagte und nirgendwo stand das wir nicht dürften :tuedelue:
 
Offiziell sind Leckerlies beim Test verboten, der Hund soll nicht "bestochen" werden.
 
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