Dänisches Hundegesetz- wichtig für Ausländer in Dänemark

Paulemaus

15 Jahre Mitglied
Wahrscheinlich haben einige von "Iceberg" gehört.
Sein Besitzer, ein Italiener, hatten den Listenhund mit nach Dänemark gebracht. Er hatte offensichtlich nicht gewusst, dass Listenhunde nicht nach Dänemark dürfen.

Iceberg wurde beschlagnahmt und sollte getötet werden.
Heute wurde nach langem Kampf um Iceberg das dänische Hundegesetz geändert. Ich zitiere mal die Kurzfassung von Fairdog:

Kann man nachweisen, dass man versehentlich (!) und unwissend (!) einen Hund einer in DK verbotenen Rasse nach DK mitgebracht hat, kann nun die Tötung verhindert werden und der Hund darf wieder nach Hause. Die Polizei kann bis zum Abschluss des jew. Falles den Hund in Gewahrsam nehmen oder Leinen- und Maulkorbzwang auferlegen.

Für Iceberg wunderbar - aber wer in diesem Land noch mit einem auch nur ansatzweise phänotypisch listenmässig aussehenden Hund Urlaub macht, hat nicht mehr alle Latten am Zaun.

Ausführlich bei FB

 
  • 29. März 2024
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Hi Paulemaus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich frage mich da jetzt nur wie das "versehentlich und unwissend" bewiesen werden soll. Augenwischerei, mehr nicht.
 
Also soweit ich das mitbekommen und verstanden habe hat er den Hund am Zoll dort angemeldet und das ok für die Durchreise! Bekommen. Das man das dann doch anders behandelt finde ich kann ihm nicht als Unwissenheit o.ä. ausgelegt werden.
 
Also soweit ich das mitbekommen und verstanden habe hat er den Hund am Zoll dort angemeldet und das ok für die Durchreise! Bekommen. Das man das dann doch anders behandelt finde ich kann ihm nicht als Unwissenheit o.ä. ausgelegt werden.

Zustimmen weil er ihn tatsächlich angemeldet hat, Fluggesellschaft (meine ich) und Zoll beide das OK gaben.
Allerdings für die Einreise, nicht Durchreise, der Herr wollte dauerhaft mit seinem Hund in Dänemark leben meine ich.

Ich denke schon dass dann Unwissenheit und Versehen da offensichtlich sind, weil er bekam ja von offizieller Stelle das ok..
 
@Yuma<3 stimmt du hast Recht, er wollte eine Zeit lang in einem italienischen Restaurant dort arbeiten. Trotzdem bleib ich dabei, wenn ich einen Hund dort beim Zoll anmelde, der die Einreisebestimmungen und einfuhrgesetze kennen muss, der das ok gibt, sehe ich keine Schuld beim einreisenden. Nichtsdestotrotz zeigt es wie bei vielen Dingen mal wieder dass du dich auf nichts verlassen kannst. :(
 
@Diana2099 Achso, du meintest "seine Schuld" ich hab die schuld jetzt auch eher beim Zoll etc gesehen - was ihm aber unwissen (Edit: oder eben Fehlinformiert zu sein worden) bescheinigen würde, oder?
Ich denke das war der Grund für die Änderung im Gesetz?
 
Naja klar Unwissenheit. Wenn ich jetzt nicht genau weiß wie es in einem Land so gehandhabt wird könnte ich mich doch aber theoretisch darauf verlassen dass der Zoll Bescheid weiß. Und wenn ich dann dort den Antrag stelle und der bewilligt wird kann ich doch eigentlich davon ausgehen dass alles ok ist? Wenn ich das nach Deutschland hin machen würde, würde der Zoll doch sicherlich nicht diese Einreise bestätigen oder?
 
Ja seh ich auch so. Drum hab ichs nochmal editiert, dass er vom Zoll fehlinfos gekriegt hat.
Ich fand diesen Fall echt heftig, ich freu mich sehr dass wenigstens dieser Hund wieder lebend ausreisen durfte..

Allgemein find ichs ne riesen Schweinerei was da getrieben wird :(
 
Naja klar Unwissenheit. Wenn ich jetzt nicht genau weiß wie es in einem Land so gehandhabt wird könnte ich mich doch aber theoretisch darauf verlassen dass der Zoll Bescheid weiß. Und wenn ich dann dort den Antrag stelle und der bewilligt wird kann ich doch eigentlich davon ausgehen dass alles ok ist? Wenn ich das nach Deutschland hin machen würde, würde der Zoll doch sicherlich nicht diese Einreise bestätigen oder?
Denkst du echt das jeder Zöllner alle Listenhundgesetze oder Rassen kennt? Leider nicht, bei solchen Geschichten ist man immer in der "Hol" Schuld. Ist ja im Grunde nichts anderes, als wenn ich mit Listenhund ins Tessin ziehe und der dann eingezogen wird. Oder wenn hier laufend Leute schreiben, welche angeblich "unwissend" einen Listenhund halten. Das schützt nicht vor Strafe.
Diese Gesetze gibt es da, und jedes Mal wenn einer dagegen verstößt, gibt man den Gesetzgebern in ihren Klischees recht.
 
@pat_blue Stimmt, wenn man's von der Seite betrachtet..
Allerdings find ich bei so einer "brisanten" Gesetzeslage sollten die Zöllner das zumindest dazu sagen: "ich kenn die Rasse nicht, wenn Ihr Hund optisch so und so aussieht kann Ihnen drohen, dass.."
Oder dann eben ein "Nachschlagewerk"..

Aber das rutscht wahrscheinlich schon wieder zu sehr ins moralische rein als das sowas verwirklicht werden würde.. Ich finde halt es stellt sich die Frage: wenn ich beim Zoll, einer Behörde, nicht die richtigen Infos kriege, wo dann? (Klar, bei der Gemeinde.. ICH würde auch dort nachfragen, aber grundsätzlich ist ja nichts verwerfliches dran dem Zoll zu glauben..)
 
Denkst du echt das jeder Zöllner alle Listenhundgesetze oder Rassen kennt? Leider nicht, bei solchen Geschichten ist man immer in der "Hol" Schuld. Ist ja im Grunde nichts anderes, als wenn ich mit Listenhund ins Tessin ziehe und der dann eingezogen wird. Oder wenn hier laufend Leute schreiben, welche angeblich "unwissend" einen Listenhund halten. Das schützt nicht vor Strafe.
Diese Gesetze gibt es da, und jedes Mal wenn einer dagegen verstößt, gibt man den Gesetzgebern in ihren Klischees recht.

Die zöllner werden ja aber wohl grundsätzlich wissen dass bestimmte Hunde nicht zur Einreise zugelassen sind. Und wenn ich dann so einen Antrag in der Hand habe könnte ich ja mal kurz recherchieren. Das machen die bei anderen Sachen ja auch. ;) Klar können und müssen die spontan nicht alles im Detail wissen. Aber wenn man doch schon so einen Ansatz hat wäre es ein leichtes bevor man etwas zusichert genau zu wissen dass man es zusichern kann.
 
Ich kann nur von Schweizer Zöllner reden, und da liegt das Augenmerk ganz sicher nicht bei Haustieren.
Da geht es um illegale Einreise, Kriminelle, illegale Substanzen, usw.
Und da in diesem Fall, darf man nicht vergessen, dass die 2 (Zöllner / Eigentümer) nicht die selbe Sprache sprechen.
Und noch weiter, wenn ich Google Listenhund oder Dogo. Dann brauch ich nur eine Seite anklicken und seh was sache ist. Gerade in Dänemark bin ich persönlich mittlerweile der Ansicht, dass jeder Betroffene Hundehalter sich selbst in den Ar.... treten sollte.
 
Allgemein gesehen geb ich dir ja recht, nur die konkrete Anfrage klammer ich da halt aus ;)
 
Diese Geschichte mag ein Extremfall sein, aber sie zeigt einmal mehr wie grausam die Gesetze in Dänemark sind und welche Auswirkungen es auf die Menschen haben kann, die es betrifft...
 
Das ist doch schon nen Jahr alt. Derjenige, der den Artikel schrieb, ist irgendwie nicht auf dem neuesten Stand ..
 
Nö, hab ich damit nicht sagen wollen. Nur, dass dieses Geschehnis nicht aktuell ist. Der Artikel kommt so rüber. Ich hab nämlich vorhin tatsächlich gedacht, als ich das las "och nöö, es hat sich noch jemand umgebracht" bis ich dann das Foto sah ... das ist verwirrend.
 
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