Pleiten, Pech und Pannen und auf einmal waren es gefährliche Hunde…

Meine Äußerung, daß die Überforderung ihnen nicht zur Last gelegt werden könne, resultierte aus meiner Einschätzung, daß die Mitarbeiter gar nicht die Möglichkeit hatten, sich intensiv in die Materie einzuarbeiten und genügend damit auseinanderzusetzen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können, z. B. weil in kurzen Abständen unterschiedliche Mitarbeiter mit dem Aufgabengebiet betraut wurden; ich vermute mal, daß sie es sich nicht selbst ausgesucht hatten.

Ich vermute mal, da hast du Recht.

Ich weiß nicht, wie oft ich bei den verschiedensten Ämtern, nicht nur in Hundesachen, über die Jahre die Auskunft bekommen habe: "Das macht hier bei uns Herr/Frau XY. Der/die ist aber zurzeit (wie auch immer) verhindert. Ich geb das mal so weiter und wir melden uns bei Ihnen" oder "Und seine Vertretung hat ihren ersten Tag bei uns, die muss sich da erstmal schlau machen!" Kommt vor.

Ich würde auch dem einzelnen Mitarbeiter selbst nicht pauschal einen Vorwurf machen.

Allerdings muss mM nach die Behörde als solche, egal wie, sicherstellen, dass trotz solcher betriebsinterner Unwägbarkeiten gewährleistet ist, dass sie sich an geltendes Recht hält und nicht irgendwelche Tests anordnet, die gar nicht mehr gefordert sind - oder zB, wie in diesem Fall, sobald eine Verwaltungsvorschrift zu einem Gesetz erscheint, diese auch auf noch gar nicht bearbeitete "Zwischenfälle" in der Warteschleife anwendet.

Aber ich bin auch keine Juristin. Das ist mein Bauchgefühl.

Wenn einem die Ordnungsbehörde oder das Bauamt fälschlich etwas genehmigt, was so gar nicht sein dürfte, ist man hier, sogar wenn man das schriftlich hat, hinterher in der Regel der Gekniffene. Umgekehrt müsste es aber genauso sein.
Wenn das Amt etwas anordnet, was es nicht dürfte, müsste es dieses zurücknehmen, statt den Fall einfach immer weiter falsch zu bearbeiten.
 
  • 18. April 2024
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Hi lektoratte ... hast du hier schon mal geguckt?
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hätte z. B. nach meiner subjektiven Einschätzung rechtfertigen können, daß in Deinem Fall die Angelegenheit eingestellt bzw. nicht weiter verfolgt worden wäre. Allerdings kamen hier ja noch die Anschuldigungen des gegnerischen Halters und des Zeugen hinzu - eine verzwickte Sache! Da wäre wohl auch der erfahrenste OA-Mitarbeiter überfordert. Daß der von Dir eingeschaltete Anwalt offenbar so gar nichts ausrichten konnte, finde ich heftig. Da stellt sich für mich die Frage: Gab es hier keine Handhabe, oder hat der Anwalt sie nicht gesehen bzw. nicht wahrgenommen?

Es gibt hier leider keine Handhabe, denn selbst WENN das OA es gesagt hätte, es lägen ja keine Beweise für den Übergriff auf Menschen vor, bliebe es dabei, das Exel einen anderen Hund verletzt hat. Ob es sich bei dieser Verletzung, wie in seinem Fall um eine Quetschung handelt oder um einen richtigen Biss, ist nach SH Gesetz egal. Ebenso welches Tier verletzt wird.

2011 hat ein Halter (da ist genau das gleiche wie bei mir passiert) dagegen geklagt, bis vor das Landes Vefassungsgericht: h , dort steht es noch einmal klipp und klar.

"cc) Auf den ersten Blick hegt das vorlegende Gericht zurecht Bedenken gegen den sehr weiten Wortlaut des § 3 Abs. 3 Nr. 4 GefHG, soweit es dort heißt: „ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben“. Dieser Teil der Norm wäre zwar kaum zu rechtfertigen, wenn unter einem Tier jedes nichtmenschliche Geschöpf, „von der Mücke bis zum Elefanten“ zu verstehen wäre. Jedoch steht vorliegend ausschließlich ein gegen einen anderen Hund gerichteter Hundebiss im Raum, so dass dies schon nicht entscheidungserheblich ist."

so hat sie den Hinweis zu prüfen. Ergibt die Prüfung nach Satz 1 Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die zuständige Behörde fest, dass der Hund gefährlich ist. Widerspruch und Klage gegen die Feststellung nach Satz 2 haben keine aufschiebende Wirkung.

Die Prüfung, die dort beschrieben ist, damit ist dann schon die Tierärztliche Begutachtung gemeint, da ein OA Mitarbeiter die Gefährlichkeit nicht einschätzen kann. Das OA darf aber die Gefährlichkeit bis zur bestandenen Begutachtung anordnen.

Wäre allerdings m. E. nicht machbar: Die Tierärzte wären zu einem solchen Vorgehen zeitlich kaum in der Lage, und selbst wenn, würden die Kosten für soviel tierärztlichen Zeitaufwand geradezu explodieren. Würde der Gesetzgeber die Begutachtung in andere Hände legen wollen, müßte er eine Personengruppe definieren, die dafür geeignet wäre - aufgrund welcher Expertise? Die Beschränkung auf Tierärzte mit dem Zertifikat "TA für Verhaltenskunde" garantiert zumindest eine nachweisbare Qualifikation der Gutachter - was immer man davon halten mag.

Wie Du selber geschrieben hast, war es ja bis 2005 anderes geregelt :) Es gäbe genug Sachverständige in SH die immer noch den Wesenstest, abenehmen. Das Tierärtzte dafür nicht oder viel zu wenig qualifiziert sind, habe ich ja nun festgestellt.

Allerdings kamen hier ja noch die Anschuldigungen des gegnerischen Halters und des Zeugen hinzu - eine verzwickte Sache! Da wäre wohl auch der erfahrenste OA-Mitarbeiter überfordert. Daß der von Dir eingeschaltete Anwalt offenbar so gar nichts ausrichten konnte, finde ich heftig. Da stellt sich für mich die Frage: Gab es hier keine Handhabe, oder hat der Anwalt sie nicht gesehen bzw. nicht wahrgenommen?

Ja, aber es kann doch auch nicht sein, das bei solchen Anschuldigungen Hörensagen reicht. Das ist das was ich beanstande. Es gibt nicht einen einzigen Beweis und das OA hat auch in keinster Form und Weise hier in der Nachbarschaft nachgefragt. 2 schriftliche Aussagen, von 2 Vollpfosten reichen. 106 Unterschriften, Stellungnahmen von Familie, Freunden Vereinskollgen, die meine Hunde wirklich kennen...das wird alles abgetan.
Die Verwaltungvorschrift, hatte mein Anwalt mit in den Widerspruch genommen....
 
Na dann mal ein weiteres Update...ich habe letzte Woche (nach 6 Wochen) mal freundlich beim TA nachgefragt ob das Gutachten den schon dem OA vorliegen würde, weil ich vom OA so gar nichts höre:gruebel:. Antwort: "Also wir hängen ein wenig mit den Gutachten hinterher und wir hatten ja auch 5 Tage Urlaub, das wird sich leider noch hinziehen!" Auf meine Frage, wann ich denn bitte endlich damit rechnen könnte. "Das können wir Ihnen auch nicht sagen" :wut:

Nein es ist nicht so, das ich mit langsam aber sicher total verar.... vorkomme. Das ist wirklich eine einzige Farce und wenn ich es nicht selber erleben würde...ich würde es keinem glauben der mir diese Geschichte erzählt.
 
Kannst den Herrn Tierarzt ja mal fragen, ob er bereit ist, für die Zeit die Differenz zwischen normaler und erhöhter Hundesteuer zu bezahlen.
 
Kannst den Herrn Tierarzt ja mal fragen, ob er bereit ist, für die Zeit die Differenz zwischen normaler und erhöhter Hundesteuer zu bezahlen.
Wie gerne ich das würde, nur....bis heute zahle ich immer noch normale Hundesteuer...das OA hat niemals die Hundesteuer erhöht. Warum weiß ich nicht, nachfragen werde ich bestimmt nicht :)
 
:zzz::zzz::zzz: weitere 6 Wochen später:zzz::zzz::zzz: Anruf beim TA:zzz::zzz::zzz: Nein das ist noch nicht fertig. Auf Nachfrage das es ja wohl nicht sein kann, das man 7 Monate auf einen Termin warten muss und dann noch 3 Monate auf das Gutachten...Also das kann ich Ihnen auch nicht sagen, die Kollegin weiß bescheid, die ruft zurück....kein Bild kein Ton.
Was ich jetzt wieder ätzend finde, einerseits mag man ja keinen Druck machen, was weiß ich was er sonst ins Gutachten schreibt und wenn ich dann noch anwaltlich gegen das Gutachten vorgehen muss..das ist finanziell echt nicht lustig, aber andererseits :wuerg: es mich mittlerweile echt an, wie egal von wem mit einem umgegangen wird. Ob nun Behörde oder TA und eigentlich hat man keine Möglichkeit sich irgenwie zur Wehr zusetzen.
 
Sagt man es noch...egal...ich wünsche Euch ein frohes neues Jahr :)
:zzz::zzz::zzz:weitere 6 Wochen später:zzz::zzz::zzz: und nein, ich erhielt keinen Rückruf von der Tierarztpraxis. Aber neue Jahr, neues Glück, heute vor 4 Monaten war der Termin, also rief ich nochmal an:
-"Ja, das Amt wurde telefonisch über den Ausgang des Gutachtens informiert." (bleibe, freundlich, atme, werde nicht ausfallend, H-Ö-F-L-I-C-H bleiben")
-"Das ist mir bekannt, das Amt weiß seit 23.09 über den Ausgang des Gutachtens bescheid. Das entbindet die Hunde aber nicht, von dem Maulkorb und Leinenzwang, das Amt benötigt das schriftliche Gutachten!" (ich merke wie mir langsam aber sich der Kamm schwillt, die Atmung sowie der Puls wird schneller).
- "Das schriftliche Gutachten, hmmm!? Moment ich müsste da eine Kollegin befragen."
-" Hören Sie, nein, das ist leider noch nicht geschrieben...." (Schnappatmung....röchel.....schnauffff)
-"Ich erwähne jetzt noch einmal: Man wartet bei Ihnen 7 Monate auf einen Termin und 4 Monate später, ist es Ihnen immer noch nicht möglich ein schriftliches Gutachten zu erstellen?"(H-Ö-F-L-I-C-H)
- "Also Sie sind ja nicht die einzige, hier sind viele Begutachtungen zu machen, da ist viel durchzusehen sowas dauert nun Mal" (kurz vor "tilt")
- "Und was meinen Sie, wie lange das noch dauert? Reden wir hier von Wochen, Monaten oder gar Jahren?"
- "Also das kann ich Ihnen wirklich nicht sagen, das stapelt sich hier nun mal, es tut mir ja auch wirklich leid....:wut::censored:
Tat mir leid für Sie, aber ich habe dann aufgelegt. Ich weiß, die Sprechstundenhilfe kann da auch nichts für. Aber echt jetzt?
Am 07.02 ist es ein Jahr her, das ich den Termin beantragt habe. Das ist sowas von unglaublich, das glaubt einem kein Mensch.
 
Weitere 4 Wochen später. Der Anwalt hat jetzt geschrieben, das er bitte unverzüglich das Gutachten aufsetzt  :zzz::zzz::zzz:
Erwähnte ich schonmal das Davy morgen 10 wird und ich die Schnauze langsam aber sicher sowas von gestrichen voll habe?
 
Weitere 4 Wochen später. Der Anwalt hat jetzt geschrieben, das er bitte unverzüglich das Gutachten aufsetzt  :zzz::zzz::zzz:
Erwähnte ich schonmal das Davy morgen 10 wird und ich die Schnauze langsam aber sicher sowas von gestrichen voll habe?

So eine Geschichte kann einem wirklich das Leben vermiesen. Es tut mir leid für euch. Hoffe, es tut sich bald etwas! Vielleicht zu Davy's Geburtstag, man weiss nie. :love:
 
Ach, Ihr seid so lieb. Es nervt einfach nur noch. Verstehen werde ich es nie. Kenne nun auch Leute denen es genauso geht. OA's machen was Sie wollen, AmtsVets benehmen sich wie Sie wollen und selbst die, die bei Weidemann sind, kommen aus den Nummern nicht mehr raus. Das Gesetzt ist so bombensicher gezurrt, das man nach Anzeige überhaupt keine Möglichkeit hat, da wieder rauszukommen. Und da selbst in NS der WT nicht von der Gefährlichkeit befreit, ebenso wie in Sachsen, gehe ich auch mittlerweile davon aus, das selbst wenn das Gutachten jemals beim OA ankommen sollte, die letztendlich entscheiden können was sie daraus machen und das letzte Wort haben. Ich bin mittlerweile soweit, das werden meine letzten Hunde sein. Hier in Deutschland werde ich mir keinen weiteren Hund holen. Das Gesetz, so blöde wie das klingen mag, ist genauso schlimm wie in DK, nur mit dem Unterschied, hier wird nicht eingeschläfert. Die Tierheime quellen über, eine Mitbetroffene, ebenfalls in SH, der haben sie jetzt gesagt, die Begutachtungen, da braucht Sie gar nicht mehr auf einen Termin warten, die sind total überlaufen und kommen da nicht gegen an. Sie könnte ja vor Gericht auf eine Maulkorbbefreiung klagen......ohne Worte. Zeitungen haben daran keine Interesse, welch Wunder, verkauft sich halt nicht gut.
 
Kurzer Eintrag von Leidensgenossen: Es ist defintiv so auch wenn die Hunde die Begutachtung bestehen, das OA hat in S-H das letzte Wort und nutzt die "Kann" Regel und spricht sich dagegen aus!

Und nein, ich habe weder vom Anwalt oder vomTierarzt etwas gehört, nur so am Rande.
 
Nach wie vor nichts, auch auf den Brief vom Anwalt nichts. Von dem Anwalt höre ich auch nichts mehr. Ich bin mittlerweile geneigt, das ganze Geraffel einzuscannen und nochmal an Weidemann zu schicken, ob das alles so richtig ist. Ich kommt mir so ein wenig verarscht vor, entschuldigt die Ausdrucksweise.
 
Aaalso, soll ich überhaupt noch schreiben, ich weiß es echt nicht mehr. Am 15 Februar hat der Anwalt den TA angeschrieben, kein Bild kein Ton, weder von dem Anwalt noch von dem TA. Am 20.04 habe ich das Alles an RA Weidemann geschickt, auch hier kein Bild und kein Ton. Bei Ihm gehe ich aber davon aus, das er momentan total überlastet ist, denn sonst habe ich zumindest eine Antwort erhalten, diesmal gar nichts. Ich weiß auch nicht was ich sonst noch machen soll. Das kann doch alles nicht sein. Und diese "Ordnungsamt" stuft jetzt auch ein, wenn Leute bei Beißereien dazwischen langen und gebissen werden. Oder für Fälle die 4 Jahre zurückliegen. Da muss man doch irgendeine Handhabe haben, gegen soviel Behördenwillkür? Und auch was der Tierarzt da abzieht, ist in meinen Augen unter Aller Sau.
 
Ja, was soll man da noch schreiben? Eine einzige Farce ist das! Tut mir echt leid!

Ich hoffe, dass du irgendwann mal... positives berichten kannst. :love:
 
SIE SIND DAAAAA, Die Gutachten sind endlich da. Ein riesen Umschlag, schnell ausgepackt, 2 Plastikordner, einer für jeden Hund. Ein Deckblatt,wo angekreuzt ist, die Sozialverträglichkeit ist nachgewiesen, dann 2 Seiten, wer wann warum wieso da war und eine 5 Zeiler Zusammenfassung.Dann ist nur noch das dabei, was ich für Beide ausfüllen musste und die Gefährlichkeitsfestellung vom OA, aus 2016. Echt jetzt? Und darauf warte ich 8 Monate.Ich komme mir echt verarscht vor.
Dann sitze ich heute morgen auf der Terrasse und schaue mir das in Ruhe nochmal an und sehe das in der Zusammenfassung von Davy, Leinenzwang empfohlen wird, wegen seines Jagdtriebes???? Hä??? Der Hund hat an Kaninchenbauten geschnüffelt und gebuddelt!! WTF...
Dann schaue ich unter die Anamnese:

Der Hund LEONARDO von Fr. Soundso ist mir Februar2017 zur verhaltenskundlichen Begutachtung angemeldet worden.
Aufgrund eine Beissvorfalls in 2014 möchte das Ordnungsamt Lübeck im Rahmen einer 2ten Begutachtung die Sozialverträglichkeit des Hundes prüfen. LEONARDO lebt seit dem Alter eines Jahres bei Fr. Soundso.

Wer zur Hölle ist Leonardo?????

Außerdem ist in Beiden Gutachten immer der Beissvorfall aus Januar2017!!! erwähnt, ebenso steht in Beiden Gutachten:
Durch eine 2te Begutachtung und einen ersten Wesenstest soll die Sozailverträglichkeit des Hundes nachgewiesen werden und dieser rehabilitiert werden…..für mich sieht das wie sehr schlecht gemachtes copy and pace aus.

Wenn es nicht so traurig wäre, kann man darüber wirklich nur noch lachen.
Also werde ich morgen mal wieder bei TA anrufen und fragen wie lange ich dann jetzt nochmal auf das Gutachten von Davy warten kann.
Es ist unfassbar, einfach lächerlich….
 
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