Pleiten, Pech und Pannen und auf einmal waren es gefährliche Hunde…

Das stimmt so nicht, Abitte habe schon lange geleistet, aber nicht wegen dem Wesenstest, sondern wegen meine Ignoranz, weil ich obwohl ich 2000 in HH gelebt habe, gar nicht mitbekommen hatte was seitdem abgegangen ist. Für mich gab und wird es nie Kampf oder Listenhunde geben. Ich hielt das immer schon für Schwachsinn, aber das ganze drumherum, das Familienhunde eingeschläfert worden sind, das Hunde solange bei den Wesenstest malträtiert worden sind bis sie reagieren mussten, ja das ist an mir als Hundehalter vorbei gegangen, denn sowas schafft es leider nicht in die Medien. Und wenn man keine Leute im Bekanntenkreis hat, geht sowas leider an einem vorbei. Hätte ich das gewußt, wäre ich schon damals mit Euch auf die Straße gegangen.

Ich hab lediglich versucht dein "Geschreibsel" von gestern Abend zu interpretieren - so ganz eindeutig war das ja leider nicht. ;)

Aber davon mal ab - MÜSSEN sie deine Hunde jetzt eigentlich wieder als "normale" Hunde führen oder KÖNNEN sie das bloß? Sprich - hängst du jetzt wieder in der Warteschlange und musst auf den guten Willen irgendwelcher Mitarbeiter hoffen?
 
  • 28. März 2024
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Hi Coony ... hast du hier schon mal geguckt?
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@Coony das geschreibsel habe selbst ich heute morgen nicht verstanden :(, ich war gestern Abend nur froh das es vorbei war....sorry :(

Tja, das ist ein gute Frage. In dem Schreiben steht:

"Troubadix veranlasst tierärztliche Begutachtungen [ S.d. $7 Hundegesetz (s. Anlagen1 Unterlagen der Tieärztekammer SH] der beiden Hunde auf eigene Kosten bei hierfür zugelassenen Tierarzt. Die Ergebnisse sollen dann der endgültigen Entscheidung über die Gefährlichkeit der Hunde zu Grunde gelegt werden."

Ich hoffe Sie halten sich daran. Und der Tierarzt hat mich gestern auch nochmal aufgeklärt. In dem neuen Hundegesetz soll das OA gar nicht mehr einstufen. Der Plan war\ist das bei jeglichem verstoß gegen das Gesetz, die OA eine Begutachtung anfordern sollen um die Gefährlichkeit des Hundes festzustellen. Bis zu dem Termin muss aber Maulkorb und Leinenzwang verhängt werden. Sprich, wenn Sie das gleich gemacht hätten, hätte ich mir den Anwalt sparen können und hätte mir schon letztes Jahr einen Termin geben lassen können Aber egal, hätte, hätte Fahrradkette..es ist wie es ist.

Da der Tierarzt gestern sagte, er ruft zwar heute beim OA an, aber bis er das Gutachten fertig hat, gehen noch ein paar Wochen ins Land, wird sich das auch noch hinziehen, was Sie nun abschließend wirklich machen. Und dann bliebe mir nur noch der Klageweg. Ich hoffe mal die halten sich an die Absprachen......
 
Ganz ehrlich? Den Wesenstest, den du da beschreibst, hätte ich verweigert. Sowas tu ich keinem meiner Hunde an.
 
@BlackCloud das ist so leicht gesagt. Ich bin auch nur ein Mensch. Ich war dermaßen aufgeregt und nervös ich konnte den Tag überhaupt nicht klar denken. Wie nennt sich das... Ach ja Headless Chicken Mode. Sagen wir das mal so, hätte ich vorher gewusst was da kommt, dann wäre ich da auch nicht hingegangen.
Auch nach Rücksprache mit Leuten, die sich damit auskennen, von der neurologischen Untersuchung haben Sie noch nie was gehört und das Vereinsamung war nie Bestandteil des WT. Viele Sachen liegen im ermessen des Prüfenden.
 
Oder es ist schlichtweg Tierquälerei.
Was ich in diesem Fall so sehe.

Genau so.
Fehlende Kompetenz beim Prüfer, wohl seit es Veterinäre machen, deren Kompetenz eben in Ausbildung und im Beruf auf ganz anderem Gebiet liegt.

Es gibt mit Sicherheit Hunde, die stecken das nicht so weg, was da getan wurde und verhalten sich erst nach diesem Test auffällig, weil sie wissen ja nicht, dass es ein Test war und erwarten ggf. das Erlebte ab sofort auch im Alltag.
Ganz zu schweigen davon, dass wir dann gewisse Rassen besser nicht mehr züchten, denn offenbar sind bestimmte Tester der Meinung, Hunde haben nicht angemessen, sondern generell wie Plüschtiere zu verhalten.

Jeder Tester, der was von seiner Aufgabe versteht, wird zumindest nach jeder Bedrohung, die der Hund meisterte, diesen auffangen. Nicht mal das passierte hier.
Der, der Hunde versteht, muß auch nicht solchen Unsinn machen, ob die Belastungsgrenze zu erkennen. Mit Sicherheit nicht!

Ich finde es sehr traurig, in wievielen Fällen ganz Hunde wegen dieser Praxis durchs raster fallen
 
Ganz ehrlich? Den Wesenstest, den du da beschreibst, hätte ich verweigert. Sowas tu ich keinem meiner Hunde an.

Richtig, nur wäre ich, ungewarnt, was mich erwartet, in diese Situation geschlittert, wahrscheinlich erst danach zu dieser Erkenntnis gekommen.

Allerdings ist der Test ja per Video festgehalten worden und man könnte nachdem alles vorbei ist, dagegen vorgehen. Würde jedoch sicher sehr schwierig sein.
 
Mir wäre es ganz genauso gegangen.

Ich musste hier ja zB auch nachfragen, ob das "normal" oder vielleicht so üblich ist...

Mir sind - gerade und eigentlich nur im Zusammenhang mit dem Hund - Dinge passiert, wo ich hinterher auch gedacht habe: "Warst du eigentlich bescheuert?"

Aber in dem Moment, wo es passierte - war ich komplett überfahren und stand nur dabei und dachte: "Was geht denn hier ab?" :uhh:
Und: "Passiert das jetzt gerade wirklich?"

Und das war "nur" ne Situation mit nem (Sachverständigen und) Trainer.

Bei einem amtlichen Test, wo man ja u.U. davon ausgeht, dass festgelegt ist, was geprüft wird, ist die Hemmschwelle sicher nochmal einiges höher. Und vielleicht auch die Befürchtung: "Wenn du dich jetzt weigerst, wird der Hund direkt als gefährlich eingestuft!"

Die Geschichte hatte sich ja schon ewig hingezogen und so gut wie alle offiziellen Ansprechpartner waren alles andere als hilfreich und haben die Sache immer weiter verschleppt und verzögert. Ich kann schon gut verstehen, dass die TE das Gefühl hatte, gegen Windmühlen zu kämpfen, und sich mittlerweile den zuständigen Stellen so ausgeliefert gefühlt hat, dass sie nicht in der Lage war, direkt vor Ort zu widersprechen.

Denn es war ja nicht "nur" der Test - da gehörte ja auch noch die ewig sich hinziehende, auch schon teils von reiner Willkür bestimmte Vorgeschichte dazu - Ich glaube, ich wäre da schon völlig zermürbt angekommen. Was ein entscheidender Unterschied ist zu frisch betroffen und noch voller Kampfgeist. :hallo:
 
Aber in dem Moment, wo es passierte - war ich komplett überfahren und stand nur dabei und dachte: "Was geht denn hier ab?" :uhh:
Und: "Passiert das jetzt gerade wirklich?"
Es ist zwar nicht überall erlaubt, aber ich nehme deswegen zu allen Terminen wo ich womöglich aufgeregt, oder plemplem, bin eine neutrale Person mit. Ist ja auch netter zu zweit zu sein und da kann man auch schnell abgleichen ob man evtl nicht alleine der Meinung ist, dass da grade was schief geht.
 
@lektoratte besser hätte ich es nicht schreiben können. Warst Du dabei?:D Ja ich war zermürbt, dann war ich mir auch nicht sicher wie die Hunde mit meiner Nervosität umgehen. Die kennen Frauchen außer Rand und Band nicht. Beim TA drin dachte ich immer nur, was zum Henker macht er da und hatte da schon einen Puls von 180. Die Gedanke drehten sich im Kreis, das wird eng...das wird so eng...bitte hör auf. Aber sagen konnte ich nichts. Draussen als ich das anschreien gehört habe, dachte ich nur um Gottes willen...was machen Sie da, aber innerlich war ich wie gelähmt, immer nur dieser Gedanke...das schaffen wir nie wenn Du da jetzt hingehst.
Ich hatte Abends als wir wieder zu Hause so ein schlechtes Gewissen, versteht mich nicht Falsch, ich bin kein Plüschi, plüschi, Wattbausch Hundemensch, aber an dem Tag sind wir alle 3 soweit über eine Grenze des erträglichen geschickt worden. das war ein Albtraum. Und ich war nicht in der Lage das zu kommunizieren.
 
Richtig, nur wäre ich, ungewarnt, was mich erwartet, in diese Situation geschlittert, wahrscheinlich erst danach zu dieser Erkenntnis gekommen.

Allerdings ist der Test ja per Video festgehalten worden und man könnte nachdem alles vorbei ist, dagegen vorgehen. Würde jedoch sicher sehr schwierig sein.

Die Frage ist, bekomme ich die jemals ausgehändigt? Ich denke nicht, ich denke das benötigt nur der TA für das Gutachten. Ich bin mir ja noch nicht mal sicher ob ich das Gutachten jemals zu sehen bekommen oder das nur an das Amt geht.
 
@Crabat

Das ist ein wirklich guter Hinweis - und bei offiziellen Terminen bin ich geneigt, es genauso zu machen.

(Bin geneigt, heiß: Ich bin immer noch so gepolt darauf, alles in dieser Art alleine zu machen bzw. machen zu müssen, dass ich im Alltag nicht unbedingt dran denke, wenn ich für mich selbst was plane. Aber du hast völlig Recht.)

Das ist kein Zeichen von Schwäche - eher von Vernunft. :)

Aber es gibt ja auch Situationen, wo man eine gewisse Eskalation einfach nicht erwartet - und dann dementsprechend auch niemanden dabei hat.
 
Wenn ich gewusst hätte wie schlimm das wird, hätte ich sogar jemanden mit Kamera dabei gehabt, der selber gefilmt hätte. Ich habe hier ja schon viel von Euch gelernt! Ich gehe NIE wieder allein zum OA, da werde ich nur noch mit mindestens 2 Leuten aufschlagen. Wenn es in diesem Leben nochmal zu einer Rauferei kommen sollte, fahre ich auch mit meinem Hund zum TA und lasse die Bisswunden dokumentieren. Aber eine Sache werde ich nicht tun, ich werde niemals einen Hundehalter anzeigen. Also nicht wegen solcher, in meinen Augen nach wie vor, Kleinigkeiten. Die spinnen in SH, vor 4 Wochen hat ein anderes OA einen 17 Jahre alten Hund als Gefährlich eingestuft, weil ein Skater über seine Rute gefahren ist und er dem Skater in die Hose geschnappt hat. Nur Hose kaputt, sonst nichts. Das ist doch alles nicht mehr normal.
 
Die Frage ist, bekomme ich die jemals ausgehändigt? Ich denke nicht, ich denke das benötigt nur der TA für das Gutachten. Ich bin mir ja noch nicht mal sicher ob ich das Gutachten jemals zu sehen bekommen oder das nur an das Amt geht.

Da müsste man sich mit Sicherheit einen starken Partner suchen, der eher Mittel und Wege hat, da ranzukommen und zu handeln.

P.s.
Eigenes Filmen wäre sicher nicht erlaubt worden.
 
Die spinnen in SH, vor 4 Wochen hat ein anderes OA einen 17 Jahre alten Hund als Gefährlich eingestuft,
Nun, ich kann Deinen Ärger verstehen und das System in S-H hat auch sicher seine Schwächen. In so einem Fall ist "Schwächen" auch gelinde ausgedrückt. Aber insgesamt gesehen habt Ihr in S-H eine vergleichsweise gute Stituation.
 
Nun, ich kann Deinen Ärger verstehen und das System in S-H hat auch sicher seine Schwächen. In so einem Fall ist "Schwächen" auch gelinde ausgedrückt. Aber insgesamt gesehen habt Ihr in S-H eine vergleichsweise gute Stituation.

Was die Listis angeht, auf jeden Fall:love:, aber ich finde befremdlich, das diese Sätze, auf gefahrdrohende Weise anspringen, wenn ein Hund ein Tier verletzt, nach und nach in allen BL auftauchen. Ich bin gespannt wie das nun in Thüringen wird. Ob dann auch vorne rum mega bohai..hey die Liste kommt weg und hintenrum, machen wir für jeden noch so kleinen Vorfall die Tür auf.

Ich kann Euch schon verstehen, das diese Gesetzte ENDLICH die Gerechtigkeit wiederspiegeln nach der Ihr Euch seit Ewigkeiten sehnt. Das der Hund, der auffällig wird auch zur Rechenschaft gezogen wird. Das unterschreibe ich genauso wie Ihr.
Aber bitte nicht so, nicht wegen hörensagen und irgendwelchen Kleinigkeiten. Das ist in meinen Augen ein absolutes nogo. Ebenso das jetzt auf einmal nur noch TA berechtigt sind, diesen Test abzunehmen. Ich denke da gab es auch in SH genug andere Sachverständige, die da wirklich einen super Job gemacht haben. Und nur, weil ein TA diese Zusatzausbildung über 2 Jahre gemacht, neben seinem normalen Job, halte ich sie für so ein Beurteilung noch lange nicht qualifiziert. Das ist halt Theorie und Praxis.

Da müsste man sich mit Sicherheit einen starken Partner suchen, der eher Mittel und Wege hat, da ranzukommen und zu handeln.

Da müsste ich dann mal schauen ob mein Anwalt da vielleicht was machen kann, obwohl noch mehr Knete wollte ich dem eigentlich nicht in seinen Rachen werfen. Der war eh komplett für die Katz :gruebel:
 
Zum - vielleicht - besseren Verständnis: Durch meine gestrige "Unterhaltung" mit @Troubadix bin ich erst zu der Erkenntnis gelangt, daß ganz offenbar in SH die "tierärztliche Begutachtung", die klären soll, ob ein auffällig gewordener Hund (also nach einer Anzeige) tatsächlich gefährlich ist, nicht gleichzusetzen ist mit dem Wesenstest. Es gibt zwei unterschiedliche Listen von Personen die einerseits die Begutachtung, andererseits den Wesenstest durchführen dürfen.

"Zugelassene Tierärzte/innen und weitere berechtigte Personen für die Abnahme des Wesenstests (Achtung: Nicht alle hier gelisteten Fachpersonen für die Abnahme des Wesenstest dürfen gleichzeitig die tierärztliche Begutachtung durchführen)":

"Liste der Tierärzte mit Fachanerkennung im Bereich Verhaltenskunde und/oder Verhaltenstherapie":

Auf der erstverlinkten Liste taucht auch Michael Grewe auf. Soviel ich weiß, hat der vor Inkrafttreten des alten Gesetzes (also vor dem 1. Mai 2005) Begutachtungen vorgenommen. (Mir ist klar, daß bei diesem Thema diversen Usern das Messer in der Tasche aufgehen dürfte, ich will hier auch keinesfalls Herrn Grewe und/oder dessen Methoden verteidigen, sondern mit den Informationen, über die ich verfüge, lediglich zu einem besseren Verständnis beitragen. ;)) Das Vorgehen bei diesen Begutachtungen (also vor 2005) wurde mir wie folgt beschrieben: beim ersten Termin Kennenlernen und Gespräch mit den Haltern; beim zweiten Termin Begutachtung des Hundes in "seinem" Haushalt; beim dritten Termin Begutachtung des Hundes bzw. des Hund-Halter-Teams in der Öffentlichkeit. Sollte dies tatsächlich so durchgeführt worden sein (mir ist es so geschildert worden von einer Mitarbeiterin), erscheint mir das als durchaus vernünftiger Ansatz für eine Beurteilung. Über die Kosten dieser Beurteilungen ist mir nichts bekannt.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes von 2005 war es - sozusagen von heute auf morgen - nur noch Tierärzten gestattet, einen Wesenstest abzunehmen, und die Gebühr für diesen Test wurde verbindlich festgelegt. (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt .....) Meines Wissens ging damals Michael Grewe anwaltlich gegen diese Regelung vor (von anderen Trainern bzw. Sachverständigen ist mir in dieser Hinsicht nichts bekannt), und es gelang ihm tatsächlich (siehe erstverlinkte Liste), die Berechtigung zur Abnahme von Wesenstests zu erhalten - unter zwei Bedingungen: Zum einen wurde er verpflichtet, den WT genauso durchzuführen, wie ihn die berechtigten Tierärzte durchführten, zum anderen wurde er verpflichtet, exakt dieselbe Gebühr zu erheben.

Ob der Wesenstest mittlerweile überhaupt noch eine Rolle spielt, weiß ich nicht, da ganz offensichtlich für die Frage nach der Gefährlichkeit die tierärztliche Begutachtung entscheidend ist, die - ganz nebenbei - offenbar noch um einiges kostspieliger ist als der Wesenstest.

Aber bitte nicht so, nicht wegen hörensagen und irgendwelchen Kleinigkeiten. Das ist in meinen Augen ein absolutes nogo.

Dieses Problem besteht nicht erst seit dem Gesetz vom 01.01.2016, sondern bereits (mindestens) seit dem 01.05.2005, denn das sog. "Gefahrhundegesetz" (von 2005) galt eben nicht nur für gefährliche Hunde (egal, ob aufgrund ihrer Rasse eingestuft oder auffällig geworden), sondern auch damals schon für alle Hunde. Und auch in diesem Gesetz war u. a. vom "gefahrdrohenden Anspringen" (oder wie auch immer, habe jetzt nicht nachgesehen) etc. pp. die Rede. Allerdings wurde von den meisten "Normalhunde"-Haltern nicht wahrgenommen, daß sie und ihre Hunde genauso betroffen waren bzw. im Falle einer Anzeige genauso betroffen gewesen wären wie die Halter von Listenhunden. Ich bin mir nicht sicher, wieviel sich in dieser Hinsicht geändert hat. Meine - ganz subjektive - Vermutung ist, daß z. B. in Niedersachsen, wo z. B. Sachkundenachweis und Anmeldung beim Register für das Halten eines jeden Hundes gesetzlich verankert sind, das Bewußtsein dafür, daß das Hundegesetz für alle gilt, größer sein könnte als hier.

Ein Gesetz ist dafür da, eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Die ist notwendig, damit Verstöße geahndet werden können bzw. die vielzitierte Sicherheit für die Bürger gewährleistet werden kann. Dafür, daß die gesetzlichen Grundlagen mißbraucht werden (können), ist nicht das Gesetz verantwortlich, auch nicht diejenigen, die es formuliert haben, sondern diejenigen sind verantwortlich, die es mißbrauchen. Mit anderen Worten: Wenn mein Nachbar sauer ist, weil er meint, daß unser Unkraut zu selten beseitigt wird (oder aus welchem Grund auch immer), und wenn er mir deshalb gern eins auswischen möchte, könnte er z. B. beim Ordnungsamt behaupten, einer meiner Hunde sei gefährlich, weil er ihn angesprungen und er sich bedroht gefühlt hätte. Das macht aber nicht das Gesetz schlechter, als es ist, sondern spiegelt ein Stück unserer Gesellschaft.

Bereits an anderer Stelle habe ich geschrieben, daß die Mitarbeiter der Ordnungsämter in den allermeisten Fällen weder besonders sachkundig, was die Hundehaltung anbetrifft, noch besonders erfahren im Umgang mit solchen Angelegenheiten sind. Beides kann ihnen aber m. E. nicht zur Last gelegt werden: Sie sind mit vielen verschiedenen Dingen befaßt, haben oft selbst keine Hundeerfahrung, und Anzeigen aufgrund des Hundegesetzes sind - zumindest hier- wohl auch nicht gerade häufig.

Die Auswirkungen, die eine solche Anzeige mit sich bringt, sind - wie man am Beispiel von @Troubadix sieht - enorm und vielschichtig. Und sie können - egal wo - jeden Hundehalter treffen - egal, ob in einem Bundesland mit Rasseliste oder in Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder - hoffentlich bald - Thüringen. Der einzige - und für mich als langjährigen "Listenhund"-Halter - bedeutende Unterschied besteht darin, daß ich als Bürger dieses Staates nicht vorverurteilt und hinsichtlich meiner Rechte schlechter gestellt werde als meine Mitbürger, nur weil ich einen (oder mehrere) Hund(e) bestimmter Rassen besitze.

Danke für's Lesen an alle, die bis hier durchgehalten haben. :danke: ;)
 
Ich bin eigentlich im Großen und Ganzen deiner Meinung - nur in diesen beiden Punkten nicht:

Dafür, daß die gesetzlichen Grundlagen mißbraucht werden (können), ist nicht das Gesetz verantwortlich, auch nicht diejenigen, die es formuliert haben, sondern diejenigen sind verantwortlich, die es mißbrauchen.

Das kommt darauf an. Wenn ein Gesetz so nachlässig formuliert wurde, dass dem Missbauch oder der Falschinterpretation Tür und Tor geöffnet ist (etwa, weil die Verfasser vom Alltag in diesem Fall wenig Ahnung hatten), trifft auch (und in dem Fall mE sogar in erster Linie) den Gesetzgeber eine Verantwortung.

Bereits an anderer Stelle habe ich geschrieben, daß die Mitarbeiter der Ordnungsämter in den allermeisten Fällen weder besonders sachkundig, was die Hundehaltung anbetrifft, noch besonders erfahren im Umgang mit solchen Angelegenheiten sind. Beides kann ihnen aber m. E. nicht zur Last gelegt werden:

Das hier sehe ich ganz und gar nicht so. Wer, wenn denn nicht die damit befassten Mitarbeiter, soll sich überhaupt mit so etwas auskennen?

Es ist ihr verdammter Job, die geltenden Gesetze korrekt aufzufassen und wiederzugeben.

Dass es immer mal anders kommt, ist menschlich verständlich und nachvollziehbar. Aber verantwortlich dafür ist nicht das Schicksal, sondern der Mitarbeiter, der sich nicht richtig belesen oder erkundigt hat. Wenn ich einen Fehler bei meiner Arbeit mache, ist das auch nicht immer zu vermeiden. Aber verantwortlich bin dann normalerweise ich. Und ich trage auch die Konsequenzen. Das ist bei einem Angestellten im öffentlichen Dienst nicht anders. Auch der hat eine persönliche Verantwortung für seine Arbeit. Wenn auch nicht immer das Bewusstsein dafür. ;)

Und was schon gar nicht geht, ist, seine Arbeit nicht richtig zu machen, andere damit in die Bredouille zu bringen, und dann die eigene Position auszunutzen, um sich nicht korrigieren zu müssen.

Wenn eine Korrektur von Fehlentscheidungen oder falsch eingeleiteten Amtsvorgängen nicht möglich ist, weil entsprechende Kontrollinstanzen und -maßnahmen nicht existieren oder nicht greifen - dann ist an der Gesetzgebung etwas faul.

Und ich denke nichtmal im Sinne von "bösartig" - eher im Sinne von schludrig.
 
@krokodil schön geschrieben. Natürlich liegt es daran wie mit dem Gesetz umgegangen wird, aber ganz ehrlich es wird auch viel zu leicht gemacht. Man hört auch immer öfter (ich bin ja in so einigen Hundegruppen unterwegs, das nach kleinen Vorfällen, versucht wird zu erpressen..entweder Du zahlst, oder ich zeige ich an:wut:, Da die OA's in SH aufgrund der Gesetzeslage eigentlich 0 Handlungsspielraum hat, steht auch völlig außer Frage. Trotzdem weiß ich von OA's die einfach die Kirche im Dorf lassen und bei Nachbarschaftsstreits oder ähnlichem nicht reagieren. (Es gibt leider genauso welche die bei mehreren Beißvorfällen auch nicht reagieren!?

Sie können das von mir aus auch so lassen, ABER dann bitte den Test bezahlbar für jedermann machen und in einem ordentlichen Rahmen.

beim ersten Termin Kennenlernen und Gespräch mit den Haltern; beim zweiten Termin Begutachtung des Hundes in "seinem" Haushalt; beim dritten Termin Begutachtung des Hundes bzw. des Hund-Halter-Teams in der Öffentlichkeit

So wie da geschildert, das wäre doch mal eine super Sache:dafuer:

Aber ich bin mir sicher, ich werde das zumindest nicht mehr erleben.
 
@lektoratte @Troubadix
Ich möchte gern noch auf Eure Beiträge antworten, allerdings erst nachdem ich nachgelesen habe. Dazu fehlt mir im Moment die Zeit, deshalb bitte ich um Geduld. ;):hallo:
 
Wenn ein Gesetz so nachlässig formuliert wurde, dass dem Missbauch oder der Falschinterpretation Tür und Tor geöffnet ist (etwa, weil die Verfasser vom Alltag in diesem Fall wenig Ahnung hatten), trifft auch (und in dem Fall mE sogar in erster Linie) den Gesetzgeber eine Verantwortung.
Da bin ich grundsätzlich völlig bei Dir. In diesem speziellen Fall - also das Hundegesetz SH betreffend - denke ich allerdings, daß die Formulierung schon hinreichend exakt ist:

"§ 7
Gefährliche Hunde

(1) Erhält die zuständige Behörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund

1.
einen Menschen gebissen hat, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung oder aus dem elementaren Selbsterhaltungstrieb des Hundes geschah,

2.
außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen hat oder ein anderes aggressives Verhalten zeigt, das nicht dem elementaren Selbsterhaltungstrieb des Hundes entspringt,

3.
ein anderes Tier durch Biss geschädigt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen hat oder

4.
durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er unkontrolliert Tiere hetzt oder reißt, so hat sie den Hinweis zu prüfen. Ergibt die Prüfung nach Satz 1 Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die zuständige Behörde fest, dass der Hund gefährlich ist. Widerspruch und Klage gegen die Feststellung nach Satz 2 haben keine aufschiebende Wirkung."



Erläuterungen und Handlungsanweisungen gibt die Verwaltungsvorschrift an die Hand: .

Wer, wenn denn nicht die damit befassten Mitarbeiter, soll sich überhaupt mit so etwas auskennen?

Es ist ihr verdammter Job, die geltenden Gesetze korrekt aufzufassen und wiederzugeben.
Auch hier hast Du natürlich grundsätzlich völlig Recht. Was mich zu meiner Aussage veranlaßte, waren meine persönlichen Erfahrungen der letzten 16 Jahre: Mehrere Jahre lang war ein OA-Mitarbeiter zuständig, von dem ich den Eindruck hatte, daß er a) selbst hundeerfahren war oder sich zumindest gut informiert hatte, b) über große Erfahrung in der Verwaltungstätigkeit verfügte und c) selbstbewußt (und vielleicht auch angesehen oder in der Hierarchie ausreichend hoch angesiedelt?) genug war, um den Ermessensspielraum, der ihm im Rahmen von Gesetz und Verwaltungsvorschrift (damals noch zu Zeiten den "Gefahrhungesesetzes") zur Verfügung stand, auszuschöpfen. Nach seinem Weggang zu einer anderen Behörde waren innerhalb kurzer Zeit verschiedene Mitarbeiter des Ordnungsamtes für die Erteilung der Haltungserlaubnis zuständig, teils nur in Vertretung. Mein Eindruck war, daß diese (deutlich jüngeren) Mitarbeiter kaum die Möglichkeit hatten, sich in die Materie richtig einzuarbeiten, der Aufgabenbereich "gefährliche Hunde" eher so nebenbei lief und die Mitarbeiter vor allem mit anderen Aufgaben betraut waren.

Das war seinerzeit nervig für uns, da wir fast durchgängig besser informiert waren als die Mitarbeiter. Natürlich haben wir uns darüber geärgert. Meine Äußerung, daß die Überforderung ihnen nicht zur Last gelegt werden könne, resultierte aus meiner Einschätzung, daß die Mitarbeiter gar nicht die Möglichkeit hatten, sich intensiv in die Materie einzuarbeiten und genügend damit auseinanderzusetzen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können, z. B. weil in kurzen Abständen unterschiedliche Mitarbeiter mit dem Aufgabengebiet betraut wurden; ich vermute mal, daß sie es sich nicht selbst ausgesucht hatten.

Bei genauerer Betrachtung muß ich also konzideren: Es war (m)eine Vermutung, die durchaus auch falsch sein kann, deshalb kann ich Dir in diesem Punkt nicht wirklich widersprechen.

Im Fall von @Troubadix könnte u. U. eine Rolle spielen, daß zum Zeitpunkt des Vorfalls (Februar 2016) zwar das neue Hundegesetz bereits in Kraft getreten war, allerdings noch keine Verwaltungsvorschrift dazu vorlag; die datiert erst vom 21. April 2016 und erlangte am 10. Mai 2016 Gültigkeit.

Wenn eine Korrektur von Fehlentscheidungen oder falsch eingeleiteten Amtsvorgängen nicht möglich ist, weil entsprechende Kontrollinstanzen und -maßnahmen nicht existieren oder nicht greifen - dann ist an der Gesetzgebung etwas faul.
Auch hier bin ich völlig bei Dir. Allerdings meine ich, daß nicht das Hundegesetz dafür "verantwortlich" wäre. :gruebel: Ich habe von Juristerei keine Ahnung, wäre das nicht eine Sache für die Dienstaufsicht?

Man hört auch immer öfter (ich bin ja in so einigen Hundegruppen unterwegs, das nach kleinen Vorfällen, versucht wird zu erpressen..entweder Du zahlst, oder ich zeige ich an
Von solchen Fällen hatte ich bisher keine Kenntnis und bin entsprechend erschrocken. Das ist tatsächlich allerunterste Schublade - wundert mich allerdings mittlerweile nicht mehr so wirklich ... :(

Da die OA's in SH aufgrund der Gesetzeslage eigentlich 0 Handlungsspielraum hat, steht auch völlig außer Frage. Trotzdem weiß ich von OA's die einfach die Kirche im Dorf lassen und bei Nachbarschaftsstreits oder ähnlichem nicht reagieren. (Es gibt leider genauso welche die bei mehreren Beißvorfällen auch nicht reagieren!?
Nach meinem Dafürhalten haben die verantwortlichen Mitarbeiter eben nicht gar keinen, sondern doch einen gewissen - wenn auch nicht allzu großen - Spielraum. Dieser Passus aus der Dienstvorschrift

"Bei Hundebeißereien geht es häufig um eine arttypische Klärung von Rivalitäten im Rahmen eines Dominanzverhältnisses oder statusbezogene Auseinandersetzungen. Hierbei kann es zu unbedeutenden Verletzungen eines Hundes kommen (z.B. beim spielerischen Schnappen im Affekt), die für sich genommen die Gefährlichkeitsvermutung nicht rechtfertigen."

hätte z. B. nach meiner subjektiven Einschätzung rechtfertigen können, daß in Deinem Fall die Angelegenheit eingestellt bzw. nicht weiter verfolgt worden wäre. Allerdings kamen hier ja noch die Anschuldigungen des gegnerischen Halters und des Zeugen hinzu - eine verzwickte Sache! Da wäre wohl auch der erfahrenste OA-Mitarbeiter überfordert. Daß der von Dir eingeschaltete Anwalt offenbar so gar nichts ausrichten konnte, finde ich heftig. Da stellt sich für mich die Frage: Gab es hier keine Handhabe, oder hat der Anwalt sie nicht gesehen bzw. nicht wahrgenommen?

So wie da geschildert, das wäre doch mal eine super Sache:dafuer:

Wäre allerdings m. E. nicht machbar: Die Tierärzte wären zu einem solchen Vorgehen zeitlich kaum in der Lage, und selbst wenn, würden die Kosten für soviel tierärztlichen Zeitaufwand geradezu explodieren. Würde der Gesetzgeber die Begutachtung in andere Hände legen wollen, müßte er eine Personengruppe definieren, die dafür geeignet wäre - aufgrund welcher Expertise? Die Beschränkung auf Tierärzte mit dem Zertifikat "TA für Verhaltenskunde" garantiert zumindest eine nachweisbare Qualifikation der Gutachter - was immer man davon halten mag.

Zum Abschluß noch die Klärung der Frage nach dem Wesenstest: Dieser ist vorgesehen im Rahmen der "Amnestieregelung" (siehe hierzu Dienstvorschrift 7.4) und muß zusätzlich zur neuerlichen tierärztlichen Begutachtung abgelegt werden (mindestens ein Jahr vor letzerer).

Ich habe fertig und entschuldige mich für den wiederum ellenlangen Text. Hoffentlich ist er wenigstens verständlich geraten ...
 
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