Nur mal ein kurzes Update
Das OA hat seit 12.04.2016 die Widersprüche für Beide Hunde (7Seiten pro Hund, 102 Unterschriften von Leuten die auch vor Gericht aussagen, das meine Hunde nicht aggressiv sind ). Eine Nachfrage meines Anwalts am 29.06.2016, wurde am 29.07.2016!!!! mit dem Kommentar beantwortet "Der Fall ist in Bearbeitung"!!!
Mittlerweile ist eine Dame für Feuerwehrangelegenheiten mit dem Fall beschäftigt!?
Welche rechtliche Handhabe hat man? Gar keine, es steht mir als Bürger nur zu eine Untätigkeitsklage §75 Verwaltungsgerichtordnug einzureichen, aber das Gericht verhängt dann keine Datumsfrist, sondern sagt nur das der Widerspruch schnellstmöglich bearbeitet werden soll.
Dienstaufsichtsbeschwerde würde natürlich auch gehen, aber ob das in einem schwebenden Verfahren so gut ist...das ist eine andere Sache
Auf gut Deutsch, die Behörde kann machen was sie will.
Von einer Vereinkollegin, die auch hier im Ort wohnt weiß ich, das Sie auch schon mit dem Amt ärger hatte. Sie kam aus dem Urlaub wieder und hatte eine Anhörung zum gefährlichen Hund auf dem Tisch, weil Ihr Hund in einen fremden Garten gelaufen ist und dort einen Hüpfball kaputt gebissen hat.
Zum Glück konnte Sie beweisen, das der Hund zu dem Zeitpunkt mit Ihr im Urlaub war.
Bis heute hat sich nicht ein MA des Ordnungsamtes hier blicken lassen.
Das OA hat seit 12.04.2016 die Widersprüche für Beide Hunde (7Seiten pro Hund, 102 Unterschriften von Leuten die auch vor Gericht aussagen, das meine Hunde nicht aggressiv sind ). Eine Nachfrage meines Anwalts am 29.06.2016, wurde am 29.07.2016!!!! mit dem Kommentar beantwortet "Der Fall ist in Bearbeitung"!!!
Mittlerweile ist eine Dame für Feuerwehrangelegenheiten mit dem Fall beschäftigt!?
Welche rechtliche Handhabe hat man? Gar keine, es steht mir als Bürger nur zu eine Untätigkeitsklage §75 Verwaltungsgerichtordnug einzureichen, aber das Gericht verhängt dann keine Datumsfrist, sondern sagt nur das der Widerspruch schnellstmöglich bearbeitet werden soll.
Dienstaufsichtsbeschwerde würde natürlich auch gehen, aber ob das in einem schwebenden Verfahren so gut ist...das ist eine andere Sache
Auf gut Deutsch, die Behörde kann machen was sie will.
Von einer Vereinkollegin, die auch hier im Ort wohnt weiß ich, das Sie auch schon mit dem Amt ärger hatte. Sie kam aus dem Urlaub wieder und hatte eine Anhörung zum gefährlichen Hund auf dem Tisch, weil Ihr Hund in einen fremden Garten gelaufen ist und dort einen Hüpfball kaputt gebissen hat.
Zum Glück konnte Sie beweisen, das der Hund zu dem Zeitpunkt mit Ihr im Urlaub war.
Bis heute hat sich nicht ein MA des Ordnungsamtes hier blicken lassen.