Hund aus Tierschutz

  • 28. März 2024
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Hi BlackCloud ... hast du hier schon mal geguckt?
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Vielleicht zieht NRW bald nach und schafft diese völlig sinnlosen Listen ab. Mein Hund ist nicht aggro, das kann man von den meisten Jack Russels, Chihuahuas und vor allem Dackeln aber echt nicht behaupten :sarkasmus: Warum stehen die jetzt noch gleich nicht auf der Liste? Ach stimmt, die sind nirdlich wenn sie fletschen und kläffen. Da kichert man als Halter nur :wuerg: Und wenn mein Hund dann zurückkläfft, dann hört sich das anders an und das ist dann total gefährlich :gerissen:
Lass die Hunde anderer Halter mal deren Sorgen sein. ;)
 
Jedenfalls vielen Dank für eure Einschätzungen. Ich werde mir die Gutachtergeschichte mal überlegen. Aber nur weil es sein KÖNNTE, das irgendwann mal irgendwas passiert und es dann wiederum sein KÖNNTE, dass jemand auf die Idee kommt dass ein Staff oder sonstwas mit drin sein KÖNNTE... Sind ziemlich viele Könntes.
Ich wollte auch eigentlich nur wissen, wie es rechtlich mit Straßenhunden aus dem TS aussieht, weil ja die Angaben zum Elterntier fehlen. Im Grunde ist man, wie bei so vielem, der Willkür des jeweiligen Beamten oder Amts ausgesetzt. Und wenn wirklich mal etwas schlimmes passiert und ein Mensch oder Tier schwer verletzt wird. Dann ist jeder Hund weg. Aber das passiert nicht!
 
Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Sie hat übrigens keinen dicken Schädel, das sieht auf Fotos irgendwie immer so aus. In natura hat sie ein zartes Puppenköpfchen :spruce_up:
Dann gibt's ja kein Problem. Warum hast du diesen Thread erstellt?

Es ist im übrigen piepegal, was Chihuahuas oder andere Hunde machen oder nicht.
 
Dann gibt's ja kein Problem. Warum hast du diesen Thread erstellt?

Das steht in meinem letzten Beitrag, warum ich ihn erstellt habe. Ich wollte gar keine Blickeinschätzung.

Es ist im übrigen piepegal, was Chihuahuas oder andere Hunde machen oder nicht.

Da hast du natürlich Recht.
 
Jedenfalls vielen Dank für eure Einschätzungen. Ich werde mir die Gutachtergeschichte mal überlegen. Aber nur weil es sein KÖNNTE, das irgendwann mal irgendwas passiert und es dann wiederum sein KÖNNTE, dass jemand auf die Idee kommt dass ein Staff oder sonstwas mit drin sein KÖNNTE... Sind ziemlich viele Könntes.
Ich wollte auch eigentlich nur wissen, wie es rechtlich mit Straßenhunden aus dem TS aussieht, weil ja die Angaben zum Elterntier fehlen. Im Grunde ist man, wie bei so vielem, der Willkür des jeweiligen Beamten oder Amts ausgesetzt. Und wenn wirklich mal etwas schlimmes passiert und ein Mensch oder Tier schwer verletzt wird. Dann ist jeder Hund weg. Aber das passiert nicht!

Nochmal, es IST kein Willkür, der Hund wird rein äußerlich begutachtet und fertig.

Naja, wenn du hier extra nachfragst, scheint ja schon ein kleines Stimmchen in deinem Kopf den Aussagen bzgl. des Aussehens deines Hundes Glauben zu schenken. Natürlich sind das alles nur "Möglichkeiten "und "Könnte". ABER wenn du jetzt, ohne Vorfall ein Gutachten machen last, hast du was in der Hand. Niemand zwingt dich , das Gutachten zu nutzen, wenn es negative ausfällt, dann verschindet es einfach in deinem Schrank ;)

Davon abgesehen, finde ich die Aussage hier:

Und wenn wirklich mal etwas schlimmes passiert und ein Mensch oder Tier schwer verletzt wird.(...) Aber das passiert nicht!

doch sehr mutig. Jeder Hund kann, unter den richtigen Vorraussetzungen und Umständen einen Menschen verletzten, ob absichtlich oder unbeabsichtigt. Mein eigener, sehr menschen- und kinderlieber Schäferhund hat mich mal in den Knöchel gebissen und war am Ende genauso erschrocken wie ich.... dummer Zufall. Passiert halt und kann man nie 100% ausschließen. Mit dem Unterschied das ein Listenhund wesentlich schlimmere Konsequenzen befürchten muss.

Warum also nicht lieber vorsorgen und auf Nummer sicher gehen?
 
Es muss ja nichts passieren... in NRW reicht es doch u.U. auch für eine Kontrolle, wenn man von jemandem angepappt wird, oder?
 
Nun werden wir häufig angesprochen, dass da ja bestimmt ein "Kampfhund" drinsteckt.

Aber nur weil es sein KÖNNTE, das irgendwann mal irgendwas passiert und es dann wiederum sein KÖNNTE, dass jemand auf die Idee kommt dass ein Staff oder sonstwas mit drin sein KÖNNTE... Sind ziemlich viele Könntes.
Versteh ich nicht. Es kommen doch deiner ersten Aussage nach reichlich Leute auf die Idee, dass da Kampfhund drinsteckt. Wo ist da das große KÖNNTE?
Und es muss nichts passieren. Wenn jemand dem OA einen Hinweis auf einen Kampfhund gibt, reicht das vollkommen.
 
Am Anfang klang es für mich so, als wenn du auch Listi im Verdacht hattest und jetzt Meinungen und Aussagen bekommen hast, die dir nicht so gut gefallen und nun doch nicht mehr der Meinung bist.

Nochmal, es IST kein Willkür, der Hund wird rein äußerlich begutachtet und fertig.

Naja, wenn du hier extra nachfragst, scheint ja schon ein kleines Stimmchen in deinem Kopf den Aussagen bzgl. des Aussehens deines Hundes Glauben zu schenken. Natürlich sind das alles nur "Möglichkeiten "und "Könnte". ABER wenn du jetzt, ohne Vorfall ein Gutachten machen last, hast du was in der Hand. Niemand zwingt dich , das Gutachten zu nutzen, wenn es negative ausfällt, dann verschindet es einfach in deinem Schrank ;)
Halt dir das einfach immer wieder vor Augen und auch wenn du gern das mit der Willkür glauben möchtest, es ist nicht so. Es geht rein ums äußerliche, mehr nicht.
 
Es muss ja nichts passieren... in NRW reicht es doch u.U. auch für eine Kontrolle, wenn man von jemandem angepappt wird, oder?

Richtig. Wenn Nachbar Müller von Gegenüber beim OA anruft und sagt, dass Frau Meier nen nicht angemeldeten Kampfhund hält, prüfen die das. da reicht schon zu sagen "Da lebt ein Kampfhund und der Zaun ist nur 1,20m hoch".
 
Meine East Essex Russell haben alle breite Schädel. @MaHeDo meinte Nopper hat was von einem Ministaff, wobei ich finde das Tanner Staffmäßiger ausschaut. Der breite Kopf war vom Züchter so gewünscht. Selten bei Russelln, aber möglich.
Meine Urmel, auch mit breitem Kopf, lag knapp im Standard von der Größe. Min 25,4 cm, Max 38,1 cm.
Von daher kann da schon Jack Russell drin sein. Dalmatiner seh ich da weniger, aber wer weiß. :gruebel:

Aber gerade in NRW braucht einem nur einer quer kommen und an entsprechender Stelle die Vermutung äußern Listimix und man hat den Salat.
Die meisten Vetämter hier reagieren sehr schnell bei dem Thema.
Meiner Ansicht hättest du ja auch nicht gefragt, wenn du nicht darüber nachdenken würdest.
Besser du reagierst selber, ehe dir jemand Ärger bereitet.
 
Mich erinnert der Hund tatsächlich an @Cornelia T 's Tanner (auch ein Russel), aber das Format (Breite mal Höhe ;) ) ) ist, wenn die Angaben stimmen, schon eher Staff als Russel.

Natürlich kann man bei der rein phänotypischen Einschätzung eines Hundes (also, nur nach Aussehen, solange die Elterntiere unbekannt sind) irgendwie von "Wiillkür" reden... es fehlt ja ein nachvollziehbarer Maßstab.

Aber solange es keine verlässlichen Gentests gibt, geht es ja nicht anders. Dann muss der Gutachter eben nach Optik geben und sagen: "Okay, wenn hier bei Rasse XY eine anatomisch bedingte höhere Beißkraft vermutet wird, verstärkt durch rassetypisches Verhalte, muss ich davon ausgehen, dass ein Hund, der ebenso aussieht, diese anatomischen Voraussetzungen auch besitzt."

Und der Vorteil bei einem selbst beauftragten Gutachten wäre tatsächlich, dass man sich den Gutachter aussuchen kann und selbst agiert, statt zu reagieren.

Denn selbst wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen verwerflich sind, sind sie real und man muss mit ihnen leben. Man kann das zähneknischend tun und die volle Breitseite kassieren, nur um sich darin bestätigt zu fühlen, wie ätzend das alles ist - oder man (findet es immer noch ätzend aber) macht das beste daraus.
 
"Okay, wenn hier bei Rasse XY eine anatomisch bedingte höhere Beißkraft vermutet wird, verstärkt durch rassetypisches Verhalte, muss ich davon ausgehen, dass ein Hund, der ebenso aussieht, diese anatomischen Voraussetzungen auch besitzt."
Nä, gefällt mir nicht als Argument gegen Willkür ;)

Die Rasseliste ansich ist Willkür, und die Gutachter stehen im Dienste derer die sie zu verantworten haben. Aber eine phänotypische Einschätzung eines Hundes kann jeder Sachkundige bei jedem Hund machen, das hat nichts mit Willkür zu tun.
 
Nochmal so viel zum Thema Punkte im Fell und "Dalmatiner-Mix".
DSC_1785.JPG DSC_2005.JPG

Und das ist ein Staff-Mix. Hundertpro.
 
@Crabat

:crazy: :hö:

Ja, du hast recht, die Kriterien sind (vom "Gesetzgeber") willkürlich ausgewählt. Aber darum verhält sich der Gutachter, der sie anwendet, nicht notwendigerweise auch "willkürlich".

Und selbst wenn das so wäre, hätte man letztlich die Wahl, "da mitzumachen" in dem Moment nicht mehr, wo einen einer anschwärzt, weil es dann rechtlich verbindlich ist, und das LHG bzw. die entsprechende Verwaltungsvorschrift es ausdrücklich dem Halter eines 'verdächtigen' Mischlingshundes zuweist, dafür den Nachweis zu erbringen, dass der Hund kein Listenhunde-Mix ist.

Letztlich ist es ein bisschen so, wie wenn man sagt: Ich lehne Geschwindigkeitsbeschränkungen und Vekerhskontrollen als Gängelei mündiger Bürger und Willkür ab und fahre darum ohne Führerschein. Ich fahre ja total verantwortungsvoll und habe einfach keine Unfälle, damit bin ich besser als viele andere, die sich opportunistisch dem System angeschlossen haben. ;)

Kann man machen, hat aber dann eben im Zweifelsfall, egal wie berechtigt diese Einstellung ist, trotzdem juristisch gewisse Konsequenzen. Ob man die nun toll findet oder nicht.
 
Aber darum verhält sich der Gutachter, der sie anwendet, nicht notwendigerweise auch "willkürlich".
Wenn er nach diesen Kriterien geht, mMn schon ;)
Nicht wenn er einfach eine neutrale Rasseeinschätzung nach seinen Erfahrungen macht. Dafür braucht er die ganze Mär von der Beisskraft nicht.

Aber das ist führt OT...
 
Nur, um mich nicht falsch zu verstehen: Die "Beißkraft" ist natürlich Humbug. Aber eine, die teils in der Gesetzesbegründung verankert ist.

Und darum dazu führen kann, dass ein Hund mit gleicher Kopfform bei unklarer Herkunft eben auch identisch "gefährlich" beurteilt wird.

Das ist dann nicht mehr willkürlich, nur "folgerichtig" - oder eher "folgefalsch"... ;)
 
"Okay, wenn hier bei Rasse XY eine anatomisch bedingte höhere Beißkraft vermutet wird, verstärkt durch rassetypisches Verhalte, muss ich davon ausgehen, dass ein Hund, der ebenso aussieht, diese anatomischen Voraussetzungen auch besitzt."
Ja, aber ein Gutachter soll die Rasse(mixtur) nach Phänotyp beurteilen und nicht darüber vermuten, ob ein Hund Fähigkeiten besitzt oder nicht, die willkürlich unterstellt wurden. ;)
OT, unwichtig für die TE. Ich fand nur den Satz so schlecht als Argument gegen Willkür.
 
Eigentlich ging es ja grundsätzlich überhaupt nicht um das Aussehen meines Hundes. Außerdem habe ich ja im vornherein geschrieben, dass ich keinerlei Ahnung vom phänotypischen Aussehen habe. Das ist immer noch so. KANN alles mögliche drin sein, muss aber nicht. Und Leute, natürlich ist man der Willkür des Gutachters ausgesetzt. Man weiß hier gar nichts über die Eltern. Nichts! Man geht zu 100% nach dem Aussehen. Da ist es nunmal so, das Gutachter X eine andere Meinung hat als Gutachter Y und möglicherweise was ganz anderes sieht. Ich komme auch nicht aus Afrika, obwohl meine Augen fast schwarz sind!
Und nur, weil Passanten "Kampfhund" sehen, muss es ja nicht drinstecken. Was sehe ich in meinem Hund? Ich habe keine Ahnung! Sie sieht schon ganz anders aus, je nachdem wie sie ihre Ohren gerade trägt. Und das hat auch nichts damit zu tun dass ich "Dinge gelesen habe die mir nicht gefallen", denn um das Aussehen ging es mir nicht!
 
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