Die Gesetzesänderung in NRW gibt es ja noch nicht so lange (vorher war es m.E. auch manchmal möglich berechtigtes Interesse auch so auszulegen, durch die Aufnahme eines Hundes dessen Gang ins Tierheim zu vermeiden (wobei das bei einem Welpen ja auch wieder unglaubwürdig wäre)).
Jein. Das Gesetz war schon immer so, dass nur ein öffentliches Interesse zu einer Genehmigung der Haltung führt. Diese Sonderregelungen haben die Ordnungsämter nur mal lediglich aus Kulanz gemacht, mehr nicht. Als man dann dahintergekommen ist, dass viele Deppen die "das wusst ich nicht"-Nummer ausnutzten, hat man dann offiziell an die Ämter kommuniziert, keine Ausnahmen mehr zu machen.